25 Jahre WJ INFO! - Wirtschaftsjunioren Mannheim-Ludwigshafen
25 Jahre WJ INFO! - Wirtschaftsjunioren Mannheim-Ludwigshafen
25 Jahre WJ INFO! - Wirtschaftsjunioren Mannheim-Ludwigshafen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Vortrag von Rechtsanwältin Sandra E. Wassermann beim Arbeitskreis UfO<br />
Tour d’Horizon durch das<br />
Arbeitsrecht<br />
// Text: Dr. Andreas Guldan<br />
Am 4. September 20 0 hat der Arbeitskreis<br />
UfO (Unternehmensführung und<br />
Organisation) zu einer Tour d’Horizon<br />
durch das Arbeitsrecht eingeladen. Der<br />
Vortrag fand in den Räumlichkeiten der<br />
Firma Logwin Solutions Fulfillment<br />
GmbH in <strong>Mannheim</strong> statt. Als Dozentin<br />
konnte Frau Rechtsanwältin Sandra E.<br />
Wassermann (Kanzlei baumert & collegen,<br />
<strong>Mannheim</strong>) gewonnen werden, die<br />
ebenfalls Wirtschaftsjuniorin ist und den<br />
Arbeitskreis KEP (Kritisches Engagement<br />
in der Politik) leitet.<br />
pRObLembeReIche des aGG<br />
(aLLGemeINes GLeIchbehaNd-<br />
LuNGsGesetz)<br />
Zu Beginn ihres Vortrags gab Frau Wassermann<br />
den teilnehmenden <strong>Wirtschaftsjunioren</strong><br />
einen Einblick in die Problembereiche<br />
des AGG. Das Gesetz verfolgt das<br />
Ziel der Gleichbehandlung im Bereich<br />
der Arbeitswelt. Jedoch besteht für Unternehmer<br />
die Gefahr, dass das AGG von<br />
einigen Bewerbern ausgenutzt wird. Diese<br />
sogenannten „Hopper“ bewerben sich<br />
(blind oder auf eine Stellenanzeige) und<br />
hoffen darauf, von dem Unternehmen<br />
eine Absage zu bekommen. Sofern die<br />
Absage dann mit Krankheit oder Schwerbehinderung<br />
des Bewerbers begründet<br />
ist, könnte dies möglicherweise zu einer<br />
Klage des Bewerbers – unter Bezugnah-<br />
me auf das AGG – führen; ggf. wird das<br />
Unternehmen dann zu einer Abfindungszahlung<br />
an den Hopper verurteilt. Um einer<br />
möglichen Klage vorzubeugen empfiehlt<br />
Frau Wassermann, bei auffälligen<br />
Bewerbungen (z. B. unordentliche Bewerbungsunterlagen,<br />
deutlicher Hinweis auf<br />
Krankheit) die Bewerber zumindest zum<br />
Gespräch einzuladen oder erst gar nicht<br />
auf die Bewerbung zu antworten.<br />
GRuNdzÜGe des<br />
kÜNdIGuNGsRechts<br />
Soll das Arbeitsverhältnis enden, gibt es<br />
grundsätzlich zwei Formen der Kündigung.<br />
Im Fall einer ordentlichen Kündigung,<br />
die jederzeit möglich ist, sind die<br />
gesetzlichen oder arbeitsvertraglichen<br />
bzw. tarifvertraglichen vereinbarten Kündigungsfristen<br />
zu beachten. Weiterhin ist<br />
hier – in Abhängigkeit der Anzahl der im<br />
Betrieb Beschäftigten – auch das Kündigungsschutzgesetz<br />
zu berücksichtigen.<br />
Sollte ein besonderer Grund (z. B. Diebstahl<br />
durch den Arbeitnehmer) vorliegen,<br />
kann eine außerordentliche Kündigung<br />
(ohne Einhaltung einer Frist!) ausgesprochen<br />
werden. Zu beachten ist jedoch, dass<br />
der Arbeitgeber maximal zwei Wochen<br />
Zeit hat, das Arbeitsverhältnis zu kündigen,<br />
nachdem er von dem Kündigungsgrund<br />
Kenntnis erlangt hat. Die Dozentin<br />
wies an dieser Stelle darauf hin, dass<br />
Sandra Wassermann referierte<br />
über das Arbeitsrecht.<br />
Kündigungen und Aufhebungsverträge<br />
stets der Schriftform bedürfen und vom<br />
Kündigungsberechtigten unterschrieben<br />
sein müssen. Bei der Mehrzahl der Kündigungen<br />
handelt es sich um ordentliche<br />
Kündigungen, bei denen ein verhaltensbedingter<br />
(z. B. Verletzung der arbeitsvertraglichen<br />
Pflichten), personenbedingter<br />
(z. B. Krankheit, Alkoholsucht) oder betriebsbedingter<br />
Grund vorliegen muss.<br />
Schließlich wies Frau Wassermann in<br />
ihrem Vortrag noch auf das betriebliche<br />
Eingliederungsmanagement nach dem<br />
Sozialgesetzbuch für diejenigen Mitarbeiter<br />
hin, die länger als sechs Wochen<br />
(ununterbrochen) krank oder wiederholt<br />
arbeitsunfähig sind.<br />
Ein herzliches Dankeschön gilt Frau<br />
Sandra E. Wassermann für ihren engagierten<br />
Vortrag über das Arbeitsrecht.<br />
WIR BILDEN UNS WEITER / 47