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vorschriften zur erlangung des qualitätszeichens für ... - Qualicoat

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1. Allgemeine HinweiseDiese Vorschriften betreffen das offiziell registrierte Qualitätszeichen QUALICOAT. DieBestimmungen <strong>für</strong> die Anwendung <strong>des</strong> Qualitätszeichens sind im Anhang A1aufgeführt.Das Ziel dieser Vorschriften ist die Festlegung der Minimalanforderungen, die anEinrichtungen, Anstrichstoffe und Endprodukte gestellt werden müssen.Diese Vorschriften sind zwecks Erzielung einer hohen Beschichtungsqualität <strong>für</strong> jede Artvon Thermolackierung auf Produkten <strong>für</strong> den Architektursektor erstellt worden. Jedeweitere nicht in diesen Vorschriften vorgesehene Behandlung kann dieBeschichtungsqualität beeinträchtigen und geschieht auf Verantwortung <strong>des</strong> jeweiligenBetriebs.Die Vorschriften <strong>für</strong> die Anlagen legen die minimal notwendigen Voraussetzungen <strong>zur</strong>Herstellung einer guten Qualität fest. Andere Methoden dürfen nur angewandt werden,wenn sie vor ihrer Applikation vom Vorstand gutgeheissen worden sind.Das Material aus Aluminium und <strong>des</strong>sen Legierungen muss <strong>für</strong> die in dieser Vorschriftgenannten Beschichtungsverfahren geeignet sein. Es muss frei sein von Korrosionen unddarf weder anodisiert (Ausnahme: die in diesem Dokument erwähnte Anodisation alsVorbehandlung) noch mit einer organischen Beschichtung versehen werden. Es mussauch frei sein von jeglichen Verunreinigungen, insbesondere durch silikonhaltigeSchmiermittel. Die Kantenradien müssen so gross wie möglich sein.Der Bearbeitungsbetrieb mit Qualitätszeichen muss seine ganze, <strong>für</strong> die Architekturbestimmte Produktion nach diesen Bestimmungen bearbeiten, und er darf <strong>für</strong> dieseProduktion nur Anstrichstoffe verwenden, die von QUALICOAT zugelassen wordensind. Andere Anstrichstoffe können <strong>für</strong> die Aussenarchitektur nur auf schriftlichesVerlangen <strong>des</strong> Kunden angewendet werden und nur wenn da<strong>für</strong> technische Gründevorliegen. Es ist nicht gestattet, nicht zugelassene Pulver und Lacke aus reinkommerziellen Gründen zu verwenden.Diese Vorschriften stellen die Basis <strong>zur</strong> Erteilung <strong>des</strong> Qualitätszeichens dar. Zur Erteilungund Verlängerung <strong>des</strong> Qualitätszeichens müssen alle Erfordernisse dieser Vorschriftenerfüllt sein. Der Qualitätsverantwortliche <strong>des</strong> lizenzierten Betriebs muss immer die letztegültige Ausgabe der Vorschriften <strong>zur</strong> Hand haben.Die Vorschriften können mit Aktualisierungsblättern ergänzt und verändert werden. Indiesen Blättern werden die Beschlüsse von QUALICOAT einbezogen und dargelegt biseine neue Ausgabe der Vorschriften herausgegeben wird. Diese nummerierten Blätterführen den Gegenstand <strong>des</strong> Beschlusses auf, das Datum der Beschlussfassung, dasDatum der Inkraftsetzung und die Einzelheiten der Beschlüsse.Die Vorschriften und Aktualisierungsblätter werden allen Beschichtern zugestellt,welche die Lizenz erworben haben oder dabei sind, sie zu erwerben und den Inhaberneiner Zulassung. Die Vorschriften und Aktualisierungsblätter werden auch auf demInternet veröffentlicht (www.qualicoat.net).Diese Vorschriften sind <strong>für</strong> Bandbeschichtung nicht gültig.QUALICOAT VORSCHRIFTEN - 5 - 11. Ausgabe

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