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vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat

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4. Zulassung der LackePulver- und Nasslacke, die im Zusammenhang mit dem Qualitätszeichen verwendetwerden, müssen vor ihrem Einsatz eine Zulassung aufweisen.Wenn ein von QUALICOAT zugelassenes Zweischicht-System (Klarlack und farbigerDecklack) verwendet wird, ist es zulässig, sowohl einen Decklack der Klasse 1 als auchder Klasse 2 zusammen mit dem zugelassenen Klarlack zu verwenden. Es ist nicht nötig,eine Zulassung <strong>für</strong> zwei Systeme zu beantragen. Der Anwender darf jedochausschliesslich die zwei Komponenten eines Systems <strong>des</strong>selben Herstellers benutzen.Die Auftragung einer zweiten Schicht ist unzulässig mit Systemen, die <strong>für</strong> die Auftragungeiner Schicht vorgesehen und zugelassen sind.Jede Änderung der chemischen Eigenschaften <strong>des</strong> Bindemittels (Harz(e) und/oder Härter)ist gleichbedeutend mit einem neuen Produkt und führt zwangsläufig zu einer neuenZulassung (siehe Anhang 3). Zudem muss der Pulverhersteller dann eine neue Zulassungbeantragen, wenn der physische Aspekt der abschliessenden Beschichtung geändert wird(siehe Anhang 3) Er darf die Zulassung <strong>für</strong> eine glatte Oberfläche nicht benützen.4.1. Erteilung einer ZulassungLacksysteme haben eine Referenz <strong>zur</strong> Identifikation einer speziellen chemischen Formel.Je<strong>des</strong> System kann eine Auswahl verschiedener Glanzgrade (matt, seidenmatt und/oderglänzend) und Ausführungen aufweisen (siehe Anhang A3). Zulassungen werden erteilt<strong>für</strong> je<strong>des</strong> System, Glanzgrad und Ausführung.In der Regel sind es die Hersteller, die ein Gesuch auf Zulassung stellen aber jederinteressierte Dritte kann ebenfalls eine Zulassung <strong>für</strong> ein System beantragen, welches erunter seinem eigenen Markennamen verkaufen will, sofern er hinreichend denLan<strong>des</strong>verband und QUALICOAT über die Bezugsquellen informiert. Eine Zulassung wird<strong>für</strong> eine einzelne Produktionsstätte erteilt. Wenn ein Inhaber einer Zulassung seineBezugsquelle ändert, muss er den Lan<strong>des</strong>verband und QUALICOAT informieren and einneues System einer Prüfung zu unterziehen.Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Zulassung erteilt werden kann:4.1.1 Minimale Anforderung an die Ausstattung <strong>des</strong> Labors4.1.2 Tests1) Glanzmessgerät2) Gerät <strong>für</strong> die Kugelschlagprüfung3) Gerät <strong>zur</strong> Prüfung der Haftfestigkeit und der Elastizität (Erichsen Tiefung)4) SchichtdickenmessgerätDie folgenden Tests müssen durchgeführt werden:1) Glanz (2. 2)2) Schichtdicke (2.3)3) Haftfestigkeit (2.4)4) Eindruckhärte (2.5)5) Erichsen-Tiefung (2.6)6) Dornbiegeversuch (2.7)QUALICOAT VORSCHRIFTEN - 24 - 11. Ausgabe

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