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Geschichtliches der Gemeinden

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Überwiegend katholisch sind erstens das Vor<strong>der</strong>rheintal mit dem<br />

Lugnez (ohne Waltensburg, Gruob und Safiental), zweitens das<br />

Oberhalbstein (ohne Bivio) und das mittlere Landwassertal (ohne<br />

Bergün), drittens das Misox und das Puschlav. Überwiegend reformiert<br />

sind erstens das Prättigau, das Schanfigg und das obere Landwassertal,<br />

zweitens im Hinterrheintal das Schams, das Rheinwald<br />

und das Avers, drittens das Engadin (ohne Tarasp und Samnaun),<br />

das Bergell und das Münstertal (ohne Müstair). Konfessionell gemischt<br />

sind die Regionen Fünf Dörfer, Imboden und das Domleschg<br />

Verfassung.<br />

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Bisher kennt Graubünden drei kantonale Verfassungen. Sie wurden<br />

in den Jahren 1854, 1892 und 2003 in Kraft gesetzt.<br />

Kanton Graubünden<br />

Legislative<br />

Gesetzgebende Behörde<br />

ist <strong>der</strong> Grosse Rat, <strong>der</strong><br />

120 Mitglie<strong>der</strong> zählt<br />

und vom Volk gemäss<br />

Majorzverfahren fest für<br />

vier (nach <strong>der</strong> alten Verfassung<br />

zuerst auf zwei,<br />

dann auf drei) Jahre<br />

gewählt wird.<br />

Das Volk ist überdies direkt an <strong>der</strong> Gesetzgebung beteiligt: 4000<br />

Stimmberechtigte o<strong>der</strong> ein Siebtel <strong>der</strong> <strong>Gemeinden</strong> können eine<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verfassung verlangen, 3000 Stimmberechtigte o<strong>der</strong><br />

ein Achtel <strong>der</strong> <strong>Gemeinden</strong> können ein Gesetz o<strong>der</strong> eine Gesetzesän<strong>der</strong>ung<br />

vorschlagen (Volksinitiative), 1500 Stimmberechtigte<br />

o<strong>der</strong> ein Zehntel <strong>der</strong> <strong>Gemeinden</strong> können verlangen, dass ein vom<br />

Grossen Rat erlassenes Gesetz o<strong>der</strong> eine solche Gesetzesän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Volksabstimmung zu unterwerfen sei (Referendum). Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Verfassung unterliegen obligatorisch <strong>der</strong> Volksabstimmung.<br />

Exekutive<br />

Die Regierung (früher: Kleiner Rat) zählt fünf Mitglie<strong>der</strong> und wird<br />

vom Volk ebenfalls im Majorzverfahren auf ebenfalls vier (nach <strong>der</strong><br />

alten Verfassung zuerst auf ein, dann auf zwei) Jahre gewählt. Das<br />

Präsidium wechselt jährlich im Turnus.<br />

Die zur Zeit amtierenden Regierungräte und ihre jeweiligen Departemente<br />

sind:<br />

Bau-, Verkehr und Forst, Stefan Engler (CVP, seit 1998)<br />

Volkswirtschaft und Soziales, Hansjörg Trachsel (SVP, seit 2004)<br />

Erziehung, Kultur und Umwelt, Claudio Lardi (SP, seit 1998)<br />

Finanzen und <strong>Gemeinden</strong>, Martin Schmid (FDP, seit 2002)<br />

Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Barbara Janom Steiner<br />

(SVP, seit 2008)<br />

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