Jahresbericht 2007 - Diakonisches Werk Hessen-Nassau
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V O R S TA N D<br />
H A U P T A U S S C H U S S A R B E I T S G E B I E T E R E G I O N A L E W E R K E A U F E I N E N B L I C K<br />
WER IM GERINGSTEN TREU IST,<br />
DER IST AUCH IM GROSSEN TREU;<br />
UND WER IM GERINGSTEN UNGERECHT IST,<br />
DER IST AUCH IM GROSSEN UNGERECHT (LUKAS 16,10)<br />
Soziale Gerechtigkeit in den eigenen Reihen fängt<br />
bei der besonderen Fürsorgepflicht der Mitarbeitenden<br />
an und schließt das Streben nach möglichst<br />
sicheren Arbeitsplätzen in der Diakonie ein.<br />
Mit der Einführung der KDAVO haben sich<br />
Kirche und Diakonie in <strong>Hessen</strong> und <strong>Nassau</strong> eindeutig<br />
gegen weitere Auslagerungstendenzen<br />
ausgesprochen – spät genug, nachdem seit Mitte<br />
der 90er Jahre mehrere Hundert Dienstnehmerinnen<br />
und Dienstnehmer „outgesourct“ wurden.<br />
Den Auslagerungstendenzen kann nur entgegengewirkt<br />
werden, wenn wettbewerbsfähige, marktgängige<br />
Entgelte in allen Entgeltgruppen bezahlt<br />
werden können. Dies war in der Vergangenheit in<br />
Kirche und Diakonie nicht möglich. Die nicht<br />
marktkonformen Entgelte des früheren BAT haben<br />
enorm zur Auslagerung vieler Beschäftigungsverhältnisse<br />
in Servicegesellschaften, die nicht<br />
nach öffentlich-rechtlichem Tarif bezahlen, geführt.<br />
Die Einsicht kam spät: In TVöD und KDAVO<br />
sind die unteren Ecklöhne der Entgeltgruppen E1<br />
und E2 gegenüber dem früheren BAT abgesenkt<br />
worden, abgesenkt auf ein marktgängiges Niveau.<br />
Die unteren Ecklöhne E1 und E2 sind bei KDAVO<br />
und TVöD identisch, allerdings wird die Abschmelzung<br />
bei diesen neuen Entgelten für die bereits<br />
beschäftigten Mitarbeiter in der KDAVO schneller<br />
als im TVöD umgesetzt.<br />
Der Beschluss über die Abschmelzung der<br />
Entgelte in E1 und E2 ist keinem Mitglied der Arbeitsrechtlichen<br />
Kommission leichtgefallen – und<br />
war für die Betroffenen oftmals sehr schmerzlich.<br />
Allerdings wurde eine Arbeitsplatzgarantie bis<br />
September 2009 festgeschrieben. Damit können<br />
sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf<br />
den besonderen Schutz vor Outsourcing oder gar<br />
Arbeitsplatzverlust verlassen. Das Ziel der Arbeitsrechtlichen<br />
Kommission und des Diakonischen<br />
<strong>Werk</strong>s war und ist: Outsourcing in Servicegesellschaften<br />
zukünftig – langfristig – zu verhindern.<br />
Outsourcing aus ökonomischen Gründen soll es<br />
zukünftig nicht mehr geben, und das „Insourcing“<br />
von Dienstleistungen soll wieder ökonomisch<br />
sinnvoll werden!<br />
Soziale Gerechtigkeit in Kirche und Diakonie<br />
muss in erster Linie bedeuten, Arbeitsplätze zu<br />
erhalten. Das betrifft Arbeitsplätze in eigener<br />
Verantwortung der Kirche oder diakonischer Einrichtungen,<br />
die dem kirchlichen Dienst zugeordnet<br />
werden können.<br />
Bei sozialer Gerechtigkeit geht es auch darum,<br />
unsere eigene Glaubwürdigkeit nicht in Frage<br />
zu stellen. Soziale Arbeit hat ihren Wert, d.h. für<br />
geleistete Arbeit muss auch ein fairer Lohn bezahlt<br />
werden. Löhne unter dem Existenzminimum<br />
sind nicht annehmbar. Deshalb gehört die<br />
Mindestlohnerklärung des Diakonischen <strong>Werk</strong>s<br />
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