2. aktualisierte Auflage, Dezember 2005 - Gemeinsam unter einem ...
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Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland <strong>unter</strong> zwei Voraussetzungen straffrei:<br />
1. Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer ärztlichen Indikation<br />
Dabei muss nach ärztlicher Erkenntnis eine Gefahr für das Leben der Schwangeren<br />
oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen und<br />
seelichen Gesundheitszustandes vorliegen. Dabei werden nicht nur die gegenwärtige<br />
Situation, sondern auch die künftigen Lebensumstände der Schwangeren in Betracht<br />
gezogen. Aufgrund einer medizinischen Indikation kann die Schwangerschaft<br />
zu jedem Zeitpunkt beendet werden. Eine Indikation liegt auch dann vor, wenn die<br />
Schwangerschaft durch eine Straftat, wie etwa einer Vergewaltigung, entstanden ist.<br />
In diesem Fall darf der Schwangerschaftsabbruch nur bis zur 1<strong>2.</strong> Schwangerschaftswoche<br />
erfolgen. Die Indikation muss immer ein Arzt oder eine Ärztin ausstellen. Den<br />
Schwangerschaftsabbruch selbst muss dann ein anderer Arzt vornehmen. Selbstverständlich<br />
muss die Schwangere in den Eingriff einwilligen. Da es sich im Falle der<br />
Indikationen um eine vom Gesetz gerechtfertigte Beendigung der Schwangerschaft<br />
handelt, werden alle damit verbundenen Kosten von der gesetzlichen Versicherung<br />
übernommen.<br />
<strong>2.</strong> Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung<br />
Dieser hat folgende Voraussetzungen:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Die Schwangere muss den Schwangerschaftsabbruch verlangen.<br />
Seit der Empfängnis dürfen nicht mehr als 12 Wochen vergangen sein.<br />
Der Eingriff muss von <strong>einem</strong> Arzt vorgenommen werden, und die Schwangere<br />
muss dem Arzt durch eine Bescheinigung nachweisen, dass sie sich in einer<br />
staatlich anerkannten Beratungsstelle mindestens drei Tage vorher hat beraten<br />
lassen.<br />
Was erwartet Sie in der Beratungsstelle?<br />
Wenn Sie sich vor Ende der 1<strong>2.</strong> Schwangerschaftswoche für einen Abbruch entscheiden,<br />
müssen Sie eine staatlich anerkannte Beratungsstelle für Familienplanung,<br />
Sexualaufklärung und Schwangerschaft aufsuchen. Dort können Sie, wenn Sie dies<br />
möchten, zusammen mit der Beraterin alle Gründe besprechen, die Sie zu Ihrer<br />
Entscheidung bewogen haben. Wenn Sie noch im Zweifel sind, ob Sie das Kind<br />
bekommen sollen oder nicht, <strong>unter</strong>stützt Sie die Beraterin dabei, dass Sie die für<br />
Sie richtige Entscheidung treffen können. In der Beratung bekommen Sie auch alle<br />
Informationen über Hilfsmöglichkeiten für Mutter und Kind, die es Ihnen vielleicht<br />
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