12.07.2015 Aufrufe

Die „Next Eleven“ - IHK Regensburg

Die „Next Eleven“ - IHK Regensburg

Die „Next Eleven“ - IHK Regensburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

RechtkonkretBetriebsrats Rechnung zu tragen sei. Vorliegendsei auch nicht ersichtlich, dass die Zahl der 292Leiharbeitnehmer nur eine Ausnahmesituationzum Zeitpunkt der Betriebsratswahl war. (Urteildes Bundesarbeitsgerichts – BAG – vom 13. März2013; Az.: 7 ABR 69/11)Betriebsrat:Leiharbeiter zählen jetzt mitBetriebe, die dauerhaft Leiharbeiter beschäftigen,müssen diese bei der Bemessung der Größedes Betriebsrats als Arbeitnehmer mitzählen.Das hat das Bundesarbeitsgericht im Fall einesUnternehmens mit 879 festen Mitarbeitern und292 Leiharbeitern entschieden, in dem ein Betriebsratmit 13 Mitgliedern gewählt wurde. <strong>Die</strong>Wahl wurde angefochten, weil die Leiharbeiterin die Größenbestimmung des Betriebsrats nichteinbezogen wurden. Mit ihnen wird der Schwellenwertvon 1.000 Arbeitnehmern überschritten.Ab dann liegt die Zahl der Betriebsräte bei 15.Das Gericht hebt damit die bisherige Rechtsprechungauf, wonach beschäftigte Leiharbeitnehmerin der Regel bei Schwellenwerten nichtberücksichtigt werden. <strong>Die</strong> Zunahme der mit derBeschäftigung von Leiharbeitnehmern verbundenenAufgaben des Betriebsrats sei so erheblich,dass dem durch entsprechende Größe desPraxistipp: <strong>Die</strong> bisherige Rechtsprechungorientierte sich für den betriebsverfassungsrechtlichenArbeitnehmerbegriff an der„Zwei-Komponenten-Lehre“, wonach zur Betriebszugehörigkeitein Arbeitsverhältnis zumBetriebsinhaber und die Eingliederung in dessenBetriebsorganisation gehören. Mit der Aufgabedieser Rechtsprechung durch das BAG ergibtsich für Betriebsratswahlen eine neue Situation.Waren Leiharbeitnehmer bisher bei der Größenbestimmungdes Betriebsrats in der Regelnicht zu berücksichtigen, kehrt sich künftig dasRegel-Ausnahmeverhältnis um. Das kann zurBildung eines größeren Betriebsrats führen. EineNichtberücksichtigung ist nur dann anzunehmen,wenn die Anzahl der Leiharbeitnehmer zumZeitpunkt der Betriebsratswahl ausnahmsweisebesonders hoch und im Normalfall unter einemder Schwellenwerte liegt.Mauser Rollregalesystem mit SternradantriebMaße: Höhe 2705 mm, Breite 3987 mm, Tiefe 5945 mmbeinhaltet 7 Rollregale doppelseitig bedienbar mitdreigleisiger Schienenanlage,Neupreis ca. 12.000 € netto für 3.800 € plus MWSt.Mauser KompaktrollanlageMaße: Höhe 2405 mm, Breite 1130 mm, Tiefe 3900 mm32 lfdm Hängeregisteratur und 16 lfdm FachbödenNeupreis ca. 6000 € netto für 2.500 € plus MWSt.Beide Systeme nach Gütesicherung RAL-RG 614,enorm raumsparend, in bestem Zustand,Verwendungszweck: Bücher, Akten, Schrauben,Ersatzteillager, Buchhaltungsunterlagen.Kontakt: Bernhard MattTel: 0941-63534Besichtigung: ab 17.00 Uhr von Mo.–Fr. in 93057 <strong>Regensburg</strong>/Haslbach,Lichtenfelser Str. 3ObertraublingTel. 09401/9630-0Fax: 09401/50524www.loeffler-gabelstapler.deVerkauf Neu u. GebrauchtService – MieteFahrerschulungEffektives Forderungsmanagementin Tschechien und Slowakei• gerichtliche und außergerichtliche Forderungseintreibung• schnelle und effektive Lösungen bei Zahlungsausfällen• Absicherung von Forderungen• Beratung bei Markteintritt in Tschechien und Slowakeiin Kooperation mit Rechtsanwaltskanzleinoack & partner, s.r.o.Štursova 445/2, 160 00 Praha 6, CZtel: +420 233 311 649, info@advokasso.czwww.advokasso.cz12 WIKO I 9 I 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!