MICHAELBOTE - Stadt Zeitz
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AmtsblAtt der stAdt ZeitZ<br />
MichaelBOTe<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
des landesamtes für Vermessung und Geoinformation<br />
sachsen-Anhalt<br />
Verfahren nach dem bodensonderungsgesetz – bosoG<br />
in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz<br />
– VerkFlberG<br />
In der Gemeinde <strong>Zeitz</strong>, Gemarkung Würchwitz, sind folgende Verfahren<br />
Verfahrens-Nr. Flur Flurstück<br />
V25-22832-2010 7 14/2<br />
V25-22833-2010 8 29/6<br />
V25-22835-2010 7 37/2<br />
V25-22836-2010 9 12/2, 11/2, 3/2<br />
nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter<br />
Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz) vom<br />
20. 12. 1993 (BGBl. I S. 2182) in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz<br />
vom 26. 10. 2001 (BGBl. I S. 2716) – jeweils in der<br />
gültigen Fassung – eingeleitet worden.<br />
Hierdurch soll das Erwerbsrecht der öffentlichen Nutzer an Verkehrsflächen<br />
und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken ausgeübt<br />
werden. Sonderungsbehörde ist das Landesamt für Vermessung und<br />
Geoinformation Sachsen-Anhalt.<br />
Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung verwendeten<br />
Unterlagen liegen<br />
vom 19. 10. 2010 bis 18. 11. 2010<br />
während der Öffnungszeiten im Geokompetenz-Center des Landesamtes<br />
für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Neustädter Passage<br />
15, 06122 Halle (Saale) zur Einsicht aus.<br />
Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:<br />
mo., di., mi., do. 8.00 – 18.00 Uhr<br />
Fr. 8.00 – 15.00 Uhr<br />
Alle Planbetroffenen können innerhalb des o.g. Zeitraumes den Entwurf<br />
des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung verwendeten Unterlagen<br />
einsehen und Einwände gegen die Feststellungen zu den dinglichen<br />
Rechtsverhältnissen beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />
Sachsen-Anhalt erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der<br />
betroffenen Grundstücke, die In haber von dinglichen Nutzungsrechten,<br />
von Gebäudeeigentum und Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechts<br />
bereinigungsgesetz.<br />
Das Gleiche gilt für Anmelder von Rückübertragungsansprüchen nach<br />
dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes)<br />
und für die Inhaber beschränkter ding licher Rechte<br />
an den betroffenen Grundstücken oder von Rechten an diesen Grundstücken.<br />
Die Einwände sind nur bei der Sonderungsbehörde unter der oben genannten<br />
Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.<br />
Im Auftrag<br />
gez. thorsten seeck<br />
Ausführungsanordnung<br />
in dem bodenordnungsverfahren Würchwitz,<br />
AZ: 42 blK 258<br />
Gemarkung: Würchwitz<br />
<strong>Stadt</strong>: <strong>Zeitz</strong><br />
Wird hiermit nach § 61 Absatz 1 Landwirtschaftsanpassungsgesetz<br />
(LwAnpG) i.d.F. vom 03. 07. 1991 (BGBl. S. 1418) die Ausführung des<br />
Bodenodnungsplanes angeordnet.<br />
Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen<br />
Wirkung wird der 15. 10. 2010, 0.00 Uhr festgesetzt.<br />
Mit diesem Tag tritt der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.<br />
Der Übergang des Besitzes und die Nutzung der Tauschgrundstücke erfolgt<br />
mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, soweit die Tauschpartner<br />
nichts abweichendes vereinbart haben.<br />
Gründe:<br />
Der Bodenordnungsplan ist mit Vorlage am 10. Juni 2010 unanfechtbar<br />
geworden.<br />
Die Voraussetzungen für die Anordnung der Ausführung des Bodenordnungsplanes<br />
liegen vor.<br />
rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb von einem Monat<br />
nach Bekanntmachung Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift<br />
beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße<br />
59 in 06667 Weißenfels erhoben werden.<br />
Die Frist wird nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten<br />
Frist bei der Behörde eingeht.<br />
Weißenfels, den 14. 09. 2010<br />
Ronneburg Dienstsiegel<br />
m.d.W.d.G.b.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Ausführungsanordnung<br />
in dem bodenordnungsverfahren Grana ii , AZ: 42 blK 311<br />
Gemarkungen: Breitenbach, Döschwitz, Grana<br />
Verbandsgemeinde: Droyßiger-<strong>Zeitz</strong>er Forst<br />
Gemarkung: Luckenau<br />
<strong>Stadt</strong>: <strong>Zeitz</strong><br />
Wird hiermit nach § 61 Absatz 1 Landwirtschaftsanpassungsgesetz<br />
(LwAnpG) i.d.F. vom 03. 07. 1991 ( BGBl. S. 1418) die Ausführung des<br />
Bodenordnungsplanes angeordnet.<br />
Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen<br />
Wirkung wird der 15. 10. 2010, 0.00 Uhr festgesetzt.<br />
Mit diesem Tag tritt der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.<br />
Der Übergang des Besitzes und die Nutzung der Tauschgrundstücke erfolgt<br />
mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, soweit die Tauschpartner<br />
nichts abweichendes vereinbart haben.<br />
Gründe:<br />
Der Bodenordnungsplan ist am 03. Mai 2010 unanfechtbar geworden.<br />
Die Voraussetzungen für die Anordnung der Ausführung des Bodenordnungsplanes<br />
liegen vor.<br />
rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb von einem Monat<br />
nach Bekanntmachung Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift<br />
beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße<br />
59 in 06667 Weißenfels erhoben werden.<br />
Die Frist wird nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten<br />
Frist bei der Behörde eingeht.<br />
Weißenfels, den 14. 09. 2010<br />
Ronneburg Dienstsiegel<br />
m.d.W.d.G.b.<br />
1. Jahrgang | 16. Oktober 2010 21