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16 Verbandsinformation<br />
Royal Institution of Chartered Surveyors<br />
www.ricseurope.eu/<strong>de</strong>utschland<br />
Ulrich Jacke FRICS / Jörg Schwagenscheidt FRICS<br />
Die Zinsschranke trifft gera<strong>de</strong> jetzt bei<br />
zurückgehen<strong>de</strong>n Erträgen Bauträger,<br />
Projektentwickler, die mit einem hohen<br />
Fremdkapitaleinsatz arbeiten müssen.<br />
Daher erscheint das Mo<strong>de</strong>ll <strong>de</strong>r Zinsschranke<br />
nicht für alle Konjunktursituationen<br />
geeignet und erfor<strong>de</strong>rt Nachbesserungen.<br />
Die inzwischen mit <strong>de</strong>m<br />
Bürgerentlastungsgesetz umgesetzte An -<br />
hebung <strong>de</strong>r Ein-Millionen-Euro-Freigrenze<br />
auf drei Millionen Euro ist ein<br />
erster Schritt, aber nicht ausreichend.<br />
Durch die begrenzte Abzugsfähigkeit von<br />
Zinsen fi ngiert <strong>de</strong>r Gesetzgeber steuerpfl<br />
ichtige Gewinne; im schlimmsten Fall<br />
können Unternehmen sogar in Verlustphasen<br />
besteuert wer<strong>de</strong>n. Daher muss<br />
die Anwendung <strong>de</strong>r Zinsschranke in Verlustsituationen<br />
ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Zu<strong>de</strong>m halten wir es für nötig, dass die<br />
Beschränkung <strong>de</strong>s steuerlich absetzbaren<br />
Zinsaufwands nach Verrechnung mit <strong>de</strong>n<br />
Zinserträgen auf 30 Prozent <strong>de</strong>s EBITDA<br />
(Kappungsgrenze) gestrichen o<strong>de</strong>r auf<br />
eine vertretbare Grenze angehoben wird.<br />
Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Maklerrechts<br />
In <strong>de</strong>r Immobilienwirtschaft haben sich<br />
die Anfor<strong>de</strong>rungen an die Dienstleistungen<br />
sowie die tätigen Vermittler stark<br />
Ulrich Jacke<br />
ist Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r RICS Deutschland<br />
und Geschäftsführer <strong>de</strong>s Immobiliendienstleisters<br />
Dr. Lübke GmbH.<br />
11 I 2009 www.immobilienwirtschaft.<strong>de</strong><br />
Politische For<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>r RICS<br />
Neue Legislaturperio<strong>de</strong>. <strong>Als</strong> <strong>de</strong>utscher Nationalverband <strong>de</strong>r weltweit<br />
größten Berufsorganisation für Immobilenexperten appelliert die RICS<br />
an die neue Bun<strong>de</strong>sregierung.<br />
verän<strong>de</strong>rt. Professionelles Han<strong>de</strong>ln und<br />
verlässliche Dienstleistungen stehen im<br />
Vor<strong>de</strong>rgrund <strong>de</strong>s Geschäft smo<strong>de</strong>lls. Die<br />
rechtliche Vergütungsbasis dieser Dienstleistungen<br />
stellen die §§ 652-654 BGB<br />
da. Sie wer<strong>de</strong>n aus Sicht <strong>de</strong>r RICS <strong>de</strong>n<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Markts dabei nicht<br />
mehr gerecht. Das Gesetz lässt zu viel<br />
Handlungsspielraum zu und sichert leistungsorientierte<br />
Honorare nicht ausreichend<br />
ab. Vergütungen <strong>de</strong>r Makler erfolgen<br />
für Geschäft sabschlüsse im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Nachweis- und/o<strong>de</strong>r Vermittlungstätigkeit.<br />
