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World Market Fund - Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA

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<strong>World</strong> <strong>Market</strong> <strong>Fund</strong>Für den Fonds dürfen Geldmarktinstrumente erworben werden, wenn sie1. an einer Börse in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommensüber den EWR zum Handel zugelassen oder in einem dieser Staaten an einem anderen organisiertenMarkt zugelassen oder in diesen einbezogen sind,2. ausschließlich an einer Börse außerhalb der Mitgliedstaaten der EU oder in einem anderen Vertragsstaatdes Abkommens über den EWR zum Handel zugelassen oder in einem dieser Staatenan einem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, sofern die BaFin dieWahl dieser Börse oder dieses Marktes zugelassen hat,3. von der EU, dem Bund, einem Sondervermögen des Bundes, einem Land, einem anderen Mitgliedstaatoder einer anderen zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Gebietskörperschaftoder der Zentralbank eines Mitgliedstaats der EU, der Europäischen Zentralbank oder der EuropäischenInvestitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaatdieses Bundesstaates oder von einer internationalen öffentlich-rechtlichen Einrichtung, der mindestensein Mitgliedstaat der EU angehört, begeben oder garantiert werden,4. von einem Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere auf den unter den Nummern 1und 2 bezeichneten Märkten gehandelt werden,5. von einem Kreditinstitut begeben oder garantiert werden, das nach dem Recht der EU festgelegtenKriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder einem Kreditinstitut, das Aufsichtsbestimmungen,die nach Auffassung der BaFin denjenigen des Gemeinschaftsrechts gleichwertig sind, unterliegtund diese einhält,6. von anderen Emittenten begeben werden und es sich bei dem jeweiligen Emittentena) um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens 10 Millionen Euro handelt, dasseinen Jahresabschluss nach der Europäischen Richtlinie über den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaftenerstellt und veröffentlicht, oderb) um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaftenumfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist,oderc) um einen Rechtsträger handelt, der Geldmarktinstrumente emittiert, die durch Verbindlichkeitenunterlegt sind, durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie. Dies sindProdukte, bei denen Kreditforderungen von Banken in Wertpapieren verbrieft werden (sogenannteAsset Backed Securities).Sämtliche genannten Geldmarktinstrumente dürfen nur erworben werden, wenn sie liquide sind undsich ihr Wert jederzeit genau bestimmten lässt. Liquide sind Geldmarktinstrumente, die sich innerhalbhinreichend kurzer Zeit mit begrenzten Kosten veräußern lassen. Hierbei ist die Verpflichtung derGesellschaft zu berücksichtigen, Anteile am Fonds auf Verlangen der Anleger zurückzunehmen undhierfür in der Lage zu sein, solche Geldmarktinstrumente entsprechend kurzfristig veräußern zu können.Für die Geldmarktinstrumente muss zudem ein exaktes und verlässliches Bewertungssystem existieren,das die Ermittlung des Nettobestandswerts des Geldmarktinstruments ermöglicht oder aufMarktdaten oder Bewertungsmodellen basiert, wie Systeme, die Anschaffungskosten fortführen. DasMerkmal der Liquidität gilt für Geldmarktinstrumente als erfüllt, wenn diese an einem organisiertenMarkt innerhalb des EWR zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder an einem organisiertenSeite 29

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