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Modul 1 - Kerntechnisches Regelwerk - Gesellschaft für Anlagen ...

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E N T W U R F<strong>Modul</strong> 1, Rev. B: Synoptische DarstellungKomm.Nr.KommentatorKommentar Antwort Team 1467 MSGVSchleswig-HolsteinAufwand.2. Zum EbenenkonzeptDas <strong>Regelwerk</strong> soll in der 1. Ebene (<strong>Modul</strong> 1) die bisherigen Sicherheitskriterienersetzen. In der zweiten Ebene sollen Regelungen getroffenwerden, die im Detaillierungsgrad die bisherigen Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommissionund der Störfall- Leitlinien ersetzen. In der drittenEbene sind die BMI/BMU-Richtlinien enthalten. Die Regeln des KerntechnischenAusschusses bilden die vierte Ebene.Gegen das dargestellte Ebenenkonzept bestehen keine grundsätzlichenBedenken, denn mit diesem Konzept sollen insbesondere die zu stellendenAnforderungen dahingehend harmonisiert werden, dass damit einebundeseinheitliche Vorgehensweise nach dem Stand von Wissenschaftund Technik sichergestellt werden kann. Dass die KTA-Fachregeln, diedie 4. Ebene bilden, nach wie vor der weiteren Konkretisierung des hierzu betrachtenden untergesetzlichen <strong>Regelwerk</strong>es dienen, wird ausdrücklichbegrüßt, da sie bereits heute einen wesentlichen Bewertungsmaßstabfür die Aufsichtsbehörde und die Sachverständigen darstellen. Damit wirdauch aus unserer Sicht gewährleistet, dass die Umsetzung der zu stellendenAnforderungen nicht hinter dem durch die KTA-Verfahrensregelungvorgegebenen Standard zurück bleibt. Außerdem begrüßen wir die systematischeAktualisierung des KTA-<strong>Regelwerk</strong>s durch die zyklische Überprüfungauf Aktualität, wie sie in den KTA-Grundlagen und -Verfahrenbeschrieben ist.Auf mittelfristige Sicht sehen wir es aber als erforderlich an, die Inhalteder Regeln und Richtlinien der 3. Ebene und die RSK- Leitlinien, in die- Ebenen 1 und 2, die zu stellenden übergeordneten Anforderungen,- bzw. Ebene 4, die Umsetzung dieser Anforderungen in den Fachregelnzu integrieren und zu ergänzen. Die BMI/BMU-Richtlinien können dannformal entfallen. Zu den Ebenen der Regeln halten wir Definitionen fürerforderlich, die den Charakter der Inhalte beschreiben. Die ZuordnungsundAbgrenzungskriterien der einzelnen Ebenen sollen sicherstellen, dass<strong>Regelwerk</strong>e einer Ebene ein homogenes Qualitätsniveau der Merkmaleenthalten. Den erforderlichen Unterschieden im Abstraktions- und Detaillierungsgradsowie die Unterscheidung in ausführungsunabhängigeMerkmale und ausführungsbestimmende Merkmale sollte über die Definitionder <strong>Regelwerk</strong>sebenen Rechnung getragen werden.11Gemäß derzeitigem Stand entfallen nicht alle bestehenden BMI/BMU-Richtlinien (3. Ebene gemäß Kommentar) (siehe hierzu im Einzelnen im„Wegweiser <strong>Regelwerk</strong>“).-Mit der Aktualisierung des <strong>Regelwerk</strong>s (<strong>Modul</strong>e) sind die Sicherheitskriterien(BMI) in <strong>Modul</strong> 1 integriert worden, die Störfall LL, RSK LL und die Grundlagendes BMU zum Sicherheitsmanagementsystem in die <strong>Modul</strong> 2-11. Dieunverändert gebliebenen Richtlinien des BMI/BMU sind im Wegweiser aufgeführt.Eine Aufhebung dieser Richtlinien ist bisher nicht geplant gewesen.Als Abgrenzungsmerkmale für die in den <strong>Modul</strong>en 2-11 zu formulierendenTexten gegenüber KTA Regeln dienten zum Einen die bestehenden, zuersetzenden Texte, sofern keine entsprechenden KTA Texte vorliegen. InEinzelfällen sind, sofern keine Regelungen in KTA Regeln vorliegen, neueRegelungen in den <strong>Modul</strong>en aufgenommen worden, die hinsichtlich desumgesetzten Abstraktions- und Detaillierungsgrad auch in eine KTA Regelüberführt werden könnten. Als grobe Orientierung diente zudem die Prüffrage,inwieweit erwartet werden kann, dass die zu formulierenden Regelungenfür einen deutlich längeren Zeitraum unverändert Bestand haben wer-

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