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Modul 1 - Kerntechnisches Regelwerk - Gesellschaft für Anlagen ...

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E N T W U R F<strong>Modul</strong> 1, Rev. B: Synoptische DarstellungKomm.Nr.KommentatorKommentar Antwort Team 1tisch kein konsistentes <strong>Regelwerk</strong>.siehe atw Mai 2005Beispiel Schweden: In Schweden wurde mit dem <strong>Regelwerk</strong> gleichzeitigfestgelegt, in welcher Form dies von den bestehenden <strong>Anlagen</strong> umgesetztwerden soll, so dass dort die oben zitierten grundsätzlichen Fragestellungenobsolet sind.Diese Festlegungen erfolgten nach einem intensiven Dialog mit denBetreibern.WENRA RHWG-Report Jan. 2006, Annex 3: „The General Recommondationson how to interpret the regulations have been issued in direct connectionto the regulation and are incuded in the respective SKIFS publication.“Auf der Informationsveranstaltung (Dez. 2004) wurde jeglicher Ansatz indieser Richtung (z.B. Probeanwendung, um Auswirkungen und Interpretationzu testen) als Kontamination der hehren Ideale abgelehnt.Voraussetzungen für einen neuen, erfolgreichen Ansatz zur Überarbeitungdes <strong>Regelwerk</strong>s:• Verfahren muss neu aufgesetzt werden- neuer Zeitstrahl- neue Zielsetzung, z.B. schlankes <strong>Regelwerk</strong> bezügl. Sicherheitszieleund keine Detailregelung (diese als KTA-Regeln)- bestehende Entwürfe als Stoffsammlung- Beachtung der ILK-Stellungnahme vom Juli 2005• Anwendungsregularien, d.h.- Verhältnis zum Bestandschutz,- zur „erforderlichen Schadensvorsorge“,- zur zeitlichen Umsetzungmüssen einvernehmlich mit den Betreibern erstellt werden (vergl.Schweden)• Fachliche Einbindung von Gutachtern, Herstellern und Betreiber• Dies bedingt konsensuales VorgehenBewährte Praxis für Sicherheitsverbesserungen in Deutschland:• Diskussion über konkrete sinnvolle sicherheitstechnische Verbesserungen• Einigung über Umsetzung erzielen• Flankierend Randbedingungen festlegen(vgl. Notfallmaßnahmen)35--

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