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Personalmanagement zwischen Wirtschaftlichkeits- und ...

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Bachelorstudiengang<br />

An der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg<br />

<strong>Personalmanagement</strong> <strong>zwischen</strong> <strong>Wirtschaftlichkeits</strong>- <strong>und</strong><br />

Humanitätsprinzip<br />

Das betriebliche Vorschlagwesen: Nutzen <strong>und</strong> Ausgestaltung eines<br />

effektiven Ideenmanagements<br />

SoSe 2005<br />

Eingereicht bei: Dr. Georg Volk<br />

Vorgelegt von: Serjoscha Gerhard


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einleitung ................................................................................................................. 2<br />

2. Begriffsdefinition <strong>und</strong> –abgrenzung ........................................................................ 3<br />

2.1. Idee, Invention <strong>und</strong> Innovation......................................................................... 3<br />

2.2. Betriebliches Vorschlagwesen (BVW) ............................................................. 3<br />

2.3. Verbesserungsvorschlag (VV).......................................................................... 4<br />

2.4. Ideenmanagement <strong>und</strong> Innovationsmanagement............................................... 5<br />

3. Effektives BVW – was kann das bedeuten?............................................................. 6<br />

3.1. Gr<strong>und</strong>legender Zielkonflikt.............................................................................. 6<br />

3.2. Wirtschaftliche Ziele........................................................................................ 7<br />

3.3. Humanitäre Ziele ............................................................................................. 8<br />

3.4. Feststellbarkeit von Leistung bei einem BVW.................................................. 8<br />

4. Ideenträger Mensch............................................................................................... 10<br />

5. Rahmenbedingungen schaffen............................................................................... 12<br />

5.1. Anpassung <strong>und</strong> Konkurrenz ........................................................................... 12<br />

5.2. Unternehmenskultur <strong>und</strong> -führung.................................................................. 15<br />

6. Der Innovationsinstrumenten-Mix......................................................................... 17<br />

6.1. Die Rolle des BVW im Innovationsinstrumente-Mix...................................... 17<br />

6.2. Problemfindung <strong>und</strong> Kreativitätstechniken..................................................... 18<br />

6.3. Communities of Innovation............................................................................ 19<br />

6.4. Qualitätszirkel................................................................................................ 20<br />

6.5. Kontinuierliche Verbesserungsprozesse (KVP) <strong>und</strong> KAIZEN ........................ 20<br />

6.6. Technisches Wissensmanagement.................................................................. 21<br />

7. Innovationsmanagement: Phasen, Prozesse, Instrumente, Methoden ..................... 22<br />

8. Ausgestaltung des BVW ....................................................................................... 23<br />

8.1. Mitbestimmung durch den Betriebsrat............................................................ 23<br />

8.2. Traditionelles oder zentrales Modell............................................................... 24<br />

8.3. Teammodell................................................................................................... 26<br />

8.4. Vorgesetztenmodell ....................................................................................... 27<br />

8.5. Einreichergemeinschaften .............................................................................. 29<br />

9. Wissens- <strong>und</strong> Lernbarrieren .................................................................................. 30<br />

10. Anreiz- <strong>und</strong> Belohnungssysteme ........................................................................... 35<br />

10.1. Materielle <strong>und</strong> immaterielle Anreize ............................................................. 35<br />

10.2. Vertrauen <strong>und</strong> Reputation als Schlüsselkategorien......................................... 36<br />

10.3. Prämienberechtigte........................................................................................ 37<br />

10.4. Prämienberechnung....................................................................................... 37<br />

11. Nutzen .................................................................................................................. 39<br />

12. Quellenverzeichnis................................................................................................ 41<br />

13. Anhang ................................................................................................................. 44<br />

13.1. Kommentierte Musterbetriebsvereinbarung für ein zentrales BVW ............... 44<br />

13.2. Musterbetriebsvereinbarung für ein dezentrales BVW................................... 49<br />

1


1. Einleitung<br />

Das Thema dieser Arbeit ist „Das betriebliche Vorschlagwesen: Nutzen <strong>und</strong> Ausgestaltung eines<br />

effektiven Ideenmanagements“. Das Thema wird aus einer dem Seminar zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />

Perspektive betrachtet <strong>und</strong> untersucht. „<strong>Personalmanagement</strong> im Spannungsfeld <strong>zwischen</strong> Hu-<br />

manitäts- <strong>und</strong> <strong>Wirtschaftlichkeits</strong>prinzip“ ist damit auch Betrachtungs- <strong>und</strong> Vorgehensmaßstab<br />

für die Anlage der Hausarbeit. Betriebliches Vorschlagwesen wird vor allem als Möglichkeit des<br />

<strong>Personalmanagement</strong>s untersucht. Aus dieser Perspektive ergibt sich dann, dass auch die im be-<br />

trieblichen Vorschlagwesen vorhandene Spannung <strong>zwischen</strong> einer Gestaltung nach dem Huma-<br />

nitäts- <strong>und</strong> <strong>Wirtschaftlichkeits</strong>prinzip in dieser Arbeit eine hervorgehobene Rolle spielt.<br />

Aus dieser komplexen Gr<strong>und</strong>situation ergeben sich mehrere der Arbeit zugr<strong>und</strong>e liegende Leit-<br />

fragen: Was kann ein effektives Ideenmanagement sein? Welchen Anteil hat darin ein betriebli-<br />

ches Vorschlagswesen? Welche Rolle spielt es? Was sind potenzielle Nutzenfelder, die ein Be-<br />

trieb aus einem BVW ziehen kann? Was wären daraus folgende mögliche Ausgestaltungen eines<br />

BVW <strong>und</strong> eines (umgebenden) Ideenmanagements?<br />

Ausgehend von einer Definition <strong>und</strong> Abgrenzung der wichtigsten Begriffe wird überlegt, was ein<br />

effektives betriebliches Vorschlagwesen sein kann, wo also die Ziele liegen. Gr<strong>und</strong>element jedes<br />

Innovationsprozesses ist der im Unternehmen handelnde Mensch. Dieser wird als Ideenträger<br />

dargelegt. Daran schließt sich die Frage an, welche Bedingungen im Unternehmen für die Entfal-<br />

tung der Ideenpotenziale des Menschen im Unternehmen besonders günstig sind <strong>und</strong> wo Barrie-<br />

ren liegen können. Beides sind Faktoren, die bei einer Ausgestaltung berücksichtigt werden müs-<br />

sen. Davon ausgehend, dass Ideenmanagement mehr bedeutet <strong>und</strong> mehr kann als rein Ideen <strong>und</strong><br />

Verbesserungen sammeln, wird eine Einordnung von betrieblichen Vorschlagswesen in einen<br />

Innovationsinstrumente-Mix vorgenommen. Erst an dieser Stelle, wenn der Rahmen für eine<br />

Ausgestaltung eines betrieblichen Vorschlagswesens deutlich ist, werden Beispiele für die Aus-<br />

gestaltung auch genannt <strong>und</strong> konkretere Vorschläge für Anreize gemacht. Zusammenfassend<br />

wird am Schluss noch einmal resümiert, was Nutzenaspekte sein können <strong>und</strong> wie diese mit der<br />

Ausgestaltung zusammenhängen.<br />

Am Ende wird deutlich geworden sein, dass ein betriebliches Vorschlagwesen nur dann seine<br />

Nutzenpotenziale ausreizt, wenn es ganzheitlich in den Betrieb integriert wird <strong>und</strong> als Teil eines<br />

umfassenden Programms, z.B. eines Ideenmanagements begriffen <strong>und</strong> umgesetzt wird. Die Aus-<br />

2


arbeitungen <strong>und</strong> Argumentationen folgen dabei eher der Seite des Humanitätsprinzips. Dabei<br />

wird vom Autor ein kulturwissenschaftlich inspiriertes Verständnis eines komplexen Menschen<br />

als Menschenbild zugr<strong>und</strong>e gelegt. Betriebliches Vorschlagswesen nicht losgelöst vom restlichen<br />

Betriebsgeschehen zu betrachten ist dabei Anliegen dieser Arbeit.<br />

2. Begriffsdefinitionen <strong>und</strong> -abgrenzungen<br />

2.1 Idee, Invention <strong>und</strong> Innovation<br />

Die Innovation unterscheidet sich von Invention <strong>und</strong> Idee wesentlich dadurch, dass Innovationen<br />

umgesetzte, also verwirklichte Ideen sind. Die Idee ist im hier zugr<strong>und</strong>e liegenden Verständnis<br />

der neue Gedanke oder Vorstellung, auch eine Absicht. Zum Umgang <strong>und</strong> zur „industriellen<br />

Produktion von Ideen“, sowie zur differenzierteren Betrachtung verschiedener Arten von Ideen<br />

eignet sich Schnetzler (2004). Eine Invention ist eine Erfindung. Eine Innovation wiederum lässt<br />

sich verstehen als „planvolle, zielgerichtete Erneuerung bestehender sozialer Systeme durch<br />

Anwendung neuer Ideen <strong>und</strong> Techniken; Erzeugung <strong>und</strong> Einführung neuer Produkte, Produkti-<br />

onsmethoden, Organisationsformen in der Wirtschaft“ (Brockhaus 2004: 207). Eine Umfassende<br />

Sammlung von Begriffsdefinitionen zur Innovation findet sich bei Hauschildt (1993: 5).<br />

Eine Innovation geht also über den Status einer Idee oder Invention hinaus. Sie bezieht im Ge-<br />

gensatz zur Idee auch deren Umsetzung mit ein (vgl. etwa de Pay 1989: 132). Im Weiteren wird<br />

es vor allem um Ideen <strong>und</strong> teilweise Invention gehen <strong>und</strong> nicht so sehr um die Wege deren späte-<br />

rer (konkreter) Umsetzung. Neuerungen werden hier sowohl als Produkt-, Verfahrens- <strong>und</strong> Sozi-<br />

alneuerungen betrachtet.<br />

Der Werdegang [...] erstreckt sich idealtypisch auf<br />

1. Wissen, Erkenntnis [, Idee; Anm. d. V.]<br />

2. Erfindung (Invention)<br />

3. Neuerung (Innovation)<br />

4. Übernahme von Neuerungen (Adoption)<br />

5. Verbreitung von Neuerungen (Diffusion). (Bierfelder 1994: 39)<br />

Zu einer allgemeineren Diskussion des „Neuen“ <strong>und</strong> wann etwas als neu gelten kann vergleiche<br />

auch Liebl (2000). Hier wird dargelegt, wie das Neue immer aus einer Veränderung des beste-<br />

henden resultiert. Das genuin Neue gibt es demnach nicht.<br />

2.2 Betriebliches Vorschlagwesen (BVW)<br />

Mit Thom (1996: 19) lässt sich das BVW einleitend folgendermaßen beschreiben:<br />

3


Ein gut funktionierendes BVW, heute oft nur Vorschlagwesen (VW) genannt, ist ein Instrument zur<br />

wirtschaftlichen <strong>und</strong> menschengerechten Betriebsführung. Es hilft den Verantwortlichen für die Be-<br />

triebsführung unter anderem bei ihren Bemühungen um:<br />

- Rationalisierung <strong>und</strong> <strong>Wirtschaftlichkeits</strong>verbesserung,<br />

- Motivation <strong>und</strong> Entwicklung der Mitarbeiter <strong>und</strong><br />

- Permanente Innovation in kleinen Schritten. (Hervorhebung im Original)<br />

Diese Definition hebt stark die Bedeutung der Betriebsführung hervor.<br />

Ausführlicher wird das BVW beschrieben als<br />

ein organisatorisch <strong>und</strong> ablaufmäßig festgelegtes Verfahren, welches dazu dient, Ideen der Mitarbeiter<br />

eines Unternehmens (zur Verbesserung von Arbeitsabläufen, Qualität, Anlagen, Vorrichtungen, Orga-<br />

nisation, Formularen, zur Erhöhung von Arbeitssicherheit, Unfallschutz, Ansehen des Unternehmens,<br />

zur Verringerung von Kosten, Materialverbrauch, Zeitaufwand), die nicht zur eigentlichen Ar-<br />

beitsaufgabe zählen,<br />

- systematisch zu sammeln<br />

- auf Anwendbarkeit zu prüfen<br />

- bei Nichteignung für eine befriedigende Ablehnungsbegründung zu sorgen,<br />

- bei Eignung die Einführung der Verbesserung forciert zu betreiben sowie<br />

- eingeführte Verbesserungen eines Einsenders (oder mehrerer Einsender) angemessen <strong>und</strong> un-<br />

ter Berücksichtigung der steuerlichen Vorteile völlig getrennt vom eigentlichen Arbeitsent-<br />

gelt zu prämieren. (Breisig 1990: 562, nach Schuler 1984)<br />

Hier kommt die zentrale Bedeutung des Mitarbeiters klarer hervor <strong>und</strong> es wird ein Einblick in<br />

der traditionellen Aufbau von BVW gegeben. Ergänzend dazu gilt folgendes: „Vorschläge kön-<br />

nen sich inhaltlich auf alle Leistungserstellungs-, Leistungsverwertungs- <strong>und</strong> Humanisierungs-<br />

aufgaben erstrecken.“ (Diensberg 1997: 111)<br />

2.3 Verbesserungsvorschlag (VV)<br />

Ein Verbesserungsvorschlag ist das Gr<strong>und</strong>element des BVW.<br />

An einen Verbesserungsvorschlag (VV) werden folgende Anforderungen gestellt [...]:<br />

- er soll eine möglichst präzise dargestellte Lösung zur Verbesserung eines gegenwärtigen Zu-<br />

standes enthalten, d.h. konkret beschreiben, was verbesserungswürdig ist <strong>und</strong> konstruktiv<br />

aufzeigen, wie die Verbesserung vorgenommen werden kann (freilich wird der Reifegrad der<br />

Ausarbeitung in praxi unterschieldich sein);<br />

- er muss für den vorgesehenen betrieblichen Anwendungsbereich eine nutzbringende (z.B.<br />

kostenreduzierende, sicherheitsverbessernde, umweltschützende, unfallverhütende, prestige-<br />

steigernde) Neuerung darstellen;<br />

- er wird nur dann materiell anerkannt (prämiiert), wenn er nicht unmittelbares Ergebnis aus<br />

der Erfüllung der zugewiesenen Stellenaufgaben des Einreichers ist, sondern eine über den<br />

4


Rahmen des Arbeitsvertrages hinausgehende (freiwillige) Sonderleistung darstellt. (Thom<br />

1996: 26)<br />

Als Faustregel kann auch folgendes gelten:<br />

Kann ein Mitarbeiter, ohne seinen Vorgesetzten zu fragen, seine Idee selbstständig umsetzen, dann<br />

handelt es sich hierbei um einen nicht prämierfähigen Vorschlag. Gr<strong>und</strong>: Aufgabenstellung.<br />

Kann ein Mitarbeiter seine Idee dagegen erst nach Zustimmung seines Vorgesetzten umsetzen, oder<br />

dies wird durch eine andere Person erledigt, dann handelt es sich um einen prämierfähigen Vorschlag.<br />

Oder einfacher ausgedrückt: Je niedriger ein Einreicher in der Endgeldskala angesiedelt ist, desto eher<br />

handelt es sich um einen prämierfähigen Vorschlag. (Packheiser 2005)<br />

2.4 Ideenmanagement <strong>und</strong> Innovationsmanagement<br />

Das Management von Ideen <strong>und</strong> Innovationen bezieht über das BVW hinausgehende Schritte<br />

mit in den Prozess ein. Es ist damit umfassender. Es ist nicht „passive Ideensammelstelle“, was<br />

dem BVW häufig vorgeworfen wird, sondern will Instrumente wie das BVW aktiv in einen<br />

ganzheitlich im Unternehmen verankerten Prozess von der Sichtung eines Problems, über die<br />

Ideengenerierung bis hin zur Innovation <strong>und</strong> deren Umsetzung einbeziehen. Dazu gehört auch<br />

die anschließende Verwaltung der Neuerungen im Sinne eines Wissensmanagements. Ideenma-<br />

nagement bleibt vom gr<strong>und</strong>sätzlichen Begriff her auf die ersten Phasen des beschriebenen Pro-<br />

zesses beschränkt <strong>und</strong> wird in dieser Arbeit auch entsprechend verwendet. In der Literatur wird<br />

Ideenmanagement häufig sehr viel umfassender begriffen <strong>und</strong> bezieht teilweise Prozessstufen<br />

wie das Patentwesen mit ein (z.B. Thom 2003: 20) oder es wird synonym zum BVW verwendet.<br />

Innovationsmanagement hingegen fokussiert zumeist eine rein technische Perspektive, die Sozi-<br />

alinnovationen nicht berücksichtigt. Bei Bierfelder heißt es dazu: „Die Innovationstheorie be-<br />

schäftigt sich überwiegend mit der ökonomischen Nutzung technischer Erfindungen“ (1994: 39;<br />

vgl. auch Hauschildt 1993). Genauso wie eine Abgrenzung der Begriffe Idee, Invention <strong>und</strong> In-<br />

novation nicht immer klar <strong>und</strong> gleich ist, existiert dieses Problem ebenso beim Management die-<br />

ser Neuerungen. Da in dieser Arbeit der Status bis zur Umsetzung diskutiert werden soll, <strong>und</strong><br />

auch Sozialinnovationen mit einbezogen werden, wird hier der Terminus des Ideenmanagements<br />

verwendet. Ideenmanagement wird als Begriff verwendet, wann immer es darum geht das In-<br />

strument des BVW im Gesamtunternehmen zu verorten. Dieses Ideenmanagement weiter auf ein<br />

Innovationsmanagement auszuweiten <strong>und</strong> diese beiden zu einer Linie zu verbinden wäre Aufga-<br />

be einer weiteren Arbeit. Insofern wird auf den Begriff des Innovationsmanagements weitestge-<br />

hend verzichtet. Wenn er Verwendung findet, so allerdings nicht mit einer Beschränkung auf<br />

soziotechnische oder technische Sichtweise.<br />

5


3. Effektives BVW – was kann das bedeuten?<br />

Die Effektivität eines BVW wird im Folgenden aus der Perspektive von Unternehmen diskutiert,<br />

genauer gesagt: des Unternehmers oder des Managements. Betriebsrats- (vgl. Breisig 1990) <strong>und</strong><br />

Mitarbeiterinteressen (monetäre Entlohnung, korrekte Vorschlagsbearbeitung, Sicherung von<br />

Rechten <strong>und</strong> Schutz vor Nachteilen, Möglichkeiten zur Persönlichkeitsentfaltung) (vgl. Diens-<br />

berg 1997: 120) werden im Rahmen einer Effektivitätsbeurteilung nicht miteinbezogen.<br />

3.1 Gr<strong>und</strong>legender Zielkonflikt<br />

Bereits in der kurzen eingangs von Thom angeführten Definition von BVW werden zwei gr<strong>und</strong>-<br />

sätzliche Ziele von BVW deutlich: wirtschaftliche <strong>und</strong> menschengerechte Betriebsführung. Zwar<br />

werden von anderen Autoren wesentlich differenziertere Ziele aufgeführt, doch lassen diese sich<br />

zumindest grob unter die beiden von Thom genannten Punkte subsummieren. Nun stellt sich<br />

deshalb die Frage, ob angesichts der Einführung von BVW als Instrument der Rationalisierung,<br />

dieses auch gleichzeitig eine adäquate Anwendung als Personalentwicklungsinstrument finden<br />

kann. Rationalisierung wird anerkanntermaßen im Normalfall kaum zur Motivierung von Mitar-<br />

beitern beitragen. Breisig (1990: 584) nennt sogar mögliche Nachteile hinsichtlich der Motivati-<br />

on, die aus einem BVW entstehen können. Unter anderem sind dies „Leistungsverdichtung, Ab-<br />

gruppierung, Versetzung oder im Extremfall sogar Freisetzung von Beschäftigten“, die ihr tacit<br />

knowledge über BVW dem Unternehmen zur Verfügung gestellt haben.<br />

Klar ist zumindest, dass ein primär auf Wirtschaftlichkeit ausgerichtetes BVW nicht sosehr die<br />

Situation <strong>und</strong> Bedürfnisse der Arbeitnehmer berücksichtigen wird, sondern vor allem darauf be-<br />

dacht ist rational gut zu funktionieren. Dass ein gutes Betriebsklima <strong>und</strong> hierfür positive VV<br />

langfristig ebenso positive Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit haben können wird allzu oft<br />

nicht berücksichtigt. Zwar geben fast durchweg alle Autoren an, dass humanitäre Zielsetzungen<br />

zunehmend in den Vordergr<strong>und</strong> rücken würden, in der Praxis scheint diese Aussage dann aber<br />

wieder revidiert zu werden, wie anschließend zugegeben wird (vgl. stellvertretend Diensberg<br />

1997: 119). Entgegen den Beteuerungen wird BVW also nach wie vor anhand von Kennzahlen<br />

in seiner Effektivität beurteilt. Humanitäre Ziele, als so genannte weiche Faktoren, lassen sich in<br />

ihren Auswirkungen aber nur schwer oder gar nicht mittels Kennzahlen erfassen. Was sie trotz<br />

alles good will wieder in der Versenkung verschwinden lässt.<br />

6


In dieser Arbeit wird die gr<strong>und</strong>sätzliche Annahme getroffen, dass humanitäre Ziele <strong>und</strong> damit<br />

ein BVW in humanitärer Ausrichtung langfristig eine höhere Effektivität <strong>und</strong> positive Gewinne<br />

für das Unternehmen garantieren, als kurzfristige Orientierung an betrieblichen Kennzahlen.<br />

3.2 Wirtschaftliche Ziele<br />

Priorität haben beim BVW nach wie vor wirtschaftliche Ziele. Dazu gehören die Rationalisie-<br />

rung von Unternehmensabläufen, also <strong>Wirtschaftlichkeits</strong>verbesserung, Produktivitätssteigerung<br />

<strong>und</strong> die Steigerung des Qualitätsbewusstseins. Die Unternehmungsleitungsinteressen liegen bei<br />

vielen anwendungsreifen Vorschlägen, geringen Kosten <strong>und</strong> schneller Stiftung hohen Nutzens.<br />

