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BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG (BNO) - Gemeinde Sarmenstorf

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167.2 GebührenGebührenreglement§ 55Die Gebühren für die Tätigkeit des <strong>Gemeinde</strong>rates und der Verwaltung inden Bereichen Raumplanung, Natur- und Umweltschutz und Bauwesensowie die Tragung der weiteren Verfahrenskosten (Auslagen für externeFachleute und regionalen Stellen, Expertisen usw.) richten sich nach demGebührenreglement der <strong>Gemeinde</strong>.7.3 VollzugsrichtlinienVollzugsrichtlinienNaturschutz§ 561Der <strong>Gemeinde</strong>rat erlässt Richtlinien zum Vollzug Naturschutz.2Soweit öffentlicher Wald betroffen ist, werden Pflege- und Unterhaltsbestimmungenin der forstlichen Planung festgelegt.8. Schluss- und Übergangsbestimmungen8.1 Aufhebung bisherigen RechtsAufhebungbisherigenRechts§ 57Durch diese Bau- und Nutzungsordnung werden aufgehoben:a) die Bau- und Nutzungsordnung vom 13. März 1992b) die Ergänzung (Übergangszone) der Bau- und Nutzungsordnungvom 9. Juni 1995

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