12.07.2015 Aufrufe

Studienführer (PDF, 686,5 KB) - Fakultät V Verkehrs - TU Berlin

Studienführer (PDF, 686,5 KB) - Fakultät V Verkehrs - TU Berlin

Studienführer (PDF, 686,5 KB) - Fakultät V Verkehrs - TU Berlin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

48 6 ORGANE UND GREMIEN DER FAKULTÄT6.1 <strong>Fakultät</strong>srat und DekanDer <strong>Fakultät</strong>srat ist das zentrale Beschlussorgan der <strong>Fakultät</strong> und grundsätzlich für alle Aufgabender <strong>Fakultät</strong> zuständig, insbesondere für den Erlass von Satzungen (wie Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen), die geordnete Durchführung von Lehre undPrüfungen, Koordinierung der Forschung, Berufungsvorschläge, Habilitationen, Verteilung vonPersonalstellen und Sachmitteln und Einstellungsvorschläge für das zentral beschäftigte Personal.Er kann Kommissionen zu seiner Beratung einsetzen und zur Erledigung bestimmterAufgaben einzelne <strong>Fakultät</strong>smitglieder zu <strong>Fakultät</strong>sbeauftragten bestellen.Dem <strong>Fakultät</strong>srat gehören 13 stimmberechtigte Mitglieder an, davonˆ 7 Hochschullehrerˆ 2 wissenschaftliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnenˆ 2 Sonstige Beschäftigteˆ 2 StudierendeDie Sitzungen des <strong>Fakultät</strong>srats sind öffentlich.Der Dekan ist der Leiter der <strong>Fakultät</strong> und Vorsitzender des <strong>Fakultät</strong>srats. Im Verhinderungsfallwird er vom Prodekan vertreten. Er wird aus dem Kreis der Professoren im<strong>Fakultät</strong>srat für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er vertritt die <strong>Fakultät</strong>, führt dessenGeschäfte in eigener Zuständigkeit und hat darauf hinzuwirken, dass die Mitglieder der<strong>Fakultät</strong> ihre dienstlichen Aufgaben, insbesondere Lehr- und Prüfungsverpflichtungen,ordnungsgemäß erfüllen. Gegenüber den fakultätsunmittelbar Beschäftigten ist er weisungsbefugt.Der Dekan kann an den Sitzungen der übrigen Gremien der <strong>Fakultät</strong> mit Rederechtteilnehmen. Er entscheidet in Eilfällen anstelle des <strong>Fakultät</strong>srats. Dieser kann Aufgaben ausseinem Zuständigkeitsbereich an den Dekan zur selbständigen Erledigung übertragen.6.2 AusbildungskommissionDie Ausbildungskommission ist für die Studierenden die wichtigste Kommission der <strong>Fakultät</strong>.Hier werden alle wichtigen Angelegenheiten, die die Studiengänge der <strong>Fakultät</strong> betreffen, vorverhandeltund detailliert bearbeitet. Sie arbeitet Vorschläge für den <strong>Fakultät</strong>srat aus. DieSitzungen sind öffentlich. Die Ausbildungskommission besteht aus acht Mitgliedern und wirdwie folgt von den Statusgruppen besetzt:ˆ 4 Studierendeˆ 2 Professorenˆ 2 wissenschaftliche Mitarbeiter bzw. MitarbeiterinnenDie Mitglieder der Ausbildungskommission werden von den Vertretern und Vertreterinnen derjeweiligen Statusgruppe im <strong>Fakultät</strong>srat benannt.Die Geschäftsführung der Ausbildungskommission übernimmt das Referat für Studium undLehre, so dass Sie sich bei Anfragen, Anträgen o.ä. dorthin wenden können.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!