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Macht, der Staat und die Institution des Eigentums ... - miprox.de

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Seibert 1978, 376). Dass Zins (census) <strong>und</strong> Steuer dasselbe sind, ist bekannt. Es muss nur<br />

noch hinzu gefügt wer<strong>de</strong>n, dass sich bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Beschaffung <strong><strong>de</strong>s</strong> (Steuer-)Zinses ebenfalls wie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zins- also Steuertatbestän<strong>de</strong> ergeben, was sich bis in <strong>die</strong> Gegenwart hinzieht: Die<br />

unabdingbare Beschaffung <strong><strong>de</strong>s</strong> Steuerzahlungsmittels Geld wird gleich noch einmal besteuert<br />

– in <strong><strong>de</strong>r</strong> Form <strong><strong>de</strong>s</strong> Notenbanken-„Zinssatzes“, vgl. Fe<strong><strong>de</strong>r</strong>al Reserve Act (1913), section 7:<br />

„After the aforesaid divi<strong>de</strong>nd claims [6 % Garantierverzinsung auf <strong>die</strong> Aktien à 100 $, von<br />

<strong>de</strong>nen eine Member Bank maximal 25.000 $ halten darf] have been fully met, all the earnings<br />

shall be paid to the United States as a franchise tax [!], except that one half of such net<br />

earning shall be paid into a surplus f<strong>und</strong> until it shall amount to forty per centum of the paidin-capital<br />

stock of such bank.”<br />

Das Mittel <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Macht</strong>, Geld überhaupt zum Umlauf zu zwingen ist <strong>und</strong> bleibt <strong>die</strong> Erklärung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> vom (Schuldner <strong>und</strong> Gläubiger) <strong>Staat</strong> geschaffenen Gel<strong><strong>de</strong>s</strong> zum „gesetzlichen<br />

Zahlungsmittel“. Das hat nichts mit privatem Geld o<strong><strong>de</strong>r</strong> privater Geldschaffung über real<br />

existieren<strong>de</strong> Notenbanken zu tun. Bei <strong>die</strong>sen müssen bereits vorhan<strong>de</strong>ne Schuldtitel (private<br />

<strong>und</strong> staatliche) als Pfand hinterlegt wer<strong>de</strong>n, um an Notenbank-Geld zu kommen.<br />

Nehmen wir noch als ein letztes aktuelles Beispiel das „Geld“, das bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Währungsreform an <strong>die</strong> Bevölkerung, Kreditinstitute <strong>und</strong> Verwaltungsstellen<br />

ausgegeben wur<strong>de</strong>. Diese „Deutsche Mark“ wur<strong>de</strong> vom <strong><strong>de</strong>r</strong> Dank <strong>de</strong>utscher Län<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>de</strong>m <strong>Staat</strong> physisch vorgeschossen, <strong><strong>de</strong>r</strong> es zuvor zu „gesetzlichem Zahlungsmittel“<br />

erklärt hatte. Man kann es auch so sehen: Der <strong>Staat</strong> hat Steuereinnahmen auf<br />

Termin verkauft.<br />

Dieser „Vorschuss“ ist bis heute nicht zurück gezahlt. Er steht unter Position 8. <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

B<strong>und</strong>esbank-Bilanz mit 4,44 Mrd. Euro als „For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen an <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>“, wird mit 1 %<br />

p.a. verzinst <strong>und</strong> muss Laut Artikel 104 Maastricht-Vertrag ab 2024 in zehn<br />

Jahresraten an <strong>die</strong> B<strong>und</strong>esbank getilgt wer<strong>de</strong>n, was nur mit Hilfe von zusätzlichen<br />

Steuereinnahmen bzw. zusätzlicher <strong>Staat</strong>sverschuldung (= Vorgriff auf kommen<strong>de</strong><br />

Steuereinnahmen) möglich ist (B<strong>und</strong>esbank 2003, 186).<br />

Dass wir es also mit lupenreinem Chartal-Geld zu tun haben, ist unstreitig. Dieses<br />

<strong>de</strong>utsche „Geld“ ist we<strong><strong>de</strong>r</strong> durch Verpfändung von Eigentum <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Staat</strong>es noch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

B<strong>und</strong>esbank in <strong>die</strong> Welt gekommen. Son<strong><strong>de</strong>r</strong>n gegen eine (unbetitelte) For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Gläubigers <strong>Staat</strong>, <strong><strong>de</strong>r</strong> seine geldschaffen<strong>de</strong> Gläubigerposition nicht mit Eigentum,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n mit For<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen unterlegt, <strong>die</strong> ihrerseits auch keine Titel sind, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n sich<br />

aus <strong>de</strong>m <strong>Macht</strong>- <strong>und</strong> Steuermonopol <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Staat</strong>es ergeben. Von <strong>die</strong>sem Chartal-Geld,<br />

das in seiner sonntäglichen Geburtsst<strong>und</strong>e („Erstausstattung von Nichtbanken“) in<br />

Summa 6,849 Mrd DM ausgeteilt wur<strong>de</strong>, musste sich selbstre<strong>de</strong>nd auch <strong>die</strong> öffentliche<br />

Hand selbst be<strong>die</strong>nen. Die geschah in Höhe von 3,569 Mrd DM (B<strong>und</strong>esbank 1976,<br />

25). Damit ist völlig klar bewiesen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Staat</strong> auf künftige Steuereinnahmen<br />

gezogen hat, <strong>die</strong>se also diskontierte, dass immer erst Steuern (bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong>en Diskont) vor<br />

Einkommen existieren muss, das danach erst überhaupt als Besteuerungsbasis in<br />

Erscheinung treten kann.<br />

Die mo<strong><strong>de</strong>r</strong>ne Geldschaffung, hier konkret <strong><strong>de</strong>r</strong> Übergang von gedruckten in<br />

ausgegebene Banknoten bzw. Notenbank-Geld-Buchungen (aktiv im Publikum, passiv<br />

bei ihr) hat sich inzwischen komplett von <strong>de</strong>m gelöst, was im Sinne von Heinsohn <strong>und</strong><br />

Steiger als <strong>Eigentums</strong>theorie <strong><strong>de</strong>s</strong> Gel<strong><strong>de</strong>s</strong> bezeichnet wer<strong>de</strong>n kann. Es wird heute<br />

Eigentum nur noch fingiert, was z.B. <strong>die</strong>se Beschreibung <strong><strong>de</strong>r</strong> EZB ihrer<br />

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