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World Market Fund - Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA

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<strong>World</strong> <strong>Market</strong> <strong>Fund</strong>Sonstige Anlageinstrumente und deren AnlagegrenzenBis zu 10 % des Wertes des Fonds darf die Gesellschaft insgesamt in folgende sonstige Anlageinstrumenteanlegen:Wertpapiere, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisiertenMarkt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, jedoch grundsätzlich die Kriterien fürWertpapiere erfüllen. Abweichend von den gehandelten bzw. zugelassenen Wertpapieren mussdie verlässliche Bewertung für diese Wertpapiere in Form einer in regelmäßigen Abständendurchgeführten Bewertung verfügbar sein, die aus Informationen des Emittenten oder aus einerkompetenten Finanzanalyse abgeleitet wird. Angemessene Information über das nicht zugelassenebzw. nicht einbezogene Wertpapier muss in Form einer regelmäßigen und exakten Informationdurch den Fonds vorliegen oder es muss gegebenenfalls das zugehörige Portfolio verfügbarsein.Geldmarktinstrumente von Emittenten, die nicht den oben genannten Anforderungen genügen,wenn sie liquide sind und sich ihr Wert jederzeit genau bestimmten lässt. Liquide sind Geldmarktinstrumente,die sich innerhalb hinreichend kurzer Zeit mit begrenzten Kosten veräußernlassen. Hierbei ist die Verpflichtung der Gesellschaft zu berücksichtigen, Anteile am Fonds aufVerlangen der Anleger zurückzunehmen und hierfür in der Lage zu sein, solche Geldmarktinstrumenteentsprechend kurzfristig veräußern zu können. Für die Geldmarktinstrumente muss zudemein exaktes und verlässliches Bewertungssystem existieren, das die Ermittlung des Nettobestandswertsdes Geldmarktinstruments ermöglicht oder auf Marktdaten oder Bewertungsmodellenbasiert, wie Systeme, die Anschaffungskosten fortführen. Das Merkmal der Liquidität gilt fürGeldmarktinstrumente erfüllt, wenn diese an einem organisierten Markt innerhalb des EWR zugelassenoder in diesen einbezogen sind oder an einem organisierten Markt außerhalb des EWR zugelassenoder in diesen einbezogen sind, sofern die BaFin die Wahl dieses Marktes zugelassenhat.Aktien aus Neuemissionen, wenn nach deren Ausgabebedingungeno deren Zulassung an einer Börse in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaatdes Abkommens über den EWR zum Handel oder deren Zulassung an einem organisiertenMarkt oder deren Einbeziehung in diesen in einem Mitgliedstaat der EU oder in einemanderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR nach den Ausgabebedingungenzu beantragen ist, soferno deren Zulassung an einer Börse zum Handel oder deren Zulassung an einem organisiertenMarkt oder die Einbeziehung in diesen außerhalb der Mitgliedstaaten der EU oder außerhalbder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den EWR nach den Ausgabebedingungenzu beantragen ist, sofern die Wahl dieser Börse oder dieses organisierten Marktes von derBaFin zugelassen ist unddie Zulassung oder Einbeziehung innerhalb eines Jahres nach der Ausgabe erfolgt.Schuldscheindarlehen, die nach dem Erwerb für den Fonds mindestens zweimal abgetreten werdenkönnen und von einer der folgenden Einrichtungen gewährt wurden:a) dem Bund, einem Sondervermögen des Bundes, einem Land, der EU oder einem Mitgliedstaatder OECD,Seite 33

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