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vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat

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Anhänge5. Logo5.1 Qualifikationen <strong>des</strong> DekorateursDas Recht zum Gebrauch <strong>des</strong> Qualitätszeichens kann unter der Voraussetzung erteiltwerden, dass der Antragsteller in Übereinstimmung mit den Vorschriften handelt. DiesesRecht wird in einem Vertrag festgelegt.5.2 Register der DekorateureQUALICOAT führt ein Register, in dem Name, Anschrift und Produktebezeichnung je<strong>des</strong>Dekorateurs, das Datum der Lizenzerteilung, die jedem Dekorateur zugeteilte Nummer,die zugelassenen Dekorationen, das Datum der Zurückziehung der Lizenz sowie sonstigenähere Angaben eingetragen sind, wie sie QUALICOAT <strong>für</strong> notwendig erachtet.Namens- und Anschriftsänderung ist der Dekorateur gehalten, dem GL ohne Verzugmitzuteilen, der seinerseits <strong>Qualicoat</strong> verständigt, um die Änderung im Registereinzutragen.5.3 Gebrauch <strong>des</strong> LogosDas Logo existiert in schwarz und weiss, weiss und blau (PANTONE Reflex Blue CV;RGB: 14-27-141; CMYK: 100-72-0-6) und in blau und silber (PANTONE Silver 877u; RGB:205-211-215; CMYK: 8-3-3-9).Der Inhaber darf keine Abänderungen oder Hinzufügung am Logo beim Gebrauchvornehmen. Diese Regeln dürfen auf keine Art und Weise auch nicht durch die vomInhaber verwendeten eigenen Markenzeichen verletzt werden.Die Lizenznehmer müssen dem GL alle verlangten Informationen im Hinblick auf denGebrauch <strong>des</strong> Logos zukommen lassen.Bei jeder Erwähnung oder Verweis auf QUALICOAT, muss die Lizenznummer immerangegeben werden. Dies bezieht sich sowohl auf den Gebrauch <strong>des</strong> Logos als auchauf Texte.Missbräuchlicher Gebrauch <strong>des</strong> Logos kann zu den in § 5.5 festgelegten Sanktionenführen.5.4 Entzug von LizenzenUnfähigkeit den Bestimmungen zu entsprechenDer GL wird eine Lizenz widerrufen, wenn der Dekorateur den Bestimmungen diesesReglements nicht mehr genügt, insbesondere, wenn er sich eines unzulässigenGebrauches <strong>des</strong> Qualitätszeichens schuldig gemacht hat, oder den Jahresbeitrag nichtbezahlt hat.Bei Lizenzrücknahme erhält der Dekorateur vom GL eine entsprechende schriftlicheMitteilung mit sofortiger Wirkung. In diesem Falle oder bei Untergang <strong>des</strong> Lizenznehmers10. Ausgabe (01.04.2003) - ENTWURF - 49 -ANHANG 2

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