MICHAELBOTE - Stadt Zeitz
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chung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zeitz</strong> vom 25. 09. 2003 außer Kraft.<br />
<strong>Zeitz</strong>, den 16. 10. 2010<br />
dr. Kunze, Oberbürgermeister<br />
Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
über die erhebung von Parkgebühren<br />
im Gebiet der stadt <strong>Zeitz</strong><br />
– Parkgebührenverordnung vom 30. 09. 2010 –<br />
Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom<br />
5. März 2003 in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 1 Abs.1 der<br />
Verordnung über Parkgebühren des Landes Sachsen-Anhalt (ParkG<br />
VO LSA) vom 04. 08. 1992 (GVBL. LSA 192, S. 645) in der zurzeit<br />
geltenden Fassung wird durch den Oberbürgermeister der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zeitz</strong> für das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> folgende Parkgebührenverordnung<br />
erlassen:<br />
§ 1<br />
Gebührenpflicht<br />
Soweit das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Zeitz</strong> nur während des Laufes einer Parkuhr oder nur mit einem Parkschein<br />
zulässig ist, der aus einem aufgestellten Parkscheinautomat<br />
entnommen werden kann, werden Gebühren nach Maßgabe dieser<br />
Parkgebührenordnung erhoben. Unberührt hiervon bleibt die Befugnis,<br />
Bewohner mit Parkausweis von der allgemeinen Gebührenpflicht<br />
auszunehmen sowie die Befugnis zur Einrichtung gebührenpflichtiger<br />
Parkplätze für Großveranstaltungen.<br />
§ 2<br />
Gebührensätze<br />
1. Für nachfolgend genannte Straßen und Plätze in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
wird eine Parkgebühr von 0,30 Euro je angefangene halbe Stunde<br />
an Parkscheinautomaten erhoben:<br />
Altmarkt, Besenstraße, Michaeliskirchhof, Neumarkt<br />
2. Für nachfolgend genannte Straßen und Plätze in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
wird eine Parkgebühr von 0,25 Euro je angefangene halbe Stunde<br />
an Parkscheinautomaten erhoben:<br />
August-Bebel-Straße, Brüderstraße, Neumarktstraße<br />
3. Für nachfolgend genannte Straßen und Plätze in der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
wird eine Parkgebühr von 0,10 Euro für jeweils 12 Minuten an<br />
Parkuhren erhoben:<br />
Baderstraße, Braustraße, Brüderstraße, Steinsgraben, Weberstraße<br />
§ 3<br />
inkrafttreten<br />
Die Parkgebührenverordnung tritt am Tag nach ihrer öffent-<br />
lichen Bekanntmachung in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> vom<br />
25. 09. 2003 außer Kraft.<br />
<strong>Zeitz</strong>, den 30. 09. 2010<br />
dr. Kunze, Oberbürgermeister<br />
18 1. Jahrgang | 16. Oktober 2010<br />
MichaelBOTe<br />
AmtsblAtt der stAdt ZeitZ<br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
Grundstück in Theißen Kurze Straße 6–7 /<br />
Friedensstraße 7<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> beabsichtigt den Verkauf des Grundstückes in<br />
der Gemarkung Theißen Kurze Straße 6/7 / Friedensstraße 7. Es<br />
handelt sich hierbei um eine bebaute, in der Gemarkung Theißen,<br />
Flur 2, Flurstück 251, gelegene Teilfläche mit einer Flächengröße<br />
von ca. 15.900 m². Das Grundstück wurde bisher als Schulgrundstück<br />
(Grund- und Sekundarschule) genutzt und besteht aus<br />
einem Schulgebäude und einem Nebengebäude sowie zugehörigem<br />
Pausenhof und Sportplatzflächen.<br />
Das Schulgrundstück und somit die beiden Gebäude stehen seit dem<br />
Sommer 2006 leer. Das Grundstück besitzt eine Grundstückseinfahrt<br />
von der Kurzen Straße und eine direkte Anbindung an die Bundesstraße<br />
B 91. Der Wohnort Theißen ist ein Wohnort mit angesiedeltem<br />
Kleingewerbe. Einkaufsmöglichkeiten bestehen im Ortszentrum<br />
und im unmittelbar südlich vor dem Ort liegenden Einkaufsmarkt<br />
„Globus“ mit Tankstelle. Die Infrastruktur in und um Theißen ist<br />
günstig entwickelt. Zwischen den Orten Theißen und <strong>Zeitz</strong> ist eine<br />
neue Umgehungsstraße entstanden.<br />
Diese öffentliche Ausschreibung erfolgt mit der Zweckbindung dieses<br />
Objekt vorrangig als Bildungsobjekt zu nutzen bzw. zur individuellen<br />
Wohnbebauung oder Gewerbenutzung. Das Grundstück wird<br />
meistbietend veräußert. Das Mindestgebot beträgt 390.000,– Euro.<br />
Vermessungskosten bei Verkauf des Objektes trägt die <strong>Stadt</strong>. Erforderliche<br />
Wegerechte sind vom Erwerber zu übernehmen. Kaufpreisangebote<br />
sind unter dem Kennwort „Schule Theißen“ in einem geschlossenem<br />
Umschlag an folgende Adresse zu richten:<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong>, Der Oberbürgermeister, FB Technisches <strong>Zeitz</strong>, Sachgebiet<br />
Gebäude- und Flächenmanagement Altmarkt 1, 06712 <strong>Zeitz</strong>.<br />
Weitere Anfragen zum Objekt können Sie an das Sachgebiet Gebäude-<br />
und Flächenmanagement, Herr Jörg Meinecke, Telefon:<br />
03441/83378; Fax: 03441/83335 oder per E-Mail: Joerg.Meinecke@<br />
stadt-zeitz.de richten.<br />
<strong>Zeitz</strong>, den 16. 10. 2010<br />
dr. Kunze, Oberbürgermeister