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vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat

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Anhängemüssen alle Anhängezettel, Etiketten, Streifen, Matrizen, Stempel, Streifbänder, Behälter,Preislisten, Geschäftsanzeigen, Geschäftskarten und sonstige Gegenstände, in oder aufdenen das Qualitätszeichen aufgeführt ist, dem GL ausgehändigt oder aber auf <strong>des</strong>senAnordnung hin bis <strong>zur</strong> Erteilung einer neuen Lizenz <strong>zur</strong> Verfügung <strong>des</strong> GL gehaltenwerden.Wichtige Änderungen in einem BetriebIm Falle von wichtigen Änderungen (Änderungen bei den Besitzverhältnissen oderSchlüsselpositionen) muss der Betrieb den GL umgehend orientieren. Der GL istbefugt, eine zusätzliche Prüfung anzuordnen um sicherzustellen, dass der Dekorateurweiterhin alle in den Vorschriften erteilten Bedingungen einhalten kann.Wenn der Dekorateur nicht mehr tätig ist, müssen alle Anhängezettel, Etiketten,Streifen, Matrizen, Stempel, Streifbänder, Behälter, Preislisten, Geschäftsanzeigen,Geschäftskarten und sonstige Gegenstände, in oder auf denen das Qualitätszeichenaufgeführt ist, dem GL ausgehändigt oder aber auf <strong>des</strong>sen Anordnung hin bis <strong>zur</strong>Erteilung einer neuen Lizenz <strong>zur</strong> Verfügung <strong>des</strong> GL gehalten werden.Freiwillige RückgabeIm Falle einer freiwilligen Rückgabe einer Lizenz, müssen alle Anhängezettel,Etiketten, Streifen, Matrizen, Stempel, Streifbänder, Behälter, Preislisten,Geschäftsanzeigen, Geschäftskarten und sonstige Gegenstände, in oder auf denendas Qualitätszeichen aufgeführt ist, dem GL ausgehändigt oder aber auf <strong>des</strong>senAnordnung hin bis <strong>zur</strong> Erteilung einer neuen Lizenz auf Verlangen <strong>zur</strong> Verfügung <strong>des</strong>GL gehalten werden.5.5 SanktionenIm Falle eines unzulässigen Gebrauchs <strong>des</strong> Qualitätszeichens oder irgendeinesVerhaltens oder Aktion, welche das Ansehen <strong>des</strong> Qualitätszeichens beeinträchtigen,können die folgenden Sanktionen entweder vom GL oder von QUALICOAT in Ländernohne Lan<strong>des</strong>verband auferlegt werden:1. Offizielle Darstellung2. Verweis3. Entzug <strong>des</strong> ZeichensDie betroffene Partei hat das Recht auf Einspruch beim GL und schliesslich beimVorstand von QUALICOAT, <strong>des</strong>sen Entscheidung abschließend ist.5.6 ÄnderungenDie unter Punkt 5 dieser Vorschriften <strong>für</strong> die Dekoration ausgeführte Bestimmungenkönnen bei Bedarf geändert werden. Der Dekorateur wird jedoch eine Frist von 4 Monatenab der Veröffentlichung eingeräumt, um den Änderungen nachzukommen.5.7. MitteilungenAlle Mitteilungen vom oder an den Dekorateur, die im Rahmen dieser Vorschriftenerforderlich sind, können wirksam durch einen ordnungsgemäß adressierten undfrankierten Brief erfolgen.9. Ausgabe (01.01.2000) - 50 -ANHANG 2

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