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54 Markt + Management<br />

Vorsicht Überweisung!<br />

Zahlungsdienstegesetz. Seit <strong>de</strong>m 1. November 2009 ist die EU-Richtlinie<br />

„Payments Services Directive“ in Kraft. Was sich zwischen Banken und<br />

Immobilienwirtschaft im Zahlungsverkehr än<strong>de</strong>rt.<br />

Hartmut Richter, Leiter Zahlungsverkehr, NORD/LB<br />

Es ist im Immobilienmarkt noch nicht<br />

allzu bekannt: Doch seit <strong>de</strong>m 1. November<br />

2009 gilt im Bankwesen ein neues<br />

Gesetz, das große Auswirkungen auf alle<br />

Kun<strong>de</strong>nbeziehungen hat. Hinter <strong>de</strong>m<br />

Kürzel PSD verbirgt sich nicht etwa eine<br />

neue Partei, son<strong>de</strong>rn Payments Services<br />

Directive, auch EU-Zahlungsverkehrsdiensterichtlinie<br />

genannt. Die PSD stellt<br />

die rechtliche Grundlage für <strong>de</strong>n von<br />

<strong>de</strong>r EU-Kommission angestrebten einheitlichen<br />

europäischen Zahlungsverkehrsraum<br />

(Single Euro Payments Aera<br />

– SEPA) dar. Sie ist unter <strong>de</strong>m Namen<br />

„Zahlungsdienstegesetz (ZAG)“ Teil <strong>de</strong>s<br />

BGB (§§ 675a ff ) gewor<strong>de</strong>n.<br />

Große Verän<strong>de</strong>rungen<br />

Dieses Gesetz betrifft die gesamte Immobilienbranche.<br />

Denn sowohl als Unternehmer<br />

wie auch als Verbraucher<br />

nehmen alle Zahlungsdienstleistungen<br />

in Anspruch – sei es per Überweisung,<br />

Lastschrift o<strong>de</strong>r Karte. Große Verän<strong>de</strong>rungen<br />

gibt es beispielsweise bei <strong>de</strong>r notwendigen<br />

Aufk lärung <strong>de</strong>r Bankkun<strong>de</strong>n.<br />

Um die von <strong>de</strong>r PSD vorgeschriebenen<br />

vorvertraglichen Informationspfl ichten<br />

zu erfüllen, müssen die Kreditinstitute<br />

ihren Kun<strong>de</strong>n beispielsweise künft ig<br />

noch vor Abschluss eines Rahmenvertrags<br />

ein umfassen<strong>de</strong>s Informationspaket<br />

zu <strong>de</strong>n Bedingungen aushändigen.<br />

Die PSD betrifft die Barein- und<br />

-auszahlungen sowie die Zahlungen<br />

innerhalb aller 27 EU-Staaten plus Island,<br />

Liechtenstein und Norwegen. Der<br />

Zahlungsdienstleister, <strong>de</strong>r Zahler o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Zahlungsempfänger muss in einem<br />

dieser Län<strong>de</strong>r seinen Sitz haben. Das<br />

11 I 2009 www.immobilienwirtschaft.<strong>de</strong><br />

Auf einen Blick<br />

› Das Zahlungsdienstegesetz gilt für <strong>de</strong>n<br />

Bankverkehr mit 27 EU-Staaten sowie<br />

Liechtenstein, Island und Norwegen.<br />

› Die zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> EU-Richtline Payments<br />

Services Directive (PSD) umfasst<br />

neue Rechte und Pfl ichten <strong>de</strong>r Nutzer und<br />

Anbieter von Zahlungsdienstleistungen.<br />

Ziele: EU-weite Harmonisierung, mehr<br />

Wettbewerb und Markttransparenz.<br />

›<br />

›<br />

›<br />

Für Unternehmen <strong>de</strong>r Immobilienbranche<br />

än<strong>de</strong>rt sich einiges bei regelmäßigen<br />

Zahlungsvorgängen.<br />

Das Mandat tritt an die Stelle <strong>de</strong>r Einzugsermächtigung.<br />

Es ist nicht abschließend<br />

geklärt, wie lange das <strong>de</strong>utsche Lastschriftformat<br />

weiterhin Bestand haben<br />

wird.<br />

Es bestehen umfangreiche Informationspfl<br />

ichten <strong>de</strong>r Kreditinstitute über Transaktionsvolumen<br />

und -preise. Sammelgutschriften<br />

bei Lastschrifteinzug sind noch<br />

regelungsbedürftig. Teilweise bestehen<br />

Übergangsfristen bis zum 1.1.2012<br />

Ziel: In diesem Raum soll sich <strong>de</strong>r Zahlungsverkehr<br />

mit seinen Produkten und<br />

Preisen nicht vom Inlandszahlungsverkehr<br />

unterschei<strong>de</strong>n. Weiterhin betroff en<br />

sind Zahlungen in allen Währungen <strong>de</strong>r<br />

Europäischen Union sowie nationale<br />

und län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Zahlungsverkehrsprodukte.<br />

Ebenfalls gilt sie für<br />

Produkte <strong>de</strong>s Zahlungsverkehrs für Privat-<br />

und Firmenkun<strong>de</strong>n über alle Ka-<br />

näle. Ausgenommen von <strong>de</strong>r PSD sind<br />

Schecks und Wechsel.<br />

In <strong>de</strong>r Einführungsphase sollte <strong>de</strong>r<br />

Kontakt zwischen <strong>de</strong>n Unternehmen<br />

und seinem Kreditinstitut sehr eng sein.<br />

Wichtig zu wissen: Das Kreditinstitut<br />

darf mit <strong>de</strong>r PSD keine Verän<strong>de</strong>rungen<br />

zuungunsten <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n durchführen.<br />

Jedoch sind einige Regelungen zwischen<br />

sogenannten Nicht-Verbrauchern und<br />

<strong>de</strong>n Zahlungsdienstleistern gestaltbar.<br />

Nichtverbraucher in diesem Sinne sind<br />

Unternehmer gemäß Paragraf 14 (1)<br />

BGB, Körperschaft en, Anstalten <strong>de</strong>s<br />

öff entlichen Rechts und Vereine. Insbeson<strong>de</strong>re<br />

gilt dies für <strong>de</strong>n Umfang <strong>de</strong>r<br />

Informationspfl ichten, die Vereinbarung<br />

und Berechnung von Entgelten sowie die<br />

Genehmigungsfrist für Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s<br />

Rahmenvertrags.<br />

Achtung Liquiditätsplanung<br />

Die Rechnungsabschlussperio<strong>de</strong> etwa erfolgt<br />

nun immer zum En<strong>de</strong> eines Quartals.<br />

Alle Zinsen und Entgelte müssen<br />

vorher im Preisaushang o<strong>de</strong>r Preis- und<br />

Leistungsverzeichnis (PuLV) angegeben<br />

sein. Kosten und Auslagen: Für nicht fest<br />

vereinbarte Leistungen darf das Kreditinstitut<br />

nur ein gesetzlich angemessenes<br />

Entgelt verlangen. Auch darf bei Zinserhöhung<br />

die Vereinbarung innerhalb von<br />

sechs Wochen gekündigt wer<strong>de</strong>n, ohne<br />

dass die erhöhten Zinsen anfallen.<br />

Ebenfalls betrifft es die Art und Weise<br />

<strong>de</strong>r Zustimmung zu Än<strong>de</strong>rungen, die<br />

Kündigungsfristen sowie <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rruf<br />

von Zahlungsauft rägen. Haft ungsregelungen<br />

und Erstattungsansprüche sind<br />

ebenfalls betroff en. Es verschärfen sich

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