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World Market Fund - Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA

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<strong>World</strong> <strong>Market</strong> <strong>Fund</strong>Als Vergleichsindex wird festgelegt: MSCI <strong>World</strong> ® GDR (EUR) 20 .Die erfolgsabhängige Vergütung wird durch den Vergleich der Entwicklung des Vergleichsindexmit der Anteilwertentwicklung, die nach der BVI Methode 21 berechnet wird, in derAbrechnungsperiode ermittelt.Die dem OGAW-Sondervermögen belasteten Kosten dürfen vor dem Vergleich nicht vonder Entwicklung des Vergleichsindex abgezogen werden.Entsprechend dem Ergebnis eines täglichen Vergleichs wird eine angefallene erfolgsabhängigeVergütung im OGAW-Sondervermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklungwährend der Abrechnungsperiode unter dem Vergleichsindex, so wird eine in derjeweiligen Abrechnungsperiode bisher zurückgestellte, erfolgsabhängige Vergütung entsprechenddem täglichen Vergleich wieder aufgelöst. Die am Ende der Abrechnungsperiodebestehende, zurückgestellte erfolgsabhängige Vergütung kann entnommen werden.Falls der Vergleichsindex entfallen sollte, wird die Gesellschaft einen angemessenen anderenIndex festlegen, der an die Stelle des genannten Index tritt.Die erfolgsabhängige Vergütung kann – selbst bei positiver Benchmark-Abweichung – nurdann entnommen werden, wenn der Anteilwert am Ende des Abrechnungszeitraumes denAnteilwert zu Beginn des Abrechnungszeitraumes übersteigt (absolut positive Anteilwertentwicklung).(6) Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zu Lasten desOGAW-Sondervermögens:a) bankübliche Depot- und Kontogebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kostenfür die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland;b) Kosten für den Druck und Versand der für die Anleger bestimmten gesetzlich vorgeschriebenenVerkaufsunterlagen (Jahres- und Halbjahresberichte, Verkaufsprospekt,wesentliche Anlegerinformationen);c) Kosten der Bekanntmachung der Jahres- und Halbjahresberichte, der Ausgabe- undRücknahmepreise und ggf. der Ausschüttungen oder Thesaurierungen und des Auflösungsberichtes;d) Kosten der Erstellung und Verwendung eines dauerhaften Datenträgers, außer im Fallder Informationen über Fondsverschmelzungen und der Informationen über Maßnahmenim Zusammenhang mit Anlagegrenzverletzungen oder Berechnungsfehlernbei der Anteilwertermittlung;e) Kosten für die Prüfung des OGAW-Sondervermögens durch den von der Gesellschaftbeauftragten Abschlussprüfer des OGAW-Sondervermögens;f) Kosten für die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung,dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermitteltwurden;g) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch dieGesellschaft für Rechnung des OGAW-Sondervermögens sowie der Abwehr von gegendie Gesellschaft zu Lasten des OGAW-Sondervermögens erhobenen Ansprüchen;h) Gebühren und Kosten, die von staatlichen Stellen in Bezug auf das OGAW-Sondervermögen erhoben werden;20 MSCI <strong>World</strong> ® ist eine eingetragene Marke der MSCI Inc.21 Eine Erläuterung der BVI-Methode wird auf der Homepage des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. veröffentlicht(www.bvi.de).Seite 97

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