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einem Besitzerwechsel auf sanierungswillige<br />
Investoren für diese bei<strong>de</strong>n Jahre<br />
ausgeschlossen (§ 8c Abs. 1a KStG).<br />
Nach <strong>de</strong>m Willen <strong>de</strong>r neuen Bun<strong>de</strong>sregierung<br />
soll die Sanierungsklausel nun<br />
über das Jahr 2009 auf unbestimmte<br />
Zeit gelten. Die Sanierungsklausel zum<br />
Erhalt <strong>de</strong>r Verlustvorträge greift, wenn<br />
eine <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />
erfüllt ist.<br />
> Es muss eine Betriebsvereinbarung<br />
über <strong>de</strong>n Erhalt von Arbeitsplätzen<br />
geschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
> In <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n fünf Jahren nach<br />
<strong>de</strong>m Anteilskauf muss die durchschnittliche<br />
Lohnsumme min<strong>de</strong>stens<br />
80 Prozent <strong>de</strong>r Ausgangslohnsumme<br />
betragen.<br />
> Der GmbH muss innerhalb von zwölf<br />
Monaten neues Betriebsvermögen<br />
zugeführt wer<strong>de</strong>n, das min<strong>de</strong>stens 25<br />
Prozent <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Steuerbilanz <strong>de</strong>s<br />
Vorjahres ausgewiesenen Aktivvermögens<br />
entspricht.<br />
Unternehmensnachfolge<br />
Die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge<br />
im Wege <strong>de</strong>r Erbschaft<br />
o<strong>de</strong>r Schenkung wer<strong>de</strong>n ebenfalls gelockert.<br />
So sollen Nachfolger in <strong>de</strong>n Genuss<br />
einer 85-prozentigen Steuerbefreiung<br />
<strong>de</strong>s Betriebsvermögens von 2010<br />
an schon nach fünf statt nach sieben<br />
Jahren kommen, wenn<br />
> die Lohnsumme am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s gesamten<br />
Zeitraums nicht unter 400 Prozent<br />
(bisher 650) gesunken ist. Weitere Lockerung:<br />
Die Regelung gilt zukünftig<br />
für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern<br />
statt bisher zehn.<br />
> das unschädliche Verwaltungsvermögen<br />
wie bisher maximal 50 Prozent<br />
beträgt.<br />
100 Prozent <strong>de</strong>s begünstigten Betriebsvermögens<br />
sollen von 2010 an nach sieben<br />
statt bisher zehn Jahren steuerfrei<br />
bleiben, wenn<br />
> die Lohnsumme am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s gesamten<br />
Zeitraums nicht unter 700 Prozent<br />
(bisher 1.000) gesunken ist. Davon betroffen<br />
sind Unternehmen mit mehr<br />
als 20 Beschäftigten (bisher zehn).<br />
> das unschädliche Verwaltungsvermögen<br />
wie bisher maximal zehn Prozent<br />
beträgt.<br />
ProFirma 12 2009<br />
Erbschaftsteuer<br />
Mit einer Korrektur <strong>de</strong>s Steuertarifs sollen<br />
Geschwister und Geschwisterkin<strong>de</strong>r<br />
bei Erbfällen <strong>de</strong>utlich entlastet wer<strong>de</strong>n.<br />
Aus diesem Grund wer<strong>de</strong>n die Steuersätze<br />
in <strong>de</strong>r Steuerklasse II gestaffelt<br />
nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s geerbten Vermögens<br />
auf 15 Prozent (bis 52.000 Euro Vermögen)<br />
bis 43 Prozent (ab 26 Millionen<br />
Euro) gesenkt. Bisher lagen die Sätze<br />
zwischen 30 und 50 Prozent. Der neue<br />
Tarif soll für Erbfälle gelten, die nach<br />
<strong>de</strong>m Jahr 2009 steuerpfl ichtig wer<strong>de</strong>n.<br />
Umsatzsteuersatz<br />
Bereits zum 1. Januar 2010 soll schließlich<br />
