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Aktionsplan Flusskrebse Schweiz - admin.ch

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Einleitung 9<br />

> Einleitung<br />

Im Rahmen seiner Artenförderungstätigkeiten, hat der Bund eine Liste von prioritären<br />

Arten bestimmt, für die besondere Förderungsprogramme auf nationaler Ebene notwendig<br />

sind. Diese Liste ist als ergänzendes Instrument zu den Roten Listen zu verstehen.<br />

Sie ermögli<strong>ch</strong>t den Kantonen Prioritäten zu setzen und die erforderli<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>utz-<br />

und Fördermassnahmen zu ergreifen. Die Bestimmung der prioritären Arten erfolgt<br />

na<strong>ch</strong> den drei folgenden Kriterien:<br />

> der Gefährdungsgrad der Art,<br />

> die internationale Verantwortung der <strong>S<strong>ch</strong>weiz</strong> für die betreffende Art,<br />

> der erforderli<strong>ch</strong>e Kenntnisstand um S<strong>ch</strong>utzmassnahmen zu bestimmen.<br />

Die drei einheimis<strong>ch</strong>en Krebsarten sind auf der Liste der prioritären Arten des Bundes<br />

aufgeführt. Weiter werden sie gemäss Bundesgesetzgebung über die Fis<strong>ch</strong>erei<br />

(Bundesgesetz über die Fis<strong>ch</strong>erei vom 21. Juni 1991, BGF und die dazu gehörige<br />

Verordnung vom 24. November 1993, VBGF) als gefährdet betra<strong>ch</strong>tet. Folgli<strong>ch</strong> müssen<br />

die Kantone die erforderli<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>utzmassnahmen für den Lebensraum ergreifen<br />

(Art. 5, Absatz 2, BGF) . Die einheimis<strong>ch</strong>en Krebse erfordern deshalb besondere Aufmerksamkeit<br />

sowie spezifis<strong>ch</strong>e Förderungsprogramme, die im folgenden <strong>Aktionsplan</strong><br />

aufgeführt werden.<br />

Mit dem <strong>Aktionsplan</strong> werden die spezifis<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>utzmassnahmen für bestimmte Arten<br />

und Artengruppen von Tieren und Pflanzen vorgestellt, bei denen die Massnahmen<br />

zum S<strong>ch</strong>utz des Lebensraums und der Standorte ni<strong>ch</strong>t ausrei<strong>ch</strong>en. Der vorliegende<br />

<strong>Aktionsplan</strong> konzentriert si<strong>ch</strong> auf <strong>Flusskrebse</strong>, eine Tiergruppe, die der Öffentli<strong>ch</strong>keit<br />

wenig vertraut ist. Als <strong>ch</strong>arakteristis<strong>ch</strong>e Bewohner unserer Fliess- und Stillgewässer<br />

zählen die <strong>Flusskrebse</strong> zu unserer einheimis<strong>ch</strong>en Fauna und ihr langfristiger S<strong>ch</strong>utz ist<br />

ein wi<strong>ch</strong>tiges Anliegen.<br />

In der <strong>S<strong>ch</strong>weiz</strong> sind drei Arten von <strong>Flusskrebse</strong>n einheimis<strong>ch</strong>:<br />

> der Europäis<strong>ch</strong>e Krebs oder Edelkrebs (Astacus astacus)<br />

> der Dohlenkrebs (Austropotamobius pallipes)<br />

> der Steinkrebs (Austropotamobius torrentium)<br />

Seit mehreren Jahrzehnten ist ein starker Rückgang der Krebsbestände zu verzei<strong>ch</strong>nen.<br />

Während zuerst die Vers<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>terung der physikalis<strong>ch</strong>en und <strong>ch</strong>emis<strong>ch</strong>en Wasserqualität<br />

für den Rückgang verantwortli<strong>ch</strong> war, wurde dieser dann dur<strong>ch</strong> das Einführen<br />

resistenterer Krebsarten gegen die Krebspest namentli<strong>ch</strong> aus Nordamerika rasant<br />

bes<strong>ch</strong>leunigt. Die Verbreitung der eingeführten Arten ist heute das grösste Problem<br />

beim S<strong>ch</strong>utz der einheimis<strong>ch</strong>en Arten.<br />

Der vorliegende <strong>Aktionsplan</strong> bes<strong>ch</strong>reibt die Rahmenbedingungen (Ziel, Strategie,<br />

Massnahmen, Aufgaben der beteiligten Akteure usw.), mit denen die letzten Populatio-

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