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16 Verbandsinformation<br />

Royal Institution of Chartered Surveyors<br />

www.ricseurope.eu/<strong>de</strong>utschland<br />

Ulrich Jacke FRICS / Jörg Schwagenscheidt FRICS<br />

Die Zinsschranke trifft gera<strong>de</strong> jetzt bei<br />

zurückgehen<strong>de</strong>n Erträgen Bauträger,<br />

Projektentwickler, die mit einem hohen<br />

Fremdkapitaleinsatz arbeiten müssen.<br />

Daher erscheint das Mo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>r Zinsschranke<br />

nicht für alle Konjunktursituationen<br />

geeignet und erfor<strong>de</strong>rt Nachbesserungen.<br />

Die inzwischen mit <strong>de</strong>m<br />

Bürgerentlastungsgesetz umgesetzte An -<br />

hebung <strong>de</strong>r Ein-Millionen-Euro-Freigrenze<br />

auf drei Millionen Euro ist ein<br />

erster Schritt, aber nicht ausreichend.<br />

Durch die begrenzte Abzugsfähigkeit von<br />

Zinsen fi ngiert <strong>de</strong>r Gesetzgeber steuerpfl<br />

ichtige Gewinne; im schlimmsten Fall<br />

können Unternehmen sogar in Verlustphasen<br />

besteuert wer<strong>de</strong>n. Daher muss<br />

die Anwendung <strong>de</strong>r Zinsschranke in Verlustsituationen<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu<strong>de</strong>m halten wir es für nötig, dass die<br />

Beschränkung <strong>de</strong>s steuerlich absetzbaren<br />

Zinsaufwands nach Verrechnung mit <strong>de</strong>n<br />

Zinserträgen auf 30 Prozent <strong>de</strong>s EBITDA<br />

(Kappungsgrenze) gestrichen o<strong>de</strong>r auf<br />

eine vertretbare Grenze angehoben wird.<br />

Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Maklerrechts<br />

In <strong>de</strong>r Immobilienwirtschaft haben sich<br />

die Anfor<strong>de</strong>rungen an die Dienstleistungen<br />

sowie die tätigen Vermittler stark<br />

Ulrich Jacke<br />

ist Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r RICS Deutschland<br />

und Geschäftsführer <strong>de</strong>s Immobiliendienstleisters<br />

Dr. Lübke GmbH.<br />

11 I 2009 www.immobilienwirtschaft.<strong>de</strong><br />

Politische For<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r RICS<br />

Neue Legislaturperio<strong>de</strong>. <strong>Als</strong> <strong>de</strong>utscher Nationalverband <strong>de</strong>r weltweit<br />

größten Berufsorganisation für Immobilenexperten appelliert die RICS<br />

an die neue Bun<strong>de</strong>sregierung.<br />

verän<strong>de</strong>rt. Professionelles Han<strong>de</strong>ln und<br />

verlässliche Dienstleistungen stehen im<br />

Vor<strong>de</strong>rgrund <strong>de</strong>s Geschäft smo<strong>de</strong>lls. Die<br />

rechtliche Vergütungsbasis dieser Dienstleistungen<br />

stellen die §§ 652-654 BGB<br />

da. Sie wer<strong>de</strong>n aus Sicht <strong>de</strong>r RICS <strong>de</strong>n<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Markts dabei nicht<br />

mehr gerecht. Das Gesetz lässt zu viel<br />

Handlungsspielraum zu und sichert leistungsorientierte<br />

Honorare nicht ausreichend<br />

ab. Vergütungen <strong>de</strong>r Makler erfolgen<br />

für Geschäft sabschlüsse im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Nachweis- und/o<strong>de</strong>r Vermittlungstätigkeit.<br />

Leistungen sind regelmäßig<br />

nur im Erfolgsfall honorarpfl ichtig. Im<br />

Bereich <strong>de</strong>r Nachweistätigkeit kann es zu<br />

rechtlich zulässigen Doppelbelastungen<br />

<strong>de</strong>s Erwerbers/Mieters kommen. Die<br />

RICS steht für ein<strong>de</strong>utige Geschäft sverhältnisse<br />

zwischen Makler und Kun<strong>de</strong>,<br />

die auf entsprechen<strong>de</strong>n Leistungs- und<br />

Vergütungsregelungen basieren. Der<br />

Bereich <strong>de</strong>r reinen Nachweistätigkeit ist<br />

aus Sicht <strong>de</strong>s Verbands nicht mehr zeitgemäß.<br />

RICS hält die Risikoaufk lärung<br />

im Bereich sämtlicher Kapitalanlageprodukte<br />

für verbesserungswürdig und<br />

for<strong>de</strong>rt eine gesetzmäßige Aufk lärungs-<br />

und Transparenzpfl icht.<br />

Im Bereich Miet- und Kaufpreisangaben<br />

sieht die RICS Handlungsbedarf.<br />

Jörg Schwagenscheidt<br />

ist stellvertreten<strong>de</strong>r Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

RICS Deutschland und Mitglied <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />

<strong>de</strong>r GSW Immobilien GmbH.<br />

Kaufpreissammlungen greifen so lange<br />

zu kurz, wie zum Beispiel genaue Mietvertragsinhalte<br />

bei Renditeobjekten nicht<br />

mit angegeben wer<strong>de</strong>n. Für <strong>de</strong>n Bereich<br />

Mietpreisangaben wird die Einführung<br />

einer Mietpreissammlung analog <strong>de</strong>r<br />

Kaufpreissammlung gefor<strong>de</strong>rt.<br />

Einführung von Wohnungs-REITs<br />

Die Einführung <strong>de</strong>r Deutschen REIT-<br />

Gesetzgebung, die im europäischen Vergleich<br />

wie<strong>de</strong>r einmal unter nicht nachvollziehbaren<br />

Modifi kationen vollzogen<br />

wur<strong>de</strong>, hat, wie von <strong>de</strong>r Immobilienbranche<br />

erwartet, nicht zu <strong>de</strong>n gewünschten<br />

Erfolgen geführt. Dabei wür<strong>de</strong> die Einführung<br />

<strong>de</strong>utscher Wohnungs-REITs<br />

keine wahrnehmbaren Auswirkungen<br />

auf die Wohnungsmärkte haben. Etwa 80<br />

Prozent <strong>de</strong>r etwa 39 Millionen Wohneinheiten<br />

wer<strong>de</strong>n hierzulan<strong>de</strong> vom Eigentümer<br />

selbst genutzt, von Privatpersonen<br />

vermietet o<strong>de</strong>r sind genossenschaft lich<br />

organisiert. Sie stellen für REITs keine<br />

Investmentoption dar. Insbeson<strong>de</strong>re für<br />

die großvolumigen Wohnungsbaugesellschaft<br />

en dürft en REITs interessant sein.<br />

Der Wohnungsmarkt wür<strong>de</strong> somit selbst<br />

in <strong>de</strong>m unwahrscheinlichen Extremszenario<br />

einer vollständigen Veräußerung<br />

von Wohnungen <strong>de</strong>r öff entlichen Hand<br />

an REITs weiter wettbewerbliche Marktstrukturen<br />

aufweisen.<br />

Bei einer Veräußerung von Wohnimmobilien<br />

an REITs sind auch keine<br />

unangemessenen Mietsteigerungen zu<br />

befürchten. Je<strong>de</strong>r Vermieter ist an das<br />

strenge <strong>de</strong>utsche Mietrecht, die einzuhalten<strong>de</strong>n<br />

Kappungsgrenzen und die<br />

örtlichen Mietspiegel gebun<strong>de</strong>n. �|<br />

Foto: RICS

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