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MICHAELBOTE - Stadt Zeitz

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AmtsblAtt der stAdt ZeitZ<br />

MichaelBOTe<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

des landesamtes für Vermessung und Geoinformation<br />

sachsen-Anhalt<br />

Verfahren nach dem bodensonderungsgesetz – bosoG<br />

in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz<br />

– VerkFlberG<br />

In der Gemeinde <strong>Zeitz</strong>, Gemarkung Würchwitz, sind folgende Verfahren<br />

Verfahrens-Nr. Flur Flurstück<br />

V25-22832-2010 7 14/2<br />

V25-22833-2010 8 29/6<br />

V25-22835-2010 7 37/2<br />

V25-22836-2010 9 12/2, 11/2, 3/2<br />

nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter<br />

Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz) vom<br />

20. 12. 1993 (BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz<br />

vom 26. 10. 2001 (BGBl. I S. 2716) – jeweils in der<br />

gültigen Fassung – eingeleitet worden.<br />

Hierdurch soll das Erwerbsrecht der öffentlichen Nutzer an Verkehrsflächen<br />

und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken ausgeübt<br />

werden. Sonderungsbehörde ist das Landesamt für Vermessung und<br />

Geoinformation Sachsen-Anhalt.<br />

Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung verwendeten<br />

Unterlagen liegen<br />

vom 19. 10. 2010 bis 18. 11. 2010<br />

während der Öffnungszeiten im Geokompetenz-Center des Landesamtes<br />

für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Neustädter Passage<br />

15, 06122 Halle (Saale) zur Einsicht aus.<br />

Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:<br />

mo., di., mi., do. 8.00 – 18.00 Uhr<br />

Fr. 8.00 – 15.00 Uhr<br />

Alle Planbetroffenen können innerhalb des o.g. Zeitraumes den Entwurf<br />

des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung verwendeten Unterlagen<br />

einsehen und Einwände gegen die Feststellungen zu den dinglichen<br />

Rechtsverhältnissen beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />

Sachsen-Anhalt erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der<br />

betroffenen Grundstücke, die In haber von dinglichen Nutzungsrechten,<br />

von Gebäudeeigentum und Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechts<br />

bereinigungsgesetz.<br />

Das Gleiche gilt für Anmelder von Rückübertragungsansprüchen nach<br />

dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes)<br />

und für die Inhaber beschränkter ding licher Rechte<br />

an den betroffenen Grundstücken oder von Rechten an diesen Grundstücken.<br />

Die Einwände sind nur bei der Sonderungsbehörde unter der oben genannten<br />

Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.<br />

Im Auftrag<br />

gez. thorsten seeck<br />

Ausführungsanordnung<br />

in dem bodenordnungsverfahren Würchwitz,<br />

AZ: 42 blK 258<br />

Gemarkung: Würchwitz<br />

<strong>Stadt</strong>: <strong>Zeitz</strong><br />

Wird hiermit nach § 61 Absatz 1 Landwirtschaftsanpassungsgesetz<br />

(LwAnpG) i.d.F. vom 03. 07. 1991 (BGBl. S. 1418) die Ausführung des<br />

Bodenodnungsplanes angeordnet.<br />

Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen<br />

Wirkung wird der 15. 10. 2010, 0.00 Uhr festgesetzt.<br />

Mit diesem Tag tritt der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.<br />

Der Übergang des Besitzes und die Nutzung der Tauschgrundstücke erfolgt<br />

mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, soweit die Tauschpartner<br />

nichts abweichendes vereinbart haben.<br />

Gründe:<br />

Der Bodenordnungsplan ist mit Vorlage am 10. Juni 2010 unanfechtbar<br />

geworden.<br />

Die Voraussetzungen für die Anordnung der Ausführung des Bodenordnungsplanes<br />

liegen vor.<br />

rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb von einem Monat<br />

nach Bekanntmachung Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift<br />

beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße<br />

59 in 06667 Weißenfels erhoben werden.<br />

Die Frist wird nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten<br />

Frist bei der Behörde eingeht.<br />

Weißenfels, den 14. 09. 2010<br />

Ronneburg Dienstsiegel<br />

m.d.W.d.G.b.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Ausführungsanordnung<br />

in dem bodenordnungsverfahren Grana ii , AZ: 42 blK 311<br />

Gemarkungen: Breitenbach, Döschwitz, Grana<br />

Verbandsgemeinde: Droyßiger-<strong>Zeitz</strong>er Forst<br />

Gemarkung: Luckenau<br />

<strong>Stadt</strong>: <strong>Zeitz</strong><br />

Wird hiermit nach § 61 Absatz 1 Landwirtschaftsanpassungsgesetz<br />

(LwAnpG) i.d.F. vom 03. 07. 1991 ( BGBl. S. 1418) die Ausführung des<br />

Bodenordnungsplanes angeordnet.<br />

Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen<br />

Wirkung wird der 15. 10. 2010, 0.00 Uhr festgesetzt.<br />

Mit diesem Tag tritt der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.<br />

Der Übergang des Besitzes und die Nutzung der Tauschgrundstücke erfolgt<br />

mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, soweit die Tauschpartner<br />

nichts abweichendes vereinbart haben.<br />

Gründe:<br />

Der Bodenordnungsplan ist am 03. Mai 2010 unanfechtbar geworden.<br />

Die Voraussetzungen für die Anordnung der Ausführung des Bodenordnungsplanes<br />

liegen vor.<br />

rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb von einem Monat<br />

nach Bekanntmachung Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift<br />

beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße<br />

59 in 06667 Weißenfels erhoben werden.<br />

Die Frist wird nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten<br />

Frist bei der Behörde eingeht.<br />

Weißenfels, den 14. 09. 2010<br />

Ronneburg Dienstsiegel<br />

m.d.W.d.G.b.<br />

1. Jahrgang | 16. Oktober 2010 21

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