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World Market Fund - Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA

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<strong>World</strong> <strong>Market</strong> <strong>Fund</strong>Risiken bei Wertpapier-DarlehensgeschäftenGewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein Darlehen über Wertpapiere, so überträgt siediese an einen Darlehensnehmer, der nach Beendigung des Geschäfts Wertpapiere in gleicher Art,Menge und Güte zurück überträgt (Wertpapierdarlehen). Die Gesellschaft hat während der Geschäftsdauerkeine Verfügungsmöglichkeit über verliehene Wertpapiere. Verliert das Wertpapier währendder Dauer des Geschäfts an Wert und die Gesellschaft will das Wertpapier insgesamt veräußern,so muss sie das Darlehensgeschäft kündigen und den üblichen Abwicklungszyklus abwarten,wodurch ein Verlustrisiko für den Fonds entstehen kann.Risiken bei PensionsgeschäftenGibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so verkauft sie diese und verpflichtet sich, sie gegenAufschlag nach Ende der Laufzeit zurückzukaufen. Der zum Laufzeitende vom Verkäufer zu zahlendeRückkaufpreis nebst Aufschlag wird bei Abschluss des Geschäftes festgelegt. Sollten die in Pensiongegebenen Wertpapiere während der Geschäftslaufzeit an Wert verlieren und die Gesellschaft sie zurBegrenzung der Wertverluste veräußern wollen, so kann sie dies nur durch die Ausübung des vorzeitigenKündigungsrechts tun. Die vorzeitige Kündigung des Geschäfts kann mit finanziellen Einbußenfür den Fonds einhergehen. Zudem kann sich herausstellen, dass der zum Laufzeitende zu zahlendeAufschlag höher ist als die Erträge, die die Gesellschaft durch die Wiederanlage der erhaltenen Barmittelerwirtschaftet hat.Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so kauft sie diese und muss sie am Ende einer Laufzeitwieder verkaufen. Der Rückkaufpreis wird bereits bei Geschäftsabschluss festgelegt. Die in Pensiongenommenen Wertpapiere dienen als Sicherheiten für die Bereitstellung der Liquidität an den Vertragspartner.Etwaige Wertsteigerungen der Wertpapiere kommen dem Fonds nicht zugute.Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang von SicherheitenDie Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wertpapierdarlehens- und Pensionsgeschäfte Sicherheiten.Derivate, verliehene Wertpapiere oder in Pension gegebenen Wertpapiere können im Wert steigen.Die gestellten Sicherheiten könnten dann nicht mehr ausreichen, um den Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruchder Gesellschaft gegenüber dem Kontrahenten in voller Höhe abzudecken.Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten, in Staatsanleihen von hoher Qualität oder inGeldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur anlegen. Das Kreditinstitut, bei dem Bankguthaben verwahrtwerden, kann jedoch ausfallen. Staatsanleihen oder Geldmarktfonds können sich negativ entwickeln.Bei Beendigung des Geschäfts könnten die angelegten Sicherheiten nicht mehr in voller Höheverfügbar sein, müssen jedoch von der Gesellschaft für den Fonds in der ursprünglich gewährtenHöhe wieder zurück gewährt werden. Die Gesellschaft kann damit verpflichtet sein, für Rechnung desFonds die Sicherheiten auf den gewährten Betrag wieder aufzustocken und den durch die Anlageerlittenen Verlust auszugleichen.Risiko bei Verbriefungspositionen ohne SelbstbehaltDer Fonds darf Wertpapiere, die Kredite verbriefen (Kreditverbriefungspositionen) und nach dem1. Januar 2011 emittiert wurden, nur noch erwerben, wenn der Kreditgeber mindestens 5 % desVolumens der Verbriefung als sogenannten Selbstbehalt zurückbehält und weitere Vorgaben einhält.Seite 19

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