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2. aktualisierte Auflage, Dezember 2005 - Gemeinsam unter einem ...

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Was erwartet Sie beim Arzt?<br />

Beim Arzt, der den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, müssen Sie also die Bescheinigung<br />

der Beratungsstelle und, sofern Sie nicht selbst zahlen, die Berechtigungsbescheinigung<br />

der Krankenkasse vorlegen. Der Arzt überzeugt sich dann davon,<br />

dass zwischen Beratung und Eingriff mindestens drei tage vergangen sind, in<br />

denen Sie Zeit hatten, Ihren Entschluss noch einmal zu überdenken. Außerdem stellt<br />

der Arzt das Alter der Schwangerschaft fest, da er sicher sein mus, dass die Frist von<br />

12 Wochen eingehalten ist. Und er gibt Ihnen noch einmal Gelegenheit, über Ihre<br />

Gründe für den Schwangerschaftsabbruch zu sprechen. Auch hier müssen Sie dies<br />

nicht tun, wenn Sie nicht wollen. Der Arzt ist auch verpflichtet, Sie über die Bedeutung<br />

des Eingriffs und mögliche Risiken zu <strong>unter</strong>richten.<br />

In Mecklenburg-Vorpommern werden Schwangerschaftsabbrüche in den meisten<br />

Kliniken vorgenommen, aber auch von niedergelassenen Ärzten. In der Beratungsstelle<br />

erhalten Sie darüber Auskunft. In jedem Fall können Sie sicher sein, dass ein<br />

schonendes medizinisches Verfahren angewandt wird.<br />

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