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MICHAELBOTE - Stadt Zeitz

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AmtsblAtt der stAdt ZeitZ<br />

MichaelBOTe<br />

Bekanntmachungen <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

Aufstellungsbeschluss des bebauungsplanes Nr. 60<br />

der stadt <strong>Zeitz</strong><br />

– mischgebiet im Geltungsbereich block 12<br />

rahnestraße / ritterstraße / stiftsberg –<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> hat in seiner Sitzung am 30. September<br />

2010 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt: Für das Gebiet Gemarkung <strong>Zeitz</strong>, Flur<br />

42 innerhalb Rahnestraße, Ritterstraße und Stiftsberg bis jeweils zur<br />

Mitte der öffentlichen Straßenverkehrsfläche, wird gemäß § 2 Abs. 1<br />

BauGB der Bebauungsplan Nr. 60 „Mischgebiet im Geltungsbereich<br />

Block 12 Rahnestraße / Ritterstraße / Stiftsberg“ aufgestellt.<br />

es werden folgende Planziele angestrebt:<br />

– städtebauliche Neuordnung des Bereiches<br />

– Ausweisung als Mischgebiet<br />

Bekanntmachung <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

beschluss des überarbeiteten und fortgeschriebenen<br />

integrierten stadtentwicklungskonzeptes<br />

der stadt <strong>Zeitz</strong> (seK) 2010<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> hat in seiner Sitzung am 30. September<br />

2010 das überarbeitete und fortgeschriebene integrierte<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept (SEK) 2010 beschlossen.<br />

Das SEK 2010 ist einsehbar im Altmarkt 16 (Gewandhaus), Zimmer<br />

303 während folgender Dienststunden:<br />

– Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Blockinnenbereich<br />

– Gestaltung öffentlicher Wegeverbindungen<br />

– Rückbaugebot für bestimmte Ruinen<br />

die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 satz 1<br />

bauGb soll wie folgt durchgeführt werden:<br />

Bekanntmachung, dass für die Bürger/innen die Möglichkeit besteht,<br />

sich innerhalb einer Frist bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung über die allgemeinen<br />

Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes zu informieren.<br />

Eine Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 2 Abs. 4<br />

BauGB erarbeitet.<br />

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).<br />

<strong>Zeitz</strong>, den 16. 10. 2010<br />

dr. Kunze, Oberbürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

montag, mittwoch und donnerstag 9.00 – 15.00 Uhr<br />

dienstag 9.00 – 18.00 Uhr<br />

Freitag 9.00 – 11.30 Uhr<br />

Darüber hinaus ist das SEK auf der Internetseite der <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong><br />

unter www.zeitz.de, Hauptnavigation <strong>Stadt</strong> <strong>Zeitz</strong> unter Bauen &<br />

Wohnen einsehbar.<br />

<strong>Zeitz</strong>, den 16. 10. 2010<br />

dr. Kunze, Oberbürgermeister<br />

1. Jahrgang | 16. Oktober 2010 19

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