Leistungen sind regelmäßig<br />
nur im Erfolgsfall honorarpfl ichtig. Im<br />
Bereich <strong>de</strong>r Nachweistätigkeit kann es zu<br />
rechtlich zulässigen Doppelbelastungen<br />
<strong>de</strong>s Erwerbers/Mieters kommen. Die<br />
RICS steht für ein<strong>de</strong>utige Geschäft sverhältnisse<br />
zwischen Makler und Kun<strong>de</strong>,<br />
die auf entsprechen<strong>de</strong>n Leistungs- und<br />
Vergütungsregelungen basieren. Der<br />
Bereich <strong>de</strong>r reinen Nachweistätigkeit ist<br />
aus Sicht <strong>de</strong>s Verbands nicht mehr zeitgemäß.<br />
RICS hält die Risikoaufk lärung<br />
im Bereich sämtlicher Kapitalanlageprodukte<br />
für verbesserungswürdig und<br />
for<strong>de</strong>rt eine gesetzmäßige Aufk lärungs-<br />
und Transparenzpfl icht.<br />
Im Bereich Miet- und Kaufpreisangaben<br />
sieht die RICS Handlungsbedarf.<br />
Jörg Schwagenscheidt<br />
ist stellvertreten<strong>de</strong>r Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
RICS Deutschland und Mitglied <strong>de</strong>r Geschäftsführung<br />
<strong>de</strong>r GSW Immobilien GmbH.<br />
Kaufpreissammlungen greifen so lange<br />
zu kurz, wie zum Beispiel genaue Mietvertragsinhalte<br />
bei Renditeobjekten nicht<br />
mit angegeben wer<strong>de</strong>n. Für <strong>de</strong>n Bereich<br />
Mietpreisangaben wird die Einführung<br />
einer Mietpreissammlung analog <strong>de</strong>r<br />
Kaufpreissammlung gefor<strong>de</strong>rt.<br />
Einführung von Wohnungs-REITs<br />
Die Einführung <strong>de</strong>r Deutschen REIT-<br />
Gesetzgebung, die im europäischen Vergleich<br />
wie<strong>de</strong>r einmal unter nicht nachvollziehbaren<br />
Modifi kationen vollzogen<br />
wur<strong>de</strong>, hat, wie von <strong>de</strong>r Immobilienbranche<br />
erwartet, nicht zu <strong>de</strong>n gewünschten<br />
Erfolgen geführt. Dabei wür<strong>de</strong> die Einführung<br />
<strong>de</strong>utscher Wohnungs-REITs<br />
keine wahrnehmbaren Auswirkungen<br />
auf die Wohnungsmärkte haben. Etwa 80<br />
Prozent <strong>de</strong>r etwa 39 Millionen Wohneinheiten<br />
wer<strong>de</strong>n hierzulan<strong>de</strong> vom Eigentümer<br />
selbst genutzt, von Privatpersonen<br />
vermietet o<strong>de</strong>r sind genossenschaft lich<br />
organisiert. Sie stellen für REITs keine<br />
Investmentoption dar. Insbeson<strong>de</strong>re für<br />
die großvolumigen Wohnungsbaugesellschaft<br />
en dürft en REITs interessant sein.<br />
Der Wohnungsmarkt wür<strong>de</strong> somit selbst<br />
in <strong>de</strong>m unwahrscheinlichen Extremszenario<br />
einer vollständigen Veräußerung<br />
von Wohnungen <strong>de</strong>r öff entlichen Hand<br />
an REITs weiter wettbewerbliche Marktstrukturen<br />
aufweisen.<br />
Bei einer Veräußerung von Wohnimmobilien<br />
an REITs sind auch keine<br />
unangemessenen Mietsteigerungen zu<br />
befürchten. Je<strong>de</strong>r Vermieter ist an das<br />
strenge <strong>de</strong>utsche Mietrecht, die einzuhalten<strong>de</strong>n<br />
Kappungsgrenzen und die<br />
örtlichen Mietspiegel gebun<strong>de</strong>n. �|<br />
Foto: RICS