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56 Markt + Management<br />
Der schwierige Weg<br />
zur neuen Verordnung<br />
Wertermittlung. Die Bedingungen auf <strong>de</strong>n Märkten haben sich geän<strong>de</strong>rt. Deshalb<br />
soll aus <strong>de</strong>r mehr als 20 Jahre alten „WertV“ die neue „ImmowertV“ wer<strong>de</strong>n.<br />
Doch noch dümpelt sie durch die politischen Instanzen. Ein Zwischenbericht.<br />
Gabriele Bobka, Freiburg<br />
Seit 1988 diente die Wertermittlungsverordnung<br />
(WertV) als Grundlage für die<br />
Ermittlung <strong>de</strong>s Marktwerts von Grundstücken.<br />
Die Bedingungen auf <strong>de</strong>n Grundstücksmärkten<br />
haben sich jedoch so tief<br />
greifend verän<strong>de</strong>rt, dass eine Novelle<br />
nötig wur<strong>de</strong>. Bereits im Frühjahr 2008 lag<br />
<strong>de</strong>r Bericht <strong>de</strong>s vom Bun<strong>de</strong>sbauminis-<br />
11 I 2009 www.immobilienwirtschaft.<strong>de</strong><br />
terium einberufenen Sachverständigengremiums<br />
vor, En<strong>de</strong> 2008 <strong>de</strong>r Referentenentwurf.<br />
Am 1. April 2009 verabschie<strong>de</strong>te<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>stag die neue Immobilienwertermittlungsverordnung<br />
(lmmoWertV),<br />
<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srat stimmte am 15. Mai nach<br />
„Maßgabe einiger Än<strong>de</strong>rungen“ zu.<br />
Geeinigt hat man sich über diese je-<br />
Bis zur „Proudly presentation“ <strong>de</strong>r neuen ImmoWertV wird es noch dauern.<br />
doch noch immer nicht – und so dümpelt<br />
die neue Verordnung im Dickicht <strong>de</strong>r<br />
Instanzen vor sich hin. Erklärte Leitthemen<br />
<strong>de</strong>r Novelle sind unter an<strong>de</strong>rem eine<br />
Verwaltungsvereinfachung, eine bessere<br />
Vergleichbarkeit <strong>de</strong>r Wertermittlungsergebnisse<br />
und die Deregulierung. Einige<br />
Än<strong>de</strong>rungen lösten aufgrund missverständlich<br />
kommunizierter Ausgestaltung<br />
bereits heft ige Diskussionen aus.<br />
An <strong>de</strong>r Wertermittlung nach WertV<br />
wur<strong>de</strong> oft kritisiert, dass sie rein „rückwärts<br />
gewandt“ sei. Marktdaten aus <strong>de</strong>r<br />
Vergangenheit wür<strong>de</strong>n schlicht in die<br />
Zukunft fortgeschrieben, obwohl sich die<br />
Verhältnisse geän<strong>de</strong>rt hätten. Daher sieht<br />
die neue Verordnung nun explizit vor,<br />
dass künft ige Entwicklungen, wenn sie<br />
sich ohne spekulative Annahme feststel-<br />
›<br />
›<br />
›<br />
Auf einen Blick<br />
Durch die neue Immobilienwertermittlungsverordnung<br />
soll unter an<strong>de</strong>rem die<br />
Transparenz auf <strong>de</strong>m Grundstücksmarkt<br />
und die Vergleichbarkeit <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />
verbessert wer<strong>de</strong>n.<br />
Einige Än<strong>de</strong>rungen lösten aufgrund ihrer<br />
Auswirkungen o<strong>de</strong>r missverständlich<br />
kommunizierter Ausgestaltung jedoch<br />
heftige Diskussionen aus.<br />
Für <strong>de</strong>n meisten Wirbel sorgte die in <strong>de</strong>r<br />
amtlichen Begründung zum Referentenentwurf<br />
behauptete Aufnahme <strong>de</strong>s Discounted-Cashfl<br />
ow-Verfahrens (DCF).<br />
Foto: Boguslaw Mazur/shutterstock