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Historische Alleen in Schleswig-Holstein - Landesamt für ...

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Untersuchung nur bei Feststellung verdächtiger<br />

Umstände zu veranlassen.“<br />

Aus rechtlicher Sicht ist somit e<strong>in</strong>e visuelle<br />

Baumkontrolle (fachlich qualifizierte Inaugensche<strong>in</strong>nahme)<br />

ausreichend. Ergibt diese jedoch<br />

Verdachtsmomente <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e mangelnde Verkehrssicherheit,<br />

muss e<strong>in</strong>e Baumuntersuchung<br />

zum Beispiel mit e<strong>in</strong>fachen Werkzeugen, speziellen<br />

Geräten oder Verfahren erfolgen.<br />

Kommt es <strong>in</strong>folge mangelnder Stand- und/oder<br />

Bruchsicherheit e<strong>in</strong>es Baumes zu e<strong>in</strong>em Schadensfall,<br />

so ist <strong>für</strong> etwaige Schadensersatzansprüche<br />

stets entscheidend, ob der Schaden<br />

vorhersehbar war und <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>er Fahrlässigkeit<br />

des Verantwortlichen entstanden ist oder<br />

ob er trotz regelmäßiger Kontrollen und notwendiger<br />

baumpflegerischer Maßnahmen nicht<br />

verh<strong>in</strong>dert werden konnte (3) . Oftmals wird behauptet,<br />

dass Sturmschäden hiervon ausgenommen<br />

s<strong>in</strong>d, da es sich um höhere Gewalt<br />

handelt und man da<strong>für</strong> nicht haftbar gemacht<br />

werden kann. Grundsätzlich beruhen Sturmschäden<br />

nicht auf höherer Gewalt, sondern nur<br />

dann, wenn der Schaden nicht vorhersehbar<br />

war.<br />

Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass <strong>für</strong> viele<br />

Bäume e<strong>in</strong>e Kontrolle pro Jahr ausreicht, dagegen<br />

müssen <strong>in</strong> begründeten Fällen stärker<br />

geschädigte Bäume häufiger kontrolliert werden<br />

und Bäume ohne Schäden weniger oft (4) .<br />

Zustandsabhängige Kontroll<strong>in</strong>tervalle wurden <strong>in</strong><br />

den 1990er Jahren erstmals <strong>in</strong> Hamburg e<strong>in</strong>geführt<br />

(Hamburger Baumkontrolle) und nachfolgend<br />

zur „Kommunalen Baumkontrolle zur Verkehrssicherheit“<br />

weiterentwickelt. Die 2004 bei<br />

der FLL erschienene Baumkontrollrichtl<strong>in</strong>ie enthält<br />

ebenfalls <strong>in</strong> wesentlichen Zügen gleich lautende<br />

zustandsabhängige Kontroll<strong>in</strong>tervalle und<br />

Empfehlungen <strong>für</strong> die Baumkontrolle. Die Kontroll<strong>in</strong>tervalle<br />

s<strong>in</strong>d abhängig vom Alter und Zustand<br />

des Baumes sowie der berechtigten Sicherheitserwartung<br />

des Verkehrs. Dabei muss<br />

im E<strong>in</strong>zelfall e<strong>in</strong>e Gesamtabwägung nach Art<br />

und Umfang des Verkehrs erfolgen. In der Regel<br />

ist an öffentlichen Straßen und öffentlich<br />

zugänglichen Parks und Gärten die Sicherheitserwartung<br />

höher e<strong>in</strong>zustufen als an wenig genutzten<br />

privaten Wegen oder Gärten <strong>in</strong> Privatbesitz.<br />

Dieser Richtl<strong>in</strong>ie kommt besondere Bedeutung<br />

zu, da hiermit erstmals von vielen Organisationen<br />

beziehungsweise Fachverbänden e<strong>in</strong>e<br />

Empfehlung <strong>für</strong> die Baumkontrolle erarbeitet<br />

wurde. Zu dem Arbeitskreis gehören unter anderem<br />

Sachverständige, Kommunalversicherer<br />

sowie Richter. Bereits kurz nach ihrem Ersche<strong>in</strong>en<br />

hatte die Richtl<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>e hohe Akzeptanz<br />

