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GGemeindenachrichten14Perchiner GemeindeboteWenn ein Todesfall eintritt:Checkliste der erforderlichen ErledigungenGemeindereferent Dr. Josef Urthaler hat einige Hinweise zusammengestellt,die, wenn ein Trauerfall eintritt, als hilfreicher Leitfaden dienen können.Ein Todesfall muss unverzüglich dem Standesamt gemeldetwerden und zwar:• Von einem Familienangehörigen, wenn sich der Sterbefallzu Hause ereignet hatErforderliche Unterlagen: Bescheinigung des Arztes,welcher die Leichenschau vorgenommen hat;Die Beerdigungsbewilligung wird vom Standesamtausgestellt.• Von der Verwaltung des Altersheimes, wenn einePerson im Altersheim verstorben ist;• Von der Direktion des Krankenhauses, wenn einePerson im Krankenhaus verstorben ist• Von den zuständigen Polizeiorganen, wenn es sichum Ableben durch einen Unfall oder durch gewaltsamenTod handelt;In diesen Fällen werden die vom Bestattungsdienstausgehändigten Überführungsdokumente im Standesamtund die Beerdigungsbewilligung dem Pfarrer abgegeben.Wenn noch kein Familiengrab vorhanden ist, muss eineGrabstelle bestellt werden. Ansprechpartner dafür istHerr Vinzenz Peintner.Auch der Grabmacher muss verständigt werden. ZurZeit versieht diesen Dienst Herr Vinzenz Peintner.Der/Die Mesner/in wird mit dem Läuten der Sterbeglockeund mit dem sogenannten „Schiedumläuten“beauftragt. Auch bezüglich des Sterbegottesdienstesmuss der Mesner/die Mesnerin verständigt werden; er/sie sorgt im Einvernehmen mit dem Herrn Pfarrer auchfür den Ministrantendienst.Wird bei den Abendrosenkränzen und bei der Beerdigungdie Lautsprecheranlage der Pfarrei gewünscht, somuss bei dem/der Mesner/in angefragt werden.Mit dem Herrn Pfarrer müssen der Sterbegottesdienstund die Beerdigung festgelegt bzw. die Gestaltung besprochenwerden.Die Mitwirkung des Kirchenchores erfolgt auf Anfragebei dem/der Obmann/Obfrau.Wegen des Ordnungsdienstes auf der Straße wendenSie sich an die örtliche Feuerwehr.Beauftragen Sie eine Person mit dem Einweisdienstbeim Gang vom Trauerhaus zur Kirche bzw. von derKirche zum Friedhof. So wissen alle Trauergäste, wo siesich einreihen sollen.Die Sargträger und der sogenannte „Kreuzlträger“ werdenvon den Angehörigen gesucht (in der Regel in derNachbarschaft).Ein(e) Vorbeter/in für die Abendrosenkränze und für dieBeerdigung wird von den Angehörigen beauftragt.Ein Bestattungsdienst wird von den Angehörigen angefordert.Dieser sorgt u.a. für die Bereitstellung desSarges, des Kreuzes und für die Aufbahrung und übernimmteventuell auch noch andere Dienstleistungen.Bei Aufbahrungen in der Leichenkapelle beim Friedhofvon Percha wende man sich an den Grabmacher.Todesanzeigen (Partezettel) und Andenkbildchen(„Sterbebildchen“) werden in den Druckereibetrieben inder Regel sehr schnell hergestellt.In den meisten Fällen wird nach der Beerdigung einImbiss angeboten („Totenmahlele“). Wenden Sie sichdiesbezüglich an die örtlichen Gastbetriebe. Sollte diesbezüglicheine Einladung verlesen werden oder Dankeswortegesprochen werden, wende man sich bitte anden Herrn Pfarrer.Die Genehmigung zur Errichtung bzw. Änderung vonGrabstätten ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiteneinzuholen. Dem Antrag ist ein Grabmalentwurf, einschließlichGrundriss und Teilansicht im Maßstab1:10 mit Angabe des Werkstoffes, der Schrift und derSchriftfarbe, beizufügen (diese Unterlagen werden vonder entsprechenden Firma bereitgestellt).Für evtl. weitere Fragen betreffend Beerdigungen,für die Errichtung von Grabstätten usw. wenden Siesich bitte an die Gemeindebedienstete, Frau Patrizia

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