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vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat

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AnhängeA5 – Spezielle Vorschriften <strong>für</strong> Beschichtungen von gegossenenZubehörteilen <strong>für</strong> Architekturanwendungen im Rahmen <strong>des</strong> QUALICOATQualitätszeichen1. EinführungGegossene Zubehörteile können aus verschiedenen Legierungen hergestellt werden, derenchemische Zusammensetzung in der EN 1706 Norm festgelegt sind.Die Eigenschaft der Legierung und der Produktionsmethode bestimmen die endgültigeQualität der gegossenen Zubehörteile. Einige Legierungen, im Besonderen diejenigen aufder Basis von Silikon und Kupfer, sind die Ursache eines ungenügenden Korrosionswiderstan<strong>des</strong>.Der Vorbehandlungszyklus muss auf die Legierung und auf die Qualität der Gussteile zugeschnittensein. Es ist <strong>für</strong> Anwendungen im Bereich der Aussenarchitektur notwendig,spezielle Legierungen zu verwenden, die einen guten Widerstand gegen Korrosion aufweisenwie in EN 1706 angegeben.Der Beschichter ist <strong>für</strong> die Definition der Legierung verantwortlich.2. Arbeits<strong>vorschriften</strong>Alle im Abschnitt 3 der Vorschriften aufgestellten Anforderungen sind <strong>für</strong> Bearbeitung derZubehörteile anwendbar, mit Ausnahme <strong>des</strong> Beizgra<strong>des</strong>, der <strong>für</strong> Zubehörteile nicht vorgeschriebenist (siehe Vorschriften, § 3.2.1).3. Prüfungen3.1 Prüfung der beschichteten ProdukteEinige Prüfungen können auf den Endprodukten durchgeführt werden, aber die Gesamtheitder Prüfungen muss auf Probeblechen durchgeführt werden, die mit der laufenden Produktionhergestellt wurden.Der Prüfer führt die folgenden Tests auf den beschichteten Teilen durch:• Aussehen (Vorschriften § 2.1)• Polymerisation (Vorschriften § 2.14)und wenn es die Geometrie der Teile zulässt:• Schichtdicke (Vorschriften § 2.3)• Haftfestigkeit (Vorschriften § 2.4)• Eindruckhärte (Vorschriften § 2.5)Die folgenden Tests werden nur auf Profilen durchgeführt:• Essigsäure-Salzsprühtest (Vorschriften § 2.10)• Machu Test (Vorschriften § 2.1111. Ausgabe - 54 - ANHANG 5

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