Das lässt sich beispielsweise durch Kostensenkungen durch Einsparung an Material <strong>und</strong> Energie,<br />

Reduzierung von Leerlauf- <strong>und</strong> Arbeitszeiten, Qualitätsverbesserung, Verringerung von Fehlern<br />

<strong>und</strong> Ausschuss, Optimierung von Arbeitsabläufen, Erhöhung der Arbeitssicherheit, Verbesse-<br />

rung des Umwelt- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzes erreichen.<br />

Die weiter genannten Ziele (Personalentwicklung, Innovationsförderung, Marktstellung sichern)<br />

haben nur insofern Bedeutung, als sie als Zwischenziel dem Fernziel Wirtschaftlichkeit dienlich<br />

sind. Ein BVW als Instrument der Personalführung wird, wenn es sich nicht selbst trägt im Un-<br />

ternehmen einen schweren Stand haben. Genauso ist die Innovationsförderung immer eine Inno-<br />

vationsförderung im Sinne der Produkt- <strong>und</strong> Prozesswirtschaftlichkeit. Es sollen Marktstellung<br />

<strong>und</strong> Wettbewerbsfähigkeit gesichert werden. Wirtschaftlichkeit bleibt auch bei den anderen Ziel-<br />

setzungen immer implizites Ziel. Letztendlich lässt sich Handeln im Unternehmen auf das Ziel<br />

der Realisierung von (maximalen) Gewinnen reduzieren (oder auf generelles Überleben, je nach<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegter Organisationstheorie). Die verschiedenen Zielsetzungen von BVW können<br />

also nicht losgelöst voneinander betrachtet werden <strong>und</strong> es bleibt aufgr<strong>und</strong> dieser Vernetzung<br />

auch häufig beim Lippenbekenntnis zum Personalentwicklungsziel. Trotzdem bleibt Wirtschaft-<br />

lichkeit ein „globales Ziel“ (Dörner 1989: 76), das andere Unterziele erlaubt. Insofern sollten die<br />

Abhängigkeiten der an das BVW gestellten Ziele untereinander klar sein, um nicht sich gegen-<br />

seitig ausschließende Zielsetzungen gleichzeitig zu verfolgen. Es handelt sich also um eine<br />

Mehrfachzielsetzung mit dem Hauptziel Wirtschaftlichkeit unter zunehmende Bedeutung des<br />

Faktors Mensch (vgl. Diensberg 1997: 119f.).<br />

Die standardmäßig zur Messung der Effizienz zugr<strong>und</strong>e gelegten Kriterien sind Kennzahlen:<br />

o Beteiligungsquote (Anteil eingereichter VV je 100 Teilnahmeberechtigte);<br />

o Annahmequote (Prozentsatz angenommener VV der eingereichten VV);<br />

o Durchführungsquote (Prozentsatz durchgeführter VV der angenommenen VV);<br />

7


o Nutzen-Kosten-Relation (z.B. Verhältnis von Netto-Einsparungen zu Gesamtkosten des<br />

BVW; Relation von Einsparungen zum Investitionsaufwand durchgeführter VV);<br />

o Einsatzbreite der VV (bereiche bzw. Objekte, auf die sich die VV beziehen, z.B. Verbesse-<br />

rung von Produkten, Unfallverhütung, Produktionsverfahren, Umweltschutz; die betriebs-<br />

übergreifende statistische Erfassung ist hier unzureichend; aus Zuordnungsproblemen wären<br />

auch Mehrfachzuordnungen zu erwarten). (ebd.: 125)<br />

Weitere als Indikatoren dienende Kennzahlen sind demnach: Anzahl der Mehrfacheinreicher,<br />

Anteil von Gruppenvorschlägen, Einsenderstruktur, Anteil patenfähiger VV <strong>und</strong> Bearbeitungs-<br />

dauer (vgl. ebd.).<br />

3.3 Humanitäre Ziele<br />

Der zweite große Zielkomplex sind die humanitären Ziele. In diesem Sinne wird BVW als In-<br />

strument der Personalführung genutzt. Unterziele sind hier z.B. Persönlichkeitsentfaltung, Ver-<br />

besserung der sozialen Beziehungen (Betriebsklima) <strong>und</strong> Förderung unternehmerischen Denkens<br />

<strong>und</strong> Handelns, Förderung der Selbstständigkeit, Erhöhung der Motivation, Teamentwicklung,<br />

Förderung von tätigkeits- oder sogar abteilungsübergreifender Zusammenarbeit (vgl. Diensberg<br />

1997: 119f. <strong>und</strong> üstra 2003). Es wird allgemein davon ausgegangen, dass sich eine Verbesserung<br />

in diesen Bereichen positiv auf die Arbeitsleistung der Beschäftigten auswirkt. Als Personalfüh-<br />

rungsinstrument könnte dem BVW eine Rolle für die Personalentwicklungsentscheidung zufal-<br />

len. Diese Möglichkeit wird in der Praxis allerdings kaum genutzt (vgl. Thom 1996: 34). Thom<br />

bemerkt dazu auch: „Hierfür müssen allerdings zunächst geeignete Kriterien entwickelt werden,<br />

um nicht die Chancengleichheit zu gefährden.“ (ebd.). Obwohl die Nutzung dieser Option noch<br />

nicht erfolgt ist doch zu sehen, dass „für den Ausbau des BVW in diese Richtung ein gewisser<br />

Konsensus vorliegen dürfte“ (ebd.). Breisig kritisiert hier, dass eine solche Praxis zur „Anhei-<br />

zung der Konkurrenz“ <strong>zwischen</strong> den Mitarbeitern führen könne <strong>und</strong> die Freiwilligkeit der Teil-<br />

nahme dann nicht mehr gegeben sei, da Teilnehmer vor Nicht-Teilnehmern <strong>und</strong> Moderatoren vor<br />

einfachen Teilnehmern „die Nase vorn haben“ (Breisig 1990: 444).<br />

3.4 Feststellbarkeit von Leistung bei einem BVW<br />

Sobald über die Forderung der Wirtschaftlichkeit mit wirtschaftlichen Effizienzindikatoren <strong>und</strong><br />

der Selbstkostentragung eines BVW hinaus das Ziel der Beteiligung möglichst vieler Mitarbeiter<br />

fokussiert wird, werden längerfristige wirtschaftliche Ziele angestrebt, d.h. das Wirtschaftlichkeit<br />

isoliert kaum feststellbar bleibt. Die oben angeführten Indikatoren können keinesfalls die Aus-<br />

wirkungen des Personalführungsinstrumentes BVW erfassen.<br />

8


Thom schlägt vor die Mitarbeiter bezogene BVW-Effizienz mit weiteren Kennzahlen zu berech-<br />

nen: „Reduktion von Unfällen durch Unfallverhütungs-VV, die Verringerung von Fluktuations-<br />

<strong>und</strong> Abwesenheitsraten in bestimmten Betriebsbereichen infolge von gezielten Betriebsklima-<br />

<strong>und</strong> Humanisierungs-VV, veranlasste Personalentwicklungsmaßnahmen für Arbeitnehmer mit<br />

(konstant) reger <strong>und</strong> qualifizierter BVW-Beteiligung [...], Zahl <strong>und</strong> Struktur der VV-Einreicher<br />

[...], Betriebszugehörigkeitsdauer, Geschlecht <strong>und</strong> Nationalität“ (1996: 37).<br />

Durch die Erweiterung auf langfristige <strong>und</strong> indirekte Ziele ist die Leistungsfähigkeit eines BVW<br />

kaum messbar, geringe Kennzahlwerte können auch auf Betriebsproblemen des Rahmens beru-<br />

hen (Widerstände im Unternehmen, Unbekanntheit des BVW, Art der Arbeitsorganisation). Bei<br />

einem BVW handelt es sich um ein ins Unternehmen eingeb<strong>und</strong>enes Beziehungsgeflecht, d.h.<br />

eindimensionale Effizienzmaßstäbe helfen nicht weiter (vgl. Diensberg 1997: 126). „Eine klare<br />

Isolierung sowie eine genaue Quantifizierung des durch die einzelnen Aktionsparameter erziel-<br />

ten Erfolges ist nicht möglich; komplexe Beziehungen (Interdependenzen) erschweren das bezif-<br />

fern der ohnehin nur schwer messbaren Wirkungszusammenhänge. Trotz dieser methodologi-<br />

schen Einwände kann das Management nicht auf die Kennzahlen des BVW verzichten. Derartige<br />

Effizienzberechnungen sind – wenn auch nicht über jeden Zweifel erhaben – als Orientierungs-<br />

größen unentbehrlich.“ (Thom 1996: 38).<br />

Es kann nicht ausbleiben zu registrieren, dass Thom lediglich eine Effizienz von BVW errechnen<br />

will. Es kann allerdings nicht darum gehen ein lokales Optimum in der Institution BVW zu er-<br />

zeugen, sondern darum eine für die gesteckten Ziele effektive Organisation zu entwickeln. Dazu<br />

gehört klar eine Verfolgung der beiden Hauptziele Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Humanisierung. Eine<br />

Effektivität muss unterschiedlich beurteilt werden, je nachdem welches Ziel als primär betrachtet<br />

wird. Für die Beurteilung dieser Effektivität können dann Kennzahlen eine Hilfestellung geben,<br />

sie können eine qualitative Situationsbewertung aber nicht ersetzen <strong>und</strong> kommen nicht ohne die-<br />

se aus.<br />

Da in dieser Arbeit die humanitären Ziele in den Mittelpunkt gestellt werden erfolgt auch die<br />

Auswahl der Aktionsparameter anders, als bei einer, wirtschaftliche Ziele in den Mittelpunkt<br />

stellenden, Arbeit. Effektivität wird hier also immer daran gemessen werden, was BVW zu einer<br />

Humanisierung der Arbeitsverhältnisse beitragen kann. Es wird also angenommen, dass es eine<br />

generelle Ausrichtung des BVW an wirtschaftlichen Zielen <strong>und</strong> Parametern gibt <strong>und</strong> Entwick-<br />

lungsbedarf vor allem in Bereichen der Personalführung <strong>und</strong> Integration des BVW in den Ge-<br />

samtbetrieb besteht.<br />

9


4. Ideenträger Mensch<br />

Das BVW betrachtet den Mitarbeiter als Träger von Ideen <strong>und</strong> als „Engpassfaktor“ (Diensberg<br />

1997: 39) im Innovationsprozess. Wir befinden uns hier im Bereich des Managements „innerer<br />

Wissenspotentiale“ (Schüppel 1996: 197 ff.). Schüppel empfiehlt für die Generierung einer Ü-<br />

bersicht die Erstellung einer Wissenslandkarte, in der benötigtes <strong>und</strong> vorhandenes Wissen als<br />

Meta-Wissen expliziert wird. So kann über Wissenspotentiale reflektiert werden. In ein solches<br />

Instrument ließe sich auch das BVW einordnen. Der Mitarbeiter ist dabei Träger von Ideen oder<br />

„relevanten Wissensbausteinen“ (Schüppel 1996: 197).<br />

Im Sinne eines Managements von „inneren Wissenspotentialen“ ist das BVW ein Vehikel für<br />

eine „Wissenslogistik“ (ebd. 205). Notwendig ist es besonders dann, wenn im Betrieb ansonsten<br />

nur vertikale Kommunikationsstrukturen vorherrschen <strong>und</strong> besonders effektiv, wenn durch<br />

Gruppenvorschlagwesen ein aktiver Austausch <strong>zwischen</strong> den Mitarbeitern geschaffen wird. Als<br />

Vorteile solcher Gruppenzusammenarbeit <strong>und</strong> des dadurch vonstatten gehenden Wissensaustau-<br />

sches nennt Schüppel, dass die einzelnen Sichtweisen <strong>und</strong> Wissensbasen der Beteiligten unmit-<br />

telbar aufeinander treffen, die verschiedenen Realitätsauffassungen des Tiefen-Wissens authen-<br />

tisch artikuliert werden können, ein Verständnis für die Sichtweise des jeweils anderen aufgebaut<br />

(Reziprozität), die begrenzte Lösungsmächtigkeit einzelner Wissensbasen im Gruppenkontext<br />

erhöht <strong>und</strong> die Umsetzung von getroffenen Entscheidungen durch die Beteiligung an der Ent-<br />

scheidungsfindung inhaltlich <strong>und</strong> zeitlich verbessert wird (vgl. ebd. 206).<br />

Beachtet werden muss hier auch, dass knowledge sharing nur horizontal funktioniert. Vertikal<br />

kann es in klassischen Unternehmensstrukturen lediglich zu knowledge forwarding kommen.<br />

Insofern bieten Gruppenarbeiten die (einzige) Möglichkeit diese Wissenspotentiale auszuschöp-<br />

fen.<br />

Gr<strong>und</strong>legend am Ansatz des BVW ist der Gedanke, dass der Mitarbeiter am Arbeitsplatz am<br />

besten weiß, was es an Problemen <strong>und</strong> Schwierigkeiten gibt <strong>und</strong> welche Änderungsmöglichkei-<br />

ten angebracht sind. Dieses Wissen soll genutzt werden. Dieses Wissen wird in der Literatur<br />

häufig als Kreativitätspotential im Sinne eines „Könnens“ betrachtet (vgl. Thom 1996: 45). Nun<br />

lässt sich diese Zuordnung zur reinen Könnenssphäre aber in Zweifel ziehen. Vielmehr kann das<br />

von den Mitarbeitern eingesetzte Wissen als „Produktionswissen“ (Breisig 1990: 561) also<br />

Handlungswissen im Allgemeinen bezeichnet werden. Mitarbeiter eignen sich das für die Einrei-<br />

10


chung von VV notwendige Wissen im Arbeitsprozess an. Demnach kann davon ausgegangen<br />

werden, dass prinzipiell die Voraussetzung des Könnens allein durch das Arbeiten erfüllt wird.<br />

Das BVW lässt aber häufig keine VV aus dem Gebiet des eigenen Arbeitsplatzes zu – mit einer<br />

Tendenz zur Veränderung. Gerade bei Gruppenvorschlagwesen wird diese Unterscheidung aber<br />

erschwert <strong>und</strong> hier Möglichkeiten für weitere VV geöffnet.<br />

Betrachtet man Innovationsprozesse auf der Basis von Mitarbeiterwissen, das persönliches Wis-<br />

sen ist <strong>und</strong> damit „implizites“ (Schüppel 1996: 197) oder tacit knowledge, ergibt sich eine neue<br />

Perspektive. Tacit knowledge ist eben Handlungswissen, es ist „expressed through action-based<br />

skills. It cannot be reduced to rules and recipes. Thus, it is hard to formalise, to record or even to<br />

articulate.“ (Spiliopoulou 2004). Gleichzeitig ist es „the basis of creativity and innovation“<br />

(ebd.). Um es möglichst gut <strong>und</strong> breit nutzbar zu machen muss es expliziert, d.h. in objektbasier-<br />

te (Produkte, technische Zeichnungen) oder prozessbasierte (Workflowprozesse, Normen, Re-<br />

geln) „knowledge assets“ (ebd.) übertragen werden. Bislang nutzt BVW diesen Ansatz wenig<br />

(zum Management expliziten Wissens ver-<br />

gleiche Schüppel 1996: 255ff. <strong>und</strong> den<br />

knowledge konversion cycle von Nonaka &<br />

Takeuchi 1995). In der Literatur wird Krea-<br />

tivität zumeinst nicht als „angeboren“ be-<br />

trachtet, sondern als die Fähigkeit „neuartige<br />

Zweck-Mittel-Verknüpfungen“ (Hauschildt<br />

1993: 241) aus zwei (oder mehr) Bekannten<br />

zu verbinden. Die von Thom so genannten<br />

„Fähigkeitsbarrieren“ bekommen mit dieser<br />

Interpretation einen neuen Charakter <strong>und</strong><br />

ermöglichen andere, vor allem sozialpsycho-<br />

logische, Ansatzpunkte.<br />

knowledge konversion cycle von Nonaka & Takeuchi<br />

1995. Wikipedia A.<br />

Das Verständnis von tacit knowledge basiertem BVW unterstützt zudem die Verbindung von<br />

BVW mit kontinuierlichen Verbesserungsprozessen (KVP) <strong>und</strong> KAIZEN-Ansätzen zu einem<br />

umfassenderen Ideenmanagement. Der Ansatz stellt die Wandlung von der großen Invention<br />

zum KVP in den Mittelpunkt der Betrachtung. Eben für solche KVP ist tacit knowledge die<br />

Gr<strong>und</strong>lage. In dieser Konsequenz wäre ein Ideenmanagement sogar einem betrieblichen Wis-<br />

11


sensmanagement unterzuordnen, dass Wissen Mitarbeiter basiert betrachtet <strong>und</strong> von diesen aus-<br />

gehend Wissen für das Unternehmen explizit zur Verfügung stellt.<br />

Ein solcher Ansatz muss aber auch voraussetzen, dass BVW nicht als „genehmigtes Mitdenken“<br />

(Diensberg 1990: 113) nur in einem gewissen vorgegebenen Rahmen, Verwendung finden soll.<br />

Es darf nicht eingesetzt werden, um Fehler des Systems zu kaschieren <strong>und</strong> eine formale Rück-<br />

versicherung des Managements Gelegenheit zum Mitdenken gegeben zu haben, sein. Wird ver-<br />

sucht die Unzuständigkeit der Mitarbeiter durch Belohnung zu kaschieren, so ist ein am Mitar-<br />

beiter als Ideenträger ausgerichtetes BVW fehlgegangen.<br />

5. Rahmenbedingungen schaffen<br />

In dieser Arbeit liegt der Fokus auf dem Faktor Mensch <strong>und</strong> dem Humanisierungsaspekt. Dafür<br />

sollen Rahmenbedingungen dargestellt werden, die für dafür förderlich sind.<br />

Strukturelle Erklärungen sind so wichtig, weil nur sie zu den tiefen Ursachen des Verhaltens vor-<br />

stoßen <strong>und</strong> dadurch Veränderungen der Verhaltensmuster möglich machen. Die Struktur erzeugt<br />

das Verhalten, deshalb kann eine Veränderung der gr<strong>und</strong>legenden Strukturen neue Verhaltens-<br />

muster hervorbringen. In diesem Sinn sind strukturelle Erklärungen in sich generativ. Da die<br />

Struktur in menschlichen Systemen außerdem die ‚operativen Regeln’ der Entscheidungsträger in<br />

diesem System mit einschließt, führt eine Umgestaltung unserer Entscheidungsprozesse zu einer<br />

Umgestaltung der Systemstruktur. (Senge 1990: 70)<br />

Es gilt das BVW in eine Gesamtkonzeption einzubinden <strong>und</strong> ganzheitlich im Unternehmen zu<br />

betrachten. In diesem Zusammenhang gilt es die Gr<strong>und</strong>voraussetzungen für ein gutes oder im<br />

Sinne dieser Arbeit „effektives“ BVW zu klären. BVW kann sein Leistungspotenzial als Perso-<br />

nalführungsinstrument nur unter bestimmten Rahmenbedingungen entfalten. Diese organisatio-<br />

nalen Rahmenbedingungen sollen im Folgenden diskutiert werden.<br />

Thom unterscheidet in der nebenstehenden Grafik <strong>zwischen</strong> unmittelbaren <strong>und</strong> mittelbaren Akti-<br />

onsparametern. Ausgehend von den Randbedingungen soll hier der Einsatz der mittelbaren Ein-<br />

flussmöglichkeiten auf die BVW-Effektivität untersucht werden. Thom hat seine Grafik zwar auf<br />

die Effizienz eines BVW ausgelegt, die Aktionsparameter können aber auch für eine Effektivi-<br />

tätsausrichtung nützlich sein. Dies gilt insbesondere für die von Thom als ‚Randbedingungen’<br />

<strong>und</strong> ‚mittelbare Aktionsparameter’ bezeichneten Größen. Hier können Zieldefinitionen <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>lagen geschaffen werden. Eine Beschäftigung mit verschiedenen ‚unmittelbaren Aktions-<br />

parametern’ erfolgt später gesondert.<br />

Damit das BVW nicht das Ansehen einer sozialen (Hilfs-)Einrichtung erhält, sondern Aufnahme<br />

in das Instrumentarium der Betriebsführung findet, sollte schon in den Ziel- <strong>und</strong> Strategieformu-<br />

12


lierungen allen Unternehmensmitgliedern verständlich gemacht werden [...], dass ein BVW-<br />

Engagement im Interesse der Entwicklung des Betriebes <strong>und</strong> jedes einzelnen Mitarbeiters sehr<br />

willkommen ist <strong>und</strong> entsprechende Anerkennung erfährt. Gestützt wird dieses Signal an die Mit-<br />

arbeiter durch eine innovationsförderliche Gestaltung der Organisationsstruktur <strong>und</strong> des Füh-<br />

rungsstils [...]. (Thom 1996: 123)<br />

Bezugsrahmen zur Erklärung der BVW-Effizienz (Quelle: Thom 1996: 122)<br />

Eine ausführlichere Beschäftigung mit diesen Gr<strong>und</strong>lagen der Organisationstheorie ist sinnvoll,<br />

da der Mensch der „Engpassfaktor“ (Diensberg 1997: 39) im BVW ist – es bringt nichts an<br />

Punkten nach Veränderung zu streben, die nicht systemkritisch sind <strong>und</strong> an denen sich Verbesse-<br />

rungen nicht auswirken, weil an anderen Stellen der Systemdurchsatz geringer ist <strong>und</strong> nur<br />

scheinbare Mehrkapazitäten geschaffen werden.<br />

5. 1 Anpassung <strong>und</strong> Konkurrenz<br />

Die das BVW nutzende Organisationsentwicklung ist hier auf den Gr<strong>und</strong>annahmen der Kontin-<br />

genztheorie (Anpassung der Organisation an das Umfeld) basierend, wonach „bei ständigen Ver-<br />

änderungen der Umwelt (wenn also sich verändernde Technologie <strong>und</strong> Marktbedingungen neue<br />

