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Modul 1 - Kerntechnisches Regelwerk - Gesellschaft für Anlagen ...

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E N T W U R F<strong>Modul</strong> 1, Rev. B: Synoptische DarstellungKomm.Nr.KommentatorKommentar Antwort Team 1580 UM BW Das Umweltministerium Baden-Württemberg begrüßt die Erarbeitungeines zeitgemäßen kerntechnischen <strong>Regelwerk</strong>s, das die Anforderungender erforderlichen Vorsorge gegen Schäden nach dem Stand von Wissenschaftund Technik konkretisiert. Ein systematisches Ausfüllen derRegulierungsebene unterhalb des Atomgesetzes und oberhalb der KTA-Fachregeln kann für ein sachgerechtes Verwaltungshandeln hilfreich sein,auch wenn die Laufzeiten der bestehenden Kernkraftwerke befristet undneue Kernkraftwerke nicht vorgesehen sind.Voraussetzung ist jedoch, dass durch die neue Regulierung ein Mehr anKlarheit und Rechtssicherheit in den atomrechtlichen Verwaltungsverfahrenerreicht wird. Die Anforderungen müssen auf die bestehenden Kernkraftwerkeanwendbar sein und von allen Beteiligten in den atomrechtlichenVerfahren einheitlich interpretiert und verstanden werden. Das Ringenum ein einheitliches Verständnis und das Ausschließen von missverständlichenFormulierungen hat in der Phase der <strong>Regelwerk</strong>serstellung zuerfolgen. Eine Verlagerung der Diskussionen auf die Anwendung in konkretenVerwaltungsverfahren muss vermieden werden.Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat sich an der Workshopreihezur Aktualisierung des kerntechnischen <strong>Regelwerk</strong>s vom 23.1. bis3.2.2006 beteiligt. Nach Abschluss der Workshops werden nun wesentlicheKommentare nochmals schriftlich vorgetragen. Durch diese schriftlicheKommentierung soll es dem das <strong>Regelwerk</strong> erstellenden Projektermöglicht werden, diese Kommentare sachgerecht zu bewerten und beider Überarbeitung der Regelentwürfe, in der sog. Revision B, zu berücksichtigen.Aufbauend auf dieser Revision B der Regelentwürfe soll dann ein weitergehendesBeteiligungsverfahren zwischen Bund und den Ländern vereinbartwerden. Ziel ist es dabei sicherzustellen, dass das <strong>Regelwerk</strong> auf derGrundlage eines umfassenden Diskussionsprozesses mit der Fachweltund der Wissenschaft erarbeitet wird. Die nachstehende Kommentierungist noch als ein Bestandteil des vorlaufenden Prozesses der Erarbeitungqualifizierter Regelentwurfsvorlagen zu sehen.Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgelegt, sollenBund und Länder bei der Atomaufsicht vertrauensvoll zusammenarbeiten.Diese Festlegung wurde mit dem Beschluss des Hauptausschusses vom19.01.2006 aufgenommen und für das <strong>Regelwerk</strong>svorhaben konkretisiert.Alle weiteren Schritte müssen vor dem Hintergrund dieses Beschlussesgesehen und bewertet werden. Er bildet die Grundlage der Zusammenarbeit.Auf dieser Basis ist das Umweltministerium Baden-Württemberg bereit,37---

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