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vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat

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AnhängeDas QUALICOAT Logo darf nicht auf Etiketten oder Verpackungen verwendet werden.Auf diesen darf nur der Name „QUALICOAT“ zusammen mit der Zulassungsnummer (P-XXXX oder A-XXXX) aufgeführt werden.Der Hersteller von Beschichtungsstoffen darf das Logo nur <strong>für</strong> von QUALICOATzugelassene Produkte mit dem Hinweis "von QUALICOAT zugelassenes Produkt"gebrauchen. Der Satz «QUALICOAT ist ein Qualitätszeichen <strong>für</strong> lizenzierte Beschichter»sollte auch in dem Dokument erscheinen.Die Hersteller von Beschichtungsstoffen sind <strong>für</strong> jeglichen anderen Gebrauch <strong>des</strong> Logosverpflichtet, alle neuen Dokumente, in denen QUALICOAT erwähnt wird, denLan<strong>des</strong>verbänden vorzulegen. Diese Dokumente müssen vor der Publikation demQUALICOAT Sekretariat dann direkt unterbreitet werden, wenn es keinen Lan<strong>des</strong>verbandgibt.6. Weitere Bedingungen <strong>für</strong> den Gebrauch <strong>des</strong> LogosEinige Firmen, die beschichtete Produkte verwenden, dürfen das Logo u. U. auf ihrenEndprodukten oder in der Geschäftsliteratur verwenden.Sie müssen eine schriftliche Bewilligung einholen, die unter den folgenden Bedingungenerteilt werden kann:♦ Verpflichtung nur Aluminiumprodukte zu verwenden, die von lizenzierten Betriebenbeschichtet wurden;♦ Verpflichtung, alle sich auf QUALICOAT beziehende Dokumente den Lan<strong>des</strong>verbänden<strong>zur</strong> Genehmigung vorzulegen oder direkt an QUALICOAT, sofern es keinenLan<strong>des</strong>verband gibt;♦ Verpflichtung, sich Inspektionen und Kontrollen durch die Lan<strong>des</strong>verbände oderQUALICOAT zu unterziehen..Für eine solche Erlaubnis kann eine jährliche Gebühr erhoben werden.7. Voraussetzungen <strong>für</strong> die Erneuerung von Lizenzen undZulassungenWie festgelegt in Kapitel 4 <strong>für</strong> alle Hersteller von BeschichtungsstoffenWie festgelegt in Kapitel <strong>für</strong> die BeschichterWie festgelegt im Anhang 6 <strong>für</strong> die Hersteller von ChemikalienWie festgelegt in Anhang 2 <strong>für</strong> DekorateureFür die Erteilung einer Lizenz oder Zulassung wird eine jährliche Gebühr erhoben.8. Entzug von Zulassungen und Lizenzen8.1 Unfähigkeit den Bestimmungen zu entsprechenDer GL wird eine Zulassung oder Lizenz widerrufen, wenn der Inhaber den Bestimmungendieses Reglements nicht mehr genügt, insbesondere, wenn er sich eines unzulässigenGebrauches <strong>des</strong> Qualitätszeichens schuldig gemacht hat oder den Jahresbeitrag nichtbezahlt hat.11. Ausgabe - 41 - ANHANG 1

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