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GemeindenachrichtenG• Bau, Änderung oder Ersetzung von unterirdischenWasserbehältern (Fassungsvermögen max. 20 m³)• Einbau, Änderung oder Ersetzung von Kaminen• Anbringung, Änderung oder Ersetzung einer Wärmeisolierungsschichtan Gebäuden• Einbau, Änderung oder Ersetzung von Sonnenkollektorenund Fotovoltaikanlagen bis zu einer Höchstflächevon 30 m², sofern diese bündig zur Dachflächeangebracht werden• Errichtung, Veränderung oder Ersetzung von Einfriedungen(Mauersockel max. Höhe von 30 cm, aufgesetzteUmfriedung max. Höhe von 1 m);13Perchiner GemeindeboteVordrucke für die Gesuche zur Erteilung einer Ermächtigung(+ Angabe der beizulegenden Unterlagen) sindim Bauamt erhältlich. Das Gesuch muss nicht derBaukommission vorgelegt werden, die Entscheidungdes Bürgermeister muss innerhalb von 60 Tagen nachEingang des Ansuchens oder nach Vorlage von zusätzlichenentsprechend den Vorschriften verlangten Unterlagendem Antragsteller zugestellt werden;Sofern obgenannte Schwellenwerte überschrittenwerden, muss ein Gesuch um Erteilung einer Baukonzessionvorgelegt werden, d.h. es benötigt das Gutachtender Baukommission und die Entscheidung mussinnerhalb von 60 Tagen nach Eingang des AnsuchensNeue Regeln gelten in unserer Gemeinde für das Bauen.oder nach Vorlage von zusätzlichen entsprechend denVorschriften verlangten Unterlagen dem Antragstellerzugestellt werden;Weitere Informationen zur neuen Bauordnung sind imBauamt der Gemeinde erhältlich.Tollwut – PflichtimpfungNachdem sich von Friaul-Julisch-Venetien aus dieTollwut schnell bis in die Nachbarprovinz Belluno ausgebreitethat und sowohl bei Wildtieren, wie auch beiHaus- und Nutztieren aufgetreten ist, hat der LandestierärztlicheDienst mit Dekret Prot. Nr. 31.12/12466vom 14.12.2009 auf Provinzebene die Pflichtimpfunggegen Tollwut bei Hunden innerhalb 31.03.2010 angeordnet.Aus diesem Grund müssen alle Hundebesitzer ihreHunde (älter als 3 Monate) innerhalb diesem Datumimpfen lassen.Für die Impfung hat der Tierärztliche Dienst des SüdtirolerSanitätsbetriebes Impftermine in den einzelnenGemeinden festgelegt. Die Kosten für die Impfung liegenbeim Tierbesitzer.Alle Hunde müssen mit Leine und Maulkorb versehensein und von einer fähigen Person begleitet werden;weiters ist die Bestätigung des gesetzten Mikrochipsmitzubringen.Ist ein Hund noch nicht regulär mit Mikrochip gekennzeichnet,kann dies vor Ort auf Kosten des Besitzersdurchgeführt werden.Die Impfung kann auch beim eigenen Vertrauenstierarztgetätigt werden.Für die Gemeinde Percha sind folgende Termine festgelegtworden:18. Februar 201009.00 – 10.30 Uhr Vereinshaus Percha11.00 – 12.00 Uhr Vereinshaus Oberwielenbach

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