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Studienführer (PDF, 686,5 KB) - Fakultät V Verkehrs - TU Berlin

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4.4 Prüfungen 31Prüfungsäquivalente Studienleistungen sind innerhalb der ersten sechs Vorlesungswocheneines Semesters anzumelden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel auch auf einer der Onlineplattformen.Die genauen Vorgehensweisen werden in den ersten Vorlesungen erläutert.Um sich von einer Prüfung wieder abzumelden, müssen Sie sich bis spätestens dreiWerktage vor der (ersten Teil-)Prüfung beim Prüfungsamt (mittwochs geschlossen!) undggf. bei dem Prüfer bzw. der Prüferin abmelden. Hierfür sind die jeweils erforderlichenAbmeldemodalitäten zu beachten. Achtung: Bei Prüfungen, die aus mehreren Teilprüfungenbestehen, oder bei Prüfungsäquivalenten Studienleistungen, ist eine Abmeldung nur vordem ersten Prüfungsteil möglich. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest binnen 5 Tagenvorzulegen. Es wird dann ein neuer Prüfungstermin gefunden. Bei Krankmeldung zu einerTeilprüfung einer Prüfungsäquivalenten Studienleistung kann der gesamte Prüfungsversuchals ”nicht unternommen“ gewertet werden. Prüfungen, die wegen Abmeldung oder Krankheitnicht unternommen wurden, müssen innerhalb von 12 Monaten nachgeholt werden. EineModulprüfung, die nicht bestanden wurde, muss ebenfalls innerhalb der nächsten 12 Monatewiederholt werden. Insgesamt darf man nicht bestandene Prüfungen zweimal wiederholen.Bei der zweiten Wiederholungsprüfung (dritter Versuch) erfolgt die Anmeldung immer imPrüfungsamt. Ist diese Prüfung nicht erfolgreich, gilt das Modul als endgültig nicht bestanden.Sie dürfen dann in Ihrem Studiengang nicht weiterstudieren. Bestandene Prüfungen könnennicht wiederholt werden.Wichtig: Bevor die erste Prüfung online angemeldet werden kann, müssen Sie den ”Antrag aufZulassung zur Bachelorprüfung“ stellen, damit beim Prüfungsamt eine Akte für Sie angelegtwird. Eine genaue Anleitung dazu finden Sie unter: http://www.tu-berlin.de/?id=933704.4.3 PrüfungsobmannDer im gängigen Sprachgebrauch Prüfungsobmann“ genannte Vorsitzende des”Prüfungsausschusses leitet den vom <strong>Fakultät</strong>srat eingesetzten Prüfungsausschuss PhysikalischeIngenieurwissenschaft, dem zwei weitere Hochschullehrer, eine wissenschaftlicheMitarbeiterin oder Mitarbeiter und ein Studierender beziehungsweise eine Studierendeangehören.Der Prüfungsausschuss ist zuständig für alle Fragen der Anwendung und Handhabungder geltenden Studien- und Prüfungsordnung und alle hieraus resultierenden Studien- undPrüfungsangelegenheiten. Er berichtet dem <strong>Fakultät</strong>srat über Verlauf und Entwicklung vonStudium und Prüfungen und entwickelt Initiativen zur laufenden Fortentwicklung und Verbesserungbestehender Ordnungen. Der Ausschuss hat einen großen Teil seiner routinemäßigenAufgaben seinem Vorsitzenden übertragen. Für den Studiengang PI ist das:Prof. Dr. rer. nat Valentin PopovFG Systemdynamik und ReibungsphysikGebäude MRaum M 122Sekr. C8-4Tel. 314-23454Sprechzeiten: Fr. 14-16 UhrE-Mail: v.popov@tu-berlin.deDieser ist somit Ansprechpartner, wenn in Studien- und Prüfungsfragen Klärungsbedarfbesteht, wenn zum Beispiel in der StuPO für bestimmte Wünsche der Studierenden die

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