Probleme <strong>und</strong> Anforderungen hervorbringen) offene <strong>und</strong> flexible Management- <strong>und</strong> Organisati-<br />

onsformen notwendig sind“ (Morgan 1997:66). Hervorstechend ist bei dieser Herangehensweise<br />

die Unterscheidung in mechanische <strong>und</strong> organische Organisationsformen. Demnach ist die güns-<br />

tigste Organisationsform von der Veränderungsgeschwindigkeit <strong>und</strong> –stärke der Umwelt abhän-<br />

gig. Es lässt sich festhalten, dass „effektive Organisation von der Entwicklung zusammenhän-<br />

gender Beziehungen innerhalb der Struktur abhängt, weiterhin vom Alter, von der Größe <strong>und</strong> der<br />

13


Technologie eines Unternehmens <strong>und</strong> den Bedingungen des Industriezweiges, in dem es tätig<br />

ist“ (ebd. 75). Eine Kunstseidenfabrik hat demnach einen geringeren Innovationsbedarf als etwa<br />

eine Elektronikfirma. Je größer der Anpassungsbedarf durch sich verändernde Umweltbedingun-<br />

gen ist, desto organischer <strong>und</strong> offener sollte die Organisationsstruktur sein. Demnach macht es<br />

also keinen Sinn pauschal offene <strong>und</strong> gering hierarchisch strukturierte Unternehmen mit partizi-<br />

pativem Führungsstil zu fordern, sondern dies muss von der Umgebung <strong>und</strong> der Konkurrenz des<br />

jeweiligen Betriebes abhängig gemacht werden. Zur Einordnung eignet sich z.B. die knowledge<br />

map nach Tiwana. Mit ihrer Hilfe lässt sich der Stand des Unternehmens gegenüber der Konkur-<br />

renz bestimmen <strong>und</strong> Bedarf an innovativem Wissen feststellen.<br />

Market<br />

leader<br />

Innovator<br />

The knowledge of the company<br />

innovative<br />

advanced<br />

core<br />

core advanced innovative<br />

The knowledge of the competitor(s)<br />

Knowledge map nach Tiwana 2000 zitiert nach Spiliopoulou 2004<br />

Aus der Sicht des BVW jedoch sind offene Kommunikation <strong>und</strong> flache Hierarchien Hilfreich.<br />

Beim BVW geht es gerade um den Umgang mit Wissen, vor allem neuen <strong>und</strong> innovativen Ideen.<br />

Zumindest dieser Teil des Betriebes als Subsystem benötigt also organische Strukturen, um effi-<br />

zient arbeiten zu können. Die Funktionalität eines BVW ist wesentlich abhängig von seiner An-<br />

passungsfähigkeit <strong>und</strong> dem freien Umgang mit Wissen. Dies wird durch bürokratische Struktu-<br />

ren gehemmt <strong>und</strong> ein freier Wissensfluss verhindert. Zu Matrixorganisationsformen hingegen<br />

schreibt beispielsweise Morgan, dass sie „flexibles, innovatives <strong>und</strong> anpassungsfähiges Verhal-<br />

ten“ (Morgan 1997: 78) fördern. Sie bieten darüber hinaus die „Möglichkeit, die Grenzen des<br />

Spezialistentums zu überwinden.“ Dies sind genau die Voraussetzungen, die für die Nutzung<br />

innovativer Wissenspotentiale/tacit knowledge fördernd wirken.<br />

Capable competitor<br />

Straggler<br />

Risky<br />

player<br />

14


Morgan hat zur Kongruenz <strong>und</strong> Inkongruenz von Organisationssubsystemen ein Profil von Or-<br />

ganisationsmerkmalen erarbeitet, mit dem sich verdeutlichen lässt, ob die einzelnen Organisati-<br />

onssubsysteme zueinander <strong>und</strong> zu den Anforderungen des Umfeldes passend gestaltet sind. Für<br />

die Anforderungen eines dynamischen <strong>und</strong> unvorhersehbaren Umfeldes benennt er die passen-<br />

den Merkmale als (vgl. ebd. 86):<br />

Organisationssubsystem Merkmal<br />

Strategisch Aktive Erschaffung eines Lernsystems<br />

Technologisch Komplexe Rollen, die hohes Unterscheidungsvermögen erfordern<br />

Menschlich/kulturell Selbstverwirklichende Arbeitseinstellung<br />

Strukturell Organisch<br />

Management Demokratisch (Theorie Y)<br />

Wenn aber eine ganzheitliche Einbettung des BVW in das Unternehmen gefordert wird, dann<br />

muss dies auch dessen Gr<strong>und</strong>anpassung berücksichtigen <strong>und</strong> darf nicht allein von den Bedürfnis-<br />

sen des BVW ausgehen. Wenn die Umwelt eines Unternehmens also im Gegenteil zu den eben<br />

aufgeführten Parametern eine mechanische Organisationsform erfordert, dann kann ein klassi-<br />

sches <strong>und</strong> traditionell ausgestaltetes BVW durchaus passender sein als der Versuch ein zweites<br />

<strong>und</strong> komplett anders strukturiertes Subsystem einzuführen <strong>und</strong> parallel zu etablieren. An dieser<br />

Stelle verlassen wir die Betrachtung solcher Fälle <strong>und</strong> widmen uns im weiteren Verlauf der Ar-<br />

beit organisch strukturierten Unternehmen. Das bedeutet nicht, dass mechanische Organisationen<br />

keinen Bedarf an BVW hätten, sondern lediglich, dass die Ausgestaltung dort bereits etablierten<br />

Strukturen folgen kann.<br />

5.2 Unternehmenskultur <strong>und</strong> -führung<br />

Die Unternehmenskultur als soziales System des Unternehmens beruht auf geteilten Werten <strong>und</strong><br />

Normen, Ritualisierungen des Handelns, verleiht damit Handlungen Sinn <strong>und</strong> Bedeutungen, ih-<br />

ren Ausdruck findet sie in Kommunikation (vgl. Baecker 1999: 3367ff.) <strong>und</strong> Betriebsklima.<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Unternehmenskultur ist das kollektive Gedächtnis des Unternehmens, also die<br />

erinnerte Geschichte. Sie wird ständig durch die Handlungsträger im Unternehmen neu geschaf-<br />

fen <strong>und</strong> weiterentwickelt. „Kultur ist keineswegs etwas, das sozialen Gegebenheiten aufoktroy-<br />

iert wird, sie entwickelt sich vielmehr während einer sozialen Interaktion.“ (Morgan 1997: 179)<br />

Die Innovationsbereitschaft stellt im Rahmen der Unternehmungskultur einen eigenständigen<br />

Wert dar. Mit der Verankerung der Innovationsbereitschaft in der Unternehmungskultur erhält<br />

diese ein dynamisches Element, das Veränderungen in den relevanten Umsystemen antizipiert<br />

15


<strong>und</strong> zur Weiterentwicklung der Unternehmungskultur anregt [...], d.h. die existierenden Werte<br />

werden regelmäßig hinterfragt, <strong>und</strong> es wird damit einer Verkrustung entgegengewirkt. Um dies<br />

zu erreichen, müssen die Mitarbeiter lernen, dass die Innovationsbereitschaft eine wesentliche<br />

Tugend des Systems ist <strong>und</strong> als eigener Wert akzeptiert wird. Die Organisation wird folglich als<br />

ein lernfähiges System aufgefasst. (Corsten 1989: 13)<br />

Bei der Unternehmenskultur handelt es sich zwar prinzipiell um gemeinsame Werte, allerdings<br />

kommt dem Management als Urheber <strong>und</strong> Initiator solcher Werte eine besondere Rolle zu. Es ist<br />

in der Lage Werte vorzugeben, die erst noch zu gemeinsamen Werten entwickelt werden (vgl.<br />

Breisig 1990: 526). Das Management hat diese führende Rolle in der Schaffung von Unterneh-<br />

menskultur inne, da es im Beziehungsgeflecht der Interaktionen eine wichtige Stellung ein-<br />

nimmt. Es ergibt sich eine Vorbildfunktion der Führungskräfte: „Unweigerlich scheinen doch die<br />

Einstellungen <strong>und</strong> Visionen der Führungsspitze einen bedeutenden Einfluss auf das Ethos <strong>und</strong><br />

das Bedeutungssystem zu haben, von dem die gesamte Organisation geprägt ist.“ (Morgan 1997:<br />

178).<br />

Aus den oben mit Morgan dargelegten Ausführungen über organische Unternehmensstrukturen<br />

ergibt sich unter anderem, dass BVW als Personalführungsinstrument nicht sinnvoll ist, wenn<br />

dabei von den Führungskräften ein auf der Theorie X nach McGregor beruhendes Menschenbild<br />

zugr<strong>und</strong>e gelegt wird. Theorie X als pessimistisches Menschenbild mit Schlussfolgerung von<br />

klar autoritärer Führung passt nicht zu einer organischen Organisationsstruktur. Theorie Y hin-<br />

gegen geht von Spieltrieb <strong>und</strong> Kreativität der Mitarbeiter aus (vgl. McGregor 1960). Ein solches<br />

Verständnis sollte einer Führung zugr<strong>und</strong>e liegen, wenn sie BVW erfolgreich einsetzen will.<br />

Aus dieser Gr<strong>und</strong>einstellung gegenüber den Mitarbeitern sollte ein Führungsstil folgen, der Of-<br />

fenheit, Kommunikation <strong>und</strong> Partizipation unterstützt. Dies zeigt sich z.B. im kooperativen Füh-<br />

rungsstil nach Lewin oder in den drei am meisten an Kooperation ausgerichteten Führungsstilen<br />

nach Tannenbaum <strong>und</strong> Schmidt, die kooperative autoritären Führungsstilen gegenüber stellen:<br />

o Vorgesetzter zeigt das Problem, erhält Lösungsvorschläge <strong>und</strong> entscheidet<br />

o Vorgesetzter gibt Grenzen an <strong>und</strong> fordert die Gruppe auf zu entscheiden<br />

o Vorgesetzter gestattet den Mitarbeitern in systembedingten Grenzen zu handeln<br />

Vroom <strong>und</strong> Yetton wiederum unterscheiden verschiedene Arten der Mitarbeiterpartizipation, von<br />

denen wiederum die Formen 3-5 passend erscheinen.<br />

16


o Partizipationsform III: Diskussion des Entscheidungsproblems mit einzelnen Mitglie-<br />

dern, Aufnahme von Ideen, Entscheidung des Vorgesetzten<br />

o Partizipationsform IV: Diskussion in Gruppensitzung, Aufnahme von Ideen Entschei-<br />

dung des Vorgesetzten<br />

o Partizipationsform V: Diskussion in Gruppensitzung, Vorgesetzter ist Moderator,<br />

Gruppe entscheidet<br />

Senge unterscheidet allerdings noch einmal <strong>zwischen</strong> partizipativer Offenheit als symptomati-<br />

sche Lösung des Problems <strong>und</strong> reflexiver Offenheit (1990: 339). Bei partizipativer Offenheit<br />

dürfen zwar alle Mitreden, aber keiner hört dem anderen zu. Ideen, Vorschläge <strong>und</strong> Diskussio-<br />

nen müssen also auch reflexiv eingeb<strong>und</strong>en werden, um ein Klima wirklicher Offenheit im Be-<br />

trieb zu schaffen. Hilfsmittel dazu können Freiheit <strong>und</strong> Fehlertoleranz, Dialog, Reflexion <strong>und</strong><br />

Erk<strong>und</strong>en sein (vgl. ebd. 333ff.).<br />

Ihre Äußerung müssen diese Ansätze <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze z.B. in Unternehmensleitlinien <strong>und</strong> dem<br />

alltäglichen Umgang der Mitar-<br />

beiter <strong>und</strong> der Führungskräfte<br />

untereinander <strong>und</strong> miteinander<br />

finden.<br />

6. Innovationsinstrumente-<br />

Mix<br />

6.1 Die Rolle des BVW im Inno-<br />

vationsinstrumenten-Mix<br />

Die verschiedenen Innovationsin-<br />

strumente sind wie die nebenste-<br />

hende Grafik darstellt eng mit<br />

dem BVW verknüpft. BVW bildet<br />

für viele spätere Vorgänge die<br />

Basis. Es ist „Ideenlieferant“ <strong>und</strong><br />

„Ideenbank“. Erst mit dem Inno-<br />

vationsinstrumente-Mix kann<br />

Innovationsinstrumente-Mix. Quelle: Thom 1996: 128<br />

17


auch eine Umsetzung der Ideen in Angriff genommen werden. Der Innovationsinstrumente-Mix<br />

betrachtet also den kompletten Prozess vom Problem über die Idee bis zur umgesetzten Innovati-<br />

on.<br />

Ideenmanagement lässt sich als Weiterentwicklung des BVW mittels der Zusammenfassung<br />

(auch in organisatorischer Hinsicht) aller betrieblichen Aktivitäten im Bereich des BVW, der<br />

Qualitätszirkel, Wertanalyse <strong>und</strong> des Patentwesens verstehen (vgl. Thom 1996: 127 <strong>und</strong> Thom<br />

2003). Auf einige der Instrumente soll hier kurz eingegangen werden.<br />

6.2 Problemfindung <strong>und</strong> Kreativitätstechniken<br />

Verortung der Instrumente eines Innovationsinstrumente-Mixes<br />

PE: Personalentwicklung<br />

GPO: Geschäftsprozessoptimierung<br />

HRM: Human Resource Management<br />

LO: Lernende Organisation<br />

WissM: Wissensmanagement<br />

Linke Seite/Einzelmaßnahmen: ‚Insuläres’<br />

Ideenmanagement<br />

Rechte Seite/kontinuierlicher Prozess:<br />

Stragegisch-integratives Ideenmanagement<br />

Quelle: H. Willke 1997 nach Alten 2003<br />

Um zu einer Ideengenerierung zu gelangen muss zuerst ein Problem offenbar werden. Teilweise<br />

werden Innovationsmanagement <strong>und</strong> Kreativitätstechniken fast ausschließlich unter der Perspek-<br />

tive der Problemfindung, -aufdeckung <strong>und</strong> -analyse betrachtet. Dabei handelt es sich dann aller-<br />

dings weder um Innovationen noch um wirkliche Kreativitätstechniken. Einen vor allem auf Pra-<br />

xisleitfäden aufgebautes Buch (für Selbstständige mit Klein(st)unternehmen <strong>und</strong> anderweitig<br />

Interessierte, Anm. d. V.) ist Heinold (1989). Eine umfassende Sammlung von Problemanalyse-<br />

<strong>und</strong> –lösungstechniken findet sich bei Higgins <strong>und</strong> Wiese (1996). Wobei letzteres teilweise recht<br />

skurrile Ansichten von Kreativitätstechniken aufzeigt: „Hören Sie Musik!“ <strong>und</strong> „Schlafen Sie<br />

darüber / Träumen Sie davon“. Die sogenannten ‚Kreativitätstechniken’ leisten zwar keinen kre-<br />

ativen Sprung, sie sind als Problemlösungstechniken aber gut geeignet. Hier befinden wir uns im<br />

18


Bereich derjenigen, die immer noch glauben Brainstorming wäre eine Kreativitätstechnik (, dass<br />

es auch anders geht beweist Schnetzler 2004).<br />

6.3 Communities of Innovation<br />

Ein sinnvolles Instrument, um starke <strong>und</strong> langwierige Innovationsprozesse zu beschleunigen sind<br />

Communities of Innovation (CoI). Hier treffen Mitarbeiter freiwillig <strong>und</strong> selbstorganisiert aus Inte-<br />

resse an einem Thema zusammen <strong>und</strong> entwickeln im informellen Erfahrungsaustausch Ideen zu<br />

neuen Produkten, Methoden <strong>und</strong> Prozessen. (Schloen/Rüger 2004: 24)<br />

CoI dienen dem Austausch von implizitem Erfahrungswissen. Implizites Wissen ist personenge-<br />

b<strong>und</strong>en <strong>und</strong> beruht im Wesentlichen auf subjektiven Einsichten <strong>und</strong> Einstellungen. Es ist deshalb<br />

schwer beschreibbar <strong>und</strong> schwer zu explizieren. Wie bereits festgestellt worden ist, hat implizites<br />

Wissen ein hohes Innovationspotenzial.<br />

Die Randbedingungen nach Schloen <strong>und</strong> Rüger für CoI sind:<br />

- Das persönliches Interesse am Thema <strong>und</strong> am Erfahrungsaustausch, d.h. intrinsisch moti-<br />

viertes Engagement.<br />

- Ein hoher Selbstorganisationsgrad (prinzipiell Hierarchiefrei)<br />

- Der Aufbau von Vertrauen <strong>zwischen</strong> den Community-Mitgliedern<br />

- Die freiwillige Teilnahme<br />

Die für den Erfolg wichtigen Faktoren <strong>und</strong> Aktionsparameter des Managements sind:<br />

- erfahrene Mitarbeiter als Community-Leiter identifizieren <strong>und</strong> motivieren.<br />

- Vertrauensbildung <strong>zwischen</strong> den Community-Mitgliedern unterstützen.<br />

- Im Unternehmen bekannt machen, erfolgreiche Beispiele kommunizieren<br />

- Die notwendigen (zeitlichen) Freiräume gewähren.<br />

- (Teil-)Ergebnisse mit den operativen Prozessen im Unternehmen verknüpfen.<br />

Obwohl die Teilnahme an CoI freiwillig ist, so sind sie doch ergebnisorientiert. Es besteht Be-<br />

richtspflicht der Initiatoren gegenüber dem Management <strong>und</strong> es werden gemeinsame Zielverein-<br />

barungen getroffen. Dafür erhalten die Teilnehmer Arbeitszeit <strong>und</strong> andere Ressourcen für ihr<br />

Engagement innerhalb der CoI.<br />

CoI ähneln sehr stark informellen Vorschlagsgruppen des BVW <strong>und</strong> Qualitätszirkeln, sie sind<br />

allerdings über die Arbeitszeit anrechenbar <strong>und</strong> etwas strukturierter. Letztendlich sind sie ein<br />

Hybrid <strong>zwischen</strong> formeller <strong>und</strong> informeller Vorschlagsgruppe, mit Konzentration auf den Um-<br />

setzungsprozess.<br />

19


„Eine direkte Messung, welchen Nutzen eine Community of Innovation dem Unternehmen<br />

bringt, ist weiterhin nur schwer durchführbar <strong>und</strong> liefert im Zweifelsfall nur Scheingenauigkeiten<br />

oder sogar falsche Resultate.“ (ebd. 28) CoI beweisen ihren Nutzen, wie auch auf Personalmana-<br />

gement ausgerichtetes BVW, eher durch indirekte Faktoren als durch klar definierbare Kennzah-<br />

len.<br />

6.4 Qualitätszirkel<br />

Eine Kombination von Einreichergemeinschaften bzw. –gruppen mit Qualitätszirkeln (QZ)<br />

scheint sinnvoll, da beide – besonders, wenn man die Entwicklungen hin zum KAIZEN berück-<br />

sichtigt, sich zunehmend ähneln <strong>und</strong> Überschneidungen aufweisen. QZ sind allerdings im Ge-<br />

gensatz zu Vorschlagsgruppen des BVW zumeist formell strukturiert <strong>und</strong> nicht zwangsläufig<br />

freiwillig. (Zum Konzept der QZ vgl. Breisig 1990: 423-475, Diensberg 1997: 141ff. <strong>und</strong> Thom<br />

1996: 117-120, 124.)<br />

6.5 Kontinuierliche Verbesserungsprozesse (KVP) <strong>und</strong> KAIZEN<br />

Die aus Japan stammende Philosophie der kontinuierlichen, kleinsten Verbesserung (am eigenen<br />

Arbeitsplatz), des KAIZEN ist eine Verbesserung in kleinen Schritten, die nicht die große Neue-<br />

rung fokussiert, sondern eine ständige Verbesserung in allen Bereichen anstrebt.<br />

Kaizen ist prozessorientiert. Das setzt eine Abkehr von der reinen Ergebnisorientierung ab. Im Zuge<br />

dieser Umgestaltung des Unternehmens muss jeder einzelne Prozess analysiert werden. Die Hin-<br />

wendung zur Prozessorientierung muss von der Leitung vorgelebt <strong>und</strong> von den Mitarbeitern nach-<br />

vollzogen werden. Nur dann ist sichergestellt, dass jeder Mitarbeiter die von ihm durchgeführten<br />

Prozesse selbständig auf eventuelle Fehler überwacht <strong>und</strong> auf der Basis seiner Prozesskenntnis wei-<br />

tere Verbesserungen initiiert. So können langsam <strong>und</strong> in vielen einzelnen Schritten die Prozesse ver-<br />

bessert <strong>und</strong> damit auch die Qualität des Endproduktes gesteigert werden. Dieser Prozess muss sich<br />

immer wiederholen, nur dann funktioniert Kaizen. (Wikipedia B)<br />

KVP sind also vor allem im Sinne eines Qualitätsmanagements ausgerichtet <strong>und</strong> nutzbar.<br />

Das BVW im Sinne dieser Managementtradition einzusetzen hat in der Vergangenheit zuge-<br />

nommen. Teilweise wird diese Zusammenstellung des Ideenmanagements als „europäische Va-<br />

riante“ bezeichnet, da sie den „Gruppengeist“ nicht bereits voraussetze, sondern dem westlichen<br />

Individualismus <strong>und</strong> der Bereitschaft zum Wettbewerb entgegenkomme (vgl. DIB et al.: 5).<br />

20


Im Zuge dieser Veränderungen wurde auch mit der traditionellen Regel, dass VV aus dem eige-<br />

nen Arbeitsplatzbereich nicht prämiert werden, vielfach gebrochen. Die in<strong>zwischen</strong> häufigere<br />

Anerkennung von, zur eigenen Tätigkeit gehörenden, VV ist auch der zunehmend schwieriger<br />

werdenden Abgrenzung, vor allem bei Gruppenvorschlägen, geschuldet.<br />

6.6 Technisches Wissensmanagement<br />

Technisches Wissensmanagement dient vornehmlich zur datenbankbasierten Speicherung <strong>und</strong><br />

