schaftsökologische Funktionen. Sie bedeuten Landschaftsreichtumund stellen vor allem wertvollsteLebensräume dar für eine Vielzahl von gefährdetenPflanzen- und Tierarten. Nicht unerwähnt bleibendarf auch ihre Bedeutung für den Wasserhaushaltwegen deren Funktion als Wasserspeicher. Deshalbsind alle Feuchtflächen, auch wenn sie nicht eigensals Biotop oder Naturdenkmal unter Schutz gestelltsind, erhaltenswert und dürfen nicht trockengelegtwerden. Auch die noch verbliebenen Auwaldreste,sind in den Kartenunterlagen eigens gekennzeichnet.Die beiden Feuchtlebensräume Peagnaue bei Rienz,Ratsbergerwiesen oberhalb Ratsberg sowie dasOrchideenbiotop Rohrach an der Gemeindegrenzezwischen Toblach und Innichen, die bereits als Biotopegeschützt sind, werden im neuen Landschaftsplanübernommen. Die beiden Biotope Peagnaue undRatsbergermöser werden mit geringfügigen Abänderungenneu abgegrenzt. Neu ausgewiesen als Biotopwerden die Lachwiesenmöser und das Silvesteralmmoos.Lachwiesenmöser: Im Sattelgelände der Lachwiesensind in den ostwestlich ausgerichteten SenkenNiedermoore mit unterschiedlichem Intaktheitsgradanzutreffen. Die Moosbereiche südwestlich der ehemaligenMilitärstraße präsentieren sich nach wie vorsehr intakt. Insgesamt trifft man noch auf einetypische Niedermoorvegetation. Hervorzuheben istdas Vorkommen von zwei Sonnentauarten (Droseraobovata und Drosera anglica). Etwas westlich vonden genannten Niedermoorflächen und abgetrenntvon einer Wiesenfläche befindet sich im Hang nochein weiterer Feuchtbereich, der leider immer stärkerverwaldet. Zusammen bilden sie einen insgesamtbedeutenden Feuchtgebietskomplex. In Biotopenbesteht die Möglichkeit für jene Grundbesitzer, diefreiwillig auf die Beweidung ihrer Flächen bzw. Teilendavon verzichten, einen finanziellen Ausgleich inForm einer Landschaftspflegeprämie zu erhalten.Auch die Kosten für das Abzäunen der vom Beweidungsverzichtbetroffenen Flächen übernimmt dieLandesverwaltung.Das Silvesteralmmoos, ein größerer und kompakterFeuchtbereich, befindet sich in einer Weitung desSilvestertales am Beginn des Blankentales, ein inRichtung Norden verlaufendes Seitental. Der Blankenbachdurchquert in einigen mäanderförmigenSchleifen das Biotop, wo sich schöne Niedermoorbereichenund Quellmoorrinnen ausgebildet haben.Das Schutzgebiet ist auch von zahlreichen Quellrinnsalendurchflossen, die hier in den Blankenbachmünden. Der Eingriff von Seiten des Menschenbesteht zum einen in der Straße, die zur Silvesteralmführt und das Feuchtgebiet durchquert, und zumanderen in der Beweidung, die aber aufgrund derausreichend vorhandenen Weideflächen keine großenSchäden in den Feuchtbereichen verursacht.AUS DER GEMEINDE48
TOBLACHER NATURDENKMÄLERDer neue Landschaftsplan enthält neben dem bereitsausgewiesenen Naturdenkmal Toblacher Erdpyramiden,fünf weitere flächenhafte Naturdenkmäler:drei kleine Feucht- und Wasserlebensräume im Talbodenbereich(Lerschachweiher, Letteau und Ödenmoos)sowie zwei weitere Feuchtstandorte am Randeder Landwirtschaftsflächen in Frondeigen (Gänsezipfmoos)und am Haselberg (Issidormoos). Es handeltsich um letzte Überreste ehemals größerer Feuchtbereichedie absolut erhaltenswert