<strong>de</strong>r Umsatzsteuersatz bei Beherbergungsleistungen<br />
im Hotel- und<br />
Gastronomiegewerbe von 19 Prozent<br />
auf sieben Prozent reduziert wer<strong>de</strong>n<br />
(§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG neu). Die Ermäßigung<br />
umfasst sowohl die Umsätze<br />
<strong>de</strong>s klassischen Hotelgewerbes<br />
als auch kurzfristige Beherbergungen<br />
in Pensionen, Frem<strong>de</strong>nzimmern und<br />
vergleichbaren Einrichtungen. Dabei<br />
gilt: Der ermäßigte Steuersatz ist dann<br />
anzuwen<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Umsatz ausgeführt<br />
wird.<br />
Auf www.profi rma.<strong>de</strong> halten wir Sie<br />
über die weitere Entwicklung auf <strong>de</strong>m<br />
Laufen<strong>de</strong>n.<br />
WEITERE ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK<br />
Kin<strong>de</strong>rfreibetrag: Er wird je Kind von 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben.<br />
Kin<strong>de</strong>rgeld: Je Kind erhöht sich die staatliche Zuwendung um 20 Euro, für das erste<br />
und zweite Kind von jeweils 164 Euro auf 184 Euro.<br />
Gewerbesteuer: Der gewerbesteuerliche Hinzurechnungssatz bei Miet- und Pachtzinsen<br />
wird von 65 auf 50 Prozent gesenkt.<br />
Zinsschranke 1: Die im Bürgerentlastungsgesetz angehobene Freigrenze von drei<br />
Millionen Euro soll nicht nur bis 31. Dezember 2009, son<strong>de</strong>rn dauerhaft gelten.<br />
Hintergrund: Betragen die Zinseinkünfte eines Unternehmens mehr als drei Millionen<br />
Euro, darf ein Teil <strong>de</strong>r Zinsen erst in späteren Jahren als Betriebsausgabe verbucht<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Zinsschranke 2: Die Anwendung <strong>de</strong>r sogenannten Escape-Klausel soll für Konzerne<br />
erleichtert wer<strong>de</strong>n.<br />
Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer: Grundstücks- o<strong>de</strong>r Anteilsübertragungen im Rahmen bestimmter<br />
betrieblicher Umstrukturierungen sollen von <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer befreit<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse mittelbar nicht verän<strong>de</strong>rn.<br />
Steuer-Ticker<br />
STEUERSCHULDNERSCHAFT<br />
Rechnet ein <strong>de</strong>utscher Unternehmer<br />
Bauleistungen ab, schul<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />
die Umsatzsteuer aus dieser<br />
Rechnung nach § 13b Abs. 1 Nr.<br />
4 UStG, wenn er selbst nachhaltig<br />
Bauleistungen erbringt. Das Finanzministerium<br />
hat in einem Schreiben zu<br />
Zweifelsfragen Stellung genommen,<br />
wann ein Auftraggeber nachhaltig<br />
Bauleistungen erbringt (BMF vom<br />
16.10.2009, Az. IV B 9 - S 7279/0).<br />
STUDIENGEBÜHREN<br />
Die Übernahme <strong>de</strong>r Studiengebühren<br />
durch <strong>de</strong>n Arbeitgeber ist unter bestimmten<br />
Voraussetzungen für <strong>de</strong>n<br />
Arbeitnehmer schon länger steuerfrei,<br />
dagegen waren aber Sozialversicherungsbeiträge<br />
fällig. Nach einer Än<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s Sozialgesetzbuchs IV dürfen<br />
die Studiengebühren <strong>de</strong>m Arbeitsentgelt<br />
jetzt nicht mehr hinzugerechnet<br />
wer<strong>de</strong>n. Im Klartext be<strong>de</strong>utet das: Ist<br />
die Übernahme <strong>de</strong>r Studienkosten für<br />
<strong>de</strong>n Arbeitnehmer steuerfrei, gilt das<br />
vom 22. Juli 2009 an auch für die Sozialversicherung.<br />
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