MICHAELBOTE - Stadt Zeitz
MICHAELBOTE - Stadt Zeitz
MICHAELBOTE - Stadt Zeitz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
AmtsblAtt der stAdt ZeitZ<br />
MichaelBOTe<br />
Bekanntmachungen <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
Aufstellungsbeschluss des bebauungsplanes Nr. 60<br />
der stadt <strong>Zeitz</strong><br />
– mischgebiet im Geltungsbereich block 12<br />
rahnestraße / ritterstraße / stiftsberg –<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> hat in seiner Sitzung am 30. September<br />
2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt: Für das Gebiet Gemarkung <strong>Zeitz</strong>, Flur<br />
42 innerhalb Rahnestraße, Ritterstraße und Stiftsberg bis jeweils zur<br />
Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche, wird gemäß § 2 Abs. 1<br />
BauGB der Bebauungsplan Nr. 60 „Mischgebiet im Geltungsbereich<br />
Block 12 Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg“ aufgestellt.<br />
es werden folgende Planziele angestrebt:<br />
– städtebauliche Neuordnung des Bereiches<br />
– Ausweisung als Mischgebiet<br />
Bekanntmachung <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
beschluss des überarbeiteten und fortgeschriebenen<br />
integrierten stadtentwicklungskonzeptes<br />
der stadt <strong>Zeitz</strong> (seK) 2010<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> hat in seiner Sitzung am 30. September<br />
2010 das überarbeitete und fortgeschriebene integrierte<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept (SEK) 2010 beschlossen.<br />
Das SEK 2010 ist einsehbar im Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer<br />
303 während folgender Dienststunden:<br />
– Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich<br />
– Gestaltung öffentlicher Wegeverbindungen<br />
– Rückbaugebot für bestimmte Ruinen<br />
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 satz 1<br />
bauGb soll wie folgt durchgeführt werden:<br />
Bekanntmachung, dass für die Bürger/innen die Möglichkeit besteht,<br />
sich innerhalb einer Frist bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung über die allgemeinen<br />
Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes zu informieren.<br />
Eine Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 2 Abs. 4<br />
BauGB erarbeitet.<br />
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).<br />
<strong>Zeitz</strong>, den 16. 10. 2010<br />
dr. Kunze, Oberbürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
montag, mittwoch und donnerstag 9.00 – 15.00 Uhr<br />
dienstag 9.00 – 18.00 Uhr<br />
Freitag 9.00 – 11.30 Uhr<br />
Darüber hinaus ist das SEK auf der Internetseite der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />
unter www.zeitz.de, Hauptnavigation <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> unter Bauen &<br />
Wohnen einsehbar.<br />
<strong>Zeitz</strong>, den 16. 10. 2010<br />
dr. Kunze, Oberbürgermeister<br />
1. Jahrgang | 16. Oktober 2010 19