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Studienführer (PDF, 686,5 KB) - Fakultät V Verkehrs - TU Berlin

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28 4 AUFBAU UND ABLAUF DES S<strong>TU</strong>DIENGANGS4.2.3 PraktikumsberichtFalls vom Ausbildungsbetrieb über eine Berichterstattung nichts Besonderes vorgeschriebenwird, sind über den Verlauf des einzelnen Praktikums zusammenfassende Arbeitsberichte anzufertigen,in denen die Tätigkeiten im Umfang von ca. einer halben Seite Text pro Wochebeschrieben werden.4.2.4 Praktikumsbetriebe, BewerbungDas Fachpraktikum kann in einem Industriebetrieb, einem Ingenieurbüro oder einem Forschungsinstitutausserhalb der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> durchgeführt werden.Studierende haben sich grundsätzlich selbst um eine Praktikumsstelle zu kümmern. Ob einspezieller betrieb für ein Praktikum geeignet ist, kann und sollte im Zweifelsfall mit dem Praktikumsobmannvor Beginn des Praktikums abgesprochen werden.Eine Liste von Betrieben, die Praktika anbieten finden sie im Internet unter http://www.vm.tuberlin.de/?id=22722#89142und auch im ”EB 104“.Um ein Praktikum sollte man sich rechtzeitig kümmern. Bei vielen Betrieben ist es notwendig,sich 3-4 Monate im Voraus zu bewerben. Vor der Einsendung von schriftlichen Bewerbungsunterlagenist es oft hilfreich, vorher telefonisch zu klären ob und wann ein Praktikum imgewünschten Umfang möglich ist und welche Bewerbungsunterlagen eingesendet werden sollen.4.2.5 Anerkennungsregelungen und NachweiseFür die Anerkennung des Praktikums oder der Praktikumsteile ist der Praktikumsobmannzuständig. Für Physikalische Ingenieurwissenschaft ist dies:Prof. Dr. rer. nat. Valentin PopovRaum M 122Straße des 17. Juni 135Tel: +49 (0) 30 / 314-23454Fax: +49 (0) 30 / 314-72575E-mail: v.popov@tu-berlin.deSprechstunde: freitags 14 - 16 UhrDie Studierenden weisen ihr Praktikum durch Bescheinigungen über die ausgeübtenTätigkeiten sowie in der Regel durch ihre zusammenfassenden Arbeitsberichte nach. DieseBescheinigungen (z.B. Praktikumsverträge, Zeugnisse) müssen vom Praktikumsbetriebausgestellt werden und enthalten Angaben über die Dauer und die Art der Tätigkeiten. DieseBescheinigungen sollten in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Für Bescheinigungen,die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind (beim Praktikum imAusland), können beglaubigte Übersetzungen gefordert werden.Fehlzeiten wegen Krankheit oder Urlaub sind in der Regel nachzuholen.Spätestens bei der Meldung zur letzten Modulprüfung ist ein Nachweis beim Prüfungsamtüber die Durchführung der Praktika einzureichen. Die Anmeldung zur Bachelorarbeit zählt indiesem Fall als Modulprüfungsanmeldung.

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