UUmwelt34Perchiner GemeindeboteMobile SchadstoffsammlungPercha:Montag, 25. Jänner 2010 14.15 – 15.15 UhrEngelbergerplatz (Gemeinde)Oberwielenbach:Montag, 15. Februar 2010 11.00 – 12.00 Uhr KirchplatzSammlung des Biomüllsin OberwielenbachMittwoch, 20. Jänner 2010Mittwoch, 03. Februar 2010Mittwoch, 17. Februar 2010Mittwoch, 03. März 2010Mittwoch, 17. März 2010Mittwoch, 31. März 2010Gülle & Co. – damit es nicht zum Himmel stinktDie Forststation Bruneck hat uns folgende Informationen zur umweltfreundlichen Ausbringungvon Düngemitteln zukommen lassen.Südtirols Natur und Landschaft ist für ihre Schönheitund ihre intakte Umwelt bekannt. Vor allem die sauberenGewässer und die gepflegte Landschaft sind eingutes Zeugnis naturnaher Bewirtschaftung der Felderund Wiesen. Doch mancherorts trügt der Schein.Immer wieder kommt es vor, dass Wirtschaftsdünger(Mist, Gülle, Jauche) falsch ausgebracht werden. VieleBöden sind bereits überdüngt und in gar manchenTagesblättern wird von Jauche und Gülle in Seen undFlüssen berichtet.Mit dem Landesgesetz Nr.8 vom 18. Juni 2002 unddem Dekret des L.H. Nr.6 vom 21.Jänner 2008 hat dieLandesregierung klare Richtlinien zum Gewässerschutzund zum Ausbringen von Düngemitteln beschlossen.Maximale erlaubte Ausbringungsmenge umgerechnetin GVE:- Landwirtschaftliche Böden ohne Pflanzenbewuchs(Ackerbau) 2,2GVE/ha- Landwirtschaftliche Böden mit Kulturen mit hohemStickstoffbedarf(z.B.Mais) 3,0 GVE/ha- Landwirtschaftliche Böden mit Pflanzenbewuchs biszu 1250m Meereshöhe 2,5 GVE/ha- Landwirtschaftliche Böden mit Pflanzenbewuchsoberhalb von 1250m Meereshöhe 2,0 GVE/ha- Landwirtschaftliche Böden mit Pflanzenbewuchsoberhalb von 1800m Meereshöhe (Wiesen)1,5 GVE/haDie Ausbringung von Dünger ist verboten- auf nicht landwirtschaftlich genutzten Böden ( ausgenommen:Gemüsegärten, Gärten, Parkanlagen,Flächen usw.…):im Wald- vom 1. Dezember bis Ende Februar- auf gefrorenen und schneebedeckten Böden;- auf wassergesättigten und überschwemmten Böden,sowie auf Böden mit anstehendem Grundwasseroder mit aktiven Rutschungen;- in einem Abstand von weniger als 5 m von natürlichenWasserläufen und von künstlichen Abzugsgräbendes Hauptabflussnetzes ohne Damm;- in der Nähe der Ufer von natürlichen Seen, in einemAbstand von weniger als 10 m;- in der Nahe von Straßen und Siedlungen, in einemAbstand von weniger als 5 bzw. 20 mDie Ausbringung von Wirtschaftsdüngerist verboten:- falls Jauche und Gülle mit für den menschlichenVerzehr bestimmten Produkten in direkten Kontaktkommen können;- im Gemüsebau, bei vorhandener Kultur, sowie imObstbau, außer die Ausbringungsart beeinträchtigtnicht die Pflanzenteile über dem Boden;- im Futterbau, in den drei Wochen vor dem Schnittoder vor der Beweidung;
UmweltU35Perchiner GemeindeboteDer sorglose Umgang mit der Gülle schadet der Umwelt und dem Ansehen der Bauern.Ausbringung auf Weiden:In den als Weide genutzten Zonen alpinen Grüns dürfenausschließlich die direkt vor Ort erzeugten Wirtschaftsdüngerverwendet werden.ihr umgehen. Denn wir alle leben davon!Für die Forststation BruneckThomas ErlacherAusnahmefälleIn Ausnahmefälle, in denen in der Zeit mit Ausbringungsverbot,ein Überschuss in den Lagerstättenvorhanden ist und die Gefahr einer Gewässerverunreinigunggegeben ist, und keine andere Nutzungs-,Lagerungs- und Ablieferungsmöglichkeiten bestehen,erteilt der Direktor des Forstinspektorates eine Sonderermächtigungmit Vorschriften zur Begrenzung derVerunreinigungsgefahr (Kopie der Ermächtigung anGemeinde und Umweltagentur für eventuelle Anpassungsmaßnahmen).Damit kein Missbrauch mit den Düngern betriebenwird, ist die Forstbehörde beauftragt, dies zu kontrollieren.Bei Übertretungen muss der Verursacher mit erheblichenVerwaltungsstrafen bis hin zur gerichtlichenAnzeige rechnen. Deshalb ein Appell an alle Landwirteden Dünger als Verbesserung für den Boden anzusehenund nicht als Abfallentsorgung. Die Umwelt liegt unsallen am Herzen und wir sollten deshalb sorgfältig mit