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World Market Fund - Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA

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<strong>World</strong> <strong>Market</strong> <strong>Fund</strong>b) einer anderen inländischen Gebietskörperschaft oder einer Regionalregierung oder örtlichenGebietskörperschaft eines anderen Mitgliedstaats der EU oder eines anderen Vertragsstaatsdes Abkommens über den EWR, sofern die Forderung nach der Verordnung über Aufsichtsanforderungenan Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in derselben Weise behandelt werdenkann wie eine Forderung an den Zentralstaat, auf dessen Hoheitsgebiet die Regionalregierungoder die Gebietskörperschaft ansässig ist,c) sonstigen Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts mit Sitz im Inland oder in einemanderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens überden EWR,d) Unternehmen, die Wertpapiere ausgegeben haben, die an einem organisierten Markt innerhalbdes EWR zum Handel zugelassen sind oder die an einem sonstigen geregelten Markt imSinne der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung erfüllt,zum Handel zugelassen sind, odere) anderen Schuldnern, sofern eine der in Buchstabe a) bis c) bezeichneten Stellen die Gewährleistungfür die Verzinsung und Rückzahlung übernommen hat.InvestmentanteileDie Gesellschaft darf bis zu 10 % des Wertes des Fonds in Anteile an Zielfonds investieren.Die Gesellschaft wählt die zu erwerbenden Zielfonds entweder nach den Anlagebestimmungen bzw.nach dem Anlageschwerpunkt dieser Zielfonds oder nach dem letzten Jahres- oder Halbjahresberichtder Zielfonds aus. Es können alle zulässigen Arten von Anteilen an inländischen Sondervermögen undInvestmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital sowie von Anteilen an EU-OGAW und vonEU-Verwaltungsgesellschaften oder ausländischen Verwaltungsgesellschaften verwalteten offenenInvestmentvermögen, die keine EU-OGAW sind, erworben werden. Der Anteil des Fonds, der höchstensin Anteilen der jeweiligen Art gehalten werden darf, ist auf die in dem voranstehenden AbsatzgenannteHöchstgrenze beschränkt. Bei der Auswahl unterliegt die Gesellschaft hinsichtlich der Herkunftoder des Sitzes des Zielfonds keiner Beschränkung.Die Zielfonds dürfen nach ihren Anlagebedingungen höchstens bis zu 10 % in Anteile an anderenoffenen Investmentvermögen investieren. Für Anteile an AIF gelten darüber hinaus folgende Anforderungen:Der Zielfonds muss nach Rechtsvorschriften zugelassen worden sein, die ihn einer wirksamenöffentlichen Aufsicht zum Schutz der Anleger unterstellen, und es muss eine ausreichende Gewährfür eine befriedigende Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden bestehen.Das Schutzniveau der Anleger muss gleichwertig zu dem Schutzniveau eines Anlegers in eineminländischen OGAW sein, insbesondere im Hinblick auf Trennung von Verwaltung und Verwahrungder Vermögensgegenstände, für die Kreditaufnahme und -gewährung sowie für Leerverkäufevon Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten.Die Geschäftstätigkeit des Zielfonds muss Gegenstand von Jahres- und Halbjahresberichten seinund den Anlegern erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten sowiedie Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.Seite 34

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