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Aus guter Familie

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… durch das Bilanzrechtsreformgesetz<br />

wurden die inhaltlichen<br />

Anforderungen an<br />

Lageberichte maßgeblich<br />

erhöht…<br />

Geschäftsberichte von <strong>Familie</strong>nunternehmen<br />

• Die Imageträger: Es dominiert die Produkt­ und Unternehmenspräsentation<br />

in zum Teil aufwändiger Gestaltung, zumeist begleitet durch eine ausführliche,<br />

aber nicht testierte Darstellung der Erfolge im zurückliegenden Geschäftsjahr.<br />

Die Berichte erwecken eher den Eindruck einer Jahresbroschüre, die im Dienst<br />

der Produktpräsentation steht und den Lagebericht samt Abschluss (wenn<br />

überhaupt) eher als Beiwerk enthält. 17 Berichte bieten keinen vollständigen<br />

Konzernabschluss. Sechs Berichte enthalten überdies keinen testierten Konzernlagebericht,<br />

bereiten jedoch ihre Informationen zur wirtschaftlichen Lage mehr<br />

oder weniger anhand der typischen Lagebericht­Struktur auf.<br />

• Die Spartanischen: „Kein Schnickschnack“ ist hier die Devise. Die Berichte<br />

fokussieren sich auf den (zumeist vollständigen) Konzernlagebericht und<br />

­abschluss, sind also mehr oder weniger Print­Versionen der Pflichtveröffentlichungen<br />

im elektronischen Bundesanzeiger. Imageseiten fehlen – und nicht<br />

selten wird gar auf das Vorwort der Geschäftsführung verzichtet.<br />

• Die Zugeknöpften: Einige Berichte folgen dem Motto „weder noch“ und lassen<br />

den Leser ein wenig ratlos zurück. Die spärlichen Finanzinformationen werden<br />

im Stil eines Rechenschaftsberichts vermittelt, sodass sich der Bericht weder<br />

als Informations­ noch als Imageträger in besonderer Weise eignet. Für diese<br />

Unternehmen könnte es eine Überlegung wert sein, auf eine Veröffentlichung<br />

neben dem elektronischen Bundesanzeiger gänzlich zu verzichten.<br />

5.2. Der Lagebericht: Viel Licht, viel Schatten<br />

Konzernlageberichte haben sich in den zurückliegenden Jahren wesentlich weiterentwickelt.<br />

Maßgeblicher Treiber war das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG)<br />

vom Dezember 2004, das kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Anwendung<br />

internationaler Rechnungslegungsstandards verpflichtet und dazu noch höhere<br />

inhaltliche Anforderungen an Lageberichte aufstellt. Gefordert wird unter anderem,<br />

dass<br />

• der Lagebericht eine ausgewogene, umfassende, angemessen umfangreiche<br />

Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft enthalten müsse<br />

• die bedeutsamen finanziellen und – bei großen Kapitalgesellschaften auch<br />

nichtfinanziellen – Leistungsindikatoren in die Analyse einbezogen werden<br />

• die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken<br />

beurteilt wird.<br />

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