2. aktualisierte Auflage, Dezember 2005 - Gemeinsam unter einem ...
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Was erwartet Sie beim Arzt?<br />
Beim Arzt, der den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, müssen Sie also die Bescheinigung<br />
der Beratungsstelle und, sofern Sie nicht selbst zahlen, die Berechtigungsbescheinigung<br />
der Krankenkasse vorlegen. Der Arzt überzeugt sich dann davon,<br />
dass zwischen Beratung und Eingriff mindestens drei tage vergangen sind, in<br />
denen Sie Zeit hatten, Ihren Entschluss noch einmal zu überdenken. Außerdem stellt<br />
der Arzt das Alter der Schwangerschaft fest, da er sicher sein mus, dass die Frist von<br />
12 Wochen eingehalten ist. Und er gibt Ihnen noch einmal Gelegenheit, über Ihre<br />
Gründe für den Schwangerschaftsabbruch zu sprechen. Auch hier müssen Sie dies<br />
nicht tun, wenn Sie nicht wollen. Der Arzt ist auch verpflichtet, Sie über die Bedeutung<br />
des Eingriffs und mögliche Risiken zu <strong>unter</strong>richten.<br />
In Mecklenburg-Vorpommern werden Schwangerschaftsabbrüche in den meisten<br />
Kliniken vorgenommen, aber auch von niedergelassenen Ärzten. In der Beratungsstelle<br />
erhalten Sie darüber Auskunft. In jedem Fall können Sie sicher sein, dass ein<br />
schonendes medizinisches Verfahren angewandt wird.<br />
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