Jahresbericht 2007 - Diakonisches Werk Hessen-Nassau
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V O R S TA N D<br />
7<br />
H A U P T A U S S C H U S S A R B E I T S G E B I E T E R E G I O N A L E W E R K E A U F E I N E N B L I C K<br />
eine spezialisierte palliative Behandlung sowohl<br />
im häuslichen Umfeld wie im Pflegeheim verordnungsfähig.<br />
Zudem wird künftig die Tätigkeit von<br />
Hospizgruppen auch im Pflegeheim erleichtert.<br />
Vor uns liegt nun das zweite Projekt dieses<br />
Jahres: die Reform zur strukturellen Weiterentwicklung<br />
der Pflegeversicherung. Es ist erfreulich,<br />
dass auch die Bundesregierung jetzt endlich zustimmt,<br />
dass die seit 1995 unveränderten Leistungen<br />
der Pflegeversicherung einen „schleichenden<br />
Wertverfall“ bedeuten und „angepasst werden<br />
müssen“. Die Reformvorschläge sehen vor,<br />
stufenweise die ambulanten Auszahlungsbeträge<br />
an die Höhe der stationären anzupassen. Dieses<br />
Vorhaben folgt richtigerweise dem Grundsatz<br />
„ambulant vor stationär“, übersieht aber, dass<br />
auch der stationäre Bereich im Hinblick auf die<br />
Bedarfssituation unterfinanziert ist. Nach Ergebnissen<br />
der PLAISIR-Studien liegt der tatsächlich<br />
erforderliche Pflegebedarf in Heimen um 20 bis 30<br />
Prozent höher als die zur Verfügung stehenden<br />
Ressourcen. Nach wie vor halten wir deshalb den<br />
Weg über objektive und transparente Pflegebedarfsbemessungssysteme<br />
in Verbindung mit der<br />
leistungsgerechten Finanzierung für den richtigen<br />
Weg. Dem tragen die in Aussicht gestellten<br />
finanziellen Erhöhungsbeträge der Pflegeversicherungsentgelte<br />
nicht Rechnung.<br />
Dringend reformiert werden muss der Begriff<br />
der Pflegebedürftigkeit. Denn nach wie vor<br />
werden zum Beispiel eine notwendige allgemeine<br />
Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, aber<br />
auch Kommunikation und soziale Teilhabe bei<br />
der Einstufung in die Pflegestufe nicht berücksichtigt.<br />
Dadurch wird der gängige Begriff der<br />
Pflegebedürftigkeit auch dem besonderen Bedarf<br />
demenzkranker Menschen nicht gerecht.<br />
Wir kritisieren, dass die längst überfällige Überarbeitung<br />
des Begriffs aus dem Reformentwurf<br />
<strong>2007</strong> ausgeklammert und in einem gesonderten<br />
Projekt verortet worden ist, dessen Ergebnisse<br />
nicht vor dem Jahr 2009 umgesetzt werden können.<br />
Wir befürchten, dass als Konsequenz demenziell<br />
erkrankte Menschen jenseits von niedrigschwelligen<br />
und betreuenden Angeboten des §45c<br />
SGB XI nach wie vor nicht bedarfsgerecht und<br />
umfassend versorgt werden. Das Diakonische<br />
<strong>Werk</strong> in <strong>Hessen</strong> und <strong>Nassau</strong> fordert, dass der Gesetzgeber<br />
schon jetzt Aufsicht, Anleitung und<br />
Begleitung in bedarfsgerechtem Umfang als leistungsauslösende<br />
Bedarfe anerkennt und aufnimmt.<br />
Demgegenüber unterstützen wir – gerade<br />
aufgrund unserer guten Erfahrungen mit unseren<br />
diakonischen Beratungs- und Koordinierungsstellen<br />
in Rheinland-Pfalz – uneingeschränkt ➙