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BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG (BNO) - Gemeinde Sarmenstorf

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146. Schutzvorschriften6.1 Ortsbild- und DenkmalschutzOrtsbildschutz§ 491Der <strong>Gemeinde</strong>rat beurteilt die Einordnung von Bauten und Anlagen in dasOrtsbild nach folgenden Kriterien:a) Stellung (Firstrichtung),b) Grösse der Baukuben,c) Wirkung im Strassenraum,d) Form, Staffelung, Gliederung der Baumasse,e) Dachform, Dachneigung,f) Fassadengliederung,g) Materialwahl, Farbeh) Terrain- und Umgebungsgestaltung, Einfriedungen2Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann bei Baugesuchen:a) zusätzliche Unterlagen (Farbmuster, Materialangaben,Dachaufsichten, Aufnahmepläne des Altbestandes, Modelle,Umgebungsplan mit Gebäudeprofilen, Angaben über Gestaltungund Bepflanzung des Aussenraumes usw.) verlangen;b) Vorschläge zur besseren Einordnung verlangen oder unterbreiten;c) in empfindlicher Umgebung sowie bei aussergewöhnlichen Bauteneine Begutachtung verlangen;d) Verbesserungen oder die Beseitigung störender Anlagen undBauteile verlangen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlichtragbar ist, unde) die Baubewilligung verweigern, soweit die Beeinträchtigung derUmgebung nicht auf andere Weise vermieden werden kann.Aussenraumgestaltung§ 501Das Terrain soll nicht unnötig verändert werden. Ökologisch wertvolleObjekte sind zu schonen. Terrainveränderungen dürfen die Nachbarn nichtübermässig beeinträchtigen, müssen sich einwandfrei in die Umgebungeinordnen und dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. VersiegelteFlächen sind auf das Nötige zu beschränken.2Wer an seinem Grundstück die Höhenlage verändert, hat das Erdreich mitBöschungen und nötigenfalls mit Stützmauern zu sichern. Stützmauernsind in genügender Stärke zu erstellen, in gutem Zustand zu erhalten undin der Regel zu bepflanzen.3Die Umgebungsarbeiten bilden einen Bestandteil des Bauprojektes. Der<strong>Gemeinde</strong>rat erlässt, wo es die Umstände erfordern, hierfür besondereAuflagen in der Baubewilligung.Materialablagerungen§ 511Die Ablagerung von Material für eine Dauer von mehr als 2 Monaten kannin den Zonen D, WG3, WG2, GE und I bewilligt werden.

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