Bearbeitung von VV <strong>und</strong> zur einfacheren Handhabung des BVW (bzw. umfassender: des Infor-<br />

mationsflusses im Unternehmen). Die Daten aus einem BVW können in eine integrierte Informa-<br />

tionsverarbeitung mit eingegeben werden um so Synergieeffekte aus bereichsübergreifender Da-<br />

tennutzung zu ziehen <strong>und</strong> Kennzahlen für das Unternehmen zu berechnen, die ohne diese ge-<br />

sammelten Daten nicht berechenbar wären. Das BVW kann mit Hilfe des technischen Wissens-<br />

managements effizienter gemacht werden, z.B. kann bereits bei der Eingabe eines neuen VV<br />

aufgezeigt werden, wenn dieser bereits eingespeist wurde oder insgesamt die Bearbeitungszeit<br />

gesenkt werden.<br />

Beispielsweise werden Eingangsbestätigungen, Aufforderungen zur Bewertung an einzelne Gutach-<br />

ter oder an Evaluierungsausschüsse <strong>und</strong> Mitteilungen an die einreicher ausgegeben. Bei Termin-<br />

überschreitungen können die Gutachter automatisch erinnert werden. Im Zentrum eines solchen Sys-<br />

tems steht ein Vormerkspeicher, der nach dem Eintreffen des betrieblichen Verbesserungsvorschlags<br />

eröffnet <strong>und</strong> in dem jeder Bearbeitungsschritt festgehalten wird. Durch Auswertung des Vormerk-<br />

speichers erhalten Führungskräfte Hinweise auf betriebliche Schwachstellen, die in der Mitarbeiter-<br />

schaft bekannt sind. (Mertens 2004: 265).<br />

Gut geeignet ist eine solche Form der Datenerfassung auch, um die Verwaltung der VV bei ei-<br />

nem dezentralen BVW zu gewährleisten, etwa dem Vorgesetztenmodell. So kann der Zugriff auf<br />

alle VV gewährleistet werden oder eine zentrale Kontrolle erfolgen.<br />

Die Daten der VV können dann bei ihrer Weiterentwicklung den anschließenden Stellen des I-<br />

deen- <strong>und</strong> Innovationsmanagements zur Verfügung gestellt <strong>und</strong> auf ihre Patentfähigkeit über-<br />

prüft werden. So kann auch ohne die entsprechende Sachkenntnis des bearbeitenden Mitarbeiters<br />

eine entsprechende Meldung des Systems bei in Frage kommenden VV an die zuständigen Be-<br />

triebsstellen weitergeleitet werden.<br />

21


Mitarbeiter Input von Lieferanten, K<strong>und</strong>en usw.<br />

7. Innovationsmanagement: Phasen, Prozesse, Instrumente, Methoden*<br />

Problem Idee Invention Innovation<br />

KAIZEN/<br />

KVP<br />

TQM<br />

Problemlösungstechniken <br />

Communities<br />

of<br />

practise<br />

Vorantreiben des Prozesses durch Promotoren (Fach-, Macht<strong>und</strong><br />

Prozesspr.)<br />

Quelle/Senke<br />

Prozess/Werkzeug<br />

>Konvergenter Prozess<br />

< Divergenter Prozess<br />

Kreativitätstechniken<br />

BVW<br />

QZ<br />

Nutzenprüfung <br />

Communities<br />

of Innovation <br />

Problemlösungstechniken<br />

F & E<br />

Projekt management<br />

Produktplanung<br />

& -<br />

entwicklung<br />

Patentwesen <br />

Marktchancen<br />

bewerten<br />

Begleitender Informationsfluss durch technisches Wissensmanagement/integrierte<br />

Informationsverarbeitung<br />

Markteinführung<br />

Produkt-, Verfahrens<br />

<strong>und</strong> Sozialinnovationen<br />

> < > <<br />

* ohne Anspruch auf Vollständigkeit<br />

22


8. Ausgestaltung des BVW<br />

An dieser Stelle werden die Arten <strong>und</strong> verschiedenen Modelle der Ausgestaltung von BVW be-<br />

trachtet. Die Implementierung eines BVW ist eine Daueraufgabe – Ideenfindung <strong>und</strong> Verbesse-<br />

rungen müssen zum kontinuierlichen Prozess werden. Es bedarf einer Routine im Kreativsein.<br />

Dazu bedarf es Institutionen des BVW, also ein formelles BVW. Informelle Arten des Vor-<br />

schlagswesens finden sich vor allem in kleineren Unternehmen, werden hier aber nicht weiter<br />

thematisiert. Die Organisation wird nach verschiedenen Modellen (zentral, dezentral, mit <strong>und</strong><br />

ohne Gruppenvorschläge) getrennt in ihrem Ablauf <strong>und</strong> Aufbau dargestellt. Den Beschreibungen<br />

der Modelle sind zu diesem Zweck Ablaufschemata beigestellt. Die Ausführungen folgen den<br />

Argumentationen von Thom (1996) <strong>und</strong> den Modellen, die das Deutsche Institut für Betriebwirt-<br />

schaft (www.dib.de, DIB A, B <strong>und</strong> C) aufgestellt hat.<br />

8.1 Mitbestimmung durch den Betriebsrat<br />

Generell soll diesem Abschnitt vorweg gestellt werden, dass auf Gr<strong>und</strong>lage von § 87 Abs. 1<br />

BetrVG ein mitspracherecht des Betriebsrates besteht.<br />

Mitbestimmungspflichtig ist<br />

1. Definition des VV<br />

2. Aufbau <strong>und</strong> allgemeine Organisation des BVW<br />

3. Ausgestaltung des Einreichungsverfahrens<br />

4. Festlegung der Teilnehmer/innen<br />

5. Prämienregelung <strong>und</strong> Bewertungsmaßstäbe<br />

Mitbestimmungsfrei ist hingegen<br />

1. Schutzfähige Arbeitnehmererfindungen<br />

2. Bestellung der Organmitglieder<br />

3. Entscheidung über das Budget für das BVW<br />

4. Festlegung der Prämienhöhe<br />

5. Prämiengewährung für nicht genutzte VV<br />

6. Festlegung der Prämienhöhe im Einzellfall<br />

7. Einbeziehung leitender Angestellter<br />

(Mitbestimmungspflichtige <strong>und</strong> freie Bereiche nach Alten 2003)<br />

Diese mit dem Betriebsrat gemeinsam vorgenommene Ausgestaltung des BVW muss in einer<br />

Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Beispiele für Betriebsvereinbarungen (nach dem<br />

zentralen <strong>und</strong> nach dem dezentralen Modell) finden sich im Anhang.<br />

23


Es empfiehlt sich aber, auch über die Notwendigkeit der Mitsprache auf gesetzlicher Gr<strong>und</strong>lage<br />

hinaus, den Betriebsrat frühzeitig <strong>und</strong> umfassend mit einzubinden, da dies Vertrauen schafft <strong>und</strong><br />

förderlich für die Unternehmenskultur ist. Thom konstatiert bei einer gelungenen Einbindung des<br />

Betriebsrates einen positiven Einfluss auf die VV <strong>und</strong> deren Anzahl (vgl. Thom 1996: 86). Be-<br />

rücksichtigt werden muss dabei auch, dass es andernfalls auch zu einem gr<strong>und</strong>legenden Interes-<br />

sensgegensatz aufgr<strong>und</strong> von mentalen Modellen <strong>zwischen</strong> Arbeitgebern <strong>und</strong> Arbeitnehmern<br />

kommen kann. Die hierbei auftauchenden Probleme werden z.B. von Breisig diskutiert (1990:<br />

561ff.).<br />

8.2 Traditionelles oder zentrales Modell<br />

Zentral für das Funktionieren dieses Modells<br />

ist die Unterstützung durch das Topmana-<br />

gement (was nicht heißt, dass dies bei den<br />

anderen Modellen nicht auch wichtig wäre),<br />

betont wird dies z.B. bei Thom (1996: 79).<br />

Die Aufbauorganisation des zentralen Mo-<br />

dells verläuft parallel zur eigentlichen Un-<br />

ternehmenshierarchie. Dies kann vorteilhaft<br />

sein, weil so Konflikte in den normalen Hie-<br />

rarchieebenen umgangen werden, führt aber<br />

auch zu einem sehr stark formalisierten<br />

BVW.<br />

Einreicher sind normalerweise ausschließ-<br />

lich aus unteren Hierarchieebenen zugelas-<br />

sen. Eine Einreichung erfolgt bei diesem,<br />

Zentrales BVW. Quelle: DIB C<br />

wie auch den anderen Modellen, schriftlich oder mündlich beim BVW-Beauftragten.<br />

Knotenpunkt des zentralen BVW ist der BVW-Beauftragte. Er ist entweder hauptamtlich oder<br />

nebenamtlich für diese Aufgabe angestellt. Zuständig ist er für die Werbung für das BVW, die<br />

Sammlung der VV, eine Weiterleitung der VV zu den zuständigen Prüfungsorganen <strong>und</strong> für die<br />

Realisierung, er erstellt die BVW Statistiken <strong>und</strong> überwacht die Einhaltung einer Betriebsverein-<br />

barung, gesetzlicher sowie tariflicher Bestimmungen. Er sollte neben der Fach- <strong>und</strong> Sozialkom-<br />

24


petenz Interessenneutralität <strong>und</strong> Unabhängigkeit mitbringen <strong>und</strong> die Akzeptanz von Unterneh-<br />

mensführung <strong>und</strong> Belegschaft haben (vgl. Thom 1996: 91).<br />

Die BVW-Beauftragten sind gewöhnlich an Linien- oder Stabsorganisation angeschlossen.<br />

Thom diskutiert darüber hinaus auch die unterschiedlichen Auswirkungen, die daraus folgen, den<br />

BVW-Beauftragten in verschiedene hierarchische Ebenen einzubinden (Personalabteilung, Fach-<br />

abteilung, oberes Management, vgl. ebd. 91–94).<br />

Die zweite wichtige Position in der Aufbauorganisation haben die Fachgutachter inne. Sie sind<br />

nicht festgelegte Personen, sondern dies kann gr<strong>und</strong>sätzlich jede fachlich geeignete Person sein.<br />

Ihre Aufgabe ist es, auf Anfrage des BVW-Beauftragten, Gutachten über den VV zu erstellen.<br />

Wichtig ist an dieser Stelle vor allem die Bearbeitungsdauer. Sie sollte möglichst gering sein,<br />

damit eine schnelle Realisierung der VV erfolgen kann. Bemängelt wird hier das Problem der<br />

psychologischen Barrieren <strong>und</strong> eine Ablehnung der VV aus diesem Gr<strong>und</strong>e, dem ist aktiv entge-<br />

gen zu wirken.<br />

Die VV werden mit den Gutachten vom BVW-Beauftragten an die Prüfungs- <strong>und</strong> Bewertungs-<br />

kommission übergeben. Sie prüft gr<strong>und</strong>sätzlich, ob der VV zum Arbeitsbereich des Einreichers<br />

gehört <strong>und</strong> damit überhaupt prämierfähig ist. Die Kommission legt die Prämien fest <strong>und</strong> leistet<br />

eine Überprüfung des Gutachtens. Sie fällt einen Beschluss über Annahme oder gegebenenfalls<br />

Ablehnung des VV. Die Annahme oder Ablehnung ist gr<strong>und</strong>sätzlich eine freie Entscheidung des<br />

Unternehmers <strong>und</strong> es gibt keine Verpflichtung zur Annahme eines von der Kommission ange-<br />

nommenen VV.<br />

Um Transparenz <strong>und</strong> Mitbestimmung zu erhöhen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> förderlicher Wirkungen auf die<br />

Annahme des BVW in der Belegschaft hat sich eine Tendenz zur paritätischen Besetzung aus<br />

Arbeitnehmern <strong>und</strong> Arbeitgebern in der Kommission bemerkbar gemacht. Letztendlich ist auch<br />

eine Überwachung, ob ein VV der Zustimmung anderer Gremien bedarf, Aufgabe der Kommis-<br />

sion. Ein BVW darf nicht dazu missbraucht werden andere Unternehmensgremien zu umgehen.<br />

Hinzuzufügen ist letztendlich noch eine Rekursstelle für das Beschwerdemanagement. Sie ist<br />

teilweise identisch mit der Kommission, vor allem in kleineren Unternehmen, was problematisch<br />

sein kann, da Mitarbeiter unter Umständen ihre VV als nicht angemessen gewertet empfinden.<br />

Die Rekursstelle kann zuvor abgelehnte VV entweder endgültig ablehnen oder für eine neue Be-<br />

urteilung zurückgeben.<br />

25


Starre Abläufe, Formularschlacht, großer Verwaltungsaufwand, zähe Entscheidungsprozesse,<br />

anonyme VV führen zu Misstrauen (vgl. Loquenz GmbH) <strong>und</strong> Schwierigkeiten bei der Entloh-<br />

nung durch Anonymität – das sind die standardmäßig vorgebrachten Argumente gegen ein zent-<br />

ral organisiertes BVW. Diese Probleme werden mit dezentralen Ausgestaltungen des BVW ver-<br />

sucht auszuschließen oder zumindest zu vermindern.<br />

Kontrovers diskutiert wird der Gr<strong>und</strong>satz der Anonymität. Auf der einen Seite heißt es immer<br />

wieder er sei lediglich Symptombekämpfung, Misstrauen würde institutionalisiert, aber nicht<br />

behoben, der Ansatz müsse bei der Unternehmenskultur liegen. Andererseits verteidigt Breisig<br />

beispielsweise die Anonymitätswahrung, da nur so das Vertrauen der Mitarbeiter gewährleistet<br />

sei, bei umstrittenen VV keine Nachteile zu erleiden. Es ist zudem unwahrscheinlich, dass sich<br />

eine soweit offene Unternehmenskultur aufbaut, dass ohne Ängste <strong>und</strong> Ressentiments jeder VV<br />

eingereicht werden kann. Die Option des anonymen VV sollte also offen bleiben.<br />

8.3 Teammodell<br />

Der Aufbau des Teammodells ist prinzipiell<br />

vergleichbar mit dem zentralen BVW bzw.<br />

baut darauf auf. Anstatt eine Dezentralisie-<br />

rung über die Vorgesetzten alleine durchzu-<br />

führen nutzt es aus Mitarbeitern <strong>und</strong> Vorge-<br />

setzten zusammengesetzte Ideenteams.<br />

Eine neue <strong>und</strong> innovative Organisationsform<br />

für ein modernes Ideenmanagement ist das<br />

"Team-Modell", auch "Moderatorenmodell"<br />

genannt. Im Mittelpunkt der Ideenbewertung<br />

<strong>und</strong> Ideenumsetzung stehen hier dezentrale "I-<br />

deen-Teams". Die Ideen-Teams können anhand der Aufbauorganisation oder anhand von themati-<br />

schen Zusammenhängen gebildet werden <strong>und</strong> setzen sich aus mehreren Mitarbeitern einer Arbeits-<br />

gruppe bzw. Abteilung, einer Führungskraft sowie einem speziell geschulten Moderator zusammen.<br />

Die einzelnen Team-Moderatoren sind selbst wiederum Mitarbeiter aus den Arbeitsgruppen.<br />

Ideen werden bei dem organisatorisch nächstgelegenen Ideen-Team eingereicht, welches dann für die<br />

Umsetzung des Verbesserungsvorschlags zuständig ist. Durch die Mitgliedschaft einer Führungskraft<br />

in den Ideen-Teams ist die Entscheidungsfähigkeit des Ideen-Teams bzgl. Umsetzung <strong>und</strong> Prämierung<br />

gegeben. Die Gruppenmitglieder des Ideen-Teams sind für die Umsetzung der Ideen verantwortlich.<br />

(Quelle: DIB A 2005)<br />

Teammodell. Quelle: DIB A 2005<br />

26


8.4 Vorgesetztenmodell<br />

Das Vorgesetztenmodell variiert relativ stark vom traditionellen Modell. Es gibt kein zentrales<br />

BVW, an das der Einreicher seine Idee gibt. Die Aufbauorganisation ist um die Position des<br />

Vorgesetzten erweitert. Das Vorgesetztenmodell nutzt also die im Unternehmen vorhandene Hie-<br />

rarchiestruktur, anders als das zentrale BVW. Das BVW hat also eine Einbindung in die Hierar-<br />

chie, bei gleichzeitiger Verflachung der-<br />

selben zur Folge, allerdings in Form<br />

einer Hierarchie mit ‚informellem Cha-<br />

rakter’. Daraus kann für die Führungs-<br />

kräfte ein Rollenkonflikt <strong>zwischen</strong> sei-<br />

nem Verhalten als Vorgesetztem <strong>und</strong><br />

dem Verhalten als Ideencoach folgen.<br />

Der Mitarbeiter kann hierdurch verunsi-<br />

chert werden. Eine reine Behauptung<br />

eines Hierarchieabbaus kann sich nega-<br />

tiver auf die Unternehmenskultur <strong>und</strong><br />

das Betriebsklima auswirken, als eine<br />

formelle Hierarchie. Die Nutzung des<br />

BVW zur Sondierung für gute Mitarbei-<br />

ter <strong>und</strong> deren potenziellen Beförderung<br />

kann zu Ressentiments gegenüber dem BVW führen. Gleichzeitig ist, wenn sich solche Vorstel-<br />

lungen aufbauen, auch die Freiwilligkeit nicht mehr gegeben. Es kommt zur Erzeugung eines<br />

Leistungs- <strong>und</strong> Teilnahmedrucks. Vertrauen ist f<strong>und</strong>amentale Voraussetzung für das Gelingen<br />

dieses Modells. Die Kennzahl der Häufigkeit der Inanspruchnahme des indirekten Wegen (also<br />

nicht über den Vorgesetzten, sondern anonym an die Organe des BVW) erlaubt Schlussfolgerun-<br />

gen über das Innovationsklima <strong>und</strong> die Mitarbeiter-Vorgesetzten-Beziehung im Allgemeinen.<br />

Während beim zentralen BVW vor allem das zentrale Management als Promotor fungiert funkti-<br />

oniert das Vorgesetztenmodell nur, wenn die Vorgesetzten hinter dem BVW stehen <strong>und</strong> dies<br />

aktiv promoten.<br />

Vorgesetztenmodell. Quelle: DIB B 2005<br />

Die stärkere Einbindung der Führungskräfte in das BVW hat den Vorteil, dass damit der Einfluss<br />

des Managements auf die Unternehmenskultur steigt. Es kann in der Zusammenarbeit <strong>und</strong> der<br />

27


Kommunikation mit den Mitarbeitern gemeinsame Wertebildung stattfinden <strong>und</strong> Unternehmens-<br />

kultur gelebt werden. Das Vorgesetztenmodell ist gut geeignet für die Nutzung als Führungsin-<br />

strument. Mit Einreichergemeinschaften können z.B. Zielvereinbarungsgespräche durchgeführt<br />

werden.<br />

Unterschiede zum zentralen BVW ergeben sich zudem in der Ablauforganisation. Vom Vorge-<br />

setztenmodell gibt es verschiedene Varianten, teilweise mit noch weiter reichenden Kompeten-<br />

zen zur Entscheidung <strong>und</strong> Prämierung der VV beim Vorgesetzten. Eine Variante ist es auch, eine<br />

Nutzung des Vorgesetztenmodells nur bei bereichsinternen VV vorzunehmen <strong>und</strong> ansonsten die<br />

Nutzung eines zentralen BVW vorzuziehen. Dies ist vor allem für große Unternehmen interes-<br />

sant (vgl. Thom 1996: 77).<br />

Wesentlicher Vorteil des Vorgesetztenmodells ist seine Dezentralität. Daraus ergeben sich ver-<br />

schiedene positive Auswirkungen gegenüber einer zentralen Ausgestaltung:<br />

- weniger Mehrfachnennungen<br />

- bessere Qualität der VV durch Besprechung <strong>und</strong> Bewertung der Vorschläge vor Ort<br />

- Direktbewertung <strong>und</strong> Prämierung durch den Vorgesetzten<br />

- Schlankere Strukturen des BVW<br />

- Weniger Verwaltungsaufwand<br />

- Direkte Rückmeldungen<br />

- Zügige <strong>und</strong> direkte Umsetzung der Ideen (vgl. Loquenz GmbH)<br />

Insgesamt kann dies mehr Transparenz schaffen. Dafür müssen die Bewertungskriterien aber<br />

offen gelegt <strong>und</strong> einheitlich durch die Vorgesetzten angewandt werden.<br />

Problematisch beim Vorgesetztenmodell bleibt die Einbindung des Betriebsrates, da die Arbeit-<br />

nehmervertretung nur bei VV eingeb<strong>und</strong>en wird, die vom Vorgesetzten nicht direkt entschieden<br />

werden können. Die schnellere Umsetzung geht deshalb zu Lasten der Mitbestimmung. Als<br />

nächster Problempunkt ergibt sich, dass der Vorgesetzte zur Ideensammelstelle verkommen<br />

kann, wenn es keine wirkliche Besprechung der Ideen gibt, sondern lediglich eine Aufnahme <strong>und</strong><br />

Entscheidung. Dies wäre nicht im Sinne des Vorgesetztenmodells. Es will ausdrücklich die Zu-<br />

sammenarbeit <strong>zwischen</strong> Vorgesetzten <strong>und</strong> Mitarbeiter fördern <strong>und</strong> Instrument eines kooperativen<br />

Führungsstils sein.<br />

Es empfiehlt sich also eine Abwägung der Vorteile <strong>und</strong> Nachteile <strong>und</strong> ein problembewusster<br />

Umgang mit dem Vorgesetztenmodell. Das Teammodell ist hier vergleichbar, es bindet zwar<br />

28


einerseits mehr Personal, kann andererseits aber mehr Mitbestimmung gewährleisten. Die beiden<br />

Ansätze der Dezentralisierung haben großes positives Potenzial <strong>und</strong> sollten mit der gegebenen<br />

Vorsicht umgesetzt werden.<br />

8.5 Einreichergemeinschaften<br />

Sollte [...] der Führungsstil kooperativ ausgerichtet sein, die Unternehmensorganisation Teamarbeit<br />

vorsehen <strong>und</strong> die Teamfähigkeit der Mitarbeiter einen hohen Stand erreicht haben, ist die Förderung<br />

eines nach gruppenpsychologischen Gr<strong>und</strong>sätzen arbeitenden Vorschlagssystems erfolgversprechend.<br />

