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Personalmanagement zwischen Wirtschaftlichkeits- und ...

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petenz Interessenneutralität <strong>und</strong> Unabhängigkeit mitbringen <strong>und</strong> die Akzeptanz von Unterneh-<br />

mensführung <strong>und</strong> Belegschaft haben (vgl. Thom 1996: 91).<br />

Die BVW-Beauftragten sind gewöhnlich an Linien- oder Stabsorganisation angeschlossen.<br />

Thom diskutiert darüber hinaus auch die unterschiedlichen Auswirkungen, die daraus folgen, den<br />

BVW-Beauftragten in verschiedene hierarchische Ebenen einzubinden (Personalabteilung, Fach-<br />

abteilung, oberes Management, vgl. ebd. 91–94).<br />

Die zweite wichtige Position in der Aufbauorganisation haben die Fachgutachter inne. Sie sind<br />

nicht festgelegte Personen, sondern dies kann gr<strong>und</strong>sätzlich jede fachlich geeignete Person sein.<br />

Ihre Aufgabe ist es, auf Anfrage des BVW-Beauftragten, Gutachten über den VV zu erstellen.<br />

Wichtig ist an dieser Stelle vor allem die Bearbeitungsdauer. Sie sollte möglichst gering sein,<br />

damit eine schnelle Realisierung der VV erfolgen kann. Bemängelt wird hier das Problem der<br />

psychologischen Barrieren <strong>und</strong> eine Ablehnung der VV aus diesem Gr<strong>und</strong>e, dem ist aktiv entge-<br />

gen zu wirken.<br />

Die VV werden mit den Gutachten vom BVW-Beauftragten an die Prüfungs- <strong>und</strong> Bewertungs-<br />

kommission übergeben. Sie prüft gr<strong>und</strong>sätzlich, ob der VV zum Arbeitsbereich des Einreichers<br />

gehört <strong>und</strong> damit überhaupt prämierfähig ist. Die Kommission legt die Prämien fest <strong>und</strong> leistet<br />

eine Überprüfung des Gutachtens. Sie fällt einen Beschluss über Annahme oder gegebenenfalls<br />

Ablehnung des VV. Die Annahme oder Ablehnung ist gr<strong>und</strong>sätzlich eine freie Entscheidung des<br />

Unternehmers <strong>und</strong> es gibt keine Verpflichtung zur Annahme eines von der Kommission ange-<br />

nommenen VV.<br />

Um Transparenz <strong>und</strong> Mitbestimmung zu erhöhen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> förderlicher Wirkungen auf die<br />

Annahme des BVW in der Belegschaft hat sich eine Tendenz zur paritätischen Besetzung aus<br />

Arbeitnehmern <strong>und</strong> Arbeitgebern in der Kommission bemerkbar gemacht. Letztendlich ist auch<br />

eine Überwachung, ob ein VV der Zustimmung anderer Gremien bedarf, Aufgabe der Kommis-<br />

sion. Ein BVW darf nicht dazu missbraucht werden andere Unternehmensgremien zu umgehen.<br />

Hinzuzufügen ist letztendlich noch eine Rekursstelle für das Beschwerdemanagement. Sie ist<br />

teilweise identisch mit der Kommission, vor allem in kleineren Unternehmen, was problematisch<br />

sein kann, da Mitarbeiter unter Umständen ihre VV als nicht angemessen gewertet empfinden.<br />

Die Rekursstelle kann zuvor abgelehnte VV entweder endgültig ablehnen oder für eine neue Be-<br />

urteilung zurückgeben.<br />

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