sind.STRASSENSPERRENAuf der Straße zum Bodeneck und weiter bis zu denBerggipfeln des Marchkinkele und Hochrast, die inein ausgeprägtes Berg- und Ruhegebiet mit einemerheblichen Erholungspotential hineinführt, ist imBereich der Lachwiesen eine Straßensperre im Landschaftsplanvorgesehen. Dadurch soll das Gebietvon den Lärm- und Schadstoffbelastungen desMotorfahrzeugverkehrs möglichst verschont bleibenund Störungen sowie Konfliktsituationen mit denWanderern und Bergradfahrern vermieden werden.Die genaue Vestlegung der Einschränkungen für denMotorfahrzeugverkehr obliegt der Gemeinde.ANDERE SCHUTZMASSNAHMENWeiters beinhaltet der Landschaftsplan einige allgemeineVorschriften zum Schutz wertvoller landschaftlicherStrukturelemente:Trockenmauern, alte Pflasterwege, Lesesteinwälle,Feldhecken und Flurgehölze sind weitere Landschaftselemente,welchen ein besonderer ökologischer undheimatkundlicher Wert eingeräumt wird. Will mansie entfernen, muss ein Gutachten der II. Landschaftsschutzkommissioneingeholt werden. Feldheckenund Flurgehölze darf man nur auf den Stocksetzen, jedoch nicht roden oder zerstören. Bachläufedürfen nicht verrohrt oder zugeschüttet werden.Die Pflege und Erhaltung von schützenswertenElementen der Kulturlandschaft und wertvollenNaturobjekten wird von der Landesverwaltung finanziellunterstützt. Für das Errichten und Instandhaltenvon Trockenmauern, Schindeldächern, traditionellenZäunen (wie Lattenzäune, Schärenzäune, Speltenzäune,Stangenzäune usw.), Pflasterwegen usw.vergibt das Land Beiträge, die bis zu 80% der Spesenbetragen. Auch Baumsanierungsmaßnahmen beibesonders erhaltenswerten Baumbeständen werdengefördert bzw. von der Landesverwaltung selbstausgeführt. Die Errichtung von Stacheldrahtzäunenhingegen ist verboten.Besonders erhaltenswert und für die Landschaftsvielfaltsehr wichtig sind Lärchenwiesen und Lärchenweiden.Auf die Erhaltung der lockeren Bestockungmit Lärchen in den genannten Wiesen und Weidenmuss geachtet werden. Bei Verminderung des Baumbestandessoll rechtzeitig für einen Ersatz mit Jungbäumengesorgt werden.Für die traditionelle Bewirtschaftung dieser Wiesenund Weiden vergibt die Landesverwaltung Landschaftspflegeprämien,ebenso auch für das Mähenvon Streu-, Feucht- und Nasswiesen, von Bergwiesenund Magerrasen, für den Beweidungsverzicht inMooren sowie für die Pflege von Heckenbeständen.(Nähere Auskünfte bei Dr. Joachim Mulser, Amt fürLandschaftsökologie, Tel. 0471/417737).Wer weitere Details über den Landschaftsplanerfahren möchte, kann in den Planunterlagen(Karten, Erläuternder Bericht, Amtsblatt der Regionvom 11.12.2007, <strong>Nr</strong>. 50), die in der Gemeindeaufliegen, Einsicht nehmen. Der Plan ist auch imInternet im „Landbrowser“ unter der Adressewww.provinz.bz.it/natur/landaten einsehbar. Eskönnen von sämtlichen Planunterlagen Ausdruckeangefertigt werden.Die Erhaltung und Aufwertung unserer Kultur- undNaturlandschaft ist wichtig. Nur so können eine hoheLebensqualität, ein vielfältiges Landschaftsbild und Lebensräumefür zahlreiche und vielfach gefährdete Pflanzenund Tiere aufrechterhalten und geschaffen werden.Dr. Konrad Stockner - Amt für LandschaftsökologieDAL COMUNE49