(Thom 1996: 106)<br />

Das traditionelle Vorschlagwesen<br />

setzt auf die Kreativität jedes ein-<br />

zelnen Mitarbeiters. [...] Sinnvollere<br />

<strong>und</strong> - dadurch, dass sie in der<br />

Gruppe bereits einen Konsens ge-<br />

f<strong>und</strong>en haben – besser umsetzbare<br />

Vorschläge – können jedoch dann<br />

erreicht werden, wenn Verbesse-<br />

rungsmöglichkeiten nicht nur von<br />

einzelnen kreativ denkenden Mitar-<br />

beitern eingereicht werden, sondern<br />

innerhalb von Arbeitsgruppen erar-<br />

beitet <strong>und</strong> dort diskutiert werden.<br />

(DIB et al: 12)<br />

Als Beispiel werden QZ genannt.<br />

Durch die Arbeit in Kleingruppen<br />

kann folgendes erreicht werden:<br />

- Entwicklung neuer Ideen<br />

- Einbeziehung der Mitarbeiter,<br />

Förderung der Unterneh-<br />

menskultur<br />

- Förderung eines kooperativen<br />

Führungsstils<br />

- Erhöhte Motivation, verbesserte Arbeitszufriedenheit<br />

- Kosteneinsparungen durch verbesserte Arbeitsabläufe<br />

- Einsparungen von Material, Energie, verbesserter Umweltschutz<br />

- Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit durch verbesserte Produkte<br />

- Stärkere K<strong>und</strong>enorientierung<br />

29


- Lernen am Arbeitsplatz<br />

- Weniger Konflikte (DIB et al: 14)<br />

Die Zusammensetzung der Gruppen Einreichergemeinschaften) kann formell oder informell er-<br />

folgen. Zu der Unterscheidung der Auswirkungen gibt die obige Grafik (Thom 1996: 116) Auf-<br />

schluss. Themen <strong>und</strong> Sitzungszeiten verschwimmen allerdings zunehmend <strong>zwischen</strong> den ver-<br />

schiedenen Vorschlagsgruppen. Die obige Trennung nach Thom ist zu strikt, in der Praxis wer-<br />

den eher fließende Übergänge zu erwarten sein.<br />

9. Wissens- <strong>und</strong> Lernbarrieren<br />

Barrieren, die das Weitergeben von Wissen oder die Entstehung neuer Ideen verhindern oder<br />

bereits im Keim ersticken müssen über <strong>Personalmanagement</strong>maßnahmen <strong>und</strong> Organisationsent-<br />

wicklung abgebaut werden, um eine Innovationsfähigkeit zu schaffen. Dies ist ein langfristiger<br />

Prozess, der auf Veränderungen der Rahmenbedingungen beruht. Anhand der Barrieren lassen<br />

sich Schwierigkeiten <strong>und</strong> Problemfelder bei der Einführung <strong>und</strong> Durchführung eines BVW iden-<br />

tifizieren <strong>und</strong> zuordnen. Dies erleichtert einen Sachgerechten Umgang <strong>und</strong> eine Ursachen be-<br />

kämpfende <strong>und</strong> nicht symptomatische Lösung.<br />

Als Ausgangspunkt lassen sich die drei Gr<strong>und</strong>bedingungen Wollen, Können <strong>und</strong> Dürfen nennen.<br />

Daraus folgen die Wollensbarrieren, Fähigkeitsbarrieren <strong>und</strong> Funktionalbarriere (Corsten 1989:<br />

12). Bei Thom findet sich zusätzlich Risikobarrieren (Thom 1996: 46), allerdings nicht die Funk-<br />

tionalbarrieren. Den bei Thom<br />

genutzten Barrieren fügt Diens-<br />

berg noch die Informationsbar-<br />

rieren hinzu (Diensberg 1997:<br />

133). In den späteren Ausfüh-<br />

rungen werden die Barrieren<br />

dieser Autoren zu einer Über-<br />

sicht ergänzt (s.u.).<br />

Allen Barrieren ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

gemeinsam, dass sie potenzielle<br />

Abwehrroutinen. Quelle: Senge 1990: 309.<br />

sich verstärkende Abwehrroutinen sind. Der wahrgenommene Bedarf an neuem Wissen <strong>und</strong><br />

Verhalten führt aufgr<strong>und</strong> der als Bedrohung wahrgenommenen Lernlücke zu einer Abwehrrouti-<br />

30


ne. Dies bedeutet, dass entgegen dem Bedarf kein Lernprozess stattfindet. Gleichzeitig wird da-<br />

mit eine gr<strong>und</strong>sätzliche Lösung des Problems verhindert, da die notwendige Erforschung <strong>und</strong><br />

Veränderung nicht oder unzureichend durchgeführt werden. Selbst wenn dies passiert, so gibt es<br />

hier eine zeitliche Verzögerung, bis eine merkbar positive Wirkung eintritt. Damit bleibt die<br />

wahrgenommene Lernlücke <strong>und</strong> diese Wiederum führt zu Abwehrroutinen. Der Gesamtkreislauf<br />

kann sich so positiv verstärken <strong>und</strong> zu einem Nicht-Lernen führen (vgl. Senge 1990: 309). Auf-<br />

gr<strong>und</strong> dieser Gefahr bedürfen Barrieren einer besonderen Beachtung bei der Gestaltung von Ab-<br />

läufen des BVW.<br />

Schüppel erklärt weit umfassender die Auswirkungen <strong>und</strong> die unterschiede verschiedener Barrie-<br />

ren. An dieser Stelle muss es reichen eine Übersicht zu geben um ein allgemeines Verständnis zu<br />

geben, wichtig ist die sehr viel differenziertere Unterteilung, um genauere Ansatzpunkte zu er-<br />

halten. Schüppel unterteilt in vier Arten von Lern- <strong>und</strong> Wissensbarrieren.<br />

o Individuelle Wissens- <strong>und</strong> Lernbarrieren beeinträchtigen den personenbezogenen Wissens-<br />

transfer <strong>und</strong> führen zu einer suboptimalen Ausschöpfung der Wissensbasis.<br />

o Kollektive Wissens- <strong>und</strong> Lernbarrieren beeinträchtigen den personenbergreifenden Wissens-<br />

transfer <strong>und</strong> führen zu einer suboptimalen Ausschöpfung der Wissensbasis einer Gruppe bzw.<br />

beeinträchtigen den gruppenübergreifenden Wissenstransfer <strong>und</strong> führen zu einer suboptimalen<br />

Ausschöpfung der Wissensbasis einer Organisation.<br />

o Strukturelle Wissens- <strong>und</strong> Lernbarrieren beeinträchtigen den Wissenstransfer im Unterneh-<br />

men durch die jeweils spezifische Ausprägung der strukturellen Bedingungen im Unternehmen.<br />

o Politisch-kulturelle Wissens- <strong>und</strong> Lernbarrieren beeinträchtigen den Wissenstransfer im Un-<br />

ternehmen durch die im Unternehmen gewachsenen Doktrinen <strong>und</strong> die durch kulturelle Soziali-<br />

sation aufgebauten Restriktionen. (Mittelmann 2002, Hervorhebung d. A.)<br />

Die Tabelle nach Mittelmann (2002, nach Schüppel 1996) ordnet die einzelnen Barrieren den<br />

verschiedenen Bereichen zu.<br />

Barrieren Strukturelle Kulturelle<br />

Individuelle o Verbildung<br />

o Intrapsychische Konflikte<br />

o Emotional-motivationaler Aktivierungsgrad<br />

o Individualität <strong>und</strong> Vergangenheitsorientierung<br />

o Wahrnehmungs-, Verarbeitungs- <strong>und</strong> Lern-<br />

kapazität<br />

kollektive o Vertikal, horizontal <strong>und</strong> lateral wirksame<br />

Informationsfilter<br />

o Spezialisierung <strong>und</strong> Zentralisierung<br />

o Machtverteilung <strong>und</strong> Partizipationsregeln<br />

o Kooperationskonflikte<br />

o Defensive Routinen<br />

o Kollektiver Rollenzwang<br />

o Partizipationsregeln <strong>und</strong> Ansichtsdifferenzen<br />

o Aberglauben an bestimmte Ursache-<br />

Wirkungsbeziehungen<br />

o Kulturell bedingte Wahrnehmungsverzerrung<br />

o Hemmende Prägungen aufgr<strong>und</strong> von Mythen,<br />

Tradition <strong>und</strong> "Gruppendenken"<br />

o Dysfunktionale Folgen kultureller Diversität<br />

o Überbetonung einer Einheitskultur<br />

31


Im Folgenden wird versucht die verschiedenen Ansätze von Thom, Diensberg, Corsten <strong>und</strong><br />

Schüppel in einer Tabelle zusammenzufassen. Diese gibt eine Übersicht über die gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Barrieren, die Merkmale <strong>und</strong> Indikatoren sowie differenziertere Barrieren nach Schüppel. Zudem<br />

werden zusätzlich Instrumente genannt, die für eine Veränderung genutzt werden können. Dabei<br />

werden die Kategorien der verschiedenen Autoren zusammengeführt <strong>und</strong> wo dies nötig ist er-<br />

gänzt. Trotzdem erhebt die Tabelle weder Anspruch auf Vollständigkeit noch ist sie eine umfas-<br />

sende Darstellung. Möglich <strong>und</strong> für die praktische Umsetzung nötig wäre eine Beziehung der<br />

Abhängigkeiten beim Ideenmanagement (Thom 2003) mit den einzelnen Barrieren von Schüp-<br />

pel. So könnten konkrete Schritte zur Veränderung angegangen werden.<br />

32


Barriere Merkmale Indikatoren Barrieren nach Schüppel Instrumente/Maßnahmen<br />

Informationsbarrieren <br />

Fähigkeitsbarrieren <br />

Willensbarrieren<br />

mangelnde Kenntnis<br />

des betrieblichen Geschehens<br />

Mitarbeiter machen keine VV für andere<br />

Bereiche, nur sehr beschränkte VV<br />

Fehlendes Systemdenken,<br />

begrenzte Wahrnehmungs-,<br />

verarbeitungs- <strong>und</strong> Lernkapazität,<br />

Vertikal, horizontal<br />

<strong>und</strong> lateral wirksame Informationsfilter<br />

Job-Enlargement, Job-<br />

Enrichment, Fortbildung, Informationspolitik,<br />

Jobrotation,<br />

Bereichsübergreifende Teams<br />

Mangelnde Kenntnis Keine Nutzung, viele Rückfragen, fal- dito. Werbung für das BVW, Wett-<br />

des BVW<br />

sche Nutzung, falsche Erwartungen<br />

bewerbe, etc.<br />

Denkschwierigkeiten<br />

Aberglauben an bestimmte Personelle Maßnahmen: Aus-<br />

(Kreativitätsmangel)<br />

Ursache-<br />

wahl innovativer Mitarbeiter,<br />

Wirkungsbeziehungen Wissensvermittlung, organisatorische<br />

Maßnahmen: interne <strong>und</strong><br />

externe Kooperation, Veränderung<br />

der Gruppenstruktur<br />

a) Kritiklosigkeit Keine kritische Einstellung zum Betriebsgeschehen<br />

(“Betriebsblindheit“)<br />

b) Einfallslosigkeit Kritikfähigkeit ohne konstruktive VV Keine Motivationale AktivierungArtikulationsschwie-<br />

Präferenz für mündliche oder schriftliche<br />

rigkeiten<br />

VV-Abgabe<br />

Gleichgültigkeit ge- Mangelnde Bereitschaft zu kreativer Emotional-motivationaler Allgemeine Maßnahmen zur<br />

genüber dem Betriebs- Mitarbeit, geringe Identifikation mit der Aktivierungsgrad<br />

Schaffung einer innovationsgeschehen<br />

Berufstätigkeit<br />

fre<strong>und</strong>lichenUnternehmungskultur, Partizipation, Gestaltung<br />

des Anreizsystems, Informationspolitik<br />

Ressentiments gegen- Gr<strong>und</strong>sätzlicher ideologischer Interes- Machtverteilung <strong>und</strong> Partizi- dito.<br />

über dem Betrieb sensgegensatz zum Arbeitgeber (Auspationsregeln, Defensive<br />

beutungsfurcht), misstrauen gegen das Routinen, Kulturell bedingte<br />

Innovationsmanagement aufgr<strong>und</strong> konkreter<br />

schlechter Erfahrungen (Ideen-<br />

Wahrnehmungsverzerrung<br />

33


Barriere Merkmale Indikatoren Barrieren nach Schüppel Instrumente/Maßnahmen<br />

Risikobarrieren <br />

Funktionalbarriere<br />

diebstahl etc.)<br />

Änderungswiderstand Mangelnde Bereitschaft, VV unvoreingenommen<br />

zu prüfen <strong>und</strong> an ihrer<br />

schnellen Realisierung mitzuwirken<br />

Furcht vor materiellen<br />

Nachteilen aus VV<br />

Furcht vor ideellen<br />

Nachteilen aus VV<br />

Organisationsstruktur<br />

verhindert VV<br />

Furcht vor: Einkommensverlusten,<br />

Kurzarbeit, Arbeitsplatzverlust, Statusdenken<br />

Furcht vor Kollegen: Konformitätsdruckerwartung,<br />

Einschätzung vorschlagsfreudiger<br />

Kollegen, Furcht vor bzw. der<br />

Vorgesetzten; Verhaltend er Vorgesetzten:<br />

erwartete Vorgesetztenreaktion, von<br />

Vorgesetzten gewünschter Einreichungsweg<br />

für VV (Dienstweg), Blamagefurcht<br />

nach ‚oben’ <strong>und</strong> ‚unten’, Einschätzung<br />

eines Vorgesetzten mit vielen<br />

kreativen Mitarbeitern durch seine Un-<br />

tergebenen<br />

Klima des Misstrauens, des Ich-<br />

Denkens, komplizierte Einreichung, etc.<br />

Dysfunktionale Folgen kultureller<br />

Diversität, Machtverteilung<br />

<strong>und</strong> Partizipationsregeln,<br />

Kooperationskonflikte,<br />

Defensive Routinen<br />

Machtverteilung <strong>und</strong> Partizipationsregeln<br />

Defensive Routinen, Kollektiver<br />

Rollenzwang<br />

Spezialisierung <strong>und</strong> Zentralisierung,<br />

Hemmende Prägungen<br />

aufgr<strong>und</strong> von Mythen,<br />

Tradition <strong>und</strong> "Gruppendenken",<br />

Dysfunktionale Folgen kultureller<br />

Diversität,<br />

Überbetonung einer Einheitskultur<br />

dito.<br />

Klima des Vertrauens schaffen,<br />

Strukturell im BVW festlegen,<br />

dass MA keine Nachteile er-<br />

leiden darf durch VV<br />

Mitbestimmung, Teamarbeit,<br />

Vertrauensbasis schaffen, offene<br />

Kommunikation, Gleichberechtigung<br />

Innovationsfördernde Organisationsstrukturen<br />

schaffen mit<br />

organisatorischen Maßnahmen,<br />

situatives Ermöglichen (Diensberg<br />

1997: 136)<br />

34


10. Anreiz- <strong>und</strong> Belohnungssysteme<br />

Ein anderer Weg über monetäre bzw. teilweise auch über nicht-monetäre Anreize das Wissen der ein-<br />

zelnen Organisationsmitglieder zu mobilisieren, ist die Einführung eines betrieblichen Vorschlagswe-<br />

sens oder eines entsprechenden Ideenwettbewerbs. Mit diesen personalwirtschaftlichen Instrumenten<br />

sind Einrichtungen gemeint, die die Mitarbeiter zu Vorschlägen hinsichtlich der eigenen oder fremden<br />

Arbeitsabläufe anspornen sollen. (Schüppel 1996: 203)<br />

Schüppel betont in seiner kurzen Zusammenfassung, dass die Mitarbeiter durch das BVW zu VV<br />

angespornt werden sollen. Für diesen Ansporn ist ein Anreizsystem nötig. Die Mitarbeiter wer-<br />

den für ihr Engagement belohnt. Anreize <strong>und</strong> Belohnungen können generell auf drei Arten erfol-<br />

gen: monetär/materiell, sozial oder immateriell. Die Ausgestaltung eines Anreizsystems kann in<br />

dieser Arbeit nur andiskutiert werden.<br />

10.1 Materielle <strong>und</strong> immaterielle Anreize<br />

Monetäre Anreize sind etwa Geld, Sachwerte <strong>und</strong> Beteiligung z.B. in Form von Aktien. Monetä-<br />

re Belohnungen sind einfach <strong>und</strong> deutlich zu kommunizieren sowie vergleichbar gerecht zu ver-<br />

teilen, da sie sehr gut vergleichbar sind.<br />

Soziale Anreize werden innerhalb der Beziehungsgruppe in täglichen Interaktionen beeinflusst<br />

<strong>und</strong> entziehen sich der direkten Einflussnahme durch den Unternehmer. Inwieweit dies als An-<br />

reiz fungiert ergibt sich vor allem aus der Art der Unternehmenskultur. Wenn Mitarbeit <strong>und</strong><br />

Auszeichnung sowie Kreativität anerkannt sind kann Erfolg auf diesem Gebiet zu einer hohen<br />

sozialen Anerkennung führen <strong>und</strong> damit auch zum sozialen Anreiz werden.<br />

Immaterielle Anreize können Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung, Job Enrichment, Partizipationsmöglich-<br />

keiten, verbesserte Informationsversorgung (Corsten 1989: 17) <strong>und</strong> Anerkennung (durch Vorge-<br />

setzen oder andere Betriebsrepräsentanten, öffentliche Belobigung, Bekanntmachung in Perso-<br />

nalzeitschriften oder auf Betriebsversammlungen, schnelle Umsetzung) sein.<br />

Die persönliche Anerkennung wird verstärkt, wenn der Einreicher über seine Belobigung <strong>und</strong> die Rea-<br />

lisierung seines VV hinaus eine Förderung in seiner persönlichen Entwicklung im Berufsleben erfährt,<br />

etwa durch Bildungs- <strong>und</strong> Stellenbesetzungsmaßnahmen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind sol-<br />

che Folgemaßnahmen der Personalentwicklung allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn sie auch be-<br />

trieblichen Bedarf entsprechen [...]. Bildungsmaßnahmen sind dementsprechend als Investitionen <strong>und</strong><br />

nicht als Ausdruck der Belohnung zu konzipieren. (Thom 1996: 73)<br />

35


Eine Trennung von materiellen <strong>und</strong> immateriellen Anreizen gestaltet sich schwierig, z.B. im Fall<br />

einer Beförderung bedeutet dies sowohl eine Statusverbesserung als auch ein höheres Gehalt.<br />

Die Schwierigkeiten, die sich aus einer Einbindung des BVW in die Personalentwicklung erge-<br />

ben wurden bereits angeführt. Der in der Literatur vorherrschende Tenor lässt sich mit Corsten<br />

zusammenfassen:<br />

„Es wird unterstellt, dass tendenziell den immateriellen Anreizen bei der Ideengenerierung eine<br />

hohe Bedeutung beizumessen ist, die Innovationsbereitschaft der Mitarbeiter zu fördern, wäh-<br />

rend materiellen Anreizen im Rahmen der Ideenumsetzung eine höhere Bedeutung zukommt.“<br />

(Corsten 1989: 18) „Der Ausdruck der persönlichen Anerkennung wirkt häufig stärker als die<br />

Gewährung von Prämien.“ (DIB et al: 21)<br />

10.2 Vertrauen <strong>und</strong> Reputation als Schlüsselkategorien<br />

Problematisch an Anreizsystemen ist, dass sie den Wettbewerb unter den Mitarbeitern fördern<br />

<strong>und</strong> damit unter Umständen eine Unternehmenskultur, die auf Vertrauen basiert <strong>und</strong> die für das<br />

BVW förderlich ist, unterwandern.<br />

Im Hinblick auf die Funktion, Systempotenzial für Komplexität zu erhöhen, ist Vertrauen rational.<br />

Ohne Vertrauen sind nur sehr einfache, auf der Stelle abzuwickelnde Formen menschlicher Koopera-<br />

tion möglich, <strong>und</strong> selbst individuelles Handeln ist viel zu störbar, als dass es ohne Vertrauen über den<br />

sicheren Augenblick hinaus geplant werden könnte. Vertrauen ist unentbehrlich, um das Handlungs-<br />

potenzial eines sozialen Systems über diese elementaren Formen hinaus zu steigern. Ganz neue Arten<br />

von Handlungen, vor allem solche, die nicht unmittelbar befriedigen <strong>und</strong> daher künstlich motiviert<br />

werden müssen, werden in einem System möglich, das Vertrauen aktivieren kann. Durch Vertrauen<br />

gewinnt ein System Zeit, <strong>und</strong> Zeit ist die kritische Variable auf den Aufbau komplexer Systemstruktu-<br />

ren. Die Befriedigung von Bedürfnissen kann vertagt <strong>und</strong> doch sichergestellt werden. Instrumentelles,<br />

an Fernwirkungen orientiertes Handeln kann institutionalisiert werden, wenn der Zeithorizont eines<br />

Systems durch Vertrauen entsprechend ausgedehnt wird. (Luhmann 2000 zitiert nach Alten 2003)<br />

Vertrauen aber ist nach Wilms (2005) die Basis für Reputation <strong>und</strong> diese wiederum ein geeigne-<br />

ter Mechanismus, um Informationsasymmetrien zu begegnen <strong>und</strong> Menschen dazu zu bewegen<br />

Wissen mit anderen zu Teilen.<br />

Reputation eignet sich als direkte Bedürfnisbefriedigung, im Gegensatz zu Geld, welches als<br />

Tauschmittel nur Ersatzbefriedigung ist. Reputation baut zudem auf der als stärker zu beurteilen-<br />

den intrinsischen Motivation auf. Zentrales Problem bleibt hier, dass monetäre <strong>und</strong> immaterielle<br />

Anreize sich nicht ergänzen, bzw. nicht linear in ihrer Wirkung addiert werden können oder so-<br />

gar gegeneinander wirken können. Eine gute Reputation kann allerdings durchaus auch einen<br />

geldwerten Vorteil bedeuten, etwa bei der bevorzugten Berücksichtigung bei einer anstehenden<br />

