Personalmanagement zwischen Wirtschaftlichkeits- und ...
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petenz Interessenneutralität <strong>und</strong> Unabhängigkeit mitbringen <strong>und</strong> die Akzeptanz von Unterneh-<br />
mensführung <strong>und</strong> Belegschaft haben (vgl. Thom 1996: 91).<br />
Die BVW-Beauftragten sind gewöhnlich an Linien- oder Stabsorganisation angeschlossen.<br />
Thom diskutiert darüber hinaus auch die unterschiedlichen Auswirkungen, die daraus folgen, den<br />
BVW-Beauftragten in verschiedene hierarchische Ebenen einzubinden (Personalabteilung, Fach-<br />
abteilung, oberes Management, vgl. ebd. 91–94).<br />
Die zweite wichtige Position in der Aufbauorganisation haben die Fachgutachter inne. Sie sind<br />
nicht festgelegte Personen, sondern dies kann gr<strong>und</strong>sätzlich jede fachlich geeignete Person sein.<br />
Ihre Aufgabe ist es, auf Anfrage des BVW-Beauftragten, Gutachten über den VV zu erstellen.<br />
Wichtig ist an dieser Stelle vor allem die Bearbeitungsdauer. Sie sollte möglichst gering sein,<br />
damit eine schnelle Realisierung der VV erfolgen kann. Bemängelt wird hier das Problem der<br />
psychologischen Barrieren <strong>und</strong> eine Ablehnung der VV aus diesem Gr<strong>und</strong>e, dem ist aktiv entge-<br />
gen zu wirken.<br />
Die VV werden mit den Gutachten vom BVW-Beauftragten an die Prüfungs- <strong>und</strong> Bewertungs-<br />
kommission übergeben. Sie prüft gr<strong>und</strong>sätzlich, ob der VV zum Arbeitsbereich des Einreichers<br />
gehört <strong>und</strong> damit überhaupt prämierfähig ist. Die Kommission legt die Prämien fest <strong>und</strong> leistet<br />
eine Überprüfung des Gutachtens. Sie fällt einen Beschluss über Annahme oder gegebenenfalls<br />
Ablehnung des VV. Die Annahme oder Ablehnung ist gr<strong>und</strong>sätzlich eine freie Entscheidung des<br />
Unternehmers <strong>und</strong> es gibt keine Verpflichtung zur Annahme eines von der Kommission ange-<br />
nommenen VV.<br />
Um Transparenz <strong>und</strong> Mitbestimmung zu erhöhen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> förderlicher Wirkungen auf die<br />
Annahme des BVW in der Belegschaft hat sich eine Tendenz zur paritätischen Besetzung aus<br />
Arbeitnehmern <strong>und</strong> Arbeitgebern in der Kommission bemerkbar gemacht. Letztendlich ist auch<br />
eine Überwachung, ob ein VV der Zustimmung anderer Gremien bedarf, Aufgabe der Kommis-<br />
sion. Ein BVW darf nicht dazu missbraucht werden andere Unternehmensgremien zu umgehen.<br />
Hinzuzufügen ist letztendlich noch eine Rekursstelle für das Beschwerdemanagement. Sie ist<br />
teilweise identisch mit der Kommission, vor allem in kleineren Unternehmen, was problematisch<br />
sein kann, da Mitarbeiter unter Umständen ihre VV als nicht angemessen gewertet empfinden.<br />
Die Rekursstelle kann zuvor abgelehnte VV entweder endgültig ablehnen oder für eine neue Be-<br />
urteilung zurückgeben.<br />
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