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Jahresbericht 2007 - Diakonisches Werk Hessen-Nassau

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V O R S TA N D<br />

7<br />

H A U P T A U S S C H U S S A R B E I T S G E B I E T E R E G I O N A L E W E R K E A U F E I N E N B L I C K<br />

eine spezialisierte palliative Behandlung sowohl<br />

im häuslichen Umfeld wie im Pflegeheim verordnungsfähig.<br />

Zudem wird künftig die Tätigkeit von<br />

Hospizgruppen auch im Pflegeheim erleichtert.<br />

Vor uns liegt nun das zweite Projekt dieses<br />

Jahres: die Reform zur strukturellen Weiterentwicklung<br />

der Pflegeversicherung. Es ist erfreulich,<br />

dass auch die Bundesregierung jetzt endlich zustimmt,<br />

dass die seit 1995 unveränderten Leistungen<br />

der Pflegeversicherung einen „schleichenden<br />

Wertverfall“ bedeuten und „angepasst werden<br />

müssen“. Die Reformvorschläge sehen vor,<br />

stufenweise die ambulanten Auszahlungsbeträge<br />

an die Höhe der stationären anzupassen. Dieses<br />

Vorhaben folgt richtigerweise dem Grundsatz<br />

„ambulant vor stationär“, übersieht aber, dass<br />

auch der stationäre Bereich im Hinblick auf die<br />

Bedarfssituation unterfinanziert ist. Nach Ergebnissen<br />

der PLAISIR-Studien liegt der tatsächlich<br />

erforderliche Pflegebedarf in Heimen um 20 bis 30<br />

Prozent höher als die zur Verfügung stehenden<br />

Ressourcen. Nach wie vor halten wir deshalb den<br />

Weg über objektive und transparente Pflegebedarfsbemessungssysteme<br />

in Verbindung mit der<br />

leistungsgerechten Finanzierung für den richtigen<br />

Weg. Dem tragen die in Aussicht gestellten<br />

finanziellen Erhöhungsbeträge der Pflegeversicherungsentgelte<br />

nicht Rechnung.<br />

Dringend reformiert werden muss der Begriff<br />

der Pflegebedürftigkeit. Denn nach wie vor<br />

werden zum Beispiel eine notwendige allgemeine<br />

Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, aber<br />

auch Kommunikation und soziale Teilhabe bei<br />

der Einstufung in die Pflegestufe nicht berücksichtigt.<br />

Dadurch wird der gängige Begriff der<br />

Pflegebedürftigkeit auch dem besonderen Bedarf<br />

demenzkranker Menschen nicht gerecht.<br />

Wir kritisieren, dass die längst überfällige Überarbeitung<br />

des Begriffs aus dem Reformentwurf<br />

<strong>2007</strong> ausgeklammert und in einem gesonderten<br />

Projekt verortet worden ist, dessen Ergebnisse<br />

nicht vor dem Jahr 2009 umgesetzt werden können.<br />

Wir befürchten, dass als Konsequenz demenziell<br />

erkrankte Menschen jenseits von niedrigschwelligen<br />

und betreuenden Angeboten des §45c<br />

SGB XI nach wie vor nicht bedarfsgerecht und<br />

umfassend versorgt werden. Das Diakonische<br />

<strong>Werk</strong> in <strong>Hessen</strong> und <strong>Nassau</strong> fordert, dass der Gesetzgeber<br />

schon jetzt Aufsicht, Anleitung und<br />

Begleitung in bedarfsgerechtem Umfang als leistungsauslösende<br />

Bedarfe anerkennt und aufnimmt.<br />

Demgegenüber unterstützen wir – gerade<br />

aufgrund unserer guten Erfahrungen mit unseren<br />

diakonischen Beratungs- und Koordinierungsstellen<br />

in Rheinland-Pfalz – uneingeschränkt ➙

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