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56 Markt + Management<br />

Der schwierige Weg<br />

zur neuen Verordnung<br />

Wertermittlung. Die Bedingungen auf <strong>de</strong>n Märkten haben sich geän<strong>de</strong>rt. Deshalb<br />

soll aus <strong>de</strong>r mehr als 20 Jahre alten „WertV“ die neue „ImmowertV“ wer<strong>de</strong>n.<br />

Doch noch dümpelt sie durch die politischen Instanzen. Ein Zwischenbericht.<br />

Gabriele Bobka, Freiburg<br />

Seit 1988 diente die Wertermittlungsverordnung<br />

(WertV) als Grundlage für die<br />

Ermittlung <strong>de</strong>s Marktwerts von Grundstücken.<br />

Die Bedingungen auf <strong>de</strong>n Grundstücksmärkten<br />

haben sich jedoch so tief<br />

greifend verän<strong>de</strong>rt, dass eine Novelle<br />

nötig wur<strong>de</strong>. Bereits im Frühjahr 2008 lag<br />

<strong>de</strong>r Bericht <strong>de</strong>s vom Bun<strong>de</strong>sbauminis-<br />

11 I 2009 www.immobilienwirtschaft.<strong>de</strong><br />

terium einberufenen Sachverständigengremiums<br />

vor, En<strong>de</strong> 2008 <strong>de</strong>r Referentenentwurf.<br />

Am 1. April 2009 verabschie<strong>de</strong>te<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>stag die neue Immobilienwertermittlungsverordnung<br />

(lmmoWertV),<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srat stimmte am 15. Mai nach<br />

„Maßgabe einiger Än<strong>de</strong>rungen“ zu.<br />

Geeinigt hat man sich über diese je-<br />

Bis zur „Proudly presentation“ <strong>de</strong>r neuen ImmoWertV wird es noch dauern.<br />

doch noch immer nicht – und so dümpelt<br />

die neue Verordnung im Dickicht <strong>de</strong>r<br />

Instanzen vor sich hin. Erklärte Leitthemen<br />

<strong>de</strong>r Novelle sind unter an<strong>de</strong>rem eine<br />

Verwaltungsvereinfachung, eine bessere<br />

Vergleichbarkeit <strong>de</strong>r Wertermittlungsergebnisse<br />

und die Deregulierung. Einige<br />

Än<strong>de</strong>rungen lösten aufgrund missverständlich<br />

kommunizierter Ausgestaltung<br />

bereits heft ige Diskussionen aus.<br />

An <strong>de</strong>r Wertermittlung nach WertV<br />

wur<strong>de</strong> oft kritisiert, dass sie rein „rückwärts<br />

gewandt“ sei. Marktdaten aus <strong>de</strong>r<br />

Vergangenheit wür<strong>de</strong>n schlicht in die<br />

Zukunft fortgeschrieben, obwohl sich die<br />

Verhältnisse geän<strong>de</strong>rt hätten. Daher sieht<br />

die neue Verordnung nun explizit vor,<br />

dass künft ige Entwicklungen, wenn sie<br />

sich ohne spekulative Annahme feststel-<br />

›<br />

›<br />

›<br />

Auf einen Blick<br />

Durch die neue Immobilienwertermittlungsverordnung<br />

soll unter an<strong>de</strong>rem die<br />

Transparenz auf <strong>de</strong>m Grundstücksmarkt<br />

und die Vergleichbarkeit <strong>de</strong>r Ergebnisse<br />

verbessert wer<strong>de</strong>n.<br />

Einige Än<strong>de</strong>rungen lösten aufgrund ihrer<br />

Auswirkungen o<strong>de</strong>r missverständlich<br />

kommunizierter Ausgestaltung jedoch<br />

heftige Diskussionen aus.<br />

Für <strong>de</strong>n meisten Wirbel sorgte die in <strong>de</strong>r<br />

amtlichen Begründung zum Referentenentwurf<br />

behauptete Aufnahme <strong>de</strong>s Discounted-Cashfl<br />

ow-Verfahrens (DCF).<br />

Foto: Boguslaw Mazur/shutterstock

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