36


Beförderung. Die Anreizsysteme bei ebay <strong>und</strong> anderen Internetplattformen basieren teilweise<br />

komplett auf dem Prinzip der Reputation. Wer bei ebay gute Bewertungen bekommen hat kann<br />

mit höheren Verkaufspreisen rechnen. Es würde sich anbieten hier Möglichkeiten für eine Um-<br />

setzung dieses Ansatzes für eine BVW-Belohnung zu entwickeln.<br />

Beim Ausschließlichen Einsatz immaterieller Belohnungen für VV kann der Eindruck einer<br />

Ausbeutung der Mitarbeiterideen entstehen, was starke Ressentiments hervorrufen könnte. Die-<br />

ses Problem führt beispielsweise Breisig (1990) an. Sowohl Corsten 1989 als auch Thom 1996<br />

schlagen angesichts dieser Problemlage aufgr<strong>und</strong> seiner Flexibilität die Anwendung des ‚Cafete-<br />

ria-Ansatzes vor. Dies meint die freie Wahl der Belohnung aus einem Budget von materiellen<br />

wie immateriellen Auswahlmöglichkeiten.<br />

BVW wird durch das Anreizsystem zum Motivationsinstrument. Eintrittsbarrieren lassen sich<br />

durch Anreize überwinden. Thom nennt dies „beseitigen“ (74), das trifft aber nicht zu – Barrie-<br />

ren werden durch die Motivation nicht beseitigt. Dafür bedarf es eines strukturellen Ansatzes<br />

(dessen Möglichkeiten weiter oben diskutiert wurden).<br />

10.3 Prämienberechtigte<br />

Eine zu entscheidende Gr<strong>und</strong>frage ist, was entlohnt wird. Welche VV anerkannt werden, ob auch<br />

VV eigener Arbeitsplatz prämiert werden, <strong>und</strong> ob Einreichergemeinschaften erlaubt sind <strong>und</strong> wie<br />

in diesem Falle die Aufteilung der Prämien erfolgen soll.<br />

Insbesondere unter den Aspekten der <strong>Wirtschaftlichkeits</strong>verbesserung <strong>und</strong> Innovationsförderung sollte<br />

der Kreis der Prämienberechtigten sehr weit gezogen werden. Mit zunehmender Hierarchiestufe wird<br />

es einerseits immer schwieriger, den VV einer Führungskraft als echte Sonderleistung einzustufen. In<br />

dieser Ausweitung des prämienberechtigten Personenkreises liegt für das BVW andererseits die<br />

Chance, sich von den konkurrierenden <strong>und</strong> flankierenden Einrichtungen wie Lernstatt <strong>und</strong> Qualitäts-<br />

zirkeln in qualitativer Hinsicht abzusetzen. (Thom 1996: 66)<br />

Es werden zunehmend auch Führungskräfte als Einreicher akzeptiert <strong>und</strong> deren VV prämiert,<br />

allerdings nicht leitende Angestellte in ihrer engeren gesetzlichen Auslegung.<br />

Ein weiterer Ansatz kann es sein, Belohnungen nicht nur für die Einreicher, sondern auch für die<br />

schnelle <strong>und</strong> engagierte Bearbeitung durch Fachgutachter zu gewähren (Thom führt diese Praxis<br />

am Beispiel von Volkswagen an).<br />

10.4 Prämienberechnung<br />

Die Auszahlung von monetären Prämien ist nach wie vor die klassische Art der Belohnung für<br />

37


die Einreichung von VV. Diese Prämien sind ein Zusatzeinkommen zum Gehalt <strong>und</strong> sind mit der<br />

Anerkennung für erbrachte Sonderleistungen verb<strong>und</strong>en.<br />

Der Betrieb muss die Prämienhöhe verbindlich regeln, schon allein um eine gerechte Vergabe<br />

<strong>und</strong> Einheitlichkeit zu gewährleisten. Dabei sollte es eine Mindestprämie geben. Sie dient dazu<br />

den Verwaltungsaufwand zu begrenzen <strong>und</strong> beugt dem Eindruck vor, es würde lediglich ein<br />

„Trinkgeld“ gezahlt. Am anderen Ende ist aber kaum sinnvoll Höchstprämien festzulegen, da<br />

das Unternehmen aufgr<strong>und</strong> der normalerweise Anteilsmäßigen Verteilung der Einsparungen<br />

<strong>zwischen</strong> Unternehmen <strong>und</strong> Einreicher immer mindestens 50% der Einsparungen erhält (Emp-<br />

fehlung nach Thom 1996: 61f).<br />

Bei der Prämienvergabe wird in VV mit berechenbarem Nutzen <strong>und</strong> solche ohne direkt in Ein-<br />

sparung ausdrückbaren Nutzen (machen die Mehrheit der VV aus) unterschieden. Wenn der<br />

Nutzen berechenbar ist werden zumeist ca. 20-30% der Einsparungen aus dem ersten Jahr für<br />

den Einreicher als Prämie ausgezahlt (vgl. Thom 1996: 59f.). Diese durchschnittliche Prämien-<br />

höhe wird durchaus auch kritisch beurteilt: „Kaum einer Firma scheint es in den Sinn zu kom-<br />

men, dass <strong>zwischen</strong> Gewinn <strong>und</strong> Ausschüttung ein Missverhältnis bestehen könnte. Pressemittei-<br />

lungen der Unternehmen lesen sich gerade so, als würde das Füllhorn über die Arbeitnehmer<br />

ausgeschüttet.“ (Etzler 1986: 42 nach Breisig 1990: 587)<br />

Ebenso wie Belohnungen für Fachgutachter eine Ergänzung zum einfachen Kreis der Prämienbe-<br />

rechtigten sein können, stellt die Auszahlung von Prämien für nicht angenommene VV eine<br />

freiwillige Leistung des Unternehmens dar. Eine solche Vorgehensweise kann motivieren <strong>und</strong><br />

trägt dem Aufwand Rechnung, den es für Mitarbeiter bedeutet, VV zu erarbeiten.<br />

Die Bewertungskriterien für VV mit nicht quantifizierbaren Nutzen sind nach Thom (1996: 64,<br />

eigene Ergänzungen):<br />

- der geschätzte Nutzen für den Betrieb<br />

- der Fleiß, die Mühe, das Engagement des Vorschlagenden<br />

- die Originalität (der Neuigkeitsgehalt) des VV<br />

- die Vergleichbarkeit mit bereits prämierten VV, Prinzip der relativen Gerechtigkeit<br />

- die Werbewirksamkeit <strong>und</strong> Anreizwirkung für potenzielle BVW-Teilnehmer<br />

- Anwendungshäufigkeit<br />

- Bereichsgröße, für den der VV anwendbar ist (Arbeitsplatz, Abteilung etc.)<br />

- Gefahrenreduzierung bei Unfallverhütungs- <strong>und</strong> Umweltschutz-VV<br />

38


Die Ausgestaltung solcher Prämien kann im Anhang in den Musterbetriebsvereinbarungen be-<br />

trachtet werden. Letztendlich werden immaterielle Anreize nicht diskutiert <strong>und</strong> es kommt zu<br />

einer Beschränkung auf rein monetäre Belohnungen. Bei berechenbaren Verbesserungen werden<br />

dann zusätzlich darin enthaltene nicht berechenbare Verbesserungen nicht mit berücksichtigt.<br />

11. Nutzen<br />

Was im Falle eines BVW der Nutzen sein soll muss jedes Unternehmen für sich definieren. Auf<br />

einer Skala mit Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Humanität an den entgegen gesetzten Enden sind beide<br />

Extreme als Leitlinien für die Ausgestaltung denkbar. Je nachdem, wo ein BVW in seiner Aus-<br />

gestaltung angesiedelt wird, werden sich andere Nutzeneffekte ergeben. Ist das Ziel Nutzen aus<br />

dem BVW als Führungs- <strong>und</strong> Personalinstrument zu ziehen, so wird eine humane Ausgestaltung<br />

zu einem effektiven BVW führen. Soll ein BVW vor allem sich selbst tragen <strong>und</strong> sind wirt-<br />

schaftliche Ziele das Maß, so wird ein hoher Nutzen aus Unternehmersicht aus einer mechani-<br />

schen Ausgestaltung folgen. Diese Arbeit verfolgte vor allem eine Argumentation im Sinne des<br />

ersten Falles <strong>und</strong> belegt dazu auch die daraus folgenden Vorteile: Ein BVW als Führungsinstru-<br />

ment mit kooperativer Ausrichtung wird mehr <strong>und</strong> bessere VV generieren. Damit ist langfristig<br />

eine höhere Effizienz verb<strong>und</strong>en, als mit einem rein wirtschaftlich ausgerichteten BVW. Trotz-<br />

dem muss an dieser Stelle noch einmal betont werden, dass die Ausgestaltung eines BVW pas-<br />

send zur Unternehmenskultur <strong>und</strong> –struktur erfolgen sollte <strong>und</strong> nicht isoliert betrachtet werden<br />

kann. Erst im Rahmen einer ganzheitlichen Einbindung in das Unternehmen, auch im Zuge eines<br />

Ideen- <strong>und</strong> Innovationsmanagements, erhält ein BVW sein mögliches Maximum an Effektivität.<br />

Es kann zur gr<strong>und</strong>legenden <strong>und</strong> damit auch langfristigen <strong>und</strong> nachhaltigen Verbesserung der<br />

Unternehmenskultur führen. Mittels eines funktionierendes BVW kann dadurch dann, auch<br />

durch die Umsetzung des freigewordenen Innovationspotenzials, die Wettbewerbssituation ent-<br />

scheidend verbessert werden. Nicht durch einmalige Hau-Ruck-Aktionen, sondern kontinuier-<br />

lich.<br />

Um auch weiche Faktoren in der Zielsetzung erfassen zu können, sollten Möglichkeiten entwor-<br />

fen werden, diese zu bewerten <strong>und</strong> vor der Einführung ein Ist-Zustand erfasst werden. Mit Soll-<br />

Zielen <strong>und</strong> späteren Ist-Zustandserfassungen kann dann überprüft werden, ob das BVW positive<br />

Einflüsse hat. Dabei können Nutzeneffekte eines BVW häufig wohl kaum separiert erfasst wer-<br />

39


den. Das BVW steht in einem Beziehungsgeflecht. Diese Problematik muss berücksichtigt wer-<br />

den, wenn man sich für die Nutzung des BVW als <strong>Personalmanagement</strong>instrument entscheidet.<br />

Es bleibt verführerisch das BVW allein an wirtschaftlichen Kennzahlen auszurichten <strong>und</strong> damit<br />

den Sinn eines BVW vor Augen geführt zu bekommen. Dies ist in erster Instanz sicherlich einfa-<br />

cher, nutzt jedoch nicht die Möglichkeiten aus; ein BVW kann dazu dienen mehr Nutzen zu ge-<br />

nerieren, dieser lässt sich aber häufig nicht in Kennzahlen ausdrücken. Während sich eine An-<br />

zahl von Ideen zählen lässt, ist dies beim kritischen Mitdenken der Mitarbeiter bereits wesentlich<br />

schwieriger. Nichtsdestotrotz bleiben Kennzahlen wichtige Orientierungsmaßstäbe.<br />

Ein Nutzen <strong>und</strong> eine Effektivität erfolgen also aus einer klaren Zieldefinition. In ihrem Sinne<br />

sollte eine Ausgestaltung des BVW erfolgen. Es gibt nicht das eine BVW, das sich als Muster im<br />

Betrieb umsetzen ließe. Ein Kopieren von BVW-Strukturen alleine ist nicht ausreichend. Das<br />

Prinzip des BVW muss an den individuellen Betrieb angepasst werden.<br />

40


12. Quellenverzeichnis<br />

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[Stand 30.7.05]<br />

41


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produziert werden. Weinheim: WILEY-VCH.<br />

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Wikipedia B: http://de.wikipedia.org/wiki/Kaizen [Stand 29.7.05]<br />

Wilms, Andreas (2005): Reputation and its Role in Knowledge Management. Vortrag an der Ot-<br />

to-von-Guericke-Universität Magdeburg am 18.01.05.<br />

43


13. Anhang<br />

13.1 Kommentierte Musterbetriebsvereinbarung für ein zentrales BVW<br />

Quelle: http://www.our-ideas.de/start.php?contid=34 [Stand 30.7.2005]<br />

Muster-Betriebsvereinbarung über das Ideenmanagement<br />

1. Teil Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1 Verbesserungsvorschläge<br />

§ 2 Teilnahmeberechtigte am Betrieblichen Vorschlagswesen<br />

§ 3 Einreichen des Verbesserungsvorschlages<br />

2. Teil Organisation des Betrieblichen Vorschlagswesens<br />

§ 4 Beauftragter für das Betriebliche Vorschlagswesen<br />

§ 5 Prüfungsausschuß<br />

3. Teil Bearbeitung der Verbesserungsvorschläge<br />

§ 6 Eingangsbestätigung<br />

§ 7 Vorbereitung<br />

§ 8 Verfahren im Prüfungsausschuß<br />

§ 9 Prioritäten<br />

4. Teil Bewertung <strong>und</strong> Prämierung<br />

§ 10 Vorschlagsprämie<br />

§ 11 Anerkennungsprämie<br />

§ 12 Weiterbearbeitung nach der Entscheidung<br />

§ 13 Verwirklichung des Verbesserungsvorschlages<br />

§ 14 Ergänzendes Prüfungsverfahren<br />

5. Teil Zusatzbestimmungen<br />

§ 15 Weitergabe an Dritte<br />

§ 16 Sperrfristen<br />

§ 17 Gewährleistungspflichten Dritter<br />

§ 18 Versuche<br />

§ 19 Anrechnung auf Erfindervergütungen<br />

§ 20 Salvatorische Klausel<br />

§ 21 Inkrafttreten <strong>und</strong> Kündigung der Betriebsvereinbarung<br />

Zwischen der Firma XY-GmbH <strong>und</strong> dem Betriebsrat der Firma XY-GmbH wird nachstehende Betriebsvereinbarung<br />

über das Ideenmanagement (Betriebliche Vorschlagswesen) geschlossen.<br />

1. Teil Allgemeine Bestimmungen<br />

Das Ideenmanagement (Betriebliche Vorschlagswesen) soll dazu dienen, durch die Mitarbeit <strong>und</strong> das Mitdenken der<br />

gesamten Belegschaft die Wirtschaftlichkeit sowie das gute Einvernehmen <strong>und</strong> die Arbeitssicherheit im Betrieb zu<br />

fördern. Es hat die Aufgabe, Ideen nutzbar zu machen <strong>und</strong> ihre angemessene Anerkennung zu sichern. Alle Begriffe<br />

"Beauftragter, Mitarbeiter" usw. beziehen sich sowohl auf Frauen als auch auf Männer.<br />

§ 1 Verbesserungsvorschläge<br />

Verbesserungsvorschläge sind Anregungen, die durch Umstellung <strong>und</strong> Änderung eine Verbesserung bestehender<br />

Methoden, eine höhere oder bessere Produktion, eine Vereinfachung des Arbeitsverfahrens, Ersparnisse von Arbeitszeit<br />

oder Material oder eine Erhöhung der Sicherheit anstreben. Dazu zählen auch Vorschläge, die der Zusammenarbeit,<br />

der Ordnung oder Sauberkeit im Betrieb dienen.<br />

Ein Verbesserungsvorschlag liegt jedoch nur dann vor, wenn<br />

* eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand erreicht wird,<br />

* seine Einführung rentabel ist oder die Sicherheit erhöht, Ges<strong>und</strong>heitsgefährdungen oder Umweltbelastungen verringert,<br />

das Firmenansehen steigert oder der guten Zusammenarbeit im Betrieb dient <strong>und</strong><br />

* ohne die Anregung des Einreichers diese Verbesserung nicht durchgeführt worden wäre.<br />

Der Vorschlag darf nicht lediglich einen bestehenden Zustand bemängeln, sondern muß eine Lösung des Problems<br />

enthalten. Als Verbesserungsvorschläge in diesem Sinne gelten nur solche Vorschläge, bei denen eine über den<br />

44


Rahmen des sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Aufgabenbereichs des Einreichers hinausgehende Leistung<br />

vorliegt. Der Aufgabenbereich ist abhängig von der Stellung des Einreichers; er umfaßt alle Tätigkeiten <strong>und</strong> Überlegungen<br />

des Mitarbeiters, die bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Betrieb von ihm erwartet werden können. Ein<br />

Verbesserungsvorschlag im Sinne dieser Definition liegt nicht vor im Fall einer patent- oder gebrauchsmusterfähigen<br />

Erfindung oder eines technischen Verbesserungsvorschlages, der dem Betrieb eine ähnliche Vorzugsstellung<br />

einräumt wie ein gewerbliches Schutzrecht. In diesen Fällen ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen anzuwenden.<br />

§ 2 Teilnahmeberechtigte am Ideenmanagement<br />

Verbesserungsvorschläge können von allen Mitarbeitern, einschließlich der Auszubildenden, Praktikanten <strong>und</strong><br />

Werkstudenten, eingereicht werden.<br />

Kommentar zu § 2: Die Mitbestimmung des Betriebsrates erstreckt sich nicht auf ein Vorschlagswesen für leitende<br />

Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. Sie können allerdings durch gesonderte Vereinbarung mit dem Arbeitgeber<br />

in ein bestehendes Vorschlagswesen einbezogen werden.<br />

§ 3 Einreichen des Verbesserungsvorschlages<br />

Ein Verbesserungsvorschlag kann von einem einzelnen Mitarbeiter oder von mehreren Mitarbeitern gemeinsam<br />

(Gruppenvorschlag) beim Beauftragten für das Ideenmanagement schriftlich eingereicht oder mündlich vorgetragen<br />

werden. Hierdurch erklärt sich der Einreicher damit einverstanden, daß sein Vorschlag ausschließlich nach den<br />

Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung behandelt wird. Bestimmte Teile des Vorschlags können auf Wunsch<br />

des Einreichers anonym bearbeitet werden, soweit das Verfahren dies zuläßt. Ist der Verbesserungsvorschlag eine<br />

Diensterfindung, so wird der Erfinder durch die Einreichung nicht von seiner Meldepflicht nach § 5 des Gesetzes<br />

über Arbeitnehmererfindungen befreit.<br />

2. Teil Organisation des Betrieblichen Vorschlagswesens<br />

§ 4 Beauftragter für das Ideenmanagement<br />

Die Geschäftsleitung bestimmt einen Beauftragten für das Betriebliche Vorschlagswesen. Dieser bearbeitet die eingereichten<br />

Verbesserungsvorschläge <strong>und</strong> trägt die Verantwortung für ihre ordnungsgemäße Behandlung. Er hat<br />

insbesondere den Einreicher zu beraten; das persönliche Gespräch soll das Vertrauen zum Betrieblichen Vorschlagswesen<br />

fördern <strong>und</strong> dem Einreicher die Möglichkeit geben, seine Ideen näher zu erläutern.<br />

Kommentar zu § 4: Nach der Rechtsprechung des BAG (DB 1981, 1882) gehört die Bestellung der Organe für das<br />

Betriebliche Vorschlagswesen, etwa eines Beauftragten oder eines Prüfungsausschusses, zu den "Gr<strong>und</strong>sätzen über<br />

das Betriebliche Vorschlagswesen" gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG, die der Mitbestimmung des Betriebsrates<br />

unterliegen. Danach hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei der Frage, ob überhaupt ein Beauftragter für das Ideenmanagement<br />

zu bestellen ist. Nicht dem Mitbestimmungsrecht unterliegt dagegen die Frage, durch wen <strong>und</strong> mit<br />

wem die Position des Beauftragten zu besetzen ist (BAG 16.03.1982, DB 1982, 1468).<br />

§ 5 Prüfungsausschuß<br />

Der Prüfungsausschuß setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, der von der Geschäftsleitung benannt wird <strong>und</strong><br />

mit dem Beauftragten für das Betriebliche Vorschlagswesen personengleich sein kann, zwei weiteren ständigen<br />

Mitgliedern aus den für die Beurteilung der Vorschläge wichtigen Bereichen, die ebenfalls von der Geschäftsleitung<br />

bestimmt werden, sowie aus zwei vom Betriebsrat benannten Vertretern der Mitarbeiter. Der Prüfungsausschuß hat<br />

die Aufgabe, die ihm von dem Beauftragten für das Betriebliche Vorschlagswesen vorgelegten Verbesserungsvorschläge<br />

zu prüfen <strong>und</strong>, falls der Verbesserungsvorschlag zur Verwirklichung angenommen wird, der Geschäftsleitung<br />

eine Vorschlagsprämie vorzuschlagen.<br />

Kommentar zu § 5: Die gesetzliche Mitbestimmung des Betriebsrates bedeutet nicht zwingend, daß der Prüfungsausschuß<br />

mit derselben Anzahl von Vertretern der Geschäftsleitung <strong>und</strong> der Arbeitnehmer zu besetzen ist. Das<br />

BAG hat festgestellt, zwar entspreche die paritätische Besetzung des Prüfungsausschusses der gleichrangigen Beteiligung<br />

des Betriebsrates an der Organisation <strong>und</strong> am Verfahren des Betrieblichen Vorschlagswesens, die paritätische<br />

Besetzung sei aber nicht erforderlich (BAG, DB 1981,1882). Die Entscheidung darüber, ob ein Verbesserungsvorschlag<br />

angenommen <strong>und</strong> durchgeführt wird, trifft alleine die Geschäftsleitung (BAG, DB 1981,1882).<br />

3. Teil Bearbeitung der Verbesserungsvorschläge<br />

45


§ 6 Eingangsbestätigung<br />

Der Eingang eines Verbesserungsvorschlages wird schriftlich unter Hinweis auf die vom Einreicher anerkannten<br />

Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung bestätigt.<br />

§ 7 Vorbereitung<br />

Der Beauftragte für das Betriebliche Vorschlagswesen registriert die eingereichten Verbesserungsvorschläge mit<br />

dem Zeitpunkt des Eingangs <strong>und</strong> bringt sie gegebenenfalls in eine zweckmäßige Form. Er kann bei den fachlich<br />

zuständigen Abteilungen Stellungnahmen einholen <strong>und</strong> trifft alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung der Prüfung<br />

durch den Ausschuß erforderlich sind.<br />

§ 8 Verfahren im Prüfungsausschuß<br />

Der Prüfungsausschuß schlägt der Geschäftsleitung die Annahme, Anerkennung oder Ablehnung der Verbesserungsvorschläge<br />

sowie im Falle der Annahme eine Vorschlagsprämie vor; für den Fall der Anerkennung empfiehlt<br />

er eine Anerkennungsprämie oder Sachzuwendung. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Er kann Sachverständige<br />

ohne Stimmrecht hinzuziehen. Die Teilnehmer an den Sitzungen des Ausschusses müssen den Inhalt der Beratungen<br />

vertraulich behandeln. Die Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses werden in einer Niederschrift festgehalten,<br />

die von dem Vorsitzenden <strong>und</strong> zwei weiteren Mitgliedern des Ausschusses unterschrieben wird. Im Falle der Annahme<br />

muß diese Niederschrift bis zum Ablauf des fünften Jahres nach dem Jahr der Zuerkennung der Vorschlagsprämie<br />

aufbewahrt werden.<br />

§ 9 Prioritäten<br />

1. Falls zwei oder mehr Vorschläge dem Sinne nach übereinstimmen, kann nur der zuerst eingegangene angenommen<br />

werden.<br />

2. Will eine betriebliche Stelle die Priorität für einen Gedanken geltend machen, so weist sie diese gegenüber dem<br />

Prüfungsausschuß durch schriftliche Unterlagen nach; in diesem Falle findet eine weitere Prüfung <strong>und</strong> Beratung<br />

durch den Prüfungsausschuß nicht statt.<br />

3. Wird ein zunächst abgelehnter Vorschlag später durchgeführt, so behandelt der Prüfungsausschuß den Vorschlag<br />

unter Wahrung der Priorität des Einreichers erneut. Wenn ein später eingereichter Vorschlag gleichen oder ähnlichen<br />

Inhalts Anlaß für die Durchführung war, kann der Prüfungsausschuß auch eine Aufteilung der Prämie nach<br />

billigem Ermessen vorschlagen.<br />

Alternative:<br />

Wird ein zunächst abgelehnter Vorschlag später durchgeführt, so behandelt der Prüfungsausschuß den Vorschlag<br />

unter Wahrung der Priorität des Einreichers erneut. Ein zunächst abgelehnter Vorschlag bleibt, vom Datum der<br />

Eingangsbestätigung an gerechnet, zwei Jahre lang prämienberechtigt. Die Prämienberechtigung kann um weitere<br />

zwei Jahre verlängert werden, wenn der Vorschlag vor Auslaufen der ersten Schutzfrist erneut eingereicht, d.h.<br />

verlängert wird. Wird ein zunächst abgelehnter Vorschlag anläßlich eines gleichen oder ähnlichen Vorschlages<br />

durch einen weiteren Einreicher innerhalb der Schutzfrist doch durchgeführt, so bleibt die Priorität des ersten Einreichers<br />

erhalten. Die Anregung des Zweiteinreichers kann außerdem entsprechend gewertet werden.<br />

Kommentar zu § 9 Abs. 3: Die Regelung ermöglicht es dem Betriebsausschuß, die Prämie in Ausnahmefällen aufzuteilen.<br />

Das kann erforderlich sein, wenn ein früherer, abgelehnter Verbesserungsvorschlag letztlich doch durchgeführt<br />

wird <strong>und</strong> ein späterer Verbesserungsvorschlag eines anderen Einreichers mit gleichem oder ähnlichem Inhalt<br />

den Anstoß zu seiner Annahme gegeben hat. Durch die Teilung der Prämie kann die Leistung des Zweiteinreichers<br />

gebührend berücksichtigt werden.<br />

Die Alternative regelt das Prioritätsprinzip im Ideenmanagement durch Festlegung einer Schutzfrist für abgelehnte<br />

Verbesserungsvorschläge. Auf diese Weise wird vermieden, daß lange zurückliegende Vorschläge unbegrenzt prämienberechtigt<br />

bleiben <strong>und</strong> so weitere Initiativen von Mitarbeitern hemmen. Die Regelung vermeidet Billigkeitsentscheidungen<br />

<strong>und</strong> sorgt für mehr Rechtssicherheit im Ideenmanagement. In der Betriebsvereinbarung kann nur eine<br />

der beiden Möglichkeiten festgelegt werden.<br />

4. Teil Bewertung <strong>und</strong> Prämierung<br />

§ 10 Vorschlagsprämie<br />

1. Für Verbesserungsvorschläge, die zur Verwirklichung angenommen sind, erhalten die Einreicher eine Vorschlagsprämie.<br />

Ihre Höhe wird jeweils auf Vorschlag des Prüfungsausschusses von der Geschäftsleitung festgesetzt.<br />

46


2. Für Vorschläge, die eine berechenbare Ersparnis bringen, z.B. an Ausschuß, Betriebs- <strong>und</strong>/oder Hilfsstoffen,<br />

Energie, Reparatur- <strong>und</strong>/oder Wiederbeschaffungskosten, Zeit, errechnet sich die Prämie nach der Ersparnis im<br />

ersten Anwendungsjahr. Erfordert die Berechnung der Ersparnis einen unverhältnismäßigen Aufwand, so kann sie<br />

geschätzt oder die Vorschlagsprämie in entsprechender Anwendung des Abs. 3 ermittelt werden.<br />

3. Für Verbesserungsvorschläge, die keine berechenbare Ersparnis, jedoch einen sonstigen Vorteil bringen, insbesondere<br />

hinsichtlich der Arbeitssicherheit, Arbeitsplatzgestaltung, Qualitätsverbesserung usw., schlägt der Prüfungsausschuß<br />

die Vorschlagsprämie nach folgendem Stufenplan vor:<br />

Stufe l: hervorragend<br />

Stufe II: sehr gut<br />

Stufe III: gut<br />

Stufe IV: befriedigend<br />

Stufe V: genügend.<br />

4. Wird ein Verbesserungsvorschlag von mehreren Einreichern gemacht (Gruppenvorschlag), so erfolgt die Verteilung<br />

der Prämie nach dem von den Einreichern gewünschten Aufteilungsmaßstab, andernfalls wird die Prämie zu<br />

gleichen Teilen ausgezahlt.<br />

Kommentar zu § 10 Abs. 1: Die Höhe der zu gewährenden Vorschlagsprämie unterliegt ebensowenig der Mitbestimmung<br />

wie die finanzielle Gr<strong>und</strong>ausstattung des Betrieblichen Vorschlagswesens, der "Prämienetat", (BAG AP<br />

Nr. 1 <strong>und</strong> Nr. 2 zu § 87 BetrVG - Vorschlagswesen). Das Mitbestimmungsrecht umfaßt nach Auffassung des BAG<br />

jedoch die Aufstellung genereller Regelungen über die Bestimmung der zu gewährenden Vergütung. So hat der<br />

Betriebsrat mitzubestimmen, nach welchen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> Methoden die Prämie bemessen werden soll, bei der<br />

Frage, wie der Nutzen eines Verbesserungsvorschlages zu ermitteln ist, sowie über die Gr<strong>und</strong>sätze für die Höhe <strong>und</strong><br />

Art der Prämie <strong>und</strong> über die Verteilung der Prämie bei Gruppenvorschlägen <strong>und</strong> darüber, wie eine Prämie für einen<br />

Verbesserungsvorschlag bestimmt werden soll, dessen Nutzen nicht zu ermitteln ist (BAG DB 1981, 1043). Bei der<br />

im Rahmen der vereinbarten Bewertungsgr<strong>und</strong>sätze zu treffenden Entscheidung über die Höhe der Prämie im Einzelfall<br />

hat der Betriebsrat allerdings kein Mitbestimmungsrecht. Unbeschadet dessen ist die Regelung der Prämienhöhe<br />

in einer - insoweit freiwilligen - Betriebsvereinbarung nicht ausgeschlossen. Um den Anreiz für die Einreichung<br />

von Verbesserungsvorschlägen zu erhöhen, kann für die Vorschlagsprämie eine Mindesthöhe festgelegt werden.<br />

Kommentar zu § 10 Abs. 2: Da der Betriebsrat über die Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Methoden mitzubestimmen hat, nach denen<br />

die Prämie bemessen werden soll, <strong>und</strong> darüber, wie der Nutzen eines Verbesserungsvorschlages zu ermitteln ist,<br />

bedürfen die Maßstäbe, nach denen der Nutzen eines Verbesserungsvorschlages <strong>und</strong> die Höhe der Vorschlagsprämie<br />

zu bestimmen ist, der Zustimmung des Betriebsrates. Über das Verhältnis der zu gewährenden Prämie zum Jahresnutzen<br />

eines Verbesserungsvorschlages, insbesondere über den konkreten Prozentsatz der Prämie, kann der Arbeitgeber<br />

frei entscheiden (BAG AP Nr. 1 <strong>und</strong> Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 - Vorschlagswesen). Das Mitbestimmungsrecht<br />

des Betriebsrates erstreckt sich lediglich auf die Bemessungsgr<strong>und</strong>lage für die Höhe der Vorschlagsprämie,<br />

also z.B. auf die Bestimmung, daß sich die Vorschlagsprämie an der erzielten Ersparnis auszurichten hat. Es empfiehlt<br />

sich daher, ggf. nach Beratung mit dem Prüfungsausschuß Maßstäbe zu entwickeln, nach denen sich die Höhe<br />

der Vorschlagsprämie aufgr<strong>und</strong> der Ersparnis während des ersten Anwendungsjahres bemißt. Die Vorschlagsprämie<br />

kann in diesem Fall in einem Prozentsatz der Ersparnis ausgedrückt werden; für die Beschäftigungsgruppen (z.B.<br />

Arbeiter, Meister, Ingenieure) können dabei unterschiedliche Prozentsätze in Betracht kommen. Die Höhe der Vorschlagsprämie<br />

kann mit einem konstanten Satz, z.B. 25 % bis 40 % der Jahresersparnis, festgelegt werden. Oft wird<br />

aber auch die Prämie je nach Umfang der Ersparnis gestaffelt, wobei der Prozentsatz mit dem Umfang der errechneten<br />

Ersparnis abnimmt. Eine Bestimmung über die Höhe der Vorschlagsprämie kann mit in die Betriebsvereinbarung<br />

über das Ideenmanagement aufgenommen werden. Wenn dies geschieht, handelt es sich insoweit um eine<br />

freiwillige Betriebsvereinbarung (vgl. Kommentar zu § 10 Abs. 1).<br />

Kommentar zu § 10 Abs. 3: In der Praxis werden häufig umfangreiche Punktsysteme zur Ermittlung der Vorschlagsprämie<br />

in diesen Fällen angewandt. Den Vorteilen einer solchen Methode steht auf der anderen Seite eine<br />

Erhöhung des Verwaltungsaufwandes gegenüber. Es empfiehlt sich, ggf. nach Beratung mit dem Prüfungsausschuß,<br />

den Bewertungsstufen bestimmte Geldbeträge zuzuordnen, die von Stufe l bis Stufe V abwärts gestaffelt sind <strong>und</strong><br />

die in der untersten Stufe nicht unter der nach § 11 vorgesehenen Anerkennungsprämie liegen sollten. Diese Geldbeträge<br />

können auch in die Betriebsvereinbarung über das Ideenmanagement aufgenommen werden. Wenn dies geschieht,<br />

handelt es sich insoweit um eine freiwillige Betriebsvereinbarung. Der Zustimmung des Betriebsrates bedarf<br />

alleine die Regelung, wie eine Prämie für einen Verbesserungsvorschlag bestimmt werden soll, dessen Nutzen<br />

nicht zu ermitteln ist, also im vorliegenden Fall die Normierung eines Stufenplanes für die Bewertung (BAG AP Nr.<br />

1 <strong>und</strong> Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 - Vorschlagswesen).<br />

§ 11 Anerkennungsprämie<br />

Für Vorschläge, die nicht durchgeführt werden, kann der Prüfungsausschuß eine Anerkennungsprämie oder eine<br />

Sachzuwendung vorschlagen, wenn die umsichtige <strong>und</strong> interessierte Mitarbeit des Einreichers anzuerkennen ist.<br />

47


Kommentar zu § 11: Für die Anerkennungsprämie kann sich die Festsetzung eines Mindest- wie eines Höchstbetrages<br />

empfehlen. Die Zahlung einer Anerkennungsprämie für nichtverwertete Verbesserungsvorschläge stellt aber<br />

eine Leistung dar, zu der der Arbeitgeber nicht über das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG<br />

gegen seinen Willen verpflichte werden kann. Eine solche freiwillige Leistung steht wie auch sonst im freien Ermessen<br />

des Arbeitgebers (BAG AP Nr. 1 <strong>und</strong> Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 - Vorschlagswesen).<br />

§ 12 Weiterbearbeitung nach der Entscheidung<br />

Die Entscheidung über den Vorschlag wird dem Einreicher schriftlich bekanntgegeben. Eine Ablehnung ist zu begründen.<br />

Die Vorschlagsprämie oder Sachzuwendung wird in angemessener Form überreicht. Die Gewährung der<br />

Vorschlagsprämie oder Sachzuwendung wird der Belegschaft in geeigneter Weise bekanntgegeben. Der Einreicher<br />

kann wünschen, daß sein Name hierbei nicht genannt wird. Ist der Einreicher mit der Ablehnung seines Vorschlages<br />

nicht einverstanden <strong>und</strong> kann er bisher nicht berücksichtigte, wesentliche Gesichtspunkte geltend machen, so ist er<br />

berechtigt, innerhalb von drei Monaten nach Zugang des schriftlichen Bescheids die Durchführung eines zweiten<br />

Prüfungsverfahrens beim Beauftragten für das Betriebliche Vorschlagswesen zu beantragen, in welchem die Einspruchsgründe<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

Kommentar zu § 12: Hier empfiehlt sich die Einschaltung des unmittelbaren Vorgesetzten.<br />

§ 13 Verwirklichung des Verbesserungsvorschlages<br />

Im Auftrage der Geschäftsleitung informiert der Beauftragte für das Betriebliche Vorschlagswesen die zuständigen<br />

betrieblichen Stellen über die erfolgte Annahme des Verbesserungsvorschlages <strong>und</strong> beobachtet dessen Durchführung.<br />

§ 14 Ergänzendes Prüfungsverfahren<br />

Treten bei der Durchführung innerhalb des ersten Anwendungsjahres wesentliche neue Gesichtspunkte auf, die bei<br />

der Entscheidung über die Höhe der Vorschlagsprämie nicht zugunsten des Einreichers berücksichtigt worden sind,<br />

so kann in seinem Interesse spätestens bis Ablauf des zweiten Anwendungsjahres ein ergänzendes Prüfungsverfahren<br />

eingeleitet werden. Dies gilt auch bei Verfahrensfehlern oder Fehlberechnungen.<br />

5. Teil Zusatzbestimmungen<br />

§ 15 Weitergabe an Dritte<br />

Verbesserungsvorschläge dürfen ohne Einverständnis der Geschäftsleitung nicht an Dritte weitergegeben werden.<br />

Die Geschäftsleitung kann dem Einreicher gestatten, seinen Verbesserungsvorschlag anderweitig zu verwerten.<br />

§ 16 Sperrfristen<br />

Beim Anlauf neuer Fertigungen werden von der Geschäftsleitung ggf. Sperrfristen festgelegt, während derer Vorschläge<br />

nicht entgegengenommen werden, die sich auf diese neuen Fertigungen beziehen. Die Dauer dieser Sperrfristen<br />

soll so kurz wie möglich bemessen sein.<br />

§ 17 Gewährleistungspflichten Dritter<br />

Vorschläge, die neue Einrichtungen oder Maschinen betreffen, werden nur dann entgegengenommen, wenn der<br />

Lieferant sein Einverständnis zur Durchführung des Verbesserungsvorschlages gibt oder die Haftung des Lieferanten<br />

nicht beeinträchtigt wird.<br />

§ 18 Versuche<br />

Soweit zur Erprobung neuer Gedanken im Hinblick auf künftige Verbesserungsvorschläge Versuche notwendig<br />

erscheinen, bedürfen diese der Zustimmung des sachlich zuständigen Vorgesetzten, die der Beauftragte für das Ideenmanagement<br />

einholt.<br />

§ 19 Anrechnung auf Erfindervergütungen<br />

Stellt sich bei einem Verbesserungsvorschlag heraus, daß ein Vergütungsanspruch nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen<br />

besteht, so kann eine nach dieser Betriebsvereinbarung gewährte Vorschlagsprämie auf die nach<br />

dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen zu gewährende Vergütung angerechnet werden.<br />

48


Kommentar zu § 19: Für den Vergütungsanspruch bei Arbeitnehmererfindungen kommen das Gesetz über die Arbeitnehmererfindungen<br />

vom 25.07.1957 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.10.1994, BGBI. l, 2911) sowie die<br />

Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst vom 20.07.1959 (zuletzt geändert<br />

am 01.09.1983) zur Anwendung.<br />

Für Verbesserungsvorschläge kommt das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen gemäß § 20 nur bei solchen technischen<br />

Verbesserungsvorschlägen zur Geltung, die dem Arbeitnehmer eine ähnliche Vorzugsstellung wie ein gewerbliches<br />

Schutzrecht gewähren.<br />

Die Verordnung über die steuerliche Behandlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge vom 18.02.1957 ist am<br />

31.12.1988 außer Kraft getreten. Damit sind Prämien für Verbesserungsvorschläge voll zu versteuern. Sie sind auch<br />

beitragspflichtiges Entgelt im Sinne der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.<br />

§ 20 Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder <strong>und</strong>urchführbar sein oder<br />

werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen<br />

oder <strong>und</strong>urchführbaren Bestimmungen durch wirksame oder durchführbare Bestimmungen ersetzen, die dem<br />

von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommen. Das gleiche gilt, soweit diese Vereinbarung<br />

eine nicht vorhergesehene Lücke aufweist.<br />

§ 21 Inkrafttreten <strong>und</strong> Kündigung der Betriebsvereinbarung<br />

Die Betriebsvereinbarung tritt am ............................ in Kraft. Sie kann mit einer Frist von .................... Monaten<br />

zum Jahresende gekündigt werden.<br />

Datum, Ort<br />

Geschäftsführung Betriebsrat<br />

13.2 Musterbetriebsvereinbarung für ein dezentrales BVW<br />

Quelle: http://www.our-ideas.de/start.php?contid=785 [Stand 30.7.2005]<br />

Richtlinien für ein Dezentrales Ideenmanagement<br />

1. Gr<strong>und</strong>sätze<br />

2. Organisation <strong>und</strong> Aufgaben<br />

2.1 Dezentrale BVW-Teams<br />

2.2. Der Beauftragte für das BVW<br />

2.3. BVW-Kommission<br />

2.4. Der Referent für das BVW<br />

3. Bearbeitung der Verbesserungsvorschläge<br />

3.1 Einreichen von Verbesserungsvorschlägen<br />

3.2 Bearbeiten von Verbesserungsvorschlägen durch das BVW-Team<br />

3.2.1 Unterrichtung über die Entscheidung des BVW-Teams<br />

3.2.2 Schutzfähigkeit des Vorschlags<br />

3.2.3 Neuheit des Vorschlags<br />

3.2.4 Durchführung von Verbesserungsvorschlägen<br />

3.2.5 Erhebungsbogen<br />

3.2.6 Statusbericht<br />

3.3 Einspruchsrechte<br />

3.3.1 Einspruchsrecht durch den Einreicher<br />

3.3.2 Einspruchsrecht bei Verstoß gegen BVW-Richtlinien<br />

4. Prämienberechnung<br />

4.1 Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />

4.2. Wert des Vorschlags<br />

4.2.1 Verbesserungsvorschläge mit feststellbarer Jahresersparnis bis 2.500 !<br />

4.2.2 Verbesserungsvorschläge mit feststellbarer Jahresersparnis über 2.500 !<br />

4.2.3 Verbesserungsvorschläge, deren Nutzen nicht nach einer Ersparnis bestimmt werden kann<br />

5. Auszahlung der Prämien<br />

5.1 Prämien für Verbesserungsvorschläge gem. 4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.3<br />

5.2. Prämien für Verbesserungsvorschläge gem. 4.2.2<br />

49


6. Rationalisierungsschutz<br />

7. Berichtswesen, Statistik <strong>und</strong> Controlling<br />

8. Behandlung von Vorschlägen ehemaliger Mitarbeiter<br />

9. Schlußbestimmungen<br />

Das BVW hat in unserem Unternehmen eine über viele Jahrzehnte gewachsene Tradition. In den letzten Jahren hat<br />

sich jedoch gezeigt, daß das bisherige System sehr bürokratisch, unflexibel <strong>und</strong> damit nicht spontan genug war.<br />

Durch eine dezentrale Organisation des BVW sollen alle Verbesserungsvorschläge "vor Ort" eingereicht, besprochen<br />

<strong>und</strong> bewertet werden <strong>und</strong> damit die Bearbeitung <strong>und</strong> Umsetzung der Verbesserungsvorschläge erheblich beschleunigt<br />

werden. Eine hiermit verb<strong>und</strong>ene Vereinfachung des Prämiensystems <strong>und</strong> eine wesentlich schnellere<br />

Auszahlung der Prämien soll für die Mitarbeiter mehr Anreize bieten, sich noch stärker als bisher am BVW zu beteiligen.<br />

Daher werden<br />

<strong>zwischen</strong> der<br />

Muster AG<br />

- vertreten durch den Vorstand -<br />

<strong>und</strong> dem<br />

Gesamtbetriebsrat der Muster AG<br />

folgende<br />

Richtlinien für ein Dezentrales Ideenmanagement<br />

vereinbart:<br />

1. Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Als Verbesserungsvorschlag im Sinne dieser Richtlinien gilt jede von einem Mitarbeiter (Im folgenden wird das<br />

Wort Mitarbeiter einheitlich sowohl für Mitarbeiterinnen als auch für Mitarbeiter benutzt.) oder mehreren Mitarbeitern<br />

gemeinsam vorgebrachte Idee, die zur Verbesserung eines bestehenden betrieblichen Zustandes führt. Hierzu<br />

zählen auch Ideen, die im Zusammenhang mit im Unternehmen eingeführten oder auf Teilbereiche von Organisationseinheiten<br />

beschränkten Reorganisations- <strong>und</strong> Verbesserungsprogrammen vorgeschlagen werden.<br />