und ist heute zunehmend die Grundlage <strong>für</strong> die<br />

Baumkontrolle <strong>in</strong> Kommunen (5) .<br />

4.3 Vitalität und Verkehrssicherheit<br />

Je nach Standort und Funktion der Bäume stehen<br />

bei der Baumansprache verschiedene Kriterien<br />

im Vordergrund. Bei Forstbäumen wird zum<br />

Beispiel <strong>für</strong> den Waldzustandsbericht primär die<br />

Vitalität beurteilt, während an öffentlichen Wegen<br />

vor allem auf die Verkehrssicherheit geachtet<br />

werden muss. Unter Vitalität versteht man<br />

im Allgeme<strong>in</strong>en den Gesundheitszustand<br />

(Wüchsigkeit), während die Verkehrssicherheit<br />

das Gefahrenpotenzial umfasst, das von Bäumen<br />

ausgehen kann. Durch die Waldschadensdiskussion<br />

ist jedoch unser Denken so geprägt,<br />

dass Bäume mit Schäden <strong>in</strong> der Krone allgeme<strong>in</strong><br />

als krank und umgekehrt, voll belaubte<br />

Exemplare als gesund und damit auch h<strong>in</strong>sichtlich<br />

der Verkehrssicherheit als unbedenklich angesprochen<br />

werden. Erfahrungen aus der<br />

Baumkontrollpraxis haben jedoch ergeben, dass<br />

Bäume mit Vitalitätsmängeln durchaus verkehrssicher,<br />

vitale Bäume dagegen nicht verkehrssicher<br />

se<strong>in</strong> können.<br />

Fäulen bei Bäumen bef<strong>in</strong>den sich zumeist im Inneren<br />

des Holzkörpers, so dass die älteren Jahrr<strong>in</strong>ge<br />

geschädigt s<strong>in</strong>d. Dadurch kann die Verkehrssicherheit<br />

des Baumes bee<strong>in</strong>trächtigt se<strong>in</strong>.<br />

Die jüngeren Jahrr<strong>in</strong>ge im äußeren Stammbereich<br />

bleiben <strong>in</strong> vielen Fällen zunächst noch<br />

<strong>in</strong>takt. Die Versorgung der Krone erfolgt überwiegend<br />

<strong>in</strong> diesen äußeren Jahrr<strong>in</strong>gen des Holzkörpers.<br />

Für die Versorgung der Krone wird daher<br />

im Allgeme<strong>in</strong>en deutlich weniger Holz<br />

benötigt als <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e ausreichende Verkehrssicherheit.<br />

Somit können Bäume, die nicht mehr<br />

verkehrssicher s<strong>in</strong>d, dennoch vital se<strong>in</strong>. Im Gegensatz<br />

dazu gibt es auch Bäume mit starken<br />

Vitalitätsmängeln durch abiotische oder biotische<br />

Schäden (zum Beispiel Frost, Erdgas, Gefäßkrankheiten),<br />

die trotzdem noch e<strong>in</strong>e gewisse<br />

Zeit verkehrssicher s<strong>in</strong>d.<br />

Vom Kronenzustand kann daher nicht auf die<br />

Verkehrssicherheit e<strong>in</strong>es Baumes geschlossen<br />

werden. So kann zum Beispiel die Auswertung<br />

von Color-Infrarot-(CIR)-Luftbildern Auskunft<br />

über den Gesundheitszustand und bei wiederholter<br />

Durchführung auch über die Vitalitätsentwicklung<br />

von Bäumen geben, nicht jedoch über<br />

deren Verkehrssicherheit. Diese wird durch e<strong>in</strong>e<br />

Baumkontrolle (fachlich qualifizierte Inaugensche<strong>in</strong>nahme)<br />

vom Boden aus oder bei Vorliegen<br />

von Defektsymptomen oder anderen Verdachtsmomenten<br />

<strong>für</strong> e<strong>in</strong>e mangelnde Verkehrssicherheit<br />

durch e<strong>in</strong>e Baumuntersuchung festgestellt.<br />

Hierbei sollte ergänzend auch e<strong>in</strong>e Vitalitätsbeurteilung<br />

durchgeführt werden, um zum<br />

Beispiel Informationen darüber zu erhalten, ob<br />

der Baum noch <strong>in</strong> der Lage ist, auf Schnittmaßnahmen<br />

<strong>in</strong> der Krone zu reagieren. Hierbei spielen<br />

besonders der zu erwartende Neuaustrieb<br />

sowie die Wundreaktionen auf die Verletzung<br />

durch den Schnitt e<strong>in</strong>e Rolle.<br />

Baumbiologische Möglichkeiten zur Erhaltung historischer <strong>Alleen</strong> 169

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