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einem Besitzerwechsel auf sanierungswillige<br />

Investoren für diese bei<strong>de</strong>n Jahre<br />

ausgeschlossen (§ 8c Abs. 1a KStG).<br />

Nach <strong>de</strong>m Willen <strong>de</strong>r neuen Bun<strong>de</strong>sregierung<br />

soll die Sanierungsklausel nun<br />

über das Jahr 2009 auf unbestimmte<br />

Zeit gelten. Die Sanierungsklausel zum<br />

Erhalt <strong>de</strong>r Verlustvorträge greift, wenn<br />

eine <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />

erfüllt ist.<br />

> Es muss eine Betriebsvereinbarung<br />

über <strong>de</strong>n Erhalt von Arbeitsplätzen<br />

geschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

> In <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n fünf Jahren nach<br />

<strong>de</strong>m Anteilskauf muss die durchschnittliche<br />

Lohnsumme min<strong>de</strong>stens<br />

80 Prozent <strong>de</strong>r Ausgangslohnsumme<br />

betragen.<br />

> Der GmbH muss innerhalb von zwölf<br />

Monaten neues Betriebsvermögen<br />

zugeführt wer<strong>de</strong>n, das min<strong>de</strong>stens 25<br />

Prozent <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r Steuerbilanz <strong>de</strong>s<br />

Vorjahres ausgewiesenen Aktivvermögens<br />

entspricht.<br />

Unternehmensnachfolge<br />

Die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge<br />

im Wege <strong>de</strong>r Erbschaft<br />

o<strong>de</strong>r Schenkung wer<strong>de</strong>n ebenfalls gelockert.<br />

So sollen Nachfolger in <strong>de</strong>n Genuss<br />

einer 85-prozentigen Steuerbefreiung<br />

<strong>de</strong>s Betriebsvermögens von 2010<br />

an schon nach fünf statt nach sieben<br />

Jahren kommen, wenn<br />

> die Lohnsumme am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s gesamten<br />

Zeitraums nicht unter 400 Prozent<br />

(bisher 650) gesunken ist. Weitere Lockerung:<br />

Die Regelung gilt zukünftig<br />

für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern<br />

statt bisher zehn.<br />

> das unschädliche Verwaltungsvermögen<br />

wie bisher maximal 50 Prozent<br />

beträgt.<br />

100 Prozent <strong>de</strong>s begünstigten Betriebsvermögens<br />

sollen von 2010 an nach sieben<br />

statt bisher zehn Jahren steuerfrei<br />

bleiben, wenn<br />

> die Lohnsumme am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s gesamten<br />

Zeitraums nicht unter 700 Prozent<br />

(bisher 1.000) gesunken ist. Davon betroffen<br />

sind Unternehmen mit mehr<br />

als 20 Beschäftigten (bisher zehn).<br />

> das unschädliche Verwaltungsvermögen<br />

wie bisher maximal zehn Prozent<br />

beträgt.<br />

ProFirma 12 2009<br />

Erbschaftsteuer<br />

Mit einer Korrektur <strong>de</strong>s Steuertarifs sollen<br />

Geschwister und Geschwisterkin<strong>de</strong>r<br />

bei Erbfällen <strong>de</strong>utlich entlastet wer<strong>de</strong>n.<br />

Aus diesem Grund wer<strong>de</strong>n die Steuersätze<br />

in <strong>de</strong>r Steuerklasse II gestaffelt<br />

nach <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>s geerbten Vermögens<br />

auf 15 Prozent (bis 52.000 Euro Vermögen)<br />

bis 43 Prozent (ab 26 Millionen<br />

Euro) gesenkt. Bisher lagen die Sätze<br />

zwischen 30 und 50 Prozent. Der neue<br />

Tarif soll für Erbfälle gelten, die nach<br />

<strong>de</strong>m Jahr 2009 steuerpfl ichtig wer<strong>de</strong>n.<br />

Umsatzsteuersatz<br />

Bereits zum 1. Januar 2010 soll schließlich<br />

<strong>de</strong>r Umsatzsteuersatz bei Beherbergungsleistungen<br />

im Hotel- und<br />

Gastronomiegewerbe von 19 Prozent<br />

auf sieben Prozent reduziert wer<strong>de</strong>n<br />

(§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG neu). Die Ermäßigung<br />

umfasst sowohl die Umsätze<br />

<strong>de</strong>s klassischen Hotelgewerbes<br />

als auch kurzfristige Beherbergungen<br />

in Pensionen, Frem<strong>de</strong>nzimmern und<br />

vergleichbaren Einrichtungen. Dabei<br />

gilt: Der ermäßigte Steuersatz ist dann<br />

anzuwen<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Umsatz ausgeführt<br />

wird.<br />

Auf www.profi rma.<strong>de</strong> halten wir Sie<br />

über die weitere Entwicklung auf <strong>de</strong>m<br />

Laufen<strong>de</strong>n.<br />

WEITERE ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK<br />

Kin<strong>de</strong>rfreibetrag: Er wird je Kind von 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben.<br />

Kin<strong>de</strong>rgeld: Je Kind erhöht sich die staatliche Zuwendung um 20 Euro, für das erste<br />

und zweite Kind von jeweils 164 Euro auf 184 Euro.<br />

Gewerbesteuer: Der gewerbesteuerliche Hinzurechnungssatz bei Miet- und Pachtzinsen<br />

wird von 65 auf 50 Prozent gesenkt.<br />

Zinsschranke 1: Die im Bürgerentlastungsgesetz angehobene Freigrenze von drei<br />

Millionen Euro soll nicht nur bis 31. Dezember 2009, son<strong>de</strong>rn dauerhaft gelten.<br />

Hintergrund: Betragen die Zinseinkünfte eines Unternehmens mehr als drei Millionen<br />

Euro, darf ein Teil <strong>de</strong>r Zinsen erst in späteren Jahren als Betriebsausgabe verbucht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Zinsschranke 2: Die Anwendung <strong>de</strong>r sogenannten Escape-Klausel soll für Konzerne<br />

erleichtert wer<strong>de</strong>n.<br />

Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer: Grundstücks- o<strong>de</strong>r Anteilsübertragungen im Rahmen bestimmter<br />

betrieblicher Umstrukturierungen sollen von <strong>de</strong>r Grun<strong>de</strong>rwerbsteuer befreit<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse mittelbar nicht verän<strong>de</strong>rn.<br />

Steuer-Ticker<br />

STEUERSCHULDNERSCHAFT<br />

Rechnet ein <strong>de</strong>utscher Unternehmer<br />

Bauleistungen ab, schul<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />

die Umsatzsteuer aus dieser<br />

Rechnung nach § 13b Abs. 1 Nr.<br />

4 UStG, wenn er selbst nachhaltig<br />

Bauleistungen erbringt. Das Finanzministerium<br />

hat in einem Schreiben zu<br />

Zweifelsfragen Stellung genommen,<br />

wann ein Auftraggeber nachhaltig<br />

Bauleistungen erbringt (BMF vom<br />

16.10.2009, Az. IV B 9 - S 7279/0).<br />

STUDIENGEBÜHREN<br />

Die Übernahme <strong>de</strong>r Studiengebühren<br />

durch <strong>de</strong>n Arbeitgeber ist unter bestimmten<br />

Voraussetzungen für <strong>de</strong>n<br />

Arbeitnehmer schon länger steuerfrei,<br />

dagegen waren aber Sozialversicherungsbeiträge<br />

fällig. Nach einer Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Sozialgesetzbuchs IV dürfen<br />

die Studiengebühren <strong>de</strong>m Arbeitsentgelt<br />

jetzt nicht mehr hinzugerechnet<br />

wer<strong>de</strong>n. Im Klartext be<strong>de</strong>utet das: Ist<br />

die Übernahme <strong>de</strong>r Studienkosten für<br />

<strong>de</strong>n Arbeitnehmer steuerfrei, gilt das<br />

vom 22. Juli 2009 an auch für die Sozialversicherung.<br />

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