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BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG (BNO) - Gemeinde Sarmenstorf

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4DachgestaltungBauweiseMeldepflicht4 Bei neuen Hauptgebäuden sind in der Regel nur gleichmässig geneigteSteildächer von mind. 30° und max. 45° Dachneigung zulässig. Beim Ausbaudes Dachgeschosses soll die Dachfläche möglichst wenig durchbrochenwerden. Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Verglasungen dürfeninsgesamt nicht mehr als 1/3 der Fassadenlänge betragen und sind harmonischanzuordnen. Bei Bauernhäusern ist für die Ermittlung der Gebäudelängeder Wohnteil massgebend. Unausgebaute Scheunen und Ställesind dabei nicht mitzurechnen. Liegende Dachfenster bis 1,0 m 2 Rohlichtkönnen bewilligt werden. Unkonventionelle Verglasungslösungen werdenvon Fall zu Fall beurteilt.5Die offene Bauweise ist die Regel. Bestehende Altbauten dürfen erneuert,umgebaut, ausgebaut (Umnutzung) und angebaut werden. Der Abbruchund Wiederaufbau auf dem bisherigen Grundriss mit gleicher First- undTraufhöhe ist möglich. Bei Um-, Aus- und Anbauten wie bei Ersatzbautenbesteht kein Rechtsanspruch auf Erhöhung der bestehenden Nutzung. BeiBauten an Kantonsstrassen bleibt die Zustimmung des Baudepartements 1vorbehalten (§ 63 BauG). Die Eingliederungspflicht gemäss § 8 Abs. 3<strong>BNO</strong> geht den baulichen Richtwerten vor.6Für Bauten mit Wohnungen legt der <strong>Gemeinde</strong>rat soweit notwendig eineErhöhung der minimalen Grenzabstände bis zu 8 m fest, für eine genügendeBesonnung und Belichtung aufgrund der örtlichen Situation.7Wesentliche Bauvorhaben sind dem <strong>Gemeinde</strong>rat in einem frühzeitigenStand der Projektierung (Vorprojekt) zu melden, um den Baugesuchstellerin Fragen des Ortsbildschutzes gegebenenfalls beraten zu können.Wohn- undGewerbezoneWG3§ 91Die Wohn- und Gewerbezone WG3 ist bestimmt für Dienstleistungsbetriebe,mässig störende Gewerbebetriebe und Wohnungen. Nicht zulässigsind reine Lagerbauten und Lagerplätze ohne eigentlichen Betriebsstandortin <strong>Sarmenstorf</strong>.2Für reine Wohnbauten und Bauten mit Mischnutzung (Gewerbe/Wohnungen) legt der <strong>Gemeinde</strong>rat soweit notwendig eine Erhöhung derminimalen Grenzabstände bis max. 10 m fest, für eine genügende Besonnungund Belichtung aufgrund der örtlichen Situation.Wohn- undGewerbezoneWG2§ 101Die Wohn- und Gewerbezone WG2 ist bestimmt für Dienstleistungsbetriebe,mässig störende Gewerbebetriebe, Landwirtschaftsbetriebe undWohnungen. Nicht zulässig sind reine Lagerbauten und Lagerplätze ohneeigentlichen Betriebsstandort in <strong>Sarmenstorf</strong>.2Für reine Wohnbauten und Bauten mit Mischnutzung (Gewerbe/Wohnungen) legt der <strong>Gemeinde</strong>rat soweit notwendig eine Erhöhung derminimalen Grenzabstände bis max. 8 m fest, für eine genügende Besonnungund Belichtung aufgrund der örtlichen Situation.1 heute Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU)

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