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Studienführer (PDF, 686,5 KB) - Fakultät V Verkehrs - TU Berlin

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32 4 AUFBAU UND ABLAUF DES S<strong>TU</strong>DIENGANGSGenehmigung durch den Prüfungsausschuss vorgesehen ist, wenn Studierende Sonder- oderAusnahmeregelungen in Anspruch nehmen möchten oder wenn im Studienverlauf Probleme,Unregelmäßigkeiten mit Prüfungen, Prüfungswiederholungen, Terminüberschreitungen aufgetretensind. Zuständig ist der Prüfungsobmann insbesondere auch für die Anerkennung vonStudienleistungen, die an anderen Hochschulen im In- oder Ausland erbracht worden sind.4.4.4 Besondere PrüfungsberatungDas <strong>Berlin</strong>er Hochschulgesetz (BerlHG) enthält eine Bestimmung zur so genannten“Besonderen Prüfungsberatung“. Nach dieser Regelung müssen sich alle, die die Regelstudienzeitihres Studiums um zwei Semester überschritten haben, einer obligatorischenPrüfungsberatung unterziehen.Studierende, die das betrifft, bekommen mit den nächsten Rückmeldeunterlagen eine Aufforderung,sich dieser Beratung zu unterziehen. In dieser Aufforderung ist auch eine Fristangegeben, innerhalb derer Sie bei der Beratung gewesen sein müssen, sowie eine Liste derLehrkräfte, die Sie beraten dürfen. Mit dem dort vermerkten Prüfer / der Prüferin Ihrer Wahlvereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.Im Anschluss an die Beratung unterschreibt der betreffende Hochschullehrer die teilnahmebescheinigungfür das Beratungsgespräch. Dieses Schreiben müssen Sie dann beimImmatrikulationsamt abgeben.Gehen Sie auf jeden Fall zur Beratung! Andernfalls können Sie sich nicht zurückmelden undwerden zwangsexmatrikuliert.Sie dürfen, falls Sie dies wollen, zur Beratung eine Person Ihres Vertrauens mitnehmen,sofern diese selbst Mitglied der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> ist. Das Gespräch dient der Beratung füreinen weiteren günstigen Studienverlauf und hat keine bindende Kraft. Mit der Unterschriftwird Ihnen nur bestätigt, dass eine Beratung stattgefunden hat. Selbstverständlich sollten Siedie Gelegenheit nutzen, um Ratschläge bei der Ausarbeitung von Studienverlaufsplänen zuerbitten.4.5 Lern- und VerwaltungsplattformenDer Computer beziehungsweise das Internet sind aus dem Uni-Alltag nicht mehr wegzudenken.So ist es mittlerweile normal, dass Module parallel zu Lehrveranstaltungen online Bereicheanbieten, in denen die Lehre unterstützt wird oder Tutorien online angemeldet werden. Aberauch die Kommunikation der Universität mit Ihnen soll Schritt für Schritt auf das Internetverlagert werden.Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie die im Folgenden aufgeführten Lern- und Verwaltungsplattformenkennen und nutzen. Vor allem die Nutzung des tubIT-Accounts und der damitverbundenen E-Mail-Adresse ist unerlässlich. Wenn Sie diese also nicht regelmäßig abrufenoder auf ihre private E-Mail-Adresse umleiten, gehen Ihnen wertvolle Informationen verloren.4.5.1 tubITDas IT-Service-Center tubIT der <strong>TU</strong> <strong>Berlin</strong> stellt Ihnen als Student ein Nutzerkonto mitnützlichen und zum Teil für das Studium unbedingt notwendigen Online-Diensten sowie eine

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