Hinweise oder Anregungen, die von einem Mitarbeiter erwartet werden können, insbesondere wenn sie sich auf<br />

Themen beziehen, die in seinem Aufgabenbereich liegen oder zur Aufgabenstellung seiner Arbeitsgruppe gehören,<br />

sind keine prämienfähigen Verbesserungsvorschläge. Ein Verbesserungsvorschlag kann daher auch nicht vorliegen,<br />

wenn der einreichende Mitarbeiter selbst über die Durchführung seines Vorschlages entscheiden kann.<br />

Verbesserungsvorschläge können aus eigenen Ideen, aus selbst ausgearbeiteten Konstruktionen oder Verfahren<br />

bestehen, aber auch aus Hinweisen auf bereits bekannte, im konkreten Fall noch nicht angewandte Maßnahmen oder<br />

Verfahren. Ein Verbesserungsvorschlag setzt jedoch voraus, daß zumindest ein Lösungsweg aufgezeigt wird, der zu<br />

einer Verbesserung führt. Lediglich ein Hinweis auf vorhandene Mängel, notwendige Reparaturen oder eine allgemeine<br />

negative Kritik sind daher keine Verbesserungsvorschläge.<br />

Verbesserungsvorschläge sind in allen Bereichen des Unternehmens möglich <strong>und</strong> erwünscht. Sie können z. B. abzielen<br />

auf:<br />

o Verbesserung der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung, des Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Umweltschutzes,<br />

o Arbeitserleichterungen durch Änderungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufs,<br />

o Qualitätsverbesserung,<br />

o Kostensenkung durch rationellere Fertigung <strong>und</strong> sparsameren Einsatz der Betriebsmittel <strong>und</strong> Rohstoffe,<br />

o Einsparung durch Änderungen von Verfahrensabläufen <strong>und</strong> Arbeitsmethoden.<br />

Die Standorte <strong>und</strong> Werke der Muster AG führen gemeinsam ein Dezentrales Betriebliches Vorschlagswesen ein.<br />

2. Organisation <strong>und</strong> Aufgaben<br />

2.1 Dezentrale BVW-Teams<br />

Ziel im dezentralen Vorschlagswesen ist, daß alle Vorschläge "vor Ort" eingereicht, besprochen <strong>und</strong> bewertet werden.<br />

Hierzu werden in den einzelnen Betriebsstätten vom Leiter der Betriebsstätte im Einvernehmen mit dem Betriebsrat<br />

nach der vorhandenen Organisationsstruktur mehrere BVW-Teams gebildet. Einem BVW-Team gehören<br />

jeweils an:<br />

o der Leiter der jeweiligen Betriebseinheit (Teamleiter)<br />

50


o ein Betriebsratsmitglied oder vom Betriebsrat benannter Mitarbeiter<br />

o sowie weitere fachk<strong>und</strong>ige Mitarbeiter<br />

o insbesondere ist - soweit nicht mit dem Teamleiter identisch - derjenige Vorgesetzte hinzuzuziehen, der eine<br />

Realisierung des Vorschlags <strong>und</strong> etwaige damit verb<strong>und</strong>ene Kosten zu verantworten hat.<br />

Das BVW-Team ist beschlußfähig, wenn wenigstens der Teamleiter, ein Vertreter des Betriebsrats <strong>und</strong> der betroffene<br />

Kostenverantwortliche anwesend sind. Kann sich das BVW-Team über einen Vorschlag nicht einigen, so wird<br />

dieser Vorschlag der BVW-Kommission vorgelegt.<br />

Die Beratung der Verbesserungsvorschläge ist öffentlich; insbesondere hat der Einreicher das Recht, an der Beratung<br />

seines Vorschlags teilzunehmen.<br />

2.2. Der Beauftragte für das BVW<br />

In jeder Betriebsstätte wird vom Leiter der Betriebsstätte im Einvernehmen mit dem örtlichen Betriebsrat ein örtlicher<br />

Beauftragter für das BVW benannt. Ihm obliegt es, in Abstimmung mit dem Referenten das BVW örtlich auszubauen<br />

<strong>und</strong> - ggf. auch durch betriebliche Sonderaktionen - zu fördern. Er sorgt für die korrekte <strong>und</strong> zügige Bearbeitung<br />

der eingereichten Vorschläge. Er berät <strong>und</strong> unterstützt die einzelnen BVW-Teams bei Auslegungsfragen <strong>und</strong><br />

ist in seiner Betriebsstätte für die Einhaltung dieser Richtlinien, die Verwaltung <strong>und</strong> Dokumentation aller Vorschläge<br />

sowie das Berichtswesen <strong>und</strong> das Controlling (Ziff. 6.) verantwortlich. Ferner übernimmt er die Funktion des<br />

Vorsitzenden der BVW-Kommission.<br />

2.3. BVW-Kommission<br />

In jeder Betriebsstätte wird vom Leiter der Betriebsstätte im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eine paritätisch<br />

besetzte BVW-Kommission eingesetzt. Ihr gehören als Mitglieder an:<br />

o der Beauftragte für das BVW (Vorsitzender ohne Stimmrecht)<br />

o zwei von der Standortleitung benannte Mitarbeiter<br />

o zwei vom Betriebsrat benannte Mitarbeiter.<br />

Die BVW-Kommission wird einberufen, wenn sich ein BVW-Team trotz vorheriger Vermittlung <strong>und</strong> beratender<br />

Unterstützung durch den BVW-Beauftragten nicht über die Beurteilung eines Verbesserungsvorschlags einigt. Sie<br />

fungiert gegenüber den BVW-Teams einerseits als Kontrollorgan, andererseits als Schiedsstelle <strong>und</strong> Entscheidungsgremium<br />

bei nicht auszuräumenden Unstimmigkeiten. Die BVW-Kommission klärt ferner unter Einhaltung dieser<br />

Richtlinien Fragen, die für die Betriebsstätte von gr<strong>und</strong>sätzlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus ist sie zuständig<br />

für die Bearbeitung von begründeten Einsprüchen (Ziff. 3.3).<br />

Die Beschlüsse der BVW-Kommission sind bindend.<br />

2.4. Der Referent für das BVW<br />

Er hat die Aufgabe, das BVW unternehmensweit auszubauen <strong>und</strong> zu fördern, sich in Abstimmung mit der Informatikabteilung<br />

um den Einsatz einer einheitlichen PC-Software zu kümmern, die Einhaltung dieser Richtlinien zu<br />

überwachen sowie die örtlichen Beauftragten zu beraten <strong>und</strong> zu unterstützen. Er hat das Recht, an den Besprechungen<br />

der örtlichen BVW-Teams <strong>und</strong> BVW-Kommissionen teilzunehmen. Er veröffentlicht unternehmensweit die<br />

prämierten Verbesserungsvorschläge <strong>und</strong> unterrichtet über solche Verbesserungen, die möglicherweise auch in<br />

anderen Betriebsstätten oder in anderen Zusammenhängen nutzbringend verwirklicht werden können. Er berichtet<br />

regelmäßig dem Vorstand über die Entwicklung <strong>und</strong> den Stand des BVW.<br />

3. Bearbeitung der Verbesserungsvorschläge<br />

3.1 Einreichen von Verbesserungsvorschlägen<br />

Verbesserungen können von jedem Mitarbeiter, unabhängig von seiner Stellung im Betrieb, vorgeschlagen werden.<br />

Verbesserungsvorschläge sind formlos schriftlich einzureichen oder mündlich beim Teamleiter oder einem Teammitglied<br />

des BVW-Teams zur Niederschrift vorzutragen. Jede Verbesserungsidee ist zuzulassen. Über jeden Vorschlag<br />

hat das BVW-Team begründet zu entscheiden. Es ist nicht zulässig, aufgr<strong>und</strong> des Ermessens eines Einzelnen<br />

Verbesserungsvorschläge zurückzuweisen.<br />

51


Der Einreicher erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, daß sein Vorschlag nach diesen Richtlinien behandelt<br />

wird <strong>und</strong> ausschließlich die Muster AG diese Idee nutzen darf. Wünscht der Einreicher seine Idee auch anderweitig<br />

zu verwerten, so hat er hierzu die schriftliche Zustimmung der Muster AG einzuholen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind auch Pensionäre, Aushilfen, Werkstudenten <strong>und</strong> Praktikanten berechtigt, sich am BVW zu beteiligen.<br />

3.2 Bearbeiten von Verbesserungsvorschlägen durch das BVW-Team<br />

Das BVW-Team entscheidet einstimmig über die Brauchbarkeit der Verbesserungsvorschläge <strong>und</strong> legt die Höhe der<br />

Prämie fest. Das Ergebnis wird im Erhebungsbogen (Ziff. 3.2.5) <strong>und</strong> im Statusbericht (Ziff. 3.2.6) dokumentiert.<br />

3.2.1 Unterrichtung über die Entscheidung des BVW-Teams<br />

Das BVW-Team hat dem Einreicher seine Entscheidung vor der Veröffentlichung im Statusbericht mitzuteilen <strong>und</strong><br />

die Entscheidungsgründe zu erläutern.<br />

3.2.2 Schutzfähigkeit des Vorschlags<br />

Nach diesen Richtlinien werden nur Verbesserungsvorschläge behandelt, für die Schutzrechte nicht erworben werden<br />

können, die also nicht patent- oder gebrauchsmusterfähig sind. Schutzfähige Erfindungen sowie Vorschläge, für<br />

die der Schutz eines Geschmacks- oder Gebrauchsmusters erworben werden kann, werden der Abteilung Patente<br />

gemeldet. Sie ist bei allen Zweifelsfragen über die Schutzfähigkeit eines Vorschlags einzuschalten.<br />

3.2.3 Neuheit des Vorschlags<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich können nur neue Verbesserungsvorschläge prämiert werden. Wurde ein Verbesserungsvorschlag<br />

bereits früher eingereicht, aber nicht durchgeführt, so müssen die hierfür maßgeblichen Gründe festgestellt werden.<br />

Gegebenenfalls ist die Entscheidung über den früher eingereichten Verbesserungsvorschlag zu revidieren.<br />

3.2.4 Durchführung von Verbesserungsvorschlägen<br />

Ist über einen Verbesserungsvorschlag abschließend positiv entschieden, wird die Prämie unverzüglich an den Einreicher<br />

ausbezahlt. Dies gilt auch dann, wenn die Verbesserung nicht sofort, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt<br />

umgesetzt werden kann.<br />

Der Leiter der Betriebsabteilung / Teamleiter des BVW-Teams hat darauf hinzuwirken, daß der prämierte Verbesserungsvorschlag<br />

möglichst zügig realisiert wird.<br />

3.2.5 Erhebungsbogen<br />

Im Erhebungsbogen (Anlage 1) werden alle bewertungsrelevanten Angaben zu den Verbesserungsvorschlägen erfaßt.<br />

Er dokumentiert den Beschluß des BVW-Teams <strong>und</strong> ist von mindestens zwei BVW-Team-Mitgliedern zu<br />

unterschreiben (Teamleiter / Kostenverantwortlicher <strong>und</strong> vom Betriebsrat benannter Mitarbeiter).<br />

3.2.6 Statusbericht<br />

Im Statusbericht (Anlage 2) werden alle dem BVW-Team vorliegenden Verbesserungsvorschläge nach ihrem Bearbeitungsstand<br />

mitarbeiterbezogen aufgeführt. Er wird mindestens einmal monatlich aktualisiert <strong>und</strong> an einem für<br />

jedermann zugänglichen Ort veröffentlicht.<br />

3.3 Einspruchsrechte<br />

3.3.1 Einspruchsrecht durch den Einreicher<br />

Ist ein Einreicher mit der Bewertung seines Vorschlags nicht einverstanden, so hat er das Recht, innerhalb von zwei<br />

Wochen nach Zugang der Entscheidung des BVW-Teams mündlich oder schriftlich bei der BVW-Kommission oder<br />

bei dem BVW-Beauftragten seinen begründeten Einspruch vorzubringen.<br />

3.3.2 Einspruchsrecht bei Verstoß gegen BVW-Richtlinien<br />

52


Wird bei einer Entscheidung in erkennbarer Weise gegen diese BVW-Richtlinien verstoßen, hat jeder Beteiligte das<br />

Recht <strong>und</strong> die Pflicht, die BVW-Gremien hierüber mündlich oder schriftlich zu informieren <strong>und</strong> seine begründeten<br />

Bedenken vorzubringen.<br />

4. Prämienberechnung<br />

4.1 Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />

Das BVW-Team setzt unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung aller Einreicher die Prämie fest. Die Anzahl<br />

der Einreicher hat keinen Einfluß auf die Prämienhöhe.<br />

Die Prämie wird nach dem Nutzen der Verbesserungsvorschläge ermittelt. Bei Vorschlägen, die zu einer finanziellen<br />

Ersparnis führen, gilt als Nutzen die geschätzte oder errechnete Jahresersparnis. Bei Vorschlägen, deren Nutzen<br />

nicht in einer geldwerten Ersparnis liegt, wird die Prämie nach dem Grad der Verbesserung <strong>und</strong> dem Umfang der<br />

Anwendung festgelegt.<br />

Ist der Einreicher Mitglied des BVW-Teams oder der BVW-Kommission, wirkt er bei der Bewertung seines Verbesserungsvorschlags<br />

nicht mit. Für diesen Fall kann ein Ersatzteilnehmer hinzugezogen werden.<br />

4.2. Wert des Vorschlags<br />

Für die maßgeblichen Kostenarten werden jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres betriebsstättenbezogene feste<br />

Verrechnungssätze gebildet (Beispiel, Anlage 3).<br />

4.2.1 Verbesserungsvorschläge mit feststellbarer Jahresersparnis bis 2.500 !<br />

Zur Prämienfindung wird der Wert des Vorschlags sachverständig <strong>und</strong> realitätsnah nach den Verhältnissen des Einzelfalls<br />

geschätzt. Gegenzurechnen sind die ungefähren Durchführungskosten, die direkt zuzuordnen sind.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der nach diesem Verfahren festgestellten Jahresersparnis werden Prämien nach folgender Staffel gezahlt:<br />

Jahresersparnis<br />

(grobe Schätzung)<br />

Prämie<br />

250 ! 20 !<br />

251 bis 750 ! 75 !<br />

751 bis 1.750 ! 150 !<br />

1.751 bis 2.500 ! 250 !<br />

4.2.2 Verbesserungsvorschläge mit feststellbarer Jahresersparnis über 2.500 !<br />

Die Errechnung der Jahresersparnis erfolgt durch Verfahrensvergleich oder <strong>Wirtschaftlichkeits</strong>berechnung anhand<br />

von Material-, Zeit-, Arbeits- oder Verfahrensstudien. Gegengerechnet werden nur die direkt zurechenbaren Kosten<br />

(ohne Gemeinkostenumlage) abzüglich des mit der Durchführung des Vorschlags verb<strong>und</strong>enen Aufwands (Umbau<br />

von Apparaturen, Bau von Vorrichtungen usw.).<br />

Kann die Jahresersparnis erst nach Realisierung des Verbesserungsvorschlags genau festgestellt werden, so ist sie<br />

vorläufig zu schätzen <strong>und</strong> ein Vorschuß auf die erwartete Prämie zu zahlen.<br />

Die Prämie beträgt 25 % der Jahresersparnis.<br />

4.2.3 Verbesserungsvorschläge, deren Nutzen nicht nach einer Ersparnis bestimmt werden kann<br />

Hier handelt es sich um Vorschläge zu Unfallverhütung, Umweltschutz, Werkssicherheit, Arbeitsplatzgestaltung u.ä.<br />

Bewertungsgr<strong>und</strong>lage ist die Bedeutung des Vorschlags für das Unternehmen bzw. die Bedeutung für den Anwen-<br />

53


dungsbereich. Die Höhe der Prämie wird unter Berücksichtigung objektiver Kriterien nach folgender Tabelle festgelegt:<br />

Jahresersparnis<br />

(Nutzungsgrad)<br />

Prämie<br />

minimal 20 !<br />

gering 75 !<br />

mittel 150 !<br />

groß / häufig 250 !<br />

Bei Vorschlägen, die die Arbeitssicherheit oder den Umweltschutz betreffen, hat das BVW-Team für seine Entscheidung<br />

die jeweils zuständige Fachkraft hinzuzuziehen.<br />

Außergewöhnlich herausragende Vorschläge, die für das Unternehmen von besonderer Bedeutung sind, können in<br />

Abstimmung <strong>zwischen</strong> den örtlich zuständigen BVW-Stellen, dem BVW-Referenten <strong>und</strong> dem Leiter der Betriebsstätte<br />

ausnahmsweise durch zusätzliche angemessene Sachgeschenke prämiert werden.<br />

5. Auszahlung der Prämien<br />

Die Prämien werden unmittelbar nach der Bewertung des Vorschlags vom Teamleiter des BVW-Teams <strong>und</strong> dem<br />

vom Betriebsrat benannten Mitarbeiter zur Übergabe bzw. Auszahlung angewiesen, unabhängig davon, zu welchem<br />

Zeitpunkt der Verbesserungsvorschlag abgeschlossen bzw. realisiert sein wird.<br />

5.1 Prämien für Verbesserungsvorschläge gem. 4.2.1 <strong>und</strong> 4.2.3<br />

Sachprämien sind dem Mitarbeiter auszuhändigen <strong>und</strong> entsprechend den Bestimmungen des § 8 Abs. 2 S. 9 EStG<br />

steuerfrei.<br />

Geldprämien werden mit der nächsten Entgeltabrechnung zur Auszahlung angewiesen. Die darauf anfallenden Steuern<br />

<strong>und</strong> Sozialabgaben werden vom Arbeitgeber getragen.<br />

5.2. Prämien für Verbesserungsvorschläge gem. 4.2.2<br />

Prämien, die sich aus einer Jahresersparnis von über 2.500 ! ergeben (4.2.2) werden mit der nächsten Entgeltabrechnung<br />

zur Auszahlung angewiesen. Die darauf anfallenden Steuern <strong>und</strong> Sozialabgaben hat der Einreicher zu<br />

tragen.<br />

Die Prämierung nach 4.2.2 muß mindestens einen Nettowert in Höhe von 250 ! ergeben.<br />

6. Rationalisierungsschutz<br />

Führen Verbesserungsvorschläge zu Personaleinsparungen, so sind den hiervon betroffenen Mitarbeitern im Rahmen<br />

der Muster AG-üblichen Möglichkeiten andere zumutbare Arbeitsplätze im Unternehmen / Konzern anzubieten<br />

mit dem Ziel, ihnen soweit wie möglich einen Arbeitsplatz zu erhalten. Hierzu sind ggf. auch angemessene Einarbeitungszeiten<br />

<strong>und</strong> Weiterbildungsmaßnahmen in Kauf zu nehmen <strong>und</strong> durchzuführen.<br />

7. Berichtswesen, Statistik <strong>und</strong> Controlling<br />

Mit der Einführung des Dezentralen Vorschlagswesens kommt der Berichterstattung eine besondere Bedeutung zu.<br />

Vor allem deshalb, weil die Prämie schon mit der positiven Entscheidung eines Vorschlags ausbezahlt wird <strong>und</strong> erst<br />

danach die Realisierung erfolgt. Über den Statusbericht, mit dem die eingereichten Vorschläge veröffentlicht werden,<br />

können die Mitarbeiter den Bearbeitungsstand verfolgen.<br />

Das Berichtswesen, die Erstellung von Statistiken <strong>und</strong> das Controlling des Dezentralen Vorschlagswesens obliegt<br />

dem BVW-Beauftragten. Er hat das Recht, an allen Besprechungen der BVW-Teams teilzunehmen, <strong>und</strong> den ungehinderten<br />

Zugang zu allen Bewertungsunterlagen. Er hat die Aufgabe, alle im Zusammenhang mit Verbesserungsvorschlägen<br />

relevanten Auswertungen zu erstellen. Er gibt erforderlichenfalls den Anstoß zur Realisierung von<br />

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prämierten <strong>und</strong> noch nicht umgesetzten Verbesserungsvorschlägen <strong>und</strong> unterrichtet monatlich den Leiter der Betriebsstätte<br />

über den aktuellen Stand.<br />

8. Behandlung von Vorschlägen ehemaliger Mitarbeiter<br />

Mitarbeiter, die vor der Bewertung eines von ihnen eingereichten Vorschlags aus dem Unternehmen ausscheiden,<br />

bleiben prämienberechtigt, es sei denn, das Arbeitsverhältnis wurde aus von ihnen zu vertretenden, verhaltensbedingten<br />

Gründen (insbesondere § 626 BGB) aufgelöst. Sie werden nach Abschluß des Bewertungsverfahrens durch<br />

den BVW-Beauftragten schriftlich informiert.<br />

Eine Prämie kann mit den finanziellen Forderungen des Unternehmens an den ehemaligen Mitarbeiter aufgerechnet<br />

werden.<br />

Bei Tod eines Mitarbeiters wird die Prämie an seine Erben ausgezahlt.<br />

9. Schlußbestimmungen<br />

Diese Betriebsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft <strong>und</strong> ist zunächst auf 24 Monate befristet, um<br />

Muster AG-weite Erfahrungen zu sammeln <strong>und</strong> die Durchführung unternehmensweit zu erproben. Rechtzeitig vor<br />

Ablauf der Jahresfrist werden die Parteien die gewonnenen Erkenntnisse miteinander erörtern mit dem Ziel, Verhandlungen<br />

über eine unbefristete Fortführung aufzunehmen.<br />

In den einzelnen Betriebsstätten findet diese Betriebsvereinbarung Anwendung, sobald die organisatorischen Voraussetzungen<br />

zur Einführung des Dezentralen Betrieblichen Vorschlagswesens geschaffen sind. Die Einführung<br />

wird begleitet von den hierzu erforderlichen Schulungsmaßnahmen der BVW-Teams.<br />

Es gehört zu den Aufgaben eines jeden Vorgesetzten, das BVW zu fördern. Die Mitarbeiter werden ermutigt, sich<br />

aktiv am BVW zu beteiligen.<br />

Ort, Datum<br />

Für den Gesamtbetriebsrat Muster AG<br />

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