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Rechtsprobleme der Versagung der Anschlussförderung im Berliner ...

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23c) Entspannung auf dem WohnungsmarktNach diesen Grundsätzen könnte zunächst die Entspannung auf dem <strong>Berliner</strong>Wohnungsmarkt zu einer erheblichen Tatsachenän<strong>der</strong>ung und somit zu einemWegfall <strong>der</strong> Bindungswirkung geführt haben. Tatsächlich hat sich <strong>der</strong> <strong>Berliner</strong>Wohnungsmarkt Mitte <strong>der</strong> 90er Jahre auch für Wohnungen mit einfacher Ausstattung,in einfachen Wohnlagen und damit in einem dem sozialen Wohnungsbauvergleichbaren Sektor deutlich entspannt, so dass unter dem Gesichtspunkt nichtnur <strong>der</strong> Bedarf an Wohnungen wie denen, die geför<strong>der</strong>t wurden, zurückging, son<strong>der</strong>nvielmehr sogar ein Überangebot entstand. Fraglich ist also, ob die Zusicherungvon <strong>der</strong> Behörde <strong>im</strong> Jahr 1987 auch <strong>im</strong> Bewusstsein dieser späteren Entwicklunggegeben worden wäre. Dabei ist insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Gesetzeszweck des II. Wo-BauG zu berücksichtigen.aa) Konkreter För<strong>der</strong>bedarfGem. § 1 Ab. 2 S. 1 II. WoBauG war es Zweck des Gesetzes – und damit auch desletztlich auf ihm beruhenden För<strong>der</strong>bescheides inklusive <strong>der</strong> enthaltenen Zusicherung– den allgemeinen Wohnungsmangel zu beseitigen. Dieser Zweck wurdedurch die eingetretene Entspannung des <strong>Berliner</strong> Wohnungsmarktes erreicht.Dabei ist es allerdings so, dass diese Entspannung auch und wohl maßgeblich aufdie beson<strong>der</strong>e Situation Berlins nach <strong>der</strong> deutschen Wie<strong>der</strong>vereinigung zurückzuführenist und nicht in erster Linie auf die Erfolge des Wohnungsbauprogrammsdes Landes Berlin. Doch ganz unabhängig davon, welchen kausalen Beitrag dieWohnungsbauför<strong>der</strong>ung für die konkrete Entwicklung geleistet hat und auch unabhängigdavon, dass überhaupt 10 Jahre später eine Entspannung auf dem <strong>Berliner</strong>Wohnungsmarkt eingetreten ist, darf doch nicht außer Acht gelassen werden,dass zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erstför<strong>der</strong>ung noch für weitere 10 Jahre ein Mangel anWohnraum tatsächlich bestand. Selbst bei Kenntnis des Jahre später entstehendenWohnraumüberschusses in Berlin hätte insofern ein konkreter Handlungsbedarf<strong>im</strong> Jahr 1987 zur zeitnahen Schaffung neuer Wohnungen bestanden, da ein reinesAbwarten auf eine 10 Jahre später eintretende Besserung nicht nur den wohnungsundsozialpolitischen Zielen des Landes Berlin, son<strong>der</strong>n auch dem Zweck des

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