Aus guter Familie
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Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Kapitalgesellschaften, die freiwillig einen Einzelabschluss nach IFRS aufstellen,<br />
dürfen die vorgeschriebene Offenlegung des Abschlusses im Bundesanzeiger auf<br />
den IFRSAbschluss beschränken (§ 325 Abs. 2a HGB). Der Jahresabschluss nach<br />
HGB muss bei Inanspruchnahme dieses Wahlrechts nicht veröffentlicht werden.<br />
In Deutschland ansässige Konzerne müssen grundsätzlich einen konsolidierten<br />
Abschluss aufstellen und offenlegen (§§ 290, 325 HGB, §§ 11, 15 PublG). Im Konzernabschluss<br />
werden die rechtlich selbständigen Konzernunternehmen so behandelt,<br />
als würden sie nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich ein einziges<br />
Unternehmen darstellen (Einheitstheorie).<br />
Die Konzernrechnungslegung in Deutschland orientiert sich grundsätzlich an den<br />
Rechnungslegungsvorschriften des HGB. Eine <strong>Aus</strong>nahme besteht allerdings für<br />
kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen und für Mutterunternehmen, die im<br />
Inland eine Börsenzulassung beantragt haben (§ 315a Abs. 1 und 2 HGB). Diese<br />
Mutterunternehmen müssen auf Konzernebene die von der EU anerkannten<br />
(endorsed) IFRS anwenden, sofern sie nach den handelsrechtlichen Vorschriften<br />
zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Im Gegenzug entfällt<br />
die Verpflichtung zur Aufstellung eines HGBKonzernabschlusses.<br />
Für die übrigen in Deutschland ansässigen Mutterunternehmen besteht ein Wahlrecht,<br />
die IFRS im Konzernabschluss anzuwenden (§ 315a Abs. 3 HGB). Mutterunternehmen,<br />
die die IFRS im Konzernabschluss freiwillig anwenden, sind von<br />
der Pflicht zur Konzernrechnungslegung nach HGB befreit.<br />
Im Fall der Aufstellung eines IFRSKonzernabschlusses ist ergänzend ein Konzernlagebericht<br />
nach Maßgabe von § 315 HGB aufzustellen (§ 315a Abs. 1 HGB).<br />
Dies ist darauf zurückzuführen, dass die IFRS bislang keinen Lagebericht im handelsrechtlichen<br />
Sinne, insbesondere keine Prognose und Risikoberichterstattung<br />
kennen. Insoweit geht die Rechnungslegung nach HGB zumindest derzeit über die<br />
Informationsvermittlung nach IFRS hinaus. Allerdings arbeitet das IASB gerade<br />
an einem eigenen Standard zur Lageberichterstattung nach IFRS („Management<br />
Commentary“).<br />
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund besteht aktuell keine grundsätzliche Überlegenheit<br />
von IFRSAbschlüssen gegenüber Jahresabschlüssen nach HGB. Dies<br />
gilt insbesondere nach Umsetzung der HGBReform durch das BilMoG und der<br />
hierdurch vollzogenen Annäherung an die IFRS. Die unterschiedliche Informationsqualität,<br />
die Unternehmen ihren Adressaten zur Verfügung stellen, kann also<br />
nicht auf die Systemfrage „Rechnungslegung nach IFRS oder HGB“ verengt werden.<br />
Möglicherweise hat sich allerdings in der Praxis auf Ebene der IFRS schlicht<br />
eine andere, stärker auf die Adressaten und ihre Informationsbedürfnisse ausgerichtete<br />
Kommunikationskultur als nach HGB üblich entwickelt. Diese These wird<br />
durch die empirischen Befunde im Rahmen dieser Studie gestützt.<br />
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