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mit diesem Ruf feuern die Schweizer ihre Nationalmannschaft an.

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Titelthema<br />

der Mieter vor Vertragsschluss nach der<br />

Art der Beheizung erkundigen k<strong>an</strong>n und<br />

so<strong>mit</strong> nicht benachteiligt ist und dass <strong>die</strong><br />

Umlagefähigkeit der<br />

Kosten gewährleistet ist.<br />

„Auch wenn der Vermieter<br />

<strong>die</strong> Darlegungsund<br />

Beweislast dafür<br />

trägt, dass er den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz<br />

beachtet hat, ist es<br />

zunächst Sache des Mieters, der einen<br />

Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot<br />

geltend macht, konkret vorzutragen,<br />

dass Heizwärme und Warmwasser in<br />

den Abrechnungszeiträumen von einem<br />

<strong>an</strong>deren Wärme-Contractor preiswerter<br />

<strong>an</strong>geboten wurden“, so Roth.<br />

Roth ging ferner auf ein Urteil des BGH<br />

vom 27. Juni 2007 zum Thema Contracting<br />

in einem laufenden Mietvertrag ein.<br />

Das Urteil sagt aus: „Eine Vereinbarung<br />

in einem Wohnraummietvertrag, wonach<br />

der Mieter <strong>die</strong> Betriebskosten der Heizung<br />

‘erläutert durch Anlage 2 zu § 27 II.<br />

BV’ zu tragen hat, erlaubt dem Vermieter,<br />

der während des laufenden Mietverhältnisses<br />

den Betrieb einer im Haus<br />

vorh<strong>an</strong>denen Heizungs<strong>an</strong>lage einstellt<br />

und statt dessen Fernwärme bezieht, <strong>die</strong><br />

Umlegung der Wärmelieferungskosten<br />

auf den Mieter, wenn <strong>die</strong> zum Zeitpunkt<br />

des Vertragsschlusses geltende Fassung<br />

der II. Betriebskostenverordnung bereits<br />

eine Umlegung der Kosten der Fernwärmelieferung<br />

vorsah...“ Roth erläuterte <strong>die</strong><br />

Fallstricke <strong>die</strong>ses Urteils und wies darauf<br />

hin, dass es sich in <strong><strong>die</strong>sem</strong> Fall um einen<br />

Formular-Mietvertrag h<strong>an</strong>delte. Bemerkenswert<br />

war, dass <strong>die</strong> alte Heizungs<strong>an</strong>lage<br />

ersatzlos abgebaut und Fernwärme<br />

vom örtlichen Versorger nach Tarif bezogen<br />

wurde. Das BGH verweist auf <strong>die</strong> An-<br />

„Im Jahr 2050 werden etwa<br />

10 Milliarden Menschen<br />

den Globus bevölkern.<br />

Wo sollen <strong>die</strong> alle wohnen?“<br />

Prof. Dr. Fr<strong>an</strong>z Josef Radermacher<br />

lage 3, in der eine Fernwärme-Lieferung<br />

vorgesehen war. Daher war <strong>die</strong> Heizungsumstellung<br />

keine einseitige Vertragsänderung.<br />

Eine konkrete<br />

Heizungsart war im Mietvertrag<br />

nicht vereinbart.<br />

Zu beachten sei,<br />

dass <strong>die</strong> Nahwärme ab<br />

dem 1.3.1989 der Fernwärme<br />

gleichgestellt ist.<br />

Eine Frage der Wirtschaftlichkeit<br />

„Regionale Disparitäten werden zu einer<br />

stärkeren Fokussierung von Investition<br />

auf lohnende Märkte führen“, folgerte<br />

Michael Neitzel vom InWIS-Institut in<br />

seinem Vortrag. Die qu<strong>an</strong>titative Nachfrage<br />

wird unter <strong>an</strong>derem durch <strong>die</strong> Bevölkerungsentwicklung<br />

gespeist. Insbesondere<br />

Regionen <strong>mit</strong> hoher wirtschaftlicher<br />

Prosperität wirken wie ein Magnet<br />

auf mobile Arbeitskräfte. In <strong>an</strong>deren Regionen<br />

wird der Bevölkerungssaldo in<br />

Deutschl<strong>an</strong>d negativ. Grundsätzlich bestünde<br />

<strong>die</strong> Gefahr falsch zu investieren,<br />

wenn <strong>die</strong> Marktentwicklung nicht zutreffend<br />

eingeschätzt werde. „Investitionen<br />

in den Wohnungsbest<strong>an</strong>d und in den<br />

Neubau erfordern eine detaillierte Marktund<br />

St<strong>an</strong>dort<strong>an</strong>alyse unter Berücksichtigung<br />

der Zielgruppen am Markt“, so<br />

Neitzel. In einem ersten Schritt müssten<br />

<strong>die</strong> Zielgruppen definiert und deren<br />

Anforderungen <strong>an</strong> das Wohnen identifiziert<br />

werden. In einem zweiten Schritt<br />

gelte es, <strong>die</strong> zielgruppenspezifischen Anforderungen<br />

den tatsächlichen Qualitäten<br />

gegenüber zu stellen. Hieraus ergibt<br />

sich in einem dritten Schritt <strong>die</strong> Portfolio-Betrachtung<br />

des Markterfolges und<br />

der Zielgruppeneignung. Mit <strong><strong>die</strong>sem</strong> System<br />

können <strong>die</strong> Immobilienbestände segmentiert<br />

und innerhalb des Portfolios<br />

positioniert werden. Das Unternehmen<br />

entscheidet nun, ob <strong>die</strong> einzelne Wohnung<br />

oder das einzelne Haus im Best<strong>an</strong>d<br />

im Extremfall energetisch voll aufgewertet<br />

oder eher rückgebaut werden soll.<br />

„Klar ist, dass Wohnungsbestände <strong>mit</strong><br />

Defiziten aufgrund m<strong>an</strong>gelnder Konkurrenzfähigkeit<br />

hohe Leerstände verzeichnen<br />

werden“, sagte Neitzel. Der Vermieter<br />

steckt in einem Investor-Nutzer-Dilemma,<br />

denn das Mietrecht bietet keine<br />

adäquate Verrechnung <strong>an</strong>. Neitzels Fazit<br />

lautet: energetische Modernisierungen<br />

steigern <strong>die</strong> Wettbewerbsfähigkeit von<br />

Wohnungsbeständen. Energetisches Portfoliom<strong>an</strong>agement<br />

biete <strong>die</strong> Grundlage,<br />

um über sinnvolle Maßnahmen entscheiden<br />

zu können. Energetische Maßnahmen<br />

seien wirtschaftlich, aber letztlich entscheiden<br />

<strong>die</strong> Marktsituation und <strong>die</strong> Mieterhöhungsspielräume<br />

über <strong>die</strong> Gesamtwirtschaftlichkeit.<br />

Neitzel entließ seine Zuhörer <strong>mit</strong><br />

der Aufgabe, den Informationsgewinn zur<br />

Beurteilungs- und Berechnungsmethoden<br />

der Wirtschaftlichkeit von energetischen<br />

Gebäudemodernisierungen nun in der<br />

Praxis <strong>an</strong>zuwenden.<br />

Das musikalische Abendprogramm bot dem Publikum<br />

einen Mix aus Musical, Travestie und Show

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