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Modul 1 - Kerntechnisches Regelwerk - Gesellschaft für Anlagen ...

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E N T W U R F<strong>Modul</strong> 1, Rev. B: Synoptische DarstellungKomm.Nr.KommentatorKommentar Antwort Team 12. Übergeordnete Kommentare zu den <strong>Modul</strong>en 1 bis 11 -2.1 Eine Aktualisierung des kerntechnischen <strong>Regelwerk</strong>s muss, wie derHauptausschuss des Länderausschusses für Atomkernenergie festgestellthat, auf der Grundlage eines umfassenden Diskussionsprozessesmit der Fachwelt und der Wissenschaft erarbeitet werden. Nurauf dieser Basis kann die erforderliche Qualität des <strong>Regelwerk</strong>s sichergestelltwerden. Dies ist bisher nur ungenügend erfolgt. Angesichtsdes derzeitigen Reifegrades des gesamten <strong>Regelwerk</strong>sentwurfswie auch der einzelnen <strong>Modul</strong>e konnte die Workshop-Reihe nurein Einstieg in die o.g. Fachdiskussion sein.2.2 Die Internationale Länderkommission Kerntechnik (ILK) hat in derStellungnahme Nr. 22 Empfehlungen zu Anforderungen an ein zeitgemäßesAllgemeines <strong>Kerntechnisches</strong> <strong>Regelwerk</strong> in Deutschlandausgesprochen. Diesen Anforderungen werden die vorliegenden <strong>Modul</strong>-Textenoch nicht gerecht.39-Der inhaltliche Sinn der Empfehlung 5.1 der ILK ist im <strong>Regelwerk</strong>svorhabenumgesetzt. Insbesondere gilt:Die Grundlagen für die Fortschreibung des kerntechnischen <strong>Regelwerk</strong>s imRahmen SR 2475 sind neben der Berücksichtigung internationaler Empfehlungen(Sicherheitsstandards der IAEA und Referenzniveaus der WENRA)und fortgeschrittener Praktiken in anderen Ländern auch die Erfahrungenaus der Anwendung des bestehenden <strong>Regelwerk</strong>s bei Genehmigung undAufsicht in Deutschland. Das neu zu strukturierende kerntechnische <strong>Regelwerk</strong>orientiert sich am Stand von Wissenschaft und Technik und ist unabhängigvon politischen Projektionen in die Zukunft. In Übereinstimmung mitder Stellungnahme der ILK konzentriert „es sich auf die Festlegung deserforderlichen hohen Standes der Sicherheit der bestehenden Kernkraftwerkein allen Phasen ihres Betriebes. Dabei sind technische Anforderungenan die <strong>Anlagen</strong> mit ihren Komponenten sowie sicherheitsbezogeneAnforderungen an die Betriebsweise der <strong>Anlagen</strong> gleichermaßen bedeutsam.In die Arbeiten zur Aktualisierung des kerntechnischen <strong>Regelwerk</strong>swerden umfassend auch jüngere Mitarbeiter einbezogen. Insofern wirdhiermit auch ein Beitrag zum Transfer kerntechnischen Wissens auf einejüngere Generation von Naturwissenschaftlern und Ingenieuren geleistet.Der Gültigkeitsbereich des zu überarbeitenden <strong>Regelwerk</strong>s ist begrenzt aufortsfeste Leistungsreaktoren. Nicht erfasst ist die Versorgung mit und Entsorgungvon Brennstoff und seinem Transport sowie Stilllegung und Rückbauder <strong>Anlagen</strong>. Das fortzuschreibende kerntechnische <strong>Regelwerk</strong> hateinen modularen Aufbau und ist flach gegliedert:• 1. Ebene: Grundlegende Sicherheitsanforderungen (<strong>Modul</strong> 1)• 2. Ebene: Fachmodule 1 bis 11• 3. Ebene: Regeln des KTADie Anforderungen der Ebenen 1 und 2 sind ausführungsunabhängig. Insofernorientiert sich die Empfehlung 1/5.2 der ILK an den seit September

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