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MICHAELBOTE - Stadt Zeitz

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chung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zeitz</strong> vom 25. 09. 2003 außer Kraft.<br />

<strong>Zeitz</strong>, den 16. 10. 2010<br />

dr. Kunze, Oberbürgermeister<br />

Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

über die erhebung von Parkgebühren<br />

im Gebiet der stadt <strong>Zeitz</strong><br />

– Parkgebührenverordnung vom 30. 09. 2010 –<br />

Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom<br />

5. März 2003 in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 1 Abs.1 der<br />

Verordnung über Parkgebühren des Landes Sachsen-Anhalt (ParkG<br />

VO LSA) vom 04. 08. 1992 (GVBL. LSA 192, S. 645) in der zurzeit<br />

geltenden Fassung wird durch den Oberbürgermeister der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zeitz</strong> für das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> folgende Parkgebührenverordnung<br />

erlassen:<br />

§ 1<br />

Gebührenpflicht<br />

Soweit das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zeitz</strong> nur während des Laufes einer Parkuhr oder nur mit einem Parkschein<br />

zulässig ist, der aus einem aufgestellten Parkscheinautomat<br />

entnommen werden kann, werden Gebühren nach Maßgabe dieser<br />

Parkgebührenordnung erhoben. Unberührt hiervon bleibt die Befugnis,<br />

Bewohner mit Parkausweis von der allgemeinen Gebührenpflicht<br />

auszunehmen sowie die Befugnis zur Einrichtung gebührenpflichtiger<br />

Parkplätze für Großveranstaltungen.<br />

§ 2<br />

Gebührensätze<br />

1. Für nachfolgend genannte Straßen und Plätze in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

wird eine Parkgebühr von 0,30 Euro je angefangene halbe Stunde<br />

an Parkscheinautomaten erhoben:<br />

Altmarkt, Besenstraße, Michaeliskirchhof, Neumarkt<br />

2. Für nachfolgend genannte Straßen und Plätze in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

wird eine Parkgebühr von 0,25 Euro je angefangene halbe Stunde<br />

an Parkscheinautomaten erhoben:<br />

August-Bebel-Straße, Brüderstraße, Neumarktstraße<br />

3. Für nachfolgend genannte Straßen und Plätze in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

wird eine Parkgebühr von 0,10 Euro für jeweils 12 Minuten an<br />

Parkuhren erhoben:<br />

Baderstraße, Braustraße, Brüderstraße, Steinsgraben, Weberstraße<br />

§ 3<br />

inkrafttreten<br />

Die Parkgebührenverordnung tritt am Tag nach ihrer öffent-<br />

lichen Bekanntmachung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> vom<br />

25. 09. 2003 außer Kraft.<br />

<strong>Zeitz</strong>, den 30. 09. 2010<br />

dr. Kunze, Oberbürgermeister<br />

18 1. Jahrgang | 16. Oktober 2010<br />

MichaelBOTe<br />

AmtsblAtt der stAdt ZeitZ<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Grundstück in Theißen Kurze Straße 6–7 /<br />

Friedensstraße 7<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> beabsichtigt den Verkauf des Grundstückes in<br />

der Gemarkung Theißen Kurze Straße 6/7 / Friedensstraße 7. Es<br />

handelt sich hierbei um eine bebaute, in der Gemarkung Theißen,<br />

Flur 2, Flurstück 251, gelegene Teilfläche mit einer Flächengröße<br />

von ca. 15.900 m². Das Grundstück wurde bisher als Schulgrundstück<br />

(Grund- und Sekundarschule) genutzt und besteht aus<br />

einem Schulgebäude und einem Nebengebäude sowie zugehörigem<br />

Pausenhof und Sportplatzflächen.<br />

Das Schulgrundstück und somit die beiden Gebäude stehen seit dem<br />

Sommer 2006 leer. Das Grundstück besitzt eine Grundstückseinfahrt<br />

von der Kurzen Straße und eine direkte Anbindung an die Bundesstraße<br />

B 91. Der Wohnort Theißen ist ein Wohnort mit angesiedeltem<br />

Kleingewerbe. Einkaufsmöglichkeiten bestehen im Ortszentrum<br />

und im unmittelbar südlich vor dem Ort liegenden Einkaufsmarkt<br />

„Globus“ mit Tankstelle. Die Infrastruktur in und um Theißen ist<br />

günstig entwickelt. Zwischen den Orten Theißen und <strong>Zeitz</strong> ist eine<br />

neue Umgehungsstraße entstanden.<br />

Diese öffentliche Ausschreibung erfolgt mit der Zweckbindung dieses<br />

Objekt vorrangig als Bildungsobjekt zu nutzen bzw. zur individuellen<br />

Wohnbebauung oder Gewerbenutzung. Das Grundstück wird<br />

meistbietend veräußert. Das Mindestgebot beträgt 390.000,– Euro.<br />

Vermessungskosten bei Verkauf des Objektes trägt die <strong>Stadt</strong>. Erforderliche<br />

Wegerechte sind vom Erwerber zu übernehmen. Kaufpreisangebote<br />

sind unter dem Kennwort „Schule Theißen“ in einem geschlossenem<br />

Umschlag an folgende Adresse zu richten:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Der Oberbürgermeister, FB Technisches <strong>Zeitz</strong>, Sachgebiet<br />

Gebäude- und Flächenmanagement Altmarkt 1, 06712 <strong>Zeitz</strong>.<br />

Weitere Anfragen zum Objekt können Sie an das Sachgebiet Gebäude-<br />

und Flächenmanagement, Herr Jörg Meinecke, Telefon:<br />

03441/83378; Fax: 03441/83335 oder per E-Mail: Joerg.Meinecke@<br />

stadt-zeitz.de richten.<br />

<strong>Zeitz</strong>, den 16. 10. 2010<br />

dr. Kunze, Oberbürgermeister

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