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BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG (BNO) - Gemeinde Sarmenstorf

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1<strong>BAU</strong>- <strong>UND</strong> <strong>NUTZUNGSORDNUNG</strong>1. Geltungsbereich1.1 Geltungsbereich, ZweckartikelGeltungs-Bereich1Die Bau- und Nutzungsordnung (<strong>BNO</strong>) beinhaltet das kommunaleRaumplanungs-, Umweltschutz- und Baurecht.§ 12Ihre Vorschriften finden Anwendung auf alle Bauten und Anlagen, derenNutzung sowie den Schutz des Bodens.3Die <strong>BNO</strong> gilt für das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet1.2 Übergeordnetes RechtÜbergeordnetesRecht1Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen und kantonalenRechts bleiben vorbehalten.§ 22Die wichtigsten Bestimmungen des übergeordneten Rechts finden sich imKantonalen Handbuch zum Bau- und Nutzungsrecht (BNR).2. Raumplanung2.1 Verdichtung und SiedlungserneuerungVerdichtungund Siedlungserneuerung§ 3Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann in Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern undunter Beizug von Fachleuten rechtzeitig einen Richtplan / ein Konzept zurVerdichtung und Erneuerung unternutzter bzw. sanierungsbedürftiger Gebieteerstellen.2.2 SondernutzungsplanungSondernutzungsplanungDie im Bauzonenplan bandiert und als 2. Etappe bezeichneten Flächendürfen nur erschlossen und überbaut werden, wenn ein rechtskräftigerErschